Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
06.11.14, 13:18
Aktualisiert
06.11.14, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu RD-Nr. 111-X
3. Satzung vom __________
zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der
Unterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt
Bad Münstereifel vom 19.12.2006
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat am ___________ folgende 3. Satzung zur Änderung
der „Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkunft für Aussiedler,
Asylbewerber und Obdachlose (Übergangsheim) der Stadt Bad Münstereifel vom
19.12.2006“ beschlossen:
Art. 1
§ 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Stadt Bad Münstereifel unterhält das Übergangsheim in Bad Münstereifel-Iversheim,
Mühlengasse 10 und An der Ley 26-28, als nicht rechtsfähige öffentliche Einrichtung.
Zum Übergangsheim zählen auch die in den städtischen Gebäuden Bad MünstereifelIversheim, An der Ley 34-36, und Bad Münstereifel-Rodert, Waldstr. 20, gelegenen
Wohnungen.“
Art. 2
Art. 1 tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.