Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
143 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
18.09.14, 13:18
Aktualisiert
18.09.14, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.09.2014
- Der Bürgermeister Az: 32-31-30/32-24-20 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 78-X
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Sitzungsfolge
Termin
Rat
30.09.2014
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Eröffnung City-Outlet;
hier: Anfrage des Stadtverordneten der Partei „Die Linke“ vom 19.08.2014
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Berichterstatter: Herr Reidenbach/Herr Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Mit der beigefügten Anfrage vom 19.08.2014 bittet der Stadtverordnete der Partei Die Linke um
Beantwortung von fünf Fragen im Zusammenhang mit der Eröffnung des City Outlets (C/O).
Antwort zu Frage 1:
Die Eröffnung des C/O fand am 14. August statt. Aufgrund dessen erfolgte eine Anpassung des
Dienstplans der Politessen. Anstelle einer Kollegin am Vormittag und einer Kollegin am Nachmittag erfolgte der Einsatz für beide Kolleginnen in der Zeit von 11:00 bis 15:00 Uhr. Unterstützt
durch die beiden Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes bestanden mit den Kolleginnen zwei
Teams für den Ordnungsdienst, der zum Ziel hatte, das Zuparken von Rettungswegen, das Parken auf Gehwegen und vor Grundstücksein- und -ausfahrten zu verhindern. Dabei erfolgte der
Dienst nach dem gleichen Modell wie sonst bei Burg in Flammen. Sowohl für den Eröffnungstag,
als auch für die beiden Wochenendveranstaltungen inkl. der verkaufsoffenen Sonntage aus Anlass des Tuchmacherfestes und des Flaggenfestes fand aufgrund der prognostizierten Besucherzahl in der Kernstadt eine besondere Vorsorgeplanung im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr statt. Veranstalter dieser beiden Feste war der Aktivkreis Handel, Handwerk und Gewerbe
Bad Münstereifel. Hierzu erfolgte der Einsatz je einer Führungskraft und eines Außendienstmitarbeiters der Ordnungsbehörde zusätzlich zum planmäßigen Politessendienst. An den Aktivitäten
des Tuchmacherfestes und des Flaggenfestes sowie den verkaufsoffenen Sonntagen haben sich
neben dem C/O nahezu alle Betriebe innerhalb der Innenstadt beteiligt.
Seite 2 von Ratsdrucksache 78-X
Antwort zu Frage 2:
Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage war das C/O bereits an 18 Tagen geöffnet. Die sich
bis dahin entwickelten Besucherzahlen lassen keinen zusätzlichen Personalbedarf außerhalb von
verkaufsoffenen Sonntagen erkennen.
Antwort zu Frage 3:
Am Eröffnungstag des C/O sind keine Mehrarbeitsstunden geleistet worden. Zusätzliche Personalkosten sind daher nicht entstanden. Die Mehrarbeitstunden der beiden Ordnungsamtsmitarbeiter an den beiden Festveranstaltungen des Aktivkreises und den hiermit verbundenen verkaufsoffenen Sonntagen werden durch Freizeitausgleich abgegolten.
Antwort zu Frage 4:
Im Rahmen der Deckung des Bedarfs an zusätzlichen Parkplätzen (Arbeitstitel: Überlaufparkplätze) während der Eröffnung des C/O Bad Münstereifel haben sich die Stadt Bad Münstereifel und
der vertraglich berechtigte Nutzer des Sportplatzes Bad Münstereifel (SV Nöthen) verständigt, das
Sportplatzgelände vorübergehend als Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Die erforderliche Baugenehmigung wurde von der Outletbetreibergesellschaft ROS eingeholt. Da die Unterhaltungsverpflichtung vertraglich dem SV Nöthen auferlegt ist, ist in erster Linie der Verein berechtigt, sich
vom Betreiber des C/O zusätzlichen Aufwand entgelten zu lassen. Ob und in welcher Höhe dies
vereinbart wurde, ist der Verwaltung nicht bekannt. Da es sich nach Straßen- und Wegerecht nicht
um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, liegt weder eine gewerblich noch eine nichtgewerbliche Sondernutzung vor. Das Parken dort stellt vielmehr eine privatrechtliche Nutzung dar, die die
Outletbetreibergesellschaft den Parkplatzkunden anbietet.
Antwort zu Frage 5:
Der Sportplatz Bad Münstereifel weist seit vielen Jahren einen grundlegenden Sanierungsbedarf
auf. Durch die vorübergehende Nutzung als Parkplatzfläche entsteht keine Schädigung, die den
vor der Parkplatznutzung vorhandenen schlechten Zustand zusätzlich negativ beeinträchtigt.
2. Rechtliche Würdigung
Für die Anordnung der ordnungsbehördlichen Maßnahmen und dem hiermit verbundenen o. a
Personalaufwand wurde gem. dem Orientierungsrahmens des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von
Großveranstaltungen im Freien vom August 2012 ein Koordinierungsgremium mit allen zu beteiligenden Fachbehörden gebildet. Beteiligt waren: Ordnungsamt, Freiw. Feuerwehr, Bauplanungsamt, Sachbearbeiterin ÖPNV, Bauaufsichtsbehörde (Kreis Euskirchen), Techn. Leitung Rettungsdienst (Kreisverwaltung), Abteilung Gefahrenabwehr/Leitstelle (Kreis Euskirchen), Führungsstab
Kreispolizeibehörde, Verkehrsdirektion Kreispolizeibehörde, Straßenverkehrsamt (Kreis Euskirchen). Die Outletbetreiber haben gem. diesem Orientierungsrahmen ein Sicherheitskonzept zur
Genehmigung durch alle beteiligten Behörden vorgelegt. Dies beinhaltete alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einschließlich einer Entfluchtungsplanung, eines Verkehrskonzeptes, eines Sanitätsdienskonzeptes, Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz sowie den Einsatz eines Ordnungsdienstes.
3. Finanzielle Auswirkungen/4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine. Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3.
Kosten ordnungsbehördlich erforderlicher Maßnahmen sind, soweit sie dem Sicherheitskonzept
folgen, vereinbarungsgemäß dem Outletbetreiber anzulasten.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die getroffenen Maßnahmen orientierten sich an den Vorgaben des Koordnierungsgremiums und
berücksichtigten insbesondere auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gleichgeeignete alternative Lösungen, die die Verantwortlichen oder die Öffentlichkeit weniger belastet hätten waren
nicht ersichtlich.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.