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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt)

Daten

Kommune
Titz
Größe
181 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
04.10.16, 18:02
Aktualisiert
11.10.16, 18:01

Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Öffentliche Niederschrift Gremium Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 14. Sitzung am 28.09.2016 Sitzungsort Sitzungsdauer (von / bis) Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4, (19:00 Uhr / 20:41 Uhr) Anwesend: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. Vorsitzender 1. Stellv. Vorsitzender Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied stellv. Mitglied stellv. Mitglied stellv. Mitglied stellv. Sachkundiger Bürger Bürgermeister Gemeindeverwaltungsrat Verwaqltungsfachwirt Gemeindeamtsinspetor Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Wolfgang Müller Friederich Schüller Sigrid Appenzeller Konrad Dreesen Artur Faulhammer Hermann-Josef Göbbels Ulrich Goebbels Wilhelm Hintzen Robert Holzportz Andreas Leßenich Stefan Melzener Clemens Roßbach Hartmut Wasserberg Franz-Hubert Becker als Vertreter für Tim Breuer Andreas Dering als Vertreter für Norbert Schiffer Dagmar Kalugin als Vertreterin für Maiken Cremer Dirk Schumacher als Vertreter für Christoph Wirtz Jürgen Frantzen Michael Müller Michael Biermanns Georg Kollenbrandt Mario Fabry (VDH) zu TOP 1 Marta Jakubiec (VDH) bis TOP 6 ANN-Katrin Lieven (VDH) bis TOP 6 Entschuldigt fehlen: Mitglied Sachkundiger Bürger Sachkundige Bürgerin Sachkundiger Bürger Norbert Schiffer Tim Breuer Maiken Cremer Christoph Wirtz -2Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt fest. Die Tagesordnung wird durch einstimmigen Beschluss wie folgt geändert: Der Tagesordnungspunkt 4 wird vorgezogen und zum Tagesordnungspunkt 1. Die bisherigen Tagesordnungspunkte 1 – 3 verschieben sich entsprechend. Danach ergibt sich folgende Tagesordnung: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Weitere Erschließung des Bebauungsplangebietes 29 - Hin- 136/2016 ter den Gärten - (zweiter Bauabschnitt) Punkt 2. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde 135/2016 Titz für die Ortslage Jackerath Aufstellungsbeschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Punkt 3. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Titz hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 130/2016 Punkt 4. 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage Titz Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 129/2016 Punkt 5. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Opherten 142/2016 Punkt 6. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Rödingen-Höllen 152/2016 Punkt 7. Abgrabung der Kieswerk Bettenhoven UG; a) Änderung des Verfüll- und Rekultivierungsplans b) Errichtung einer unbedeutenden Deponie DK 0 150/2016 Punkt 8. Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der K 5, von-LeerodtStraße, in Titz-Hasselsweiler; hier: Änderung des Bauprogrammes 149/2016 14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 28.09.2016 Seite 2 -3Punkt 9. Entwicklung eines neuen Zuschussmodells für die Trägergemeinschaften der Bürgerhäuser im Gemeindegebiet zur Bewirtschaftung der Gebäude Punkt 10. Anfragen und Mitteilungen 131/2016 Anfragen Mitteilungsvorlagen der Verwaltung Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der 147/2016 Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland" Antrag der PVG GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken gemäß §§ 6 ff Bundesberggesetz für ein Feld "Sophia" 148/2016 Umgestaltung von vier Bushaltestellen im Gemeindegebiet Titz; hier: Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW 138/2016 Erdgaspipeline Zeelink; hier: Beteiligung der Gemeinde Titz im Raumordnungsverfahren 143/2016 Wirtschaftsweg zwischen Ameln und Güsten 153/2016 Fortentwicklung des Gewerbegebietes Ameln hier: Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Titz 17 (ehemalige Zuckerfabrik) 154/2016 weitere Mitteilungen I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Weitere Erschließung des Bebauungsplangebietes 29 - Hin- 136/2016 ter den Gärten - (zweiter Bauabschnitt) Dipl.-Ing. Fabry erläutert den Kanal- und Straßenausbau (Baustraße) im zweiten Bauabschnitt des Bebauungsplangebietes 29. Die Verlegung des Kanals müsse teilweise in einer Tiefe von ca. 4 m erfolgen, um eine Entwässerung im Freispiegelgefälle für den dritten Bauabschnitt zu gewährleisten. Dies sei jedoch unproblematisch. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Der vorgestellten Planung für die weitere Erschließung des Bebauungsplangebietes 29 – Hinter den Gärten – (zweiter Bauabschnitt) wird zugestimmt. Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. 14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 28.09.2016 Seite 3 -4Punkt 2. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde 135/2016 Titz für die Ortslage Jackerath Aufstellungsbeschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Lieven erläutert die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: a) Die Aufstellung der ergänzten 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für den Ortsteil Jackerath wird beschlossen. b) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Punkt 3. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Titz hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 130/2016 Dipl.-Ing. Lieven erläutert die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Punkt 4. 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage Titz Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 129/2016 Bürgermeister Frantzen teilt mit, dass der Verwaltung über die Fraktionen ergänzende Schreiben zugegangen seien. Der Verwaltung wurden die Schreiben von den Verfassern nicht übersandt. Aufgrund dieser Schreiben sollten die Abwägungen zu den Punkten 4. – 6. der Öffentlichkeitsbeteiligung nochmals überprüft werden. Die Beschlussfassung über diese Punkte sollten dann in der Ratssitzung erfolgen. Dipl.-Ing. Lieven erläutert die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: a) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwal tung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) wird verwiesen. b) Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz – wird alsSatzung gemäß § 10 BauGB beschlossen. 14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 28.09.2016 Seite 4 -5Punkt 5. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Opherten 142/2016 Bürgermeister Frantzen verweist auf den Ratsbeschluss, dass die bestehenden Abrundungssatzungen aus den 90-ziger Jahren Zug um Zug überarbeitetet werden sollen. In diesem Jahr erfolgte eine Überarbeitung der Satzung Opherten und Rödingen. Für das nächste Jahr sei die Überarbeitung der Satzungen Hompesch, Ralshoven und Gevelsdorf vorgesehen. Dipl.-Ing. Lieven erläutert die Maßnahme. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: a) Die Aufstellung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Opherten (Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. b) Der Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Opherten ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Punkt 6. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Rödingen-Höllen 152/2016 Dipl.-Ing. Lieven erläutert die Maßnahme. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: c) Die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen wird beschlossen und ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Titz öffentlich bekannt zu machen. d) Die Aufstellung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen (Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. e) Der Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Punkt 7. Abgrabung der Kieswerk Bettenhoven UG; a) Änderung des Verfüll- und Rekultivierungsplans b) Errichtung einer unbedeutenden Deponie DK 0 150/2016 Bürgermeister Frantzen erläutert, dass die Unterlagen zur Zeit dem Rechtsanwaltsbüro Lenz u. Johlen (Dr. Felix Pauli) zur Prüfung vorliegen. Dr. Pauli könne jedoch aus Kapazitätsgründen die Prüfung nicht bis zur Ratssitzung abschließen. Die Verwaltung habe jedoch fristwahrend das Einvernehmen der Gemeinde Titz ohne Begründung versagt. 14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 28.09.2016 Seite 5 -6Die Beschlussvorschläge werden nachgereicht. Punkt 8. Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der K 5, von-LeerodtStraße, in Titz-Hasselsweiler; hier: Änderung des Bauprogrammes 149/2016 Ausschussmitglied Holzportz weist darauf hin, das die Anlieger, trotz Herausnahme der Gehwegflächen, an den Anliegerkosten (KAG-Beiträge) beteiligt werden. Bürgermeister Frantzen teilt ergänzend mit, dass die Kosten für den Ausbau der Gehwege auf den privaten Grundstücksflächen (Bauerlaubnisse der Grundstsückseigentümer liegen vor) zu Lasten der Gemeinde gehen. Im Gegenzug habe man Kosten für den Grunderwerb (Kaufpreis, Notarkosten, Vermessung) eingespart. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Das Bauprogramm für den Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der K 5 – Ortsdurchfahrt Hasselsweiler-, von-Leerodt-Straße, wird wie folgt geändert: Die privaten Gehwegflächen vor den Grundstücken Gemarkung Gemarkung Gemarkung Gemarkung Gamarkung Hasselsweiler, Hasselsweiler, Hasselsweiler, Hasselsweiler, Hasselsweiler, Flur Flur Flur Flur Flur 13, 13, 13, 13, 13, Parz. Parz. Parz. Parz. Parz. 431, 170, 171, 517, 127, von-Leerodt-Straße 8 von-Leerodt-Straße 9 von Leerodt-Straße 11 von-Leerodt-Straße 13 von Leerodt-Straße 14 werden aus dem Bauprogramm herausgenommen. Die Änderung wird als Bauprogramm beschlossen. Punkt 9. Entwicklung eines neuen Zuschussmodells für die Trägergemeinschaften der Bürgerhäuser im Gemeindegebiet zur Bewirtschaftung der Gebäude 131/2016 Bürgermeister Frantzen erläutert das Zuschussmodell anhand der Sitzungsvorlage. Ausschussmitglied Holzportz bittet, den Sockelbetrag nach der Fläche der Gebäude, die der Verwaltung der Trägervereine obliegen, zu berechnen. Weiterhin solle eine Überprüfung der Versicherungsbeiträge erfolgen. Bürgermeister Frantzen sagt eine Berechnung des Sockelbetrages nach der Hallenfläche zu. Die Versicherungsbeiträge würden (unter Zugrundelegung des Zuschussmodelles Hallenbad) überprüft. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 1. Der Umsetzung des neu entwickelten Zuschussmodells zur Bewirtschaftung der Bürgerhäuser durch Trägervereine ab dem Jahr 2017 wird zugestimmt. Der Sockelbetrag ist nach den Flächen der Gebäude, die der Verwaltung der Trägervereine obliegen, zu berechnen. Die Versicherungsbeiträge sind zu überprüfen. 2. Die Verwaltung wird gebeten, die sich aus dem veränderten Zuschussmodell ergebenden Haushaltsansätze im Rahmen des Verwaltungsentwurfs für den Haushalt 2017 ff. zu berücksichtigen. 14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 28.09.2016 Seite 6 -7Punkt 10. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Anfragen im öffentlichen Teil liegen nicht vor. Mitteilungsvorlagen der Verwaltung Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der 147/2016 Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland" Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Antrag der PVG GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken gemäß §§ 6 ff Bundesberggesetz für ein Feld "Sophia" 148/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Umgestaltung von vier Bushaltestellen im Gemeindegebiet Titz; hier: Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW 138/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Erdgaspipeline Zeelink; hier: Beteiligung der Gemeinde Titz im Raumordnungsverfahren 143/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Wirtschaftsweg zwischen Ameln und Güsten 153/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Fortentwicklung des Gewerbegebietes Ameln hier: Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Titz 17 (ehemalige Zuckerfabrik) 154/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. weitere Mitteilungen Bürgermeister Frantzen teilt mit, dass die Stadt Jülich im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die Ausweisung von Windkraftzonen vorgelegt habe. Hierzu würde eine Stellungnahme erstellt, die folgende Punkte vorsieht: 14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 28.09.2016 Seite 7 -8- 1. Forderung der Abstandsflächen entsprechend dem Ratsbeschluss der Gemeinde Titz (1.200 m). Die Stadt Jülich hat Abstandsflächen von 1.000m zu geschlossenen Ortschaften vorgesehen. Der Ortsteil Sevenich hat jedoch nur eine Abstandsfläche von 700 m zur nächstgelegenen Windkraftzone, die sich am Verbindungsweg L 241 – Müntz befinde. 2. Nach Mitteilung des geologischen Dienstes müsse zu Erdbebenstationen eine Mindestentfernung (vermutlich 10 km) eingehalten werden. Diese Entfernung zur Erbebenstation Jackerath sei nicht gegeben. Ende der Sitzung: 20:41 Uhr (Müller) Vorsitzender (Kollenbrandt) Schriftführer zur Kenntnis: (Frantzen) Bürgermeister 14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 28.09.2016 Seite 8