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Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel vom 19.12.2006)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
06.11.14, 13:18
Aktualisiert
06.11.14, 13:18
Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel vom 19.12.2006) Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel vom 19.12.2006) Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel vom 19.12.2006)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.10.2014 - Der Bürgermeister Az: 50-52-40 Nr. der Ratsdrucksache: 111-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 18.11.2014 Rat 09.12.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel vom 19.12.2006 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach / Herr Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Schulausschuss ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 111-X 1. Sachverhalt: Am 18.03.2014 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, das Objekt An der Ley 26-28 als zusätzliches Übergangsheim anzumieten. Die Vermieter haben das Objekt zwischenzeitlich baulich für die Nutzung als Übergangsheim hergerichtet. Wegen des im Laufe des Jahres 2014 stark angestiegenen Zustroms an ausländischen Flüchtlingen ist das zusätzliche Heim dringend notwendig. Das Gebäude Mühlengasse 10 ist mittlerweile an der Kapazitätsgrenze angelangt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prognostiziert auch künftig steigende Asylbewerberzahlen. Durch die zusätzliche Anmietung des Objektes An der Ley 26-28, Bad Münstereifel-Iversheim, zur Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen ist es erforderlich, die bestehende Satzung um diese Unterkunft zu erweitern und das Objekt damit als öffentliche Einrichtung zu widmen. Hierzu ist die Satzung in § 1 zu ändern. Bisherige Fassung Neue Fassung § 1 Gegenstand der Satzung § 1 Gegenstand der Satzung Die Stadt Bad Münstereifel unterhält das Übergangsheim in Bad MünstereifelIversheim, Mühlengasse 10, als nicht rechtsfähige öffentliche Einrichtung. Die Stadt Bad Münstereifel unterhält das Übergangsheim in Bad MünstereifelIversheim, Mühlengasse 10 und An der Ley 26-28, als nicht rechtsfähige öffentliche Einrichtung. Zum Übergangsheim zählen auch die in den städtischen Gebäuden Bad Münstereifel-Iversheim, An der Ley 34-36, und Bad Münstereifel-Rodert, Waldstr. 20, gelegenen Wohnungen Zum Übergangsheim zählen auch die in den städtischen Gebäuden Bad Münstereifel-Iversheim, An der Ley 34-36, und Bad Münstereifel-Rodert, Waldstr. 20, gelegenen Wohnungen Weitere Änderungen der Satzung sind nicht erforderlich, da der Satzungstext und die zugehörige Benutzungsordnung im weiteren stets von „Übergangsheim“ sprechen und die Regelungen somit für alle Objekte gleichermaßen gelten. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Hierzu dient das Übergangsheim als öffentliche Einrichtung. Das Vorhalten von Wohnraum zur Bekämpfung unfreiwilliger Obdachlosigkeit fällt ebenfalls in die Zuständigkeit der Gemeinden. Ein unfreiwilliger, schutzloser Aufenthalt unter freiem Himmel ist in den Wintermonaten mit Gesundheitsgefahren verbunden und stellt somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, da das Recht des Obdachlosen auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wird. Im Übergangsheim (konkret: Objekt Rodert) ist daher auch Wohnraum als Obdachlosenunterkunft bereitzuhalten. 3. Finanzielle Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 111-X Es soll weiterhin ein einheitlicher Gebührensatz für die Personenkreise der Asylbewerber, unabhängig vom Unterbringungsobjekt, angewandt werden. Im Jahr 2015 bleibt der bisherige Gebührensatz unverändert. Für die Zeit ab 01.01.2016 wird der Gebührensatz neu kalkuliert und ggf. durch eine erneute Satzungsänderung angepasst. Die Höhe der einzunehmenden Benutzungsgebühren für das Objekt An der Ley 26-28 ist abhängig von der künftigen Belegung und kann heute nicht verlässlich prognostiziert werden. Die Einnahmen stellen gegenüber dem Haushaltsansatz 2014/2015, der nur für das Objekt Mühlengasse 10 kalkuliert wurde, überplanmäßige Mehreinnahmen dar. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die zusätzliche Einrichtung einer Unterkunft für ausländische Flüchtlinge ist mit zusätzlichem personellem Aufwand für Bewirtschaftung und Hausmeisterdienst verbunden. Diese Mehrarbeit muss zunächst durch das vorhandene Personal bewältigt werden. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel wird beschlossen.