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Beschlussvorlage (Anlage 3 - Erläuterungen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
2,1 MB
Datum
16.09.2014
Erstellt
11.09.14, 13:18
Aktualisiert
11.09.14, 13:18
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Inhalt der Datei

STADT BAD MÜNSTEREIFEL KREIS EUSKIRCHEN REGIERUNGSBEZIRK KÖLN Bebauungsplanes Nr. 54 Kirspenich, Hardtburg ERLÄUTERUNGEN 1.0 Ausgangslage Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt im Anschluss an die vorhandene Bebauung Hardtburgstraße im Ortsteil Kirspenich eine größere zusammenhängende Wohnbaufläche dar. In den vergangenen Jahren haben verschiedene Projektentwicklungsgesellschaften versucht die Flächen zu entwickeln. Die Realisierung scheiterte bisher zum einen an der Entwässerung des Gebietes und zum anderen an der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer in dem Gebiet. Nunmehr kann eine Projektentwicklungsgesellschaft aus Euskirchen über einen großen Teil des Gebietes verfügen. Lösungen für die Entwässerung des Gebietes in Richtung Kläranlage Kirspenichüber das Gelände des Erftverbandes Bergheim sind möglich. Ebenso ist eine Anbindung an die Landstraße L 11 gesichert und mit den Fachbehörden abgestimmt. Aufgrund der Topographie und der Verfügbarkeit der Grundstücke wird im Rahmen der Grenzen des Flächennutzungsplanes ein Flächentausch angestrebt.Die unmittelbar entlang der L 11 liegenden Flächen sollen mit Ausnahme eines Grundstückes, über das die Anbindung an die Landstraße L 11 erfolgen soll, nicht mit einbezogen werden. Dafür sollen in nordöstlicher Richtung Flächen entwickelt werden, die über die Darstellungen des Flächennutzungsplanes hinausgehen. Vorhandene und geplante Darstellung des Flächennutzungsplanes Stadt Bad Münstereifel Baugebiet „Hardtburg“ in Kirspenich 2 2.0 Rahmenbedingungen 2.1 Geltungsbereich Das Plangebiet liegt nordöstlich von Kirspenich und umfasst eine Fläche von ca. 9,7 ha. Es umfasst den Bereich östlich des vorhandenen Wohngebietes Hardtburgstraße. Das Gebiet umfasst die Grundstücke, Gemarkung Arloff, Flur 2, Nr. 886 (tw.), 863, 782 (tw.), 786 (tw.), 454, 467 und 562 (tw.). Nördlich des Gebietes befindet sich der Hardtwald mit Hardtburg, ein beliebtes Naherholungsgebiet, durch den auch eine Etappe des Jakobsweges führt. Das Untersuchungsgebiet selbst ist intensiv landwirtschaftlich, ackerbaulich genutzt. Luftbild ©Google earth 2.2 Regionalplan Der Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen stellt Arloff / Kirspenich einschließlich des Gebietes „Hardtburg“ als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar. Stadt Bad Münstereifel Baugebiet „Hardtburg“ in Kirspenich 3 Auszug aus dem Regionalplan Teilabschnitt Region Aachen © Bezirksregierung Köln 2.3 Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt das Untersuchungsgebiet im Wesentlichen als Wohnbaufläche dar. Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel 2.4 Bebauungspläne Bebauungspläne bestehen für das Untersuchungsgebiet nicht. 2.5 Landschaftsplan Das Plangebiet ist im Landschaftsplan 04 Bad Münstereifel als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel „Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung oder anderer Planungen“ dargestellt. Das Landschaftsschutzgebiet ist für Flächen dargestellt, die derzeit außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen, die jedoch laut gültigem Flächennutzungsplan in Zukunft einer baulichen Nutzung zugeführt werden sollen. Stadt Bad Münstereifel Baugebiet „Hardtburg“ in Kirspenich 4 Die Festsetzung tritt gem. § 29 Abs. 3 Landschaftsgesetz NRW mit Rechtskraft eines nachfolgenden Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1und 2 BauGB außer Kraft, soweit diese entgegenstehende Festsetzungen trifft. Auszug aus dem Landschaftsplan 04 Bad Münstereifel © Kreis Euskirchen 3.0 Städtebauliches Konzept Das Konzept sieht eine verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes von der Hardtburgstraße zur Landstraße L 11 vor. Die Straßenführung orientiert sich weitgehend am Verlauf der Höhenlinien. Ergänzt wird das Erschließungssystem durch nach Norden weisende Schleifenerschließungen. Abgerundet wird das Erschließungssystem durch Fußwege, die auf die durch das Gebiet verlaufenden Wirtschaftswege münden, die dann wiederum in die angrenzenden Landschaftsräume führen. Das geplante Erschließungssystem ermöglicht sowohl die Bildung von Bauabschnitten als auch Quartieren; so könnten z.B. Quartiere mit einer etwas verdichteten Bebauung (Doppelhäuser und Hausgruppen und Quartiere für eine reine Einfamilienhausbebauung entstehen. Weiterhin wird auch der Bau von barrierefreien Gebäuden angestrebt. Das Bebauungskonzept sieht insgesamt rd. 123 Baugrundstücke vor. Das Erschließungs- und Bebauungskonzept wird durch eine qualitätvolle Grüngestaltung ergänzt, welche sowohl Maßnahmen innerhalb des Gebietes, wie z.B die Begrünung von Straßenräumen (Allee) und die Bildung von Quartiersplätzen umfasst als auch eine hochwertige Gestaltung der Gebietsränder. 4.0 Umweltbelange / Artenschutz Bei der Bauleitplanung sind die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Artenschutzes zu berücksichtigen. Mit § 1a BauGB ist definiert, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Bauleitplan unter entsprechender Anwendung der naturschutzrechtlichen EingriffsregeStadt Bad Münstereifel Baugebiet „Hardtburg“ in Kirspenich 5 lung (Vermeidung, Ausgleich, Ersatz), in der Abwägung nach § 1 Absatz 6 BauGB, abschließend zu regeln sind. Mit der beabsichtigten Bauleitplanung wird durch die Bereitstellung von Wohnbauflächen ein Eingriff in Boden, Natur und Landschaft vorbereitet. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes umfassen im Wesentlichen: - eine zusätzliche Versiegelung des Bodens, Veränderung des Landschaftsbildes durch die Neubebauung, Beanspruchung von Vegetationselementen als Lebensraum für Flora und Fauna durch eine Neubebauung. Der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft erfolgt durch geeignete Darstellungen nach § 9 BauGB als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. Soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. Um die Belange von Boden, Natur und Landschaft ausreichend zu berücksichtigen, werden die im Plangebiet vorhandenen Biotopstrukturen erfasst und bewertet sowie die aufgrund der Planung zu erwartenden Eingriffe unter Beachtung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ermittelt. Die sich daraus ergebenden Empfehlungen werden im Bebauungsplan durch zeichnerische und textliche Festsetzungen berücksichtigt. Stadt Bad Münstereifel Baugebiet „Hardtburg“ in Kirspenich 6