Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
11.09.14, 13:18
Aktualisiert
11.09.14, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.08.2014
- Der Bürgermeister Az: 24-46-02
Nr. der Ratsdrucksache: 65-X
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
23.09.2014
Rat
30.09.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung 2015 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münsteriefel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung)
vom 10.12.1980
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 65-X
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 die Gebührenbedarfsberechnung 2015 zur Satzung
über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
Entsprechend der nachfolgenden Gegenüberstellung der aktuell gültigen und für das Jahr 2015
kalkulierten Gebührensätze könnten die Gebühren für die Winterwartung geringfügig und zwar
jeweils um 0,01 € je Frontmeter reduziert werden.
Auf diese Reduzierung sollte verzichtet werden, da der Gebührenhaushalt zum Ende des Jahres
2013 noch eine Unterdeckung aus Vorjahren in Höhe von 106.046,64 € auswies.
Die Gebührensätze für die Sommerreinigung (maschinelle und manuelle Straßenreinigung) in bestimmten Bereichen der Kernstadt müssen nicht angepasst werden.
Gegenüberstellung der bisher gültigen und neu kalkulierten Gebührensätze
Leistungsart
Bisher gültiger
Gebührensatz €/m
Maschinelle Straßenreinigung (einmal wöchentlich)
Maschinelle Straßenreinigung (zweimal wöchentlich)
Winterwartung von Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung
Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung
Winterwartung von Anliegerstraßen
Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen
kalkulierter Gebührensatz €/m
2,50
2,50
5,00
5,00
1,11
1,10
1,12
1,11
1,15
1,14
1,17
1,16
2. Rechtliche Würdigung
Wie dargestellt
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2015 zur Satzung über die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung) der Stadt Bad
Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt. Die aktuell gültigen Gebührensätze werden nicht
angepasst.