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Beschlussvorlage (Behindertenbeirat; hier: Neubenennung der Mitglieder aus den Fraktionen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
18.09.14, 13:18
Aktualisiert
18.09.14, 13:18
Beschlussvorlage (Behindertenbeirat;
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hier: Neubenennung der Mitglieder aus den Fraktionen)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.06.2014 - Der Bürgermeister Az: 50-00-20 Nr. der Ratsdrucksache: 33-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 30.09.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Behindertenbeirat; hier: Neubenennung der Mitglieder aus den Fraktionen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 33-X 1. Sachverhalt: Im Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen in der Stadt Bad Münstereifel (Behindertenbeirat) ist jeweils ein Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen Mitglied. Nach der Kommunalwahl ist es erforderlich, dass die im Rat vertretenen Fraktionen ihre Mitglieder im Behindertenbeirat samt Stellvertretern neu benennen bzw. bestätigen. Weiterhin wird der Behindertenbeirat in seiner ersten Sitzung nach der Kommunalwahl den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen haben, da deren Wahlzeit mit der Wahlperiode des Stadtrates übereinstimmt. 2. Rechtliche Würdigung Auszüge aus der Geschäftsordnung des Behindertenbeirates: §2 Zusammensetzung des Behindertenbeirates a) Mitglieder des Beirates sind jeweils ein Vertreter der im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Fraktionen sowie einzelne Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände, Vereine und sonstige Institutionen, die in der Arbeit für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen tätig sind und behinderte Menschen. b) Jede entsendende Organisation, Wohlfahrtsverband und jede Fraktion benennt für jedes Mitglied einen Stellvertreter. Für betroffene Bürger im Beirat können stellvertretende Mitglieder benannt werden. c) Bei Ausscheiden des von der Organisation (§ 2 a) gewählten Mitglieds als Vertreter im Behindertenbeirat, ist von der Organisation ein Nachfolger zu benennen. Bei Ausscheiden eines Vertreters der im Rat vertretenen Fraktionen entscheidet die jeweilige Fraktion über das neu zu entsendende Mitglied für den Behindertenbeirat. Dies gilt bei Ausscheiden eines Vertreters der Wohlfahrtsverbände entsprechend. (…) §5 Vorsitz des Behindertenbeirates a) Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter/in für die Dauer von 5 Jahren, wobei die Wahlzeit mit der Wahlperiode des Stadtrates übereinstimmt. Nach Ablauf der Amtszeit verbleibt der Vorsitzende so lange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. b) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit, so findet ein neuer Wahlgang mit den zwei Bewerbern statt, die aus der Vorwahl die höchste Stimmzahl hatten. Gewählt ist dann der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit im dritten Wahlgang entscheidet das Los. c) Die Wahl wird geheim durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 33-X entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Aus den Fraktionen werden folgende Mitglieder benannt: Für die CDU-Fraktion: Stellvertreter: Für die SPD-Fraktion: Stellvertreter: Für die FDP-Fraktion: Stellvertreter: Für die UWV-Fraktion: Stellvertreter: Für die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“: Stellvertreter: