Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
06.11.14, 13:18
Aktualisiert
06.11.14, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.10.2014
- Der Bürgermeister Az: 50-52-40
Nr. der Ratsdrucksache: 111-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
18.11.2014
Rat
09.12.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der
Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad
Münstereifel vom 19.12.2006
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Berichterstatter: Herr Reidenbach / Herr Wiedemann
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Schulausschuss
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 111-X
1. Sachverhalt:
Am 18.03.2014 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, das Objekt An der Ley 26-28 als zusätzliches Übergangsheim anzumieten. Die Vermieter haben das Objekt zwischenzeitlich baulich
für die Nutzung als Übergangsheim hergerichtet.
Wegen des im Laufe des Jahres 2014 stark angestiegenen Zustroms an ausländischen Flüchtlingen ist das zusätzliche Heim dringend notwendig. Das Gebäude Mühlengasse 10 ist mittlerweile
an der Kapazitätsgrenze angelangt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prognostiziert
auch künftig steigende Asylbewerberzahlen.
Durch die zusätzliche Anmietung des Objektes An der Ley 26-28, Bad Münstereifel-Iversheim, zur
Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen ist es erforderlich, die bestehende Satzung um diese Unterkunft zu erweitern und das Objekt damit als öffentliche Einrichtung
zu widmen.
Hierzu ist die Satzung in § 1 zu ändern.
Bisherige Fassung
Neue Fassung
§ 1 Gegenstand der Satzung
§ 1 Gegenstand der Satzung
Die Stadt Bad Münstereifel unterhält das
Übergangsheim in Bad MünstereifelIversheim, Mühlengasse 10, als nicht
rechtsfähige öffentliche Einrichtung.
Die Stadt Bad Münstereifel unterhält das
Übergangsheim in Bad MünstereifelIversheim, Mühlengasse 10 und An der
Ley 26-28, als nicht rechtsfähige öffentliche Einrichtung.
Zum Übergangsheim zählen auch die in
den städtischen Gebäuden Bad Münstereifel-Iversheim, An der Ley 34-36, und
Bad Münstereifel-Rodert, Waldstr. 20,
gelegenen Wohnungen
Zum Übergangsheim zählen auch die in
den städtischen Gebäuden Bad Münstereifel-Iversheim, An der Ley 34-36, und
Bad Münstereifel-Rodert, Waldstr. 20,
gelegenen Wohnungen
Weitere Änderungen der Satzung sind nicht erforderlich, da der Satzungstext und die zugehörige
Benutzungsordnung im weiteren stets von „Übergangsheim“ sprechen und die Regelungen somit
für alle Objekte gleichermaßen gelten.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Hierzu dient das Übergangsheim als öffentliche Einrichtung.
Das Vorhalten von Wohnraum zur Bekämpfung unfreiwilliger Obdachlosigkeit fällt ebenfalls in die
Zuständigkeit der Gemeinden. Ein unfreiwilliger, schutzloser Aufenthalt unter freiem Himmel ist in
den Wintermonaten mit Gesundheitsgefahren verbunden und stellt somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, da das Recht des Obdachlosen auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wird. Im Übergangsheim (konkret: Objekt Rodert) ist daher auch Wohnraum als Obdachlosenunterkunft bereitzuhalten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Seite 3 von Ratsdrucksache 111-X
Es soll weiterhin ein einheitlicher Gebührensatz für die Personenkreise der Asylbewerber, unabhängig vom Unterbringungsobjekt, angewandt werden. Im Jahr 2015 bleibt der bisherige Gebührensatz unverändert. Für die Zeit ab 01.01.2016 wird der Gebührensatz neu kalkuliert und ggf.
durch eine erneute Satzungsänderung angepasst.
Die Höhe der einzunehmenden Benutzungsgebühren für das Objekt An der Ley 26-28 ist abhängig von der künftigen Belegung und kann heute nicht verlässlich prognostiziert werden. Die Einnahmen stellen gegenüber dem Haushaltsansatz 2014/2015, der nur für das Objekt Mühlengasse
10 kalkuliert wurde, überplanmäßige Mehreinnahmen dar.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die zusätzliche Einrichtung einer Unterkunft für ausländische Flüchtlinge ist mit zusätzlichem personellem Aufwand für Bewirtschaftung und Hausmeisterdienst verbunden. Diese Mehrarbeit muss
zunächst durch das vorhandene Personal bewältigt werden.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung, Unterhaltung
und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim)
der Stadt Bad Münstereifel wird beschlossen.