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Beschlussvorlage (Nachforderung Stromkosten Straßenbeleuchtung für das Abrechnungsjahr 2013 hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
11.09.14, 13:18
Aktualisiert
11.09.14, 13:18
Beschlussvorlage (Nachforderung Stromkosten Straßenbeleuchtung für das Abrechnungsjahr 2013
hier:  Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe) Beschlussvorlage (Nachforderung Stromkosten Straßenbeleuchtung für das Abrechnungsjahr 2013
hier:  Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.09.2014 - Der Bürgermeister Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 95-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 23.09.2014 Rat 30.09.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Nachforderung Stromkosten Straßenbeleuchtung für das Abrechnungsjahr 2013 hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( x ) Kosten €: 21.600 ( x ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( x ) Deckung: 12 545 100 / 524109 (Winterdienst) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( x ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 95-X Sachverhalt: Mit Rechnungsstellung Juli 2014 fordert das RWE für das Abrechnungsjahr 2013 einen Nachzahlungsbetrag in Höhe von 44.600 € an Stromkosten für die Straßenbeleuchtungsanlage an. Dieser Nachzahlungsbetrag begründet sich wie folgt: 1.) Die Stromkosten haben sich im Abrechnungszeitraum Januar bis Dezember 2013 um 3 Cent brutto pro kWh erhöht. Hieraus ergeben sich Mehrkosten von brutto 18.600 €. 2.) Der Abrechnungszeitraum war bisher kontinuierlich von November des Vorjahres bis November des Abrechnungsjahres, also aktuell von November 2012 bis November 2013 festgelegt. Durch den Stromlieferantenwechsel müssen jetzt die letzten 6 Abrechnungswochen des Kalenderjahres 2013, für die bisher weder Abschläge noch Vorauszahlungen geleistet wurden, nachbezahlt werden. Dieser Nachforderungsbetrag beläuft sich auf insgesamt brutto 26.000 €. Anmerkungen: a) Im gesamten Nachzahlungsbetrag ist erstmalig für das komplette Abrechnungsjahr 2013 eine sogenannte „Offshore-Haftungsumlage“ in Höhe von ca. 1.800 € enthalten. b) Auf den nachgeforderten Abrechnungszeitraum (Mitte November bis Ende Dezember) entfallen alleine 106.621 kWh, also mehr als 1/6 des jährlichen Gesamtverbrauches. Dies erklärt sich damit, dass in diesem Zeitraum die dunkelste Jahreszeit mit der längsten Brenndauer ist. c) Trotz Nachforderung ist insgesamt festzustellen, dass sich der Stromverbrauch des Abrechnungsjahres 2013 im Vergleich zum Abrechnungsjahr 2012 um 14.779 kWh verringert hat, und zwar von 632.536 kWh auf 617.757 kWh. Haushaltsmäßig stehen für die Begleichung der Gesamtnachforderung in Höhe von 44.600 € bei der entsprechenden Kostenstelle 12 541 100 / 524101 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) nur noch 11.000 € zur Verfügung. Weitere 12.000 € können mittels Sollübertragung zu Lasten der Kostenstelle 12 541 100 / 524218 (Unterhaltung Straßenbeleuchtung) abgedeckt werden. Der dann noch verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 21.600 € (44.600 € minus 23.000 €) muss überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Kostenstelle 12 545 100 / 524109 (Winterdienst). Finanzielle Auswirkungen Minderausgaben bei den Kostenstellen 12 541 100 / 524218 (Unterhaltung Straßenbeleuchtung) und 12 545 100 / 524109 (Winterdienst). Beschlussvorschlag: Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 21.600 € bei der Kostenstelle 12 541 100 / 524101 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Kostenstelle 12 545 100 / 524109 (Winterdienst).