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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
43 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
11.09.14, 13:18
Aktualisiert
11.09.14, 13:18
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu RD 65-X - Gebührenbedarfsberechnung Gebührenbedarfsberechnung 2015 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 A - Vorbemerkungen Für das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung werden bei der Kalkulation der Winterwartungsgebühren die nachfolgend dargestellten, nach Straßenarten differenzierten Prozentabzüge vorgenommen: - Winterwartung auf Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung 12% - Winterwartung auf Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung 11% - Winterwartung auf Anliegerstraßen 9% - Winterwartung auf Fußgängergeschäftsstraßen 7% Bei der Gebührenbedarfsberechnung wird eine Differenzierung zwischen denjenigen Kosten, deren Höhe im wesentlichen vom räumlichen Umfang der Straßenreinigung (Sommerreinigung) und solchen Kosten, deren Höhe von nicht vorhersehbaren Faktoren (Winterdienst) abhängig ist, vorgenommen. So wurden insbesondere bei den Kostenpositionen "Personalkosten (Arbeiterlöhne) und Unternehmerleistungen für den Winterdienst", die zwangsläufig einer mehr oder weniger großen Schwankungsbreite unterliegen, die Ergebnisse der Haushaltsrechnungen 2010 bis 2013 zuzüglich entsprechender Preissteigerungsraten zugrunde gelegt, um hierdurch eine sachgerechte kontinuierliche Gebührenentwicklung sicherzustellen. Die Kosten für die Sachbearbeitung, die internen Leistungsverrechnungen für den Sachaufwand und die Kosten des Bauhofes wurden anteilig der Sommerreinigung und dem Winterdienst zugeordnet. B Gebührenkalkulation 1.) Berechnung des Gebührenbedarfs für die maschinelle und manuelle Straßenreinigung (Sommerreinigung) Aufgrund der vom Bauhof erfolgten Ermittlungen des durchschnittlichen Reinigungsaufwandes ist die Kehrmaschine in den gebührenrelevanten Kehrbereich jährlich 514 Stunden im Einsatz. Hiervon sind zeitanteilig 16% (82,2 Stunden) für die Reinigung z.B. von Gehwegflächen vor städtischen Liegenschaften, Bushaltestellen und öffentliche Plätzen, die nicht Bestandteil der Straße sind, abzuziehen. a) Ermittlung der Kosten für den Betrieb der Kehrmaschine (Stundensatz) Auf der Basis einer jährlichen Betriebsstundenzahl (Optimalwert) von 1.560 Std. stellen sich die Kosten der Kehrmaschine je Stunde wie folgt dar: o Abschreibung 10% von 109.075,15 € (Wiederbeschaffungszeitwert) : 1.560 Einsatzstunden = 6,99 €/Std. (Anschaffungskosten [97.996,50 €] x Indexzahl 2015 [121,1] : Indexzahl des Anschaffungsjahres 2009 [108,8] = Wiederbeschaffungszeitwert) o Kalkulatorische Zinsen 7 % von 48.998,25 € (5/10 der Anschaffungskosten) : 1.560 Einsatzstunden = H:\240\TEXTE\Texte 2014\d08sc007.doc 2,20 €/Std. -2- o Sonstige Kosten (z.B. Reparaturkosten, Betriebsmittel, Kosten für die Nutzung der Betriebsgebäude und Einrichtungen) 17.653,15 € : 1.560 Einsatzstunden = 11,32 €/Std. o Betriebskosten je Einsatzstunde demnach: 20,51 €/Std. Für die Gebührenbedarfsberechnung sind demnach 8.856,22 € (431,8 Std. x 20,51 €) jährlich an Betriebskosten zu veranschlagen. b) Ermittlung der Personalkosten Unter Berücksichtigung des Stundenlohnes für den Fahrer der Kehrmaschine in Höhe von 30,76 € ergeben sich Personalkosten (Arbeiterlöhne) von 13.282,17 €. Für die Reinigung der übrigen Bereiche von Hand sind nach Auskunft des Bauhofes jährlich rund 404 Stunden zu veranschlagen. Der maßgebliche Stundenlohn des mit dieser Tätigkeit beauftragten Mitarbeiters beträgt 24,59 €, so dass sich die hierauf entfallenden Personalkosten auf jährlich 9.934,36 € belaufen. Hinzuzurechnen sind anteilige Personalkosten für die Sachbearbeitung in Höhe von 1.426,93 €. c) Kosten für den Einsatz eines Walzenstreichgerätes zur Wildkrautbeseitigung Für die Wildkrautbeseitigung auf den gepflasterten Straßen ist 2007 ein Walzenstreichgerät zum Preis von 5.064,44 € zum gezielten Aufbringen von Unkrautvernichtungsmitteln angeschafft worden. Bei  Abschreibungen i.H.v.  kalkulatorische Verzinsung (2/10 des Anschaffungswertes)  Betriebsmittel 569,01 € 70,90 € 413,75 €  insgesamt: 1.053,66 € und einem geschätzten Anteil von 65% gebührenrelevanter Pflasterfläche müssen an Betriebskosten 684,88 €/pa. veranschlagt werden. Die Personalkosten (24,59 € x 23 Std.) belaufen sich gebührenrelevant auf d) 565,57 € Berechnung der Gebührensätze Entsprechend der Straßenklassifizierung ergeben sich folgende gebührenpflichtige Frontlängen - Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung - Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung - Anliegerstraßen - Fußgängergeschäftsstraßen - insgesamt gebührenpflichtig 1.783 Kehrmeter 7.797 Kehrmeter 3.400 Kehrmeter 546 Kehrmeter 13.526 Kehrmeter Bei der Gebührenbedarfsrechnung sind folgende Kosten zu berücksichtigen: - Personalkosten - Interne Verrechnung –Organisationsmanagement, TUIV, u.a. - Interne Verrechnungen -Bauhof- Entsorgung des Kehrgutes - Betriebskosten der Kehrmaschine - Betriebskosten Walzenstreichgerät Gesamtkosten H:\240\TEXTE\Texte 2014\d08sc007.doc 25.209,03 € 310,91 € 1.450,25 € 3.485,00 € 8.856,22 € 684,88 € 39.996,29 € -3- Von den vorstehend aufgelisteten 13.526 gebührenpflichtigen Kehrmetern entfallen auf die o 1 x wöchentliche Reinigung o 2 x wöchentliche Reinigung 12.282 Kehrmeter 1.244 Kehrmeter Für die Ermittlung der Kosten je Kehrmeter ist somit von 14.770 Kehrmetern (12.282 Kehrmeter + 2 x 1.244 Kehrmeter) auszugehen. Auf den Kehrmeter entfallen somit: 39.996,29 € : 14.770 m = 2,71 € ./. 10,00 % Gemeindeanteil aus dem Allgemeininteresse an der StrR. + 2,50 % Verwaltungsgemeinkosten • • 2.) 2,50 € bei einmaliger wöchentlicher Reinigung und 5,00 € bei zweimaliger wöchentlicher Reinigung. Berechnung des Gebührenbedarfs für den Winterdienst Vom Winterdienst innerhalb geschlossener Ortschaften sind gebührenpflichtig relevant - Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung - Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung - Anliegerstraßen - Fußgängergeschäftsstraßen - insgesamt 24.764 Frontmeter 16.828 Frontmeter 178.460 Frontmeter 546 Frontmeter 220.598 Frontmeter Für die Gebührenbedarfsrechnung sind folgende Kosten zu berücksichtigen: - Personalkosten - Unternehmerleistungen - Interne Verrechnung - Organisationsmanagement/TUIV/u.a. - Interne Verrechnung -Bauhof- Abschreibung - Kalkulatorische Verzinsung 186.047,78 € 132.387,42 € 4.130,73 € 50.389,75 € 26.803,00 € 6.592,17 € Gesamtkosten 406.350,85 € Der Betrag von 406.350,85 € ist um den Anteil zu kürzen, der auf den Räumdienst außerhalb geschlossener Ortschaften (Gemeindeverbindungsstraßen) entfällt, so dass hiernach unter Berücksichtigung der Tatsache, dass 63 % der Gesamtkosten auf den Winterdienst innerhalb geschlossener Ortschaften entfallen, ein Betrag von 256.001,04 € verbleibt. Für die Ermittlung der Gebührensätze ist somit ein Betrag von 256.001,04 € + 12.739,58 € (Zahlung an Straßen NRW für Ortsdurchfahrten) 268.740,62 € zugrunde zu legen. Auf den Räumungsmeter entfallen somit: 268.740,62 € : 220.598 m = 1,22 € Unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung der Straßen entfallen von den Gesamtkosten (einschl. 2,5% Verwaltungsgemeinkosten) auf H:\240\TEXTE\Texte 2014\d08sc007.doc -4- - Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung 24.764 m x 1,22 € = 30.212,08 € ./. 12% + 2,5% = 27.251,30 € Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung 16.828 m x 1,22 € = 20.530,16 € ./. 11% + 2,5% = 18.728,64 € Anliegerstraßen 178.460 m x 1,22 € = 217.721,20 ./. 9% + 2,5% = 203.079,45 € Fußgängergeschäftsstraßen 546 m x 1,22 € = 666,12 € ./. 7% + 2,5% = 634,98 € Für den Winterdienst ergeben sich folgende Gebührensätze pro Räummeter: C - bei Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung 27.251,30 € : 24.764 m = 1,10 € - bei Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung 18.728,64 € : 16.828 m = 1,11 € - bei Anliegerstraßen 203.079,45 € : 178.460 m = 1,14 € - bei Fußgängergeschäftsstraßen 634,98 € : 546 m = 1,16 € Gebührensätze und Gebührenaufkommen 1. Gegenüberstellung der bisher gültigen und neu kalkulierten Gebührensätze Leistungsart Bisher gültiger Gebührensatz €/m Maschinelle Straßenreinigung (einmal wöchentlich) 2,50 Maschinelle Straßenreinigung (zweimal wöchent5,00 lich) Winterwartung von Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung Winterwartung von Anliegerstraßen Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen kalkulierter Gebührensatz €/m 2,50 5,00 1,11 1,10 1,12 1,11 1,15 1,17 1,14 1,16 2. Berücksichtigung von Kostenüber- und Unterdeckungen vergangener Abrechungsperioden bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs Gemäß § 6 Abs. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2013 weisen folgende Ergebnisse bei der kostenrechnenden Einrichtung Winterdienst aus: o o o o Unterdeckung aus Vorjahren. Unterdeckung 2006 Überschuss 2007 Überschuss 2008 H:\240\TEXTE\Texte 2014\d08sc007.doc ./. 43.450,97 € ./. 30.441,67 € 88.557,80 € 12.321,06 € -5- o o o o o Unterdeckung 2009 Unterdeckung 2010 Überschuss 2011 Überschuss 2012 Unterdeckung 2013 ./. 26.762,71 € ./. 241.184,73 € 56.778,36 € 79.717,72 € ./. 1.584,50 € o Unterdeckung aus Vorjahren: 106.049,64 € Um die vorstehend ausgewiesene Unterdeckung aus Vorjahren auszugleichen, wird auf eine Anpassung (Reduzierung) der Winterwartungsgebühren auf das kalkulierte Niveau verzichtet. H:\240\TEXTE\Texte 2014\d08sc007.doc