Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Eröffnung City-Outlet; hier: Anfrage des Stadtverordneten der Partei "Die Linke" vom 19.08.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
143 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
18.09.14, 13:18
Aktualisiert
18.09.14, 13:18
Mitteilungsvorlage (Eröffnung City-Outlet;  
hier: Anfrage des Stadtverordneten der Partei "Die Linke" vom 19.08.2014) Mitteilungsvorlage (Eröffnung City-Outlet;  
hier: Anfrage des Stadtverordneten der Partei "Die Linke" vom 19.08.2014)

öffnen download melden Dateigröße: 143 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 01.09.2014 - Der Bürgermeister Az: 32-31-30/32-24-20 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 78-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 30.09.2014 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Eröffnung City-Outlet; hier: Anfrage des Stadtverordneten der Partei „Die Linke“ vom 19.08.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach/Herr Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Mit der beigefügten Anfrage vom 19.08.2014 bittet der Stadtverordnete der Partei Die Linke um Beantwortung von fünf Fragen im Zusammenhang mit der Eröffnung des City Outlets (C/O). Antwort zu Frage 1: Die Eröffnung des C/O fand am 14. August statt. Aufgrund dessen erfolgte eine Anpassung des Dienstplans der Politessen. Anstelle einer Kollegin am Vormittag und einer Kollegin am Nachmittag erfolgte der Einsatz für beide Kolleginnen in der Zeit von 11:00 bis 15:00 Uhr. Unterstützt durch die beiden Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes bestanden mit den Kolleginnen zwei Teams für den Ordnungsdienst, der zum Ziel hatte, das Zuparken von Rettungswegen, das Parken auf Gehwegen und vor Grundstücksein- und -ausfahrten zu verhindern. Dabei erfolgte der Dienst nach dem gleichen Modell wie sonst bei Burg in Flammen. Sowohl für den Eröffnungstag, als auch für die beiden Wochenendveranstaltungen inkl. der verkaufsoffenen Sonntage aus Anlass des Tuchmacherfestes und des Flaggenfestes fand aufgrund der prognostizierten Besucherzahl in der Kernstadt eine besondere Vorsorgeplanung im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr statt. Veranstalter dieser beiden Feste war der Aktivkreis Handel, Handwerk und Gewerbe Bad Münstereifel. Hierzu erfolgte der Einsatz je einer Führungskraft und eines Außendienstmitarbeiters der Ordnungsbehörde zusätzlich zum planmäßigen Politessendienst. An den Aktivitäten des Tuchmacherfestes und des Flaggenfestes sowie den verkaufsoffenen Sonntagen haben sich neben dem C/O nahezu alle Betriebe innerhalb der Innenstadt beteiligt. Seite 2 von Ratsdrucksache 78-X Antwort zu Frage 2: Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage war das C/O bereits an 18 Tagen geöffnet. Die sich bis dahin entwickelten Besucherzahlen lassen keinen zusätzlichen Personalbedarf außerhalb von verkaufsoffenen Sonntagen erkennen. Antwort zu Frage 3: Am Eröffnungstag des C/O sind keine Mehrarbeitsstunden geleistet worden. Zusätzliche Personalkosten sind daher nicht entstanden. Die Mehrarbeitstunden der beiden Ordnungsamtsmitarbeiter an den beiden Festveranstaltungen des Aktivkreises und den hiermit verbundenen verkaufsoffenen Sonntagen werden durch Freizeitausgleich abgegolten. Antwort zu Frage 4: Im Rahmen der Deckung des Bedarfs an zusätzlichen Parkplätzen (Arbeitstitel: Überlaufparkplätze) während der Eröffnung des C/O Bad Münstereifel haben sich die Stadt Bad Münstereifel und der vertraglich berechtigte Nutzer des Sportplatzes Bad Münstereifel (SV Nöthen) verständigt, das Sportplatzgelände vorübergehend als Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Die erforderliche Baugenehmigung wurde von der Outletbetreibergesellschaft ROS eingeholt. Da die Unterhaltungsverpflichtung vertraglich dem SV Nöthen auferlegt ist, ist in erster Linie der Verein berechtigt, sich vom Betreiber des C/O zusätzlichen Aufwand entgelten zu lassen. Ob und in welcher Höhe dies vereinbart wurde, ist der Verwaltung nicht bekannt. Da es sich nach Straßen- und Wegerecht nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, liegt weder eine gewerblich noch eine nichtgewerbliche Sondernutzung vor. Das Parken dort stellt vielmehr eine privatrechtliche Nutzung dar, die die Outletbetreibergesellschaft den Parkplatzkunden anbietet. Antwort zu Frage 5: Der Sportplatz Bad Münstereifel weist seit vielen Jahren einen grundlegenden Sanierungsbedarf auf. Durch die vorübergehende Nutzung als Parkplatzfläche entsteht keine Schädigung, die den vor der Parkplatznutzung vorhandenen schlechten Zustand zusätzlich negativ beeinträchtigt. 2. Rechtliche Würdigung Für die Anordnung der ordnungsbehördlichen Maßnahmen und dem hiermit verbundenen o. a Personalaufwand wurde gem. dem Orientierungsrahmens des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien vom August 2012 ein Koordinierungsgremium mit allen zu beteiligenden Fachbehörden gebildet. Beteiligt waren: Ordnungsamt, Freiw. Feuerwehr, Bauplanungsamt, Sachbearbeiterin ÖPNV, Bauaufsichtsbehörde (Kreis Euskirchen), Techn. Leitung Rettungsdienst (Kreisverwaltung), Abteilung Gefahrenabwehr/Leitstelle (Kreis Euskirchen), Führungsstab Kreispolizeibehörde, Verkehrsdirektion Kreispolizeibehörde, Straßenverkehrsamt (Kreis Euskirchen). Die Outletbetreiber haben gem. diesem Orientierungsrahmen ein Sicherheitskonzept zur Genehmigung durch alle beteiligten Behörden vorgelegt. Dies beinhaltete alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einschließlich einer Entfluchtungsplanung, eines Verkehrskonzeptes, eines Sanitätsdienskonzeptes, Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz sowie den Einsatz eines Ordnungsdienstes. 3. Finanzielle Auswirkungen/4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3. Kosten ordnungsbehördlich erforderlicher Maßnahmen sind, soweit sie dem Sicherheitskonzept folgen, vereinbarungsgemäß dem Outletbetreiber anzulasten. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die getroffenen Maßnahmen orientierten sich an den Vorgaben des Koordnierungsgremiums und berücksichtigten insbesondere auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gleichgeeignete alternative Lösungen, die die Verantwortlichen oder die Öffentlichkeit weniger belastet hätten waren nicht ersichtlich. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.