Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
125 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
11.09.14, 13:18
Aktualisiert
11.09.14, 13:18
Beschlussvorlage (Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages) Beschlussvorlage (Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages) Beschlussvorlage (Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages) Beschlussvorlage (Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages)

öffnen download melden Dateigröße: 125 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.08.2014 - Der Bürgermeister Az: 40 Nr. der Ratsdrucksache: 81-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 23.09.2014 Rat 30.09.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Hans-Josef Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 81-X 1. Sachverhalt: Als Teil des Haushaltssicherungskonzeptes 2014-2023, welches vom Rat beschlossen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, ist als einer der vielen Konsolidierungsmaßnahmen die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages (M 062a) vorgesehen. Beim Fremdenverkehrsbeitrag handelt es sich um eine kommunale Abgabe. Hierbei legt die Stadt in einer Kalkulation nachzuweisende Kosten auf die Beitragspflichtigen um. Der Fremdenverkehrsbeitrag hat das Ziel eines Vorteilsausgleichs für den wirtschaftlichen Nutzen, den Gewerbetreibende und Freiberufler aus dem Fremdenverkehr ziehen können. Er wird daher von den Personen und Unternehmen erhoben, denen durch den Fremdenverkehr bzw. den Tourismus unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile entstehen. Besondere wirtschaftliche Vorteile bestehen in den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten durch den Fremdenverkehr im Stadtgebiet Bad Münstereifel. Zur Ermittlung des Fremdenverkehrsbeitrages wird der steuerbare Umsatz mit einem sogenannten Vorteilssatz und anschließend mit dem Beitragssatz multipliziert. Aus erhebungs- und veranlagungstechnischen Gründen schlägt die Verwaltung eine Einteilung des Stadtgebietes in drei Zonen vor. Die Vorteilssätze für die jeweiligen Berufsgruppen werden über die Zonen differenziert und ggf. abgestuft. Zur Zone 1 mit den höchsten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten und damit den höchsten Vorteilssätzen zählt ausschließlich die Kernstadt Bad Münstereifel. Zur Zone 2 zählen Arloff, Kirspenich, Iversheim, Eicherscheid und Schönau (sog. „Erftschiene“) Alle übrigen Ortsteile werden der Zone 3 zugeordnet. Der Beitragssatz ist von der jährlichen Summe der Messbeträge aller Beitragspflichtigen und von dem zu deckenden Aufwand im Bereich Fremdenverkehr abhängig. Da eine erforderliche Satzung, aufgrund derer dann der Kreis der Beitragspflichtigen zur Mitteilung erforderlicher Daten verpflichtet ist, noch nicht beraten und beschlossen ist, kann zur Höhe dieses Satzes zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Die folgenden Berechnungsbeispiele sollen die Systematik der Beitragsberechnung veranschaulichen: Formel zur Berechnung steuerbarer Umsatz x Vorteilssatz (Vorvorjahr) = Messbetrag Messbetrag x Beitragssatz = Beitrag Beispiele Berufsgruppe Ärzte Gaststätten ohne Beherbergung Gärtnereien Textilhandel/Modehäuser Geschätzter durchschnittlicher Jahresumsatz 500.000 € 70.000 € 700.000 € 200.000 € Vorteilssätze in % Zone 1 Zone 2 Zone 3 02 50 02 35 02 15 05 25 05 15 05 05 Seite 3 von Ratsdrucksache 81-X Für die nachfolgende Berechnung wird ein Beitragssatz von 0,5 % angenommen. Berufsgruppe Ärzte Gaststätten ohne Beherbergung Gärtnereien Textilhandel/Modehäuser Zone 1 50,00 € 175,00 € 175,00 € 250,00 € Jahresbeitrag Zone 2 50,00 € 122,50 € 175,00 € 150,00 € Zone 3 50,00 € 52,50 € 175,00 € 50,00 € Mit der Erhebung wäre es möglich, den Aufwand für die Bewirtschaftung und Unterhaltung von touristischen- und infrastrukturellen Einrichtungen sowie für Marketing und Werbung teilweise gegenzufinanzieren. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist daher deutlich besser, weil verursachungsgerecht zugeordnet, geeignet, die Aufwendungen der Stadt für den Fremdenverkehr zu decken, als beispielsweise eine Erhöhung der Grundsteuer B. In der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 09. Dezember 2014 soll die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Münstereifel beschlossen werden, sodass im Jahr 2015 erstmals der Fremdenverkehrsbeitrag als Jahresbeitrag erhoben werden kann. Bei der Erstellung der Satzung und deren Anlage (Vorteilssätze) orientiert sich die Verwaltung an der Satzung der Stadt Schleiden, da diese seit Beginn der Erhebung im Jahr 2008 bereits der gerichtlichen Prüfung des auch für hiesige Fälle zuständigen Verwaltungsgerichtes Aachen standgehalten hat. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 11 Abs. 1 und 6 des Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) kann eine Gemeinde, die nach dem Kurortegesetz ganz oder teilweise als Kurort anerkannt ist, für die Fremdenverkehrswerbung und für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung oder zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben. Der Fremdenverkehrsbeitrag wird von den Personen und den Unternehmen erhoben, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Die rechtlichen Voraussetzungen werden von der Stadt als staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad erfüllt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Aufwendungen im Bereich Fremdenverkehr, die im Rahmen der Beitragskalkulation anrechenbar sind, belaufen sich auf ca. 400.000 €. Mit der im Haushaltssicherungskonzept integrierten Maßnahme soll ein jährlicher Ertrag von mindestens 150.000 € p.a. erzielt werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen In Sachen Personalbedarf kann zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Prognose angestellt werden. Von insgesamt ca. 1.500 angemeldeten Gewerben in Bad Münstereifel werden lt. Erfahrungen der Stadt Schleiden ca. 1/3 der Betriebe zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen werden können. Zu Beginn der Einführungsphase wird es mit hoher Sicherheit zu Klagen gegen die Erstbescheide kommen, welche dann auch vor Gericht vertreten werden müssen. In diesem Zeitraum (geschätz- Seite 4 von Ratsdrucksache 81-X te Dauer 2 Jahre, insbesondere auch wegen der der Bescheidung vorangehenden Datenerhebung) ist mit einem Personalbedarf von einer Vollzeitkraft im gehobenen Dienst zu rechnen. In der späteren Veranlagungsphase wird der Bedarf einschließlich gelegentlicher Satzungs- und Kalkulationsänderungen auf max. 0,5 Stellen eines im mittleren Dienst oder vergleichbar tariflich Beschäftigten geschätzt. Aus dieser Prognose leiten sich folgende Personalaufwendungen inkl. Gemeinkostenzuschlag auf Basis der KGSt-Richtwerte (Kosten eines Arbeitsplatzes 2013/2014) ab: 1. Einführungsphase: gehobener Dienst A9 1,0 Stelle: ca. 65.000 € p.a. 2. Veranlagungsphase: mittlerer Dienst A6/tariflich Beschäftigter E5 0,5 Stelle: ca. 25.000 € p.a. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Um den im Haushaltssicherungskonzept eingeplanten Ertrag von 150.000 € alternativ sicherzustellen, müsste z.B. eine weitere Anhebung der Grundsteuer B um mindestens 22 Prozentpunkte ab Januar 2015 erfolgen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hält an der im Haushaltssicherungskonzept eingebundenen Maßnahme M 062a, Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages fest. 2. Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Münstereifel beauftragt.