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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW); Entfernung der Altglas-Sammelbehälter in der Ortslage Langscheid)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
11.09.14, 13:18
Aktualisiert
30.09.14, 13:17
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW);
Entfernung der Altglas-Sammelbehälter in der Ortslage Langscheid) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW);
Entfernung der Altglas-Sammelbehälter in der Ortslage Langscheid)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.08.2014 - Der Bürgermeister Az: 24-50-70 Nr. der Ratsdrucksache: 70-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 23.09.2014 Rat 30.09.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW); Entfernung der Altglas-Sammelbehälter in der Ortslage Langscheid __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 70-X 1. Sachverhalt: Es wird auf den als Anlage beigefügten Bürgerantrag des Herrn Bruno Berend vom 15.08.2014 verwiesen. Gegenstand des Antrages sind die im Bereich des Irmgardweges, gegenüber dem Wohnhaus des Antragstellers, aufgestellten beiden Altglassammelbehälter. Der Standort befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Megaplan-Bildungszentrums, das derzeit von der Fachhochschule für Rechtspflege NRW zu Seminar- und Schulungszwecken genutzt wird. Auf der Grundlage des Abstimmungsvertrages zur flächendeckenden Umsetzung der Verpackungsverordnung hat die Stadt Bad Münstereifel insgesamt 40 Standorte für die getrennte Erfassung von Altglas einzurichten. Bei der Umsetzung dieser vertraglich als auch gesetzlich gebotenen abfallwirtschaftlichen Maßnahme wurde vor mehr als 20 Jahren für den Ort Langscheid ein Standort im Bereich der Außenanlage des ehemaligen Megaplan-Bildungszentrums eingerichtet. Zweck der dezentral im gesamten Stadtgebiet aufgestellten Altglassammelstellen ist die Schaffung möglichst ortsnaher Möglichkeiten zur Altglasentsorgung; und zwar unabhängig davon, ob vor Ort selbst Einkaufsmöglichkeiten existieren. Die subjektive Einschätzung des Antragstellers, dass die Glassammelbehälter von der Dorfgemeinschaft nicht mehr benötigt werden, wird von der Verwaltung nicht geteilt. Auch der Hinweis, dass das Altglas im Rahmen des Einkaufs im Nachbarort, wo sich ebenfalls Sammelbehälter befinden, entsorgt werden kann, vermag –insbesondere aus Sicht der nicht motorisierter Dorfbewohner- nicht zu überzeugen. In einem den Standort in Langscheid betreffenden Rechtsstreitverfahren hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Urteil vom 05.06.2013 - 6 K 1362/12 – entschieden, dass die Kläger keinen Anspruch auf Beseitigung der Altglascontainer haben. 2. Rechtliche Würdigung Wie dargelegt 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Gemäß Beschlussvorschlag 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Dem mit Schreiben vom 15.08.2014 gestellten Antrag des Herrn Bruno Berend, die in der Ortlage Langscheid aufgestellten Altglas-Sammelbehälter schnellstmöglich zu entfernen, wird nicht entsprochen.