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Beschlussvorlage (Jahresbericht der Schulsozialarbeit 2013/2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
153 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
06.11.14, 13:18
Aktualisiert
06.11.14, 13:18

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.11.2014 - Der Bürgermeister Az: 41-30-20 Nr. der Ratsdrucksache: 125-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 18.11.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresbericht der Schulsozialarbeit 2013/2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Bolender __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: keine ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung am 18.11.2014 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Schulausschuss ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 125-X 1. Sachverhalt: A. Rahmenbedingungen Der Tätigkeitsbericht Schulsozialarbeit wurde erstmals gemeinsam für die Arbeit der beiden tätigen Sozialarbeiterinnen der Kommune und des Kreises erstellt und bezieht sich auf den Zeitraum des Schuljahres 2013/2014, auf die Zeit vom 04.09.2013 bis zum 04.07.2014. Das wöchentliche Stundenkontingent von 13,33 Stunden der Schulsozialarbeit für die Mitarbeiterin der Stadt Bad Münstereifel -Frau Bolender- ist unverändert geblieben. Die Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Euskirchen- Frau Hoffmann-, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes eingestellt wurde, ist für die Schulsozialarbeit in der Haupt- und Realschule Bad Münstereifel mit einer 19,5 Std. Stelle ausgestattet. Das sind zusammen 83% einer Vollzeitstelle. Die Stelle ist das gesamte Schuljahr und jetzt befristet bis Dezember 2015 installiert. Damit verbessern sich die Hilfemöglichkeiten für die Schülerinnen und Schülern und die Unterstützungsmöglichkeiten für Lehrkräfte und Eltern. Für die Schulsozialarbeit steht im Schulzentrum im Verwaltungstrakt ein eigenes Büro zur Verfügung. Durch die räumliche Nähe zu den Schulleitungen und den Lehrerkollegien ist eine gute Zusammenarbeit gewährleistet. Das Büro ist so dimensioniert, dass hier auch Gespräche mit Eltern und Kindern oder Kleingruppenarbeit möglich ist. Im Bedarfsfall gibt es ausreichend Besprechungsräume, die z. B. für Elterngespräche genutzt werden können. Die Zusammenarbeit der beiden Schulsozialarbeiterinnen hat sich sehr gut eingespielt und es erfolgt eine enge Kooperation. Es ist möglich, dass an jedem Wochentag eine Schulsozialarbeiterin vor Ort ist. An einem Wochentag sind beide Sozialarbeiterinnen anwesend, um notwendige Absprachen treffen zu können. In der Hauptschule Bad Münstereifel wurden im Berichtszeitraum circa 186 Kinder in 9 Klassen beschult. In der Realschule circa 570 Kinder in 19 Klassen, die zum Teil sehr große Klassen von 30 bis 32 Schülerinnen und Schülern haben. B. 1. Statistik für das Schuljahr 2013/1014 der kommunalen Schulsozialarbeit - 1/3 Stelle Die statistischen Zahlen beziehen sich nicht auf Einzelpersonen, sondern auf Beratungseinheiten. Hauptschule Kurzberatung Beratung Intensivberatung Krisenintervention Gruppenberatung Elternnachmittag Anzahl 6 7 5 5 1 Realschule Kurzberatung Anzahl 12 Seite 3 von Ratsdrucksache 125-X Beratung Intensivberatung Krisenintervention Gruppenberatung 30 17 1 15 In der Hauptschule wurde sozialarbeiterische Hilfestellung in 18 Einzelfällen und in der Realschule in 60 Einzelfällen in Anspruch genommen. Zudem wurde ein Beratungsgespräch im St. Michael-Gymnasium geführt. Die Bandbreite geht von drei Gesprächen mit einem Kind bis zu einer größeren Gesprächsdichte im Einzelfall mit verschiedenen Lehrkräften, Elternteilen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Fachstellen, z.B. Jugendamt, Schulberatungsstelle, Tagesklinik oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Der Anteil der Kinder, die wegen psychischer Probleme und Schulangst Hilfen der Tagesklinik oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Anspruch nehmen, ist zunehmend. Der Leidensdruck der Familien ist meist immens hoch. Die Gruppenberatungen beziehen sich auf die Klärung von Konflikten, die oft klassenübergreifend und mit mehreren Beteiligten zu behandeln sind und somit ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Verhandlungsgeschick erfordern. B. 2. Statistik für das Schuljahr 2013/1014 der Schulsozialarbeit des Kreises Euskirchen (BuT) ½ Stelle Die statistischen Zahlen beziehen sich nicht auf Einzelpersonen, sondern auf Beratungseinheiten Hauptschule Aufgrund der personellen Strukturen in der Hauptschule, der geringen Schülerzahl von 186 im genannten Schuljahr und der sonderpädagogischen Unterstützung durch Förderschullehrerinnen in den Klassen, sind die Fallzahlen entsprechend gering. Im Schuljahr 2013/14 wurden insgesamt 24 Einzelfälle behandelt. Das sind in Relation zur Gesamtschülerzahl der Hauptschule ca. 13 % Inanspruchnahme von Schulsozialarbeit. Wobei es in der 5. Klasse zu einer Krisenintervention kam, die eine Beteiligung des schulpsychologischen Dienstes nötig machte. Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die sozialpädagogischen Leistungen in der Hauptschule. Leistungen Kurzberatung Beratung Intensivberatung Krisenintervention Gruppenberatung Elternnachmittag Soziales Training Doppelstunden) (bis Anzahl 4 12 8 1 7 1 10 1 Realschule In der Realschule mit 570 Schülern fand eine Gesamtfrequentierung der Schulsozialarbeit von 19,5 % statt. Wobei 83 Einzelfälle behandelt wurden. In einigen Fällen wurde eine Einweisung in die Psychiatrie veranlasst oder Fachberatungsstellen hinzugezogen. Die folgende Darstellung gibt Aufschluss über die einzelnen Leistungen. Leistung Kurzberatung Beratung Anzahl 11 46 Seite 4 von Ratsdrucksache 125-X Intensivberatung Krisenintervention Gruppenberatung Projekt Soziales Training Doppelstunden) (bis 26 2 26 1 10 4 C. Einzelbeispiele sozialarbeiterischen Handelns 1. Im 10. Schuljahr der Hauptschule liefen zwei Schülern in Gefahr, das Klassenziel durch häufiges Fehlen nicht zu erreichen und somit ihren Schulabschluss in Gefahr zu bringen. Durch Einzelgespräche und ein Beratungsgespräch mit der Mutter konnte ein Schüler wieder zum regelmäßigen Schulbesuch motiviert werde. Im anderen Fall erfolgten unangemeldete Hausbesuche ohne Ergebnis, Kontaktversuche über Verwandte und erst die Androhung von Ordnungsmaßnahmen durch die Schule, brachte eine Veränderung im Anwesenheitsverhalten des Schülers. Beide Schüler haben die 10. Klasse erfolgreich beendet. (Bol) 2. Eine Fachlehrerin berichtet von Suizidandrohungen einer Schülerin einer 5. Klasse und bittet um ein gemeinsames Gespräch mit der Schulsozialarbeiterin, Frau Hoffmann und dem Klassenlehrer zur Einschätzung der Situation. Im Gespräch wurde deutlich, dass sich die Schülerin grundsätzlich über die häusliche Situation sorgt, aber auch zurückliegende Themen, wie der Tod des Großvaters, für sie unverarbeitet waren. Im Anschluss an das Gespräch wurde die Mutter informiert und die Kontaktierung der Notfallambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Euskirchen empfohlen. Nach Absprache mit der Mutter erfolgte eine telefonische Rückfrage bei der Notfallambulanz. In den darauffolgenden Tagen berichten sowohl der Klassenlehrer als auch die Klassenlehrerin, dass einzelne befreundete Schüler und Schülerinnen des o. g. Mädchens ebenfalls auffällige Verhaltensweisen zeigen, wie: zurückgezogenes Verhalten, traurige Stimmung und müder Eindruck. Weiterhin informierte ein befreundeter Schüler, dass er sich Sorgen um die insulinpflichtige Mitschülerin machte, das sie sich bereits mehr Insulin gespritzt habe um sich umzubringen. Hinsichtlich dieser Information wurden am selben Tag der Krankenwagen und die Mutter angerufen. Weiterhin wurden alle befreundeten Schülerinnen und Schüler zum gemeinsamen Gespräch mit dem Klassenlehrer und der Sozialpädagogin gebeten. Es wurde deutlich, dass sich durch die Suizidandrohung des Mädchens eine Überforderungssituation aller anderen befreundeten Schüler ergeben hat und diese über die Maße Mitgefühl zeigten. Um die Ausbreitung weiterer Krisen zu verhindern wurden die Eltern der beteiligten Schüler eingeladen und der Schulpsychologische Dienst hinzugezogen. Die Eltern wurden angehalten mit ihren Kindern im engen Kontakt zu stehen und im Gespräch zu bleiben. Parallel führte der Schulpsychologische Dienst Einzelgespräche mit den akut gefährdeten Schülern. Durch die o. g. Maßnahmen konnte sich die Situation in der Klasse schnell wieder stabilisieren.(Hof) D. Arbeitsfelder Schule ist ein System, das schnellen und häufigen Wechseln ausgesetzt ist. Es gibt kaum Möglichkeit einer längerfristigen Hilfeplanung, weil äußere Faktoren keine Zeit für Entwicklung zulassen. Von Ferien zu Ferien gibt es viele Entscheidungen, die getroffen werden müssen. Lehrkräftewechsel, neue Mitschülerinnen oder Mitschüler oft mit Förderbedarf, Fragen der Versetzung oder Nichtversetzung, Teilnahme am Praktikum und Vielem mehr, Seite 5 von Ratsdrucksache 125-X werfen aktuelle Fragestellungen auf, die die Klärung einer zugrunde liegenden Problematik erschweren. Zudem verändern sich allgemein die Anforderungen an Schule durch die Herausforderungen des Inklusionsauftrages. Dieser setzt ein hohes Maß an Engagement und einen Paradigmenwechsel für alle in Schule Arbeitenden voraus. Nicht mehr die Frage“ welche Störung hat das Kind“ sondern „ was braucht das Kind, um am gemeinsamen Lernen teilzuhaben“ wird Gespräche mit Lehrkräften, Eltern und weiteren Fachkolleginnen und Fachkollegen bedingen. Dies gleichzeitig mit den Diskussionen über Schulschließungen, neue Schulformen und den damit verbundenen Verunsicherungen verlangt von den Lehrkräften einen großen Kräfteeinsatz. Neben den im Folgenden beschriebenen Schwerpunkten gehört es zu den schulsozialarbeiterischen Handlungsätzen an Konferenzen, den Kennenlernnachmittagen, dem Tag der offenen Tür, sowie an Elterninformationsabenden teilzunehmen. D.1. Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper Die Zusammenarbeit der Schulsozialarbeit mit dem Lehrkörper der Hauptschule war durch wechselnde Schulleitungen und damit verbundenen wechselnden Ansprechpartnern nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Das Funktionieren des Schulalltags mit Vertretungsregelungen, Organisation und Planung musste von dem Kollegium der Hauptschule gesichert werden, so dass sich auch dadurch die geringen Fallzahlen dort erklären lassen. Die Arbeitsbedingungen der Realschule verändern sich durch eine zunehmende Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit Inklusionsbedarf. Neben einer sonderpädagogischen Förderung bedarf es in diesen Fällen oft einer sozialarbeiterischen Unterstützung. Dies spiegelt sich u.a in den Fallzahlen für die Realschule wieder. Die Zusammenarbeit mit den Lehrkörpern beider Schulen ist vertrauensvoll und lösungsorientiert auf die Problemlagen der Kinder angelegt. Die wechselseitige hohe Wertschätzung ermöglicht immer wieder, weniger erfreuliche Entwicklungen, die auch durch engagierten Einsatz nicht zu verhindern sind, anzunehmen. D. 2. Anfragen durch Schülerinnen und Schüler Die Schülerinnen und Schüler, die die Schulsozialarbeit bei einem Erstkontakt meist in den Pausenzeiten aufsuchen, haben Gesprächsbedarf wegen Streitigkeiten, Hänseleien oder Mobbing in der Klasse oder auf dem Schulhof. Diese Probleme werden dann mit Kurzintervention d.h. Gespräche mit den Beteiligten oder Methoden der Sozialarbeit (z.B. no blame approach), bearbeitet. www.no-blameapproach.de Oft sind solche Konflikte, wenn sie nicht direkt angegangen werden, Nährboden für erhebliche Auseinandersetzungen, die zum Teil zum schulübergreifenden Mobbing werden oder im privaten Bereich über die sozialen Netzwerke verstärkt ein Ausmaß annehmen können, das aufwendigere Hilfestellungen, Einschaltung der Schulleitungen, Elterngespräche, Elternabende, etc., notwendig macht. Wenn es um die Sanktionierung von Fehlverhalten geht, muss die Schulleitung eingeschaltet werden, da dies nicht Aufgabenstellung der Schulsozialarbeit ist. Auch bei Problemen mit den Eltern oder einem Freund wird von Schülerinnen und Schülern das Gespräch gesucht. Die Vorsprache in der Pause wird meist nur zur Terminierung eines ausführlichren Gespräches genutzt, welches dann unter Berücksichtigung des Stundenplanes oder ggf. nach Absprache mit der Fachlehrerin vereinbart wird. D.2.1. Einzelgespräche mit Schülerinnen und Schülern Im Einzelgespräch wird die aktuelle Problematik angesprochen und gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Meist entscheidet sich im Erst- oder Zweitgespräch, ob wei- Seite 6 von Ratsdrucksache 125-X tere Gespräche, eventuell mit weiteren Teilnehmenden geführt werden müssen, ob eine Gesprächssequenz von vier bis sechs Gesprächen vereinbart wird oder sich die Problematik schon geklärt hat. Für die Folgegespräche kann es nötig sein, Mitschülerinnen/ Mitschüler, Elternteile oder Lehrkräfte zum Gespräch zu bitten, je nach Ausgangssituation und Problemstellung. D.2.2. Beratungszyklus Bei Schülerinnen und Schülern, die anhaltende Konflikte im Bereich Schule, Elternhaus und Freundeskreis haben, werden meist mehrere Gesprächstermine anberaumt. Ziele sind zum Beispiel die Erarbeitung realistischer Lebensperspektiven und Handlungsalternativen und das Erschließen und Aufzeigen von Hilfsangeboten außerhalb der Schule. In vielen Fällen erfolgt dann eine Vermittlung an andere Beratungsstellen oder Institutionen. Im Bedarfsfall werden solche Termine arrangiert. D.3.Elternkontakte Gespräche mit Eltern kommen oft auf Vermittlung von Lehrkräften oder aus den Gesprächsergebnissen mit den Kindern zustande. Ein erheblicher Arbeitsanteil wird in die Vermittlung weiterer Hilfen investiert, da nur die Entspannung häuslicher Problemsituationen die Entlastung der Kinder und damit eine bessere Lernfähigkeit und adäquates Verhalten in der Schule gewährleisten kann. Oft sind mehrere Gespräche mit Elternteilen notwendig, um die Bereitschaft Hilfe anzunehmen, zu erarbeiten. In Mobbingfällen sind es ratsuchende Eltern, die sich an die Schulsozialarbeiterinnen wenden, da sie ihr Kind zunehmend unglücklich und mit sich verstärkenden Schulängsten wahrnehmen. In diesen Fällen wird sich auf die Zusammenarbeit mit den Klassenlehrern/innen zur Entwicklung geeigneter Methoden im Klassenverband konzentriert. Diese werden dann oft in Trainings zur sozialen Kompetenz durch die Schulsozialarbeiterinnen in den Klassen umgesetzt. Vorrangiges Ziel ist ein schneller Schutz des Opfers, langfristig die Verbesserung der Klassengemeinschaft. D.4. Krisenintervention In Konfliktfällen, die mit Gewalttätigkeiten, Bedrohungen oder Beschimpfungen einhergehen, muss eine Krisenintervention sofort geschehen. Wird nicht direkt reagiert, gibt es keinen wirkungsvollen Schutz für Opfer, bei den Verursachern kein Problembewusstsein und sich wiederholende Vorfälle. In diesen Fällen findet eine enge Kooperation mit den Schul- und Klassenleitungen statt. Bei persönlichen Krisen von Kindern d. h. Suizidandrohungen oder selbstverletzendem Verhalten (Ritzen), findet im ersten Schritt eine intensive kollegiale Fallberatung statt und die Zuhilfenahme entsprechender Fachdienste (Schulpsychologischer Dienst, SPZ, Kinder- und Jugendpsychiatrie) unter Einbeziehung der Eltern. E. Vernetzung und Fortbildung Die beiden Schulsozialarbeiterinnen sind Mitglieder verschiedener Vernetzungsstrukturen (Bolender: Konferenz Schulsozialarbeit; Hoffmann: Team Schulsozialarbeit des Kreises Euskirchen) und haben gemeinsam (Fachkraft § 8a) und einzeln schulsozialarbeitsrelevante Fortbildungen besucht. F. Fazit Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil im Hilfesystem zur Verbesserung von Lernund Lebenssituationen von Kindern und deren Familien. Als Schnittstelle zwischen Schule und Elternhaus hat die Schulsozialarbeit einen Blickwinkel, der sich insbesondere auf das Kind und dessen Lebenswelt bezieht und nicht vorrangig auf die Leistungsfähigkeit in der Schule. Dies bedingt eine Herangehensweise Seite 7 von Ratsdrucksache 125-X mit eigenen Methoden und Kompetenzen, die einen festen Platz in jedem Schulsystem haben sollte. 2. Rechtliche Würdigung Keine 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Bericht über die Schulsozialarbeit im Schuljahr 2013 / 2014 wird zur Kenntnis genommen.