Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
84 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
11.09.14, 13:18
Aktualisiert
11.09.14, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.09.2014
- Der Bürgermeister Az: 22-12-14 Vo
Nr. der Ratsdrucksache: 97-X
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Sitzungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
23.09.2014
Rat
30.09.2014
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bekanntgabe der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83
GO NRW i.V. mit § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung für das 1. Halbjahr 2014
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Berichterstatter: Herr Mies
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Die im 1. Halbjahr des Haushaltsjahres 2014 genehmigten und in Anspruch genommenen überund außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis gegeben.
Konsumtiv
Bei der Kostenstelle 01114100 (Finanzbuchhaltung), Sachkonto 542902 (Sachverständigen- und
Gerichtskosten) ergab sich durch einen Rechtsstreit der Stadt Bad Münstereifel gegen die Erste
Abwicklungsanstalt (EAA) beim Landgericht Düsseldorf ein Mehraufwand i.H.v. 97.628,42 €.
Die gerichtliche Auseinandersetzung wurde am 08.10.2013 vom Haupt- und Finanzausschuss
beschlossen (vgl. RD 588-IX/Z-4, Beschluss Ziffer 2). Gemäß § 17 Abs. 3 Buchstabe a) der
Seite 2 von Ratsdrucksache 97-X
Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel handelt es sich um eine unerhebliche überplanmäßige
Aufwendung/Auszahlung, die dementsprechend vom Stadtkämmerer genehmigt werden konnte.
Die Deckung erfolgte durch Minderaufwendungen bei 01113200 (Dienstleistungen im Bereich
TUIV), 12541100 (Neubau, Unterhaltung und Bewirtschaftung von Straßen) und 16612100 (sonstige allgem. Finanzwirtschaft).
Investiv
Durch den Kauf von Abfallkörben mit Bodenentleerung zur Erfassung von Grünabfällen (Genehmigung APL vgl. RD 1245-IX) und die Schaffung von pflegefreien Urnengrabfeldern (Genehmigung APL. vgl. RD 1284-IX) sind bei der Kostenstelle I5531001/783100 (Friedhöfe) Kosten i.H.v.
8.425,80 € entstanden. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Sonderrücklage Friedhof.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel