Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
138 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
12.06.14, 13:17
Aktualisiert
26.09.14, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.05.2014
- Der Bürgermeister Az: 13-23-30 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 8-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
24.06.2014
Bau- und Feuerwehrausschuss
10.09.2014
Stadtentwicklungsausschuss
16.09.2014
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
17.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
23.09.2014
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
24.09.2014
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
18.11.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einführung und Verpflichtung der Stadtverordneten und Auschussmitglieder
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 8-X
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 3 von Ratsdrucksache 8-X
1. Sachverhalt und
2. Rechtliche Würdigung:
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW werden die Ratsmitglieder sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
In Anlehnung an die Verwaltungsvorschriften zu § 32 der alten Fassung der Gemeindeordnung
NRW wird daher vorgeschlagen, diese Verpflichtung mittels folgender Verpflichtungsformel vorzunehmen:
„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Gewissen und
Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des
Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Gemeinde zu erfüllen.“
Diese Verpflichtungsformel stellt hier lediglich einen Vorschlag dar, von der durchaus abgewichen
werden kann. Die Abweichung muss jedoch dem Sinn des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung
NRW entsprechen.
Diese Verpflichtungsformel soll auch in den konstituierenden Ausschusssitzungen von allen sachkundigen Bürgern/Innen geleistet werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Diese Verpflichtungsformel soll auch in den konstituierenden Ausschussitzungen von allen sachkundigen Bürgern/Innen geleistet werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag: