Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
11.09.14, 13:18
Aktualisiert
11.09.14, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.09.2014
- Der Bürgermeister Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 95-X
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
23.09.2014
Rat
30.09.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Nachforderung Stromkosten Straßenbeleuchtung für das Abrechnungsjahr 2013
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
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Berichterstatter: Herr Schäfer
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( x ) Kosten €:
21.600
( x ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( x ) Deckung:
12 545 100 / 524109
(Winterdienst)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( x ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 95-X
Sachverhalt:
Mit Rechnungsstellung Juli 2014 fordert das RWE für das Abrechnungsjahr 2013 einen Nachzahlungsbetrag in Höhe von 44.600 € an Stromkosten für die Straßenbeleuchtungsanlage an.
Dieser Nachzahlungsbetrag begründet sich wie folgt:
1.) Die Stromkosten haben sich im Abrechnungszeitraum Januar bis Dezember 2013 um 3 Cent
brutto pro kWh erhöht. Hieraus ergeben sich Mehrkosten von brutto 18.600 €.
2.) Der Abrechnungszeitraum war bisher kontinuierlich von November des Vorjahres bis November des Abrechnungsjahres, also aktuell von November 2012 bis November 2013 festgelegt.
Durch den Stromlieferantenwechsel müssen jetzt die letzten 6 Abrechnungswochen des Kalenderjahres 2013, für die bisher weder Abschläge noch Vorauszahlungen geleistet wurden, nachbezahlt
werden. Dieser Nachforderungsbetrag beläuft sich auf insgesamt brutto 26.000 €.
Anmerkungen:
a) Im gesamten Nachzahlungsbetrag ist erstmalig für das komplette Abrechnungsjahr 2013 eine
sogenannte „Offshore-Haftungsumlage“ in Höhe von ca. 1.800 € enthalten.
b) Auf den nachgeforderten Abrechnungszeitraum (Mitte November bis Ende Dezember) entfallen
alleine 106.621 kWh, also mehr als 1/6 des jährlichen Gesamtverbrauches. Dies erklärt sich damit, dass in diesem Zeitraum die dunkelste Jahreszeit mit der längsten Brenndauer ist.
c) Trotz Nachforderung ist insgesamt festzustellen, dass sich der Stromverbrauch des Abrechnungsjahres 2013 im Vergleich zum Abrechnungsjahr 2012 um 14.779 kWh verringert hat, und
zwar von 632.536 kWh auf 617.757 kWh.
Haushaltsmäßig stehen für die Begleichung der Gesamtnachforderung in Höhe von 44.600 € bei
der entsprechenden Kostenstelle 12 541 100 / 524101 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) nur
noch 11.000 € zur Verfügung.
Weitere 12.000 € können mittels Sollübertragung zu Lasten der Kostenstelle 12 541 100 / 524218
(Unterhaltung Straßenbeleuchtung) abgedeckt werden.
Der dann noch verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 21.600 € (44.600 € minus 23.000 €) muss
überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Kostenstelle 12 545 100 / 524109 (Winterdienst).
Finanzielle Auswirkungen
Minderausgaben bei den Kostenstellen 12 541 100 / 524218 (Unterhaltung Straßenbeleuchtung)
und 12 545 100 / 524109 (Winterdienst).
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 21.600 € bei der Kostenstelle 12 541 100 / 524101
(Stromkosten Straßenbeleuchtung) wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Kostenstelle 12 545 100 / 524109 (Winterdienst).