Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
114 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
25.09.14, 16:04
Aktualisiert
25.09.14, 16:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.09.2014
- Der Bürgermeister Az: 32-51-26 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 77-X/Z-3
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Beratungsfolge
Termin
Rat
30.09.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen
und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung)
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 77-X/Z-3
1. Sachverhalt:
Am 24.09. hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe die von der Verwaltung vorgelegten Änderungsvorschläge überarbeitet.
2. Rechtliche Würdigung, 3. Finanzielle Auswirkungen, 4. Organisatorische und personelle
Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verwaltung hat auf der Grundlage des Arbeitsergebnisses der interfraktionellen Arbeitsgruppe
einen Entwurf für eine neue Gebührenordnung erstellt, der in der Sitzung des Rates zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Es ergibt sich somit ein neuer Beschlussvorschlag! Die Beschlussvorschläge der Ursprungserläuterung und der Zusatzerläuterungen 1 und 2 sind daher hinfällig!
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
I.
A.
Auf den gem. der neuen Verordnung von der Stadt gebührenpflichtig bewirtschafteten Parkplätzen
wird werktags sowie sonn- und feiertags von 09:00 bis 17:30 (Viadukt - nördlich nur sonn- u. feiertags) eine Gebühr von 1 Euro pro Stunde erhoben. Die Gebühr pro Parkminute beträgt somit 1,66
Cent (Siehe nachfolgend C. zur tatsächlichen Gebührenhöhe).
B.
Auf allen bisher von der Stadt gebührenpflichtig bewirtschafteten Parkplätzen (somit auch Viadukt
- nördlich – siehe Ausschussbeschluss vom 10.10.2013) wird zu den gebührenpflichtigen Zeiten
eine gebührenfreie Karenzzeit von 20 Minuten (Parkscheinpflicht) eingeräumt. Dieser kann auch
ohne Entrichtung einer Gebühr (sog. „Nullbon“) gelöst werden.
C.
Die 20minütige gebührenfreie Karenzzeit wird auf alle gebührenpflichtig gelösten Parkscheine
angerechnet und verlängert somit die Parkplatznutzungsdauer.
Entrichtete
Gebühr
Parkdauer bisher
(1,16 Cent/min.)
50 Cent
70 Cent
80 Cent
1,00 Euro
1,40 Euro
1,50 Euro
1,75 Euro
2,10 Euro
44 Minuten
60 Minuten
69 Minuten
87 Minuten
120 Minuten
130 Minuten
151 Minuten (2,5 Stunden)
180 Minuten (3 Stunden)
Parkdauer künftig
(1,66 Cent/min.
u. 20 Minuten gebührenfreie
Karenzzeit)
50 Minuten
63 Minuten
69 Minuten
80 Minuten
105 Minuten
111 Minuten
126 Minuten (~ 2 Stunden)
147 Minuten (~ 2,5 Stunden)
Seite 3 von Ratsdrucksache 77-X/Z-3
D.
Die bisherigen Bürgerparkausweise, die in Verbindung mit der Parkscheibe zu benutzen sind, entfallen.
E.
Die Mindestgebühr für einen gebührenpflichtigen Parkschein beträgt 20 Cent. (= 12 Minuten Parkdauer + 20 Minuten Karenzzeit = 32 Minuten Parkdauer.)
F.
Die zulässige Höchstparkdauer der einzelnen Parkplätze wird in der Gebührenordnung festgesetzt
und auf die künftige Parkplatzbeschilderung an den Einfahrten zu den Parkplätzen aufgenommen.
G.
Das alternative elektronische Bezahlsystem PARK-O-PIN wird beibehalten.
H.
Das alternative elektronische Bezahlsystem „Handyparken“ entfällt mangels ausreichender Nachfrage und Unwirtschaftlichkeit.
I.
Die letzten in Betrieb befindlichen Parkuhren in der Heisterbacher Straße (2 Stück) und Werther
Straße/Abzweig Alte Gasse (1 Stück) entfallen. Die beiden Stellplätze in der Heisterbacher Straße
sind künftig mit Parkscheinpflicht zu bewirtschaften (Höchstparkdauer 2 Stunden). Der bisherige
Stellplatz an der Werther Straße/Abzweig Alte Gasse entfällt.
J.
Insbesondere für Friedhofsbesucher werden im nördlichsten Teil des Parkplatzes Viadukt von den
82 Stellplätzen, die nur sonn- und feiertags gebührenpflichtig sind, ca. 20 Stellplätze (genaue
Festlegung nach Anordnung der Brückenpfeiler) werktags auf eine Höchstparkdauer von 1, 5
Stunden beschränkt. Der Parkbeginn ist mittels Parkscheibe anzuzeigen. Sonn- und feiertags sind
dies Parkplätze wie der übrige Bereich gebührenpflichtig von 09:00 bis 17:30 Uhr.
K.
Die Parkplätze vor den Gebäuden Kölner Straße 4 und 5 bis 9 werden künftig auf eine Höchstparkdauer von 30 min. beschränkt. Der Beginn des Parkens ist mittels Parkscheibe anzuzeigen.
L.
Die auf dem Parkplatz Große Bleiche/Trierer Straße angelegten fünf Kurzzeitstellplätze für 30 min.
Parkdauer mittels Parkscheibe beleiben bestehen. Zur besseren Erkennung dieser Regelung ist
ggf. an jedem Stellplatz ein entsprechender Hinweis anzubringen.
II.
Der als Anlage beigefügte Entwurf der neuen Gebührenordnung wird beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Tarifumstellung wie z. B.
Auswechslung der Beschilderung, Umprogrammierung der Automaten, Einholung der erforderlichen Verkehrsanordnungen der Straßenverkehrsbehörde etc. zu veranlassen und die Verordnung
nach Erledigung der Umstellungsarbeiten zu verkünden. Die Verordnung tritt gem. § 34 Ordnungsbehördengesetz NRW eine Woche nach Verkündung in Kraft.