Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
105 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
11.09.14, 13:18
Aktualisiert
11.09.14, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.09.2014
- Der Bürgermeister Az: 23-41-05
Nr. der Ratsdrucksache: 91-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
24.09.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Niederschlagswasserbeseitigung Bergstraße
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Berichterstatter: Herr W. Müller/Herr Schäfer
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(20.000 € )
/außerplan-
Kosten €:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( x ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( ) Die Mittel müssen über-
mäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
SW2
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 91-X
1. Sachverhalt:
Von den beiden Bebauungsplänen Nr. 11 „Nöthener Berg“ und 19 „Ochhermen“ werden entlang
der oberen Bergstraße zwischen dem Berghof und der Nöthener Straße umfangreiche Baulandflächen festgesetzt. So sind Grundstücksflächen am nördlichen Straßenrand mit einer ungewöhnlichen Grundstückstiefe als Sondergebiet „Kuraufenthalt“ ausgewiesen. Der Anschluss und die
Ableitung des im Falle der konkreten Bebauung anfallenden Niederschlagswassers würde im Kanalnetz hydraulische Probleme verursachen.
Aus diesem Grunde haben sich die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss in der Vergangenheit mit der Frage befasst, wie diese Probleme gelöst werden können und welche technischen
Lösungen dafür möglich sind.
Die begonnenen Untersuchungen wurden aber vor über 3 Jahren eingestellt, weil als Zwischenergebnis der bis dahin erfolgten Untersuchungen festzustellen war, dass, ungeachtet der verschiedenen Varianten,
a)
b)
c)
d)
die Unterbringung zusätzlicher Niederschlagswassermengen im Kanalnetz mit hohen Investitionen verbunden ist,
die endgültige Variantenentscheidung und damit das Gesamtkonzept mit Rücksicht auf die ins
Detail gehende Vorplanung beträchtliche Kosten verursacht,
die Bestrebungen, mit geringen Kosten weitergehende Erkenntnisse zu gewinnen, indem das
Problem zum Gegenstand einer studentischen Examensarbeit des Ingenieurwesens gemacht
wurde, an der Komplexität und dem Zeitaufwand zerschellt sind und
kein konkretes Interesse an der Bebauung des Sondergebietes Kuraufenthalt vorhanden war
(siehe RD-Nr. 504-IX/Z-1).
Neuerdings wurde die Stadt jedoch auf eine Nutzung von Sondergebietsflächen angesprochen
und nach dem Erschließungsstatus der Flächen befragt. Während die Zufahrt, die Wasserversorgung und die Beseitigung des Schmutzwassers gewährleistet werden können, bereitet das Niederschlagswasser Schwierigkeiten.
Diese Ansprache sollte nach Auffassung der Betriebsleitung dafür Anlass geben, die zurückgestellten Untersuchungen wieder aufzunehmen und unter Berücksichtigung betrieblicher und finanzieller Belange eine Lösung zu entwickeln, um im Ernstfall, nämlich des tatsächlichen Bauwillens
des Eigentümers, reagieren zu können und die erforderlichen Anlagen in einer zeitlich angemessenen Frist zu errichten. Eine Anlagenbevorratung für den unsicheren Zeitpunkt der Bebauung soll
vermieden werden. Die für ein Grundstück gefundene individuelle Lösung kann das Gesamtkonzept nicht ersetzen.
Da die Stadt abwasserbeseitigungspflichtig ist und die Anlieger, gestützt auf die Erhebung der
Kanalanschlussbeiträge und förmliche Widmung für den vor Jahren verlegten Mischwasserkanal,
ein das Niederschlagswasser umfassendes Anschlussrecht einfordern könnten, wird sich die Stadt
der Thematik nicht dauerhaft entziehen können.
Um die Beseitigung des Niederschlagswassers zu sichern, gibt es eine Reihe unterschiedlicher
Ansätze:
a)
b)
c)
d)
e)
Stauraumkanal Nöthener Straße/Heisterbacher Tor
Anschluss Sittardweg: Verlängerung Mischwasserkanal in Sittardweg in öffentlicher Straßenparzelle und im weiteren Verlauf über Privatflächen bis in Graf-Gottfried-Straße, außerdem
wegen gegenläufigem Gefälle neuer Mischwasserkanal in Graf-Gottfried-Straße
Regenwasserkanal in Bergstraße mit Abschlag in Erft: Einleitungsstelle entweder Bereich
Nöthener Straße oder Sittardweg
Rückhaltungen auf Anliegergrundstücken
Versickerungs- und Verrieselungsanlagen (dezentral auf Grundstücken oder semizentral im
Umfeld der Grundstücke)
Seite 3 von Ratsdrucksache 91-X
Dabei ist durchaus denkbar, die verschiedenen Verfahren miteinander zu kombinieren. Ein solch
flexibler Ansatz könnte überdies hilfreich sein, um eine situationsangepasste Antwort auf die Herausforderungen des Baugebietes mit seiner besonderen Art und Maß der baulicher Nutzung und
der Geländetopographie zu finden. Dazu passt nicht mehr die ganz am Anfang vorgenommene
Beschränkung der Variantenbetrachtung auf den Stauraumkanal Nöthener Straße/Heisterbacher
Straße und den Anschluss Sittardweg. Eines gilt aber weiterhin ohne Abstriche: Unabhängig von
der Variante muss die Gemeinwohlverträglichkeit und dauerhafte unschädliche Beseitigung des
Niederschlagswassers gewährleistet sein.
Die Untersuchung soll in folgenden Stufen ablaufen:
a)
b)
c)
e)
Variantenbetrachtung mit Vorplanung, soweit diese für die Aussage über die Machbarkeit und
Kosten erforderlich ist
Vorstellung der Variantenbetrachtung im Betriebsausschuss
Beratung und Grundsatzbeschluss über die endgültige Beseitigungsform des Niederschlagswassers (Gesamtkonzept)
Nach Grundsatzbeschluss Entwicklung Ausführungsplanung für die gewählte Variante
Kurz ein Hinweis zur Straße: Zwar reicht der Zustand der Bergstraße aus, um die Anliegergrundstücke erreichen zu können, doch wird sich die Stadt bei weiteren Bauvorhaben auch mit einem
Straßenausbau zu befassen haben, denn die Fahrbahn ist zu schmal, der Unterbau zu schwach
und das Oberflächenwasser fließt ungezielt ab.
Die Betriebsleitung erwartet nach einer ersten überschlägigen Schätzung, dass wegen des Umfangs der erforderlichen Untersuchen, Planungen und Berechnungen insgesamt Kosten bis
20.000 € anfallen können. Selbst höhere Kosten lassen sich nicht ausschließen.
2. Rechtliche Würdigung
Die gemeinwohlverträgliche Beseitigung des Niederschlagswassers ist nach § 53 LWG NRW eine
gemeindliche Aufgabe
3. Finanzielle Auswirkungen
Im ersten Schritt fallen Kosten für die Variantenplanung mit Vorplanung an, nach der Grundsatzentscheidung weitere Kosten für die Ausführungsplanung. Schließlich werden die Hauptkosten für
die Umsetzung des Gesamtkonzeptes, also den Bau der Abwasseranlagen, entstehen. Die Kosten
werden über die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen, Kreditzinsen) die Aufwandseite des
Erfolgsplans belasten und über Benutzungsgebühren zu finanzieren sein.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe Erläuterungen, alternativ die Untersuchungen noch weiter ruhen zu lassen. Sollte kurzfristig
eine Bebauung erfolgen, besitzt die Stadt kein auf technische Machbarkeit, Gemeinwohlverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit abgestimmtes Plankonzept. Stattdessen drohen Behelfslösungen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
Seite 4 von Ratsdrucksache 91-X
7. Beschlussvorschlag:
Die Betriebsleitung wird beauftragt, die unterbrochene Untersuchung wieder aufzunehmen, welche
erfolgversprechenden Möglichkeiten es gibt, wie das auf den Anliegergrundstücken an der Bergstraße zwischen dem Berghof und der Nöthener Straße sowie der Straßenfläche anfallende Niederschlagswasser gemeinwohlverträglich sowie dauerhaft unschädlich beseitigt werden kann und
welche Kosten die jeweiligen Varianten verursachen.
Zu diesem Zweck soll die Betriebsleitung die für die Variantenbetrachtung mit Vorplanung (soweit
zur Aussage über die Machbarkeit und die Kosten geboten) erforderlichen ingenieurtechnischen
und geologischen Untersuchungen, Planungen und Berechnungen vergeben.
Das Ergebnis der Variantenbetrachtung ist dem Betriebsausschuss zur Beratung über die endgültige Beseitigungsform des Niederschlagswassers vorzulegen.