Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /641-10
Kreuzau, 5. Oktober 2000
Vorlagen-Nr.
102/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
07.11.2000
28.11.2000
TOP: Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung
I. Sach- und Rechtslage:
Die Straßenreinigungsgebühren unterteilen sich in den Anteil Straßenreinigung und in den Anteil Winterdienst. Die
Gebühren belaufen sich derzeit auf
Anteil Straßenreinigung: 1,53 DM
Anteil Winterdienst:
1,00 DM
Inzwischen wurden die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2001 erstellt. Die entsprechenden Kalkulationen sind als
Anlage beigefügt.
Ich schlage Ihnen vor, die Gebühren im Jahre 2001 unverändert zu belassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Wie Sie aus den Gebührenkalkulationen entnehmen können, wird die höchstmögliche Kostendeckung in Höhe von 80
% bei beiden Gebührenarten erreicht.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Die vorliegenden Gebührenkalkulationen für die Straßenreinigungsgebühren (Anteil
Straßenreinigung und Anteil Winterdienst) zum 01.01.2001 werden bestätigt.
2.
Auf eine Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2001 wird verzichtet.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: