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Beschlussvorlage (Haushaltsrede Kämmerer)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
52 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
13.06.13, 06:10
Aktualisiert
13.06.13, 06:10
Beschlussvorlage (Haushaltsrede Kämmerer) Beschlussvorlage (Haushaltsrede Kämmerer) Beschlussvorlage (Haushaltsrede Kämmerer) Beschlussvorlage (Haushaltsrede Kämmerer) Beschlussvorlage (Haushaltsrede Kämmerer) Beschlussvorlage (Haushaltsrede Kämmerer)

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Inhalt der Datei

Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr geehrten Damen und Herren des Rates der Stadt Erftstadt, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die Zahlen des Entwurfs der Stadt Erftstadt im Einzelnen eingehe, möchte ich vorab einige Sätze zur Situation der Kommunalfinanzen in NRW sagen: • Gerade mal 8 von 396 Kommunen haben einen strukturell ausgeglichenen Haushalt. Diese 8 Kommunen haben zusammen ganze 110.000 Einwohner; das entspricht 0,6% der Einwohnerzahl in NRW. Anders ausgedrückt: 99,4% der Einwohner Nordrheinwestfalens leben in Kommunen, die ihr Eigenkapital aufzehren – und somit auf Kosten der nachfolgenden Generationen leben! • In knapp 120 Kommunen droht eine bilanzielle Überschuldung • Der Stand der Kassenkredite der NRW-Kommunen beträgt inzwischen weit über 24 Mrd. EUR. Das entspricht einer Versiebenfachung in den letzten 10 Jahren. • Die Investitionshaushalte - auch der reichen Kommunen - verwandeln sich zunehmend in Sozialhaushalte. Es ist ein drastischer Rückgang der kommunalen Investitionen zu verzeichnen: 1970 lag der Anteil durchschnittlich noch bei etwa einem Drittel der kommunalen Haushalte; heute gerade einmal bei einem Zehntel. Der Anstieg der sozialen Leistungen ist hingegen seit nunmehr 40 Jahren ungebrochener Trend. Erstes Zwischenfazit: Die finanzielle Situation der NRW-Kommunen hat sich trotz der guten Einnahmen der letzten Zeit nicht entspannt; eine strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen ist nach wie vor deutlich feststellbar. Kommen wir nun auf Erftstadt zu sprechen: Wir legen Ihnen heute den Entwurf eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2013 und 2014 vor. Die Zahlen für diese beiden Jahre sind alles andere als zufriedenstellend: Das Planungsjahr 2013 schließt mit einem Fehlbedarf in Höhe von rund 8,4 Mio. EUR ab; das Jahr 2014 mit einem Fehlbedarf von rund 7,7 Mio. EUR. Das ist zwar deutlich weniger als die Fehlbedarfe der beiden vorangegangenen Jahre, aber es bedeutet dennoch, dass wir hier in Erftstadt im Jahr 2013 jeden Tag etwa 23.000 EUR mehr ausgeben, als wir einnehmen. Und das an 365 Tagen im Jahr – also inklusive der Sonn- und Feiertage! Auch im Rahmen der üblichen mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2017 kann der Haushaltsausgleich leider nicht erreicht werden. Das Defizit im Jahr 2017 beträgt nach dem vorliegenden Entwurf 2,75 Mio. EUR. Wir haben – zusammen mit den Eigenbetrieben – rund 135 Mio. EUR Schulden und zahlen hierfür etwa 8,5 Mio. EUR Zinsen! 1 Nächstes Zwischenfazit: Die finanzielle Situation der Stadt Erftstadt ist nach wie vor katastrophal! Und dennoch nun die Überraschung: Nach dem vorliegenden Entwurf kann unser Haushaltssicherungskonzept von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden, so dass sich die Stadt nicht mehr im so genannten Nothaushaltsrecht befindet. Jetzt stellt sich die Frage: Wie kommt das? Was hat sich getan? Wir sind nicht plötzlich finanziell gesundet, sondern haben dies lediglich der Änderung des § 76 GO NRW zu verdanken. Mit dieser Änderung wurde der Konsolidierungszeitraum auf 10 Jahre erhöht. Das heißt, wir legen Ihnen heute einen Haushaltsentwurf vor, der eine Planung bis zum Jahr 2024 beinhaltet. Jedoch ist sicherlich kein Kämmerer in der Lage, für einen solch langen Zeitraum eine halbwegs vernünftige und nachvollziehbare Planung aufzustellen. Das Land NRW hat deshalb Orientierungsdaten und Wachstumsraten veröffentlicht, welche die Kämmerer für ihre Planungen zugrunde legen (müssen). Diese Daten sehen im Vergleich zum Vorjahr deutlich besser aus. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie im Vorbericht des vorliegenden Entwurfes sowohl die Orientierungsdaten als auch die Ermittlung sämtlicher Wachstumsraten für die einzelnen Einnahmen und Ausgaben nachlesen können, so dass ich an dieser Stelle darauf verzichten kann. Insgesamt werden unter Berücksichtigung dieser Daten unsere Einnahmen – insbesondere die Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer – mit deutlich höheren Wachstumsraten fortgeschrieben, als das für den Haushalt 2012 der Fall war. Hinzu kommt, dass auch die Ausgaben mit geringeren Wachstumsraten fortzuschreiben sind, so dass sich aufgrund dieser „mathematischen Planung“ ein Haushaltsausgleich im Jahr 2022 ergibt. Das wäre also in 9 Jahren der Fall, was sicherlich nicht gerade ein überschaubarer Zeitraum ist! Aber immerhin – im Vorjahr konnte auch innerhalb des 10-Jahres-Zeitraumes kein Haushaltsausgleich dargestellt werden. Hoffen wir also, dass diese Hochrechnungen die Realität möglichst genau widerspiegeln werden. Immerhin basieren die Formeln für die Hochrechnung auf der Entwicklung der vergangenen 10 Jahre. Fakt ist also, dass wir aufgrund dieses Entwurfs die sehr realistische Möglichkeit haben, das Nothaushaltsrecht zumindest für die Jahre 2013 und 2014 verlassen zu können. Damit sind wir nicht alleine, sondern es ist festzustellen, dass sich die Anzahl der Nothaushaltskommunen seit der Änderung der GO NRW deutlich reduziert hat – von 144 auf nun nur noch 30 Kommunen! Dies hat aber grundsätzlich nichts damit zu tun, dass es den Kommunen in NRW nun plötzlich finanziell wesentlich besser geht – wie ich ja eingangs beschrieben habe. Festzuhalten ist aber, dass wir erst dann die strengen Vorgaben des § 82 GO NRW nicht mehr zu beachten haben, wenn uns die Genehmigung der Aufsichtsbehörde vorliegt – und das kann bis August / September dauern! Neben eigenen weiteren Konsolidierungsanstrengungen – auf die ich gleich noch zu sprechen komme – hoffe ich sehr darauf, dass es zu strukturellen Änderungen im Bereich der 2 Gemeindefinanzierung kommt. Die letzte Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes im Jahr 2011 hat dazu geführt, dass die Großstädte deutlich bevorzugt werden. Der im Gemeindefinanzierungsgesetz enthaltene Soziallastenansatz führt dazu, dass rund 300 Mio. EUR zu Lasten der ländlichen Kommunen umverteilt werden in den kreisfreien Bereich. Zur Erinnerung: Wir klagen sowohl gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 als auch gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 mit weiteren rund 80 vorwiegend ländlichen Kommunen. Mit einer Entscheidung ist wohl aber erst im Jahr 2014 zu rechnen. Kommen wir nun zu einzelnen Zahlen im neuen Entwurf und vergleichen diese mit dem Haushalt 2012 (siehe Seite 89 im vorliegenden Entwurf): Der wesentliche Unterschied liegt bei den Einnahmen: Die Steuererträge des Jahres 2013 erhöhen sich im Vergleich zum Ansatz des Jahres 2012 erfreulicherweise um rund 3,4 Mio. EUR. Auch aufgrund der deutlichen Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B wird nun mit Mehreinnahmen bei dieser Steuerart in Höhe von 1,35 Mio. EUR gerechnet, wobei ein Großteil dieser Mehreinnahmen dazu verwendet wird, um hiermit die Kosten für den Winterdienst sowie für die Gewässerunterhaltung zu finanzieren, mit anderen Worten: Der Kernhaushalt leitet diese Einnahmen direkt weiter an den Eigenbetrieb Straßen. Um über 1,5 Mio. EUR erhöhen sich die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, was auf die nach wie vor sehr robuste Arbeitslage in Deutschland zurückzuführen ist. Der Ansatz für die Gewerbesteuereinnahmen erhöht sich um 500.000 EUR auf 11,5 Mio. EUR. Damit haben wir in den letzten Jahren ein deutlich höheres Gewerbesteuer-Einnahmen-Niveau erreicht, als das bis vor wenigen Jahren noch der Fall war. Neben den Steuereinnahmen erhöhen sich auch aufgrund einer sehr hohen Verbundmasse die Schlüsselzuweisungen, die wir vom Land erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr kann – aufgrund der vorliegenden Modellrechnungen – mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 2,5 Mio. EUR bei den Schlüsselzuweisungen gerechnet werden. Bei den übrigen Ertragsarten gibt es im Vergleich zum Vorjahr kaum Veränderungen. Wie sieht es nun bei den Ausgaben aus? Hier bleibt nahezu alles beim Alten; sprich: wie im Jahr 2012. Einzige wesentliche Ausnahme sind die Personalaufwendungen, die sich um rund 570.000 EUR auf 22,4 Mio. EUR erhöhen. Der Ansatz für die Kreisumlage ist unverändert bei 21,2 Mio. EUR. In den Folgejahren ist mit einer leicht steigenden Kreisumlagezahlung geplant worden, obwohl der Kreis für seine Haushaltsplanung von sinkenden Umlagesätzen ausgeht. In Erftstadt erhöhen sich aber die Umlagegrundlagen aufgrund einer höheren Steuerkraft sowie aufgrund höherer Schlüsselzuweisungen, so dass trotz sinkendem Kreis-Umlagesatz mehr Kreisumlage abzuführen ist. Kommen wir nun zu den eigen weiteren Konsolidierungsbemühungen bzw. Haushaltssicherungskonzept-Maßnahmen in Erftstadt: Bekanntlich befindet sich die Stadt Erftstadt seit 1994 in der Haushaltssicherung, so dass aufgrund einiger Haushaltssicherungskonzepte in den 3 vergangenen Jahren und damit verbundener pauschaler Kürzungen die Budgets der einzelnen Fachämter schon sehr stark ausgedünnt sind. Dennoch sind für den Entwurf weitere pauschale Kürzungen bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ sowie bei den „Ordentlichen Aufwendungen“ umgesetzt worden. Die Fachämter mussten im Rahmen ihrer Mittelanmeldungen bereits je 1,5% bei den gerade genannten Aufwandsarten für die Jahre 2013 bis 2016 einsparen. War dies aus Sicht der Fachämter nicht möglich, so musste dies ausführlich begründet werden. Durch diese pauschalen Kürzungen konnten Einsparungen in Höhe von etwa 30.000 EUR realisiert werden. Perspektivisch wäre auch eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes ratsam. Der Erftstädter Hebesatz liegt zurzeit am unteren Ende der Skala – verglichen mit den übrigen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen. Nur die beiden Städte Pulheim und Brühl haben einen etwas geringeren Hebesatz; die übrigen Kommunen zum Teil einen deutlich höheren. Eine Erhöhung des Hebesatzes ist im vorliegenden Entwurf nicht eingeplant worden. Würde man den Hebesatz um beispielsweise 20%-Punkte erhöhen (dann lägen wir etwa im Mittelfeld der Rhein-Erft-Kreis-Kommunen), so ergäbe sich eine Mehreinnahme von immerhin etwa 400.000 EUR. Daneben schlägt die Verwaltung vor, die Vergnügungssteuer zu erhöhen. Hiermit wird zwar der Haushalt nicht saniert werden können, aber neben möglichen Mehreinnahmen könnte eine Steuererhöhung auch eine Lenkungsfunktion zur Vermeidung von Spielsucht ausüben. Außerdem wird die Verwaltung kurzfristig eine Hundebestandsaufnahme durchführen. In Kerpen, Bedburg sowie Bergheim wurden in den vergangenen Jahren Hundezählungen durchgeführt. Es kann aufgrund der Erfahrungswerte dieser Kommunen davon ausgegangen werden, dass bis zu 10% der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit sowie natürlich auch aufgrund der Haushaltskonsolidierung sollen die Tiere nun erfasst werden. Hierdurch kann mit Netto-Mehreinnahmen in Höhe von etwa 20.000 EUR gerechnet werden. Im Hinblick auf Aufwandsreduzierungen werden neben der schon angesprochenen pauschalen Kürzung bei den Aufwendungen weitere Maßnahmen vorgenommen. So gibt es derzeit intensive Abstimmungen zwischen mir und dem Eigenbetrieb Straßen hinsichtlich einer Standardreduzierung. Hierzu werden wir Ihnen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen eine Vorlage präsentieren, die bestimmte Sparvorschläge enthalten wird. Daneben wird die Verwaltung vorschlagen, das Budget „Sicherheitserziehung“ der Grundschulen sowie der Förderschule, welches zur Verfügung gestellt worden ist, nachdem die Schülerlotsen abgeschafft wurden, von 5.000 EUR auf 3.000 EUR je Schule zu reduzieren. Hierdurch können insgesamt 16.000 EUR eingespart werden. 4 Und schließlich werden wir erneut – in Abstimmung mit dem Personalrat – das Rathaus an drei Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr schließen, um auf diese Weise Bewirtschaftungskosten in Höhe von etwa 2.500 bis 3.000 EUR einzusparen. Ich möchte Ihnen noch kurz stichwortartig die kommunalen Herausforderungen der kommenden Jahre aufzeigen, um hiermit zu verdeutlich, dass die strukturellen Probleme der Kommunen mit den üblichen „Bordmitteln“ nicht zu lösen sein werden, sondern dass sich auch der Bund und das Land an der Konsolidierung der Kommunalhaushalte beteiligen müssen. 1. Schuldenbremse von Bund und Ländern: Es ist davon auszugehen, dass die Länder versuchen werden, den enormen Konsolidierungsdruck zumindest teilweise an die kommunale Ebene weiter zu leiten. Dieser Druck wird sich durch den gerade beschlossenen Tarifabschluss sicherlich noch weiter erhöhen. 2. Wir erleben in den letzten Jahren eine deutliche Steigerung bei den sozialen Leistungen: Hier ist eine enorme Zunahme der Standards, der Fallzahlen und somit auch der Kosten feststellbar. 3. Die Herausforderungen des demographischen Wandels, der sicherlich zu Änderungen bei der Infrastruktur führen wird. 4. Die explodierenden Kassenkredite bei den Kommunen: Hierbei handelt es sich in der Tat um eine tickende „Zeitbombe“! 5. Stichwort Basel III: Es besteht die Gefahr, dass sich zum einen die Anzahl der Kreditgeber deutlich reduzieren könnte. Zum anderen ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich die Kommunalkredite verteuern werden. Und schließlich: 6. Das Thema „Inklusion“: Man weiß, dass die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention nicht zum Nulltarif zu haben sein wird; eine valide Kostenschätzung kann jedoch derzeit nicht aufgestellt werden. Die gerade genannten Punkte betreffen die Kommunen insgesamt. Zusätzlich kommen hierzu noch die Erftstadt-spezifischen Aufgaben, wie z. B. die Errichtung von Kunstrasenplätzen, Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden (Carl-Schurz-Hauptschule sowie Gymnasium Lechenich) usw. Noch ein Zwischenfazit: „Licht am Ende des Tunnels“ erkenne ich derzeit leider nicht! Aber: Nach all diesen schlechten Zahlen und Nachrichten möchte ich meine Rede dennoch mit einem positiven Ausblick schließen: Nach Aussage der IHK Region Köln hat sich die konjunkturelle Entwicklung stabilisiert. Die Unternehmen bewerten die Geschäftslage das erste Mal seit über einem Jahr wieder positiver. Zudem verfestigt sich über alle Branchen hinweg die Hoffnung, dass die Konjunkturentwicklung in 2013 an Schwung aufnehmen kann. Die Geschäftserwartungen der Unternehmen steigen deshalb deutlich an. Von Tag zu Tag mehren sich die Anzeichen für eine konjunkturelle Belebung und die Unternehmen gewinnen 5 wieder an Vertrauen. Auch die Region Köln wird von der konjunkturellen Belebung profitieren. Wir hoffen, dass sich diese erfreuliche Entwicklung auch bei den Erftstädter Unternehmen einstellt und die Gewinne dieser Unternehmen weiter steigen. Denn ein Hauptproblem in Erftstadt sind nach wie vor auch die bezogen auf die Einwohnerzahl viel zu geringen Gewerbesteuereinnahmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerne stehe ich Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung und biete wieder an, bei Bedarf an Ihren Fraktionssitzungen teilzunehmen und ggf. weitere Erläuterungen zum Haushalt zu geben. Ich wünsche nun erfolgreiche Haushaltsberatungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! 6