Daten
Kommune
Titz
Größe
181 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
04.10.16, 18:02
Aktualisiert
11.10.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Öffentliche
Niederschrift
Gremium
Ausschuss für Bauen, Planen
und Umwelt
14. Sitzung am 28.09.2016
Sitzungsort
Sitzungsdauer (von / bis)
Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4,
(19:00 Uhr / 20:41 Uhr)
Anwesend:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
Vorsitzender
1. Stellv. Vorsitzender
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
stellv. Mitglied
stellv. Mitglied
stellv. Mitglied
stellv. Sachkundiger Bürger
Bürgermeister
Gemeindeverwaltungsrat
Verwaqltungsfachwirt
Gemeindeamtsinspetor
Dipl.-Ing.
Dipl.-Ing.
Dipl.-Ing.
Wolfgang Müller
Friederich Schüller
Sigrid Appenzeller
Konrad Dreesen
Artur Faulhammer
Hermann-Josef Göbbels
Ulrich Goebbels
Wilhelm Hintzen
Robert Holzportz
Andreas Leßenich
Stefan Melzener
Clemens Roßbach
Hartmut Wasserberg
Franz-Hubert Becker als Vertreter für Tim Breuer
Andreas Dering als Vertreter für Norbert Schiffer
Dagmar Kalugin als Vertreterin für Maiken Cremer
Dirk Schumacher als Vertreter für Christoph Wirtz
Jürgen Frantzen
Michael Müller
Michael Biermanns
Georg Kollenbrandt
Mario Fabry (VDH) zu TOP 1
Marta Jakubiec (VDH) bis TOP 6
ANN-Katrin Lieven (VDH) bis TOP 6
Entschuldigt fehlen:
Mitglied
Sachkundiger Bürger
Sachkundige Bürgerin
Sachkundiger Bürger
Norbert Schiffer
Tim Breuer
Maiken Cremer
Christoph Wirtz
-2Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt
fest.
Die Tagesordnung wird durch einstimmigen Beschluss wie folgt geändert:
Der Tagesordnungspunkt 4 wird vorgezogen und zum Tagesordnungspunkt 1. Die bisherigen
Tagesordnungspunkte 1 – 3 verschieben sich entsprechend.
Danach ergibt sich folgende Tagesordnung:
Tagesordnung:
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Weitere Erschließung des Bebauungsplangebietes 29 - Hin- 136/2016
ter den Gärten - (zweiter Bauabschnitt)
Punkt 2.
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
135/2016
Titz für die Ortslage Jackerath
Aufstellungsbeschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Punkt 3.
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Titz für die Ortslage Titz
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
130/2016
Punkt 4.
1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage
Titz
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
129/2016
Punkt 5.
Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für
den Ortsteil Opherten
142/2016
Punkt 6.
Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für
den Ortsteil Rödingen-Höllen
152/2016
Punkt 7.
Abgrabung der Kieswerk Bettenhoven UG;
a) Änderung des Verfüll- und Rekultivierungsplans
b) Errichtung einer unbedeutenden Deponie DK 0
150/2016
Punkt 8.
Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der K 5, von-LeerodtStraße, in Titz-Hasselsweiler;
hier: Änderung des Bauprogrammes
149/2016
14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 28.09.2016
Seite 2
-3Punkt 9.
Entwicklung eines neuen Zuschussmodells für die Trägergemeinschaften der Bürgerhäuser im Gemeindegebiet zur
Bewirtschaftung der Gebäude
Punkt 10.
Anfragen und Mitteilungen
131/2016
Anfragen
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der 147/2016
Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland"
Antrag der PVG GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur
Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen
Zwecken gemäß §§ 6 ff Bundesberggesetz für ein Feld
"Sophia"
148/2016
Umgestaltung von vier Bushaltestellen im Gemeindegebiet
Titz;
hier: Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW
138/2016
Erdgaspipeline Zeelink;
hier: Beteiligung der Gemeinde Titz im Raumordnungsverfahren
143/2016
Wirtschaftsweg zwischen Ameln und Güsten
153/2016
Fortentwicklung des Gewerbegebietes Ameln
hier: Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Titz 17 (ehemalige Zuckerfabrik)
154/2016
weitere Mitteilungen
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Weitere Erschließung des Bebauungsplangebietes 29 - Hin- 136/2016
ter den Gärten - (zweiter Bauabschnitt)
Dipl.-Ing. Fabry erläutert den Kanal- und Straßenausbau (Baustraße) im zweiten Bauabschnitt des Bebauungsplangebietes 29. Die Verlegung des Kanals
müsse teilweise in einer Tiefe von ca. 4 m erfolgen, um eine Entwässerung im
Freispiegelgefälle für den dritten Bauabschnitt zu gewährleisten. Dies sei jedoch
unproblematisch. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Der vorgestellten Planung für die weitere Erschließung des Bebauungsplangebietes 29 – Hinter den Gärten – (zweiter Bauabschnitt) wird zugestimmt.
Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz
wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.
14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 28.09.2016
Seite 3
-4Punkt 2.
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
135/2016
Titz für die Ortslage Jackerath
Aufstellungsbeschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Dipl.-Ing. Lieven erläutert die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der
Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
a) Die Aufstellung der ergänzten 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Titz für den Ortsteil Jackerath wird beschlossen.
b) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB wird beschlossen.
Punkt 3.
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Titz für die Ortslage Titz
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
130/2016
Dipl.-Ing. Lieven erläutert die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der
Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wird beschlossen.
Punkt 4.
1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage
Titz
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
129/2016
Bürgermeister Frantzen teilt mit, dass der Verwaltung über die Fraktionen ergänzende Schreiben zugegangen seien. Der Verwaltung wurden die Schreiben
von den Verfassern nicht übersandt. Aufgrund dieser Schreiben sollten die Abwägungen zu den Punkten 4. – 6. der Öffentlichkeitsbeteiligung nochmals
überprüft werden. Die Beschlussfassung über diese Punkte sollten dann in der
Ratssitzung erfolgen.
Dipl.-Ing. Lieven erläutert die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29. Der
Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
a) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwal
tung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) wird verwiesen.
b) Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz – wird alsSatzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 28.09.2016
Seite 4
-5Punkt 5.
Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für
den Ortsteil Opherten
142/2016
Bürgermeister Frantzen verweist auf den Ratsbeschluss, dass die bestehenden
Abrundungssatzungen aus den 90-ziger Jahren Zug um Zug überarbeitetet
werden sollen. In diesem Jahr erfolgte eine Überarbeitung der Satzung Opherten und Rödingen. Für das nächste Jahr sei die Überarbeitung der Satzungen
Hompesch, Ralshoven und Gevelsdorf vorgesehen.
Dipl.-Ing. Lieven erläutert die Maßnahme. Der Vortrag ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
a) Die Aufstellung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Opherten (Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB beschlossen.
b) Der Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Opherten ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Weiterhin ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Punkt 6.
Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für
den Ortsteil Rödingen-Höllen
152/2016
Dipl.-Ing. Lieven erläutert die Maßnahme. Der Vortrag ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
c) Die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen wird beschlossen
und ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Titz öffentlich bekannt zu machen.
d) Die Aufstellung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen
(Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB beschlossen.
e) Der Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Weiterhin ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Punkt 7.
Abgrabung der Kieswerk Bettenhoven UG;
a) Änderung des Verfüll- und Rekultivierungsplans
b) Errichtung einer unbedeutenden Deponie DK 0
150/2016
Bürgermeister Frantzen erläutert, dass die Unterlagen zur Zeit dem Rechtsanwaltsbüro Lenz u. Johlen (Dr. Felix Pauli) zur Prüfung vorliegen. Dr. Pauli könne
jedoch aus Kapazitätsgründen die Prüfung nicht bis zur Ratssitzung abschließen. Die Verwaltung habe jedoch fristwahrend das Einvernehmen der Gemeinde
Titz ohne Begründung versagt.
14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 28.09.2016
Seite 5
-6Die Beschlussvorschläge werden nachgereicht.
Punkt 8.
Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der K 5, von-LeerodtStraße, in Titz-Hasselsweiler;
hier: Änderung des Bauprogrammes
149/2016
Ausschussmitglied Holzportz weist darauf hin, das die Anlieger, trotz Herausnahme der Gehwegflächen, an den Anliegerkosten (KAG-Beiträge) beteiligt
werden. Bürgermeister Frantzen teilt ergänzend mit, dass die Kosten für den
Ausbau der Gehwege auf den privaten Grundstücksflächen (Bauerlaubnisse der
Grundstsückseigentümer liegen vor) zu Lasten der Gemeinde gehen. Im Gegenzug habe man Kosten für den Grunderwerb (Kaufpreis, Notarkosten, Vermessung) eingespart.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Das Bauprogramm für den Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der K 5 –
Ortsdurchfahrt Hasselsweiler-, von-Leerodt-Straße, wird wie folgt geändert:
Die privaten Gehwegflächen vor den Grundstücken
Gemarkung
Gemarkung
Gemarkung
Gemarkung
Gamarkung
Hasselsweiler,
Hasselsweiler,
Hasselsweiler,
Hasselsweiler,
Hasselsweiler,
Flur
Flur
Flur
Flur
Flur
13,
13,
13,
13,
13,
Parz.
Parz.
Parz.
Parz.
Parz.
431,
170,
171,
517,
127,
von-Leerodt-Straße 8
von-Leerodt-Straße 9
von Leerodt-Straße 11
von-Leerodt-Straße 13
von Leerodt-Straße 14
werden aus dem Bauprogramm herausgenommen.
Die Änderung wird als Bauprogramm beschlossen.
Punkt 9.
Entwicklung eines neuen Zuschussmodells für die Trägergemeinschaften der Bürgerhäuser im Gemeindegebiet zur
Bewirtschaftung der Gebäude
131/2016
Bürgermeister Frantzen erläutert das Zuschussmodell anhand der Sitzungsvorlage. Ausschussmitglied Holzportz bittet, den Sockelbetrag nach der Fläche der
Gebäude, die der Verwaltung der Trägervereine obliegen, zu berechnen. Weiterhin solle eine Überprüfung der Versicherungsbeiträge erfolgen. Bürgermeister Frantzen sagt eine Berechnung des Sockelbetrages nach der Hallenfläche
zu. Die Versicherungsbeiträge würden (unter Zugrundelegung des Zuschussmodelles Hallenbad) überprüft.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
1. Der Umsetzung des neu entwickelten Zuschussmodells zur Bewirtschaftung
der Bürgerhäuser durch Trägervereine ab dem Jahr 2017 wird zugestimmt.
Der Sockelbetrag ist nach den Flächen der Gebäude, die der Verwaltung der
Trägervereine obliegen, zu berechnen. Die Versicherungsbeiträge sind zu
überprüfen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, die sich aus dem veränderten Zuschussmodell
ergebenden Haushaltsansätze im Rahmen des Verwaltungsentwurfs für den
Haushalt 2017 ff. zu berücksichtigen.
14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 28.09.2016
Seite 6
-7Punkt 10.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Anfragen im öffentlichen Teil liegen nicht vor.
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der 147/2016
Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland"
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Antrag der PVG GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur
Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen
Zwecken gemäß §§ 6 ff Bundesberggesetz für ein Feld
"Sophia"
148/2016
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Umgestaltung von vier Bushaltestellen im Gemeindegebiet
Titz;
hier: Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW
138/2016
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Erdgaspipeline Zeelink;
hier: Beteiligung der Gemeinde Titz im Raumordnungsverfahren
143/2016
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Wirtschaftsweg zwischen Ameln und Güsten
153/2016
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Fortentwicklung des Gewerbegebietes Ameln
hier: Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Titz 17 (ehemalige Zuckerfabrik)
154/2016
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
weitere Mitteilungen
Bürgermeister Frantzen teilt mit, dass die Stadt Jülich im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die Ausweisung von Windkraftzonen vorgelegt habe. Hierzu würde eine Stellungnahme erstellt, die folgende Punkte
vorsieht:
14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 28.09.2016
Seite 7
-8-
1. Forderung der Abstandsflächen entsprechend dem Ratsbeschluss der Gemeinde Titz (1.200 m). Die Stadt Jülich hat Abstandsflächen von 1.000m zu
geschlossenen Ortschaften vorgesehen. Der Ortsteil Sevenich hat jedoch nur
eine Abstandsfläche von 700 m zur nächstgelegenen Windkraftzone, die sich
am Verbindungsweg L 241 – Müntz befinde.
2. Nach Mitteilung des geologischen Dienstes müsse zu Erdbebenstationen eine
Mindestentfernung (vermutlich 10 km) eingehalten werden. Diese Entfernung zur Erbebenstation Jackerath sei nicht gegeben.
Ende der Sitzung: 20:41 Uhr
(Müller)
Vorsitzender
(Kollenbrandt)
Schriftführer
zur Kenntnis:
(Frantzen)
Bürgermeister
14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 28.09.2016
Seite 8