Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
18.09.14, 13:18
Aktualisiert
18.09.14, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.06.2014
- Der Bürgermeister Az: 50-00-20
Nr. der Ratsdrucksache: 33-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
30.09.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Behindertenbeirat;
hier: Neubenennung der Mitglieder aus den Fraktionen
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Wiedemann
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 33-X
1. Sachverhalt:
Im Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen in der Stadt Bad Münstereifel
(Behindertenbeirat) ist jeweils ein Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen Mitglied.
Nach der Kommunalwahl ist es erforderlich, dass die im Rat vertretenen Fraktionen ihre Mitglieder
im Behindertenbeirat samt Stellvertretern neu benennen bzw. bestätigen.
Weiterhin wird der Behindertenbeirat in seiner ersten Sitzung nach der Kommunalwahl den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen haben, da deren Wahlzeit mit der
Wahlperiode des Stadtrates übereinstimmt.
2. Rechtliche Würdigung
Auszüge aus der Geschäftsordnung des Behindertenbeirates:
§2
Zusammensetzung des Behindertenbeirates
a) Mitglieder des Beirates sind jeweils ein Vertreter der im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Fraktionen sowie einzelne Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände, Vereine und sonstige Institutionen, die in der Arbeit für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen tätig
sind und behinderte Menschen.
b) Jede entsendende Organisation, Wohlfahrtsverband und jede Fraktion benennt für jedes Mitglied einen Stellvertreter. Für betroffene Bürger im Beirat können stellvertretende Mitglieder
benannt werden.
c)
Bei Ausscheiden des von der Organisation (§ 2 a) gewählten Mitglieds als Vertreter im Behindertenbeirat, ist von der Organisation ein Nachfolger zu benennen. Bei Ausscheiden eines
Vertreters der im Rat vertretenen Fraktionen entscheidet die jeweilige Fraktion über das neu
zu entsendende Mitglied für den Behindertenbeirat. Dies gilt bei Ausscheiden eines Vertreters
der Wohlfahrtsverbände entsprechend.
(…)
§5
Vorsitz des Behindertenbeirates
a) Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter/in für die
Dauer von 5 Jahren, wobei die Wahlzeit mit der Wahlperiode des Stadtrates übereinstimmt.
Nach Ablauf der Amtszeit verbleibt der Vorsitzende so lange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist.
b) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber vorgeschlagen
werden. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit, so findet ein neuer Wahlgang mit den zwei Bewerbern statt, die aus der Vorwahl die höchste Stimmzahl hatten. Gewählt ist dann der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit im dritten Wahlgang entscheidet
das Los.
c) Die Wahl wird geheim durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
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entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Aus den Fraktionen werden folgende Mitglieder benannt:
Für die CDU-Fraktion:
Stellvertreter:
Für die SPD-Fraktion:
Stellvertreter:
Für die FDP-Fraktion:
Stellvertreter:
Für die UWV-Fraktion:
Stellvertreter:
Für die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“:
Stellvertreter: