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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeisterin)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
134 kB
Datum
27.11.2014
Erstellt
18.09.14, 13:18
Aktualisiert
12.11.14, 13:17
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.06.2014 - Der Bürgermeister Az: 13-23-05 Ho Nr. der Ratsdrucksache: 2-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 30.09.2014 Rat 27.11.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 2-X/Z-1 1. Sachverhalt: An der konstituierenden Ratssitzung am 24.06.2014 konnte die 2. stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Brigitte Fuchs, nicht teilnehmen. Aus diesem Grund muss ihre Verpflichtung noch vorgenommen werden. 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW werden die Stellvertreter des Bürgermeisters vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. In Anlehnung an die Verwaltungsvorschriften zu § 32 der alten Fassung der Gemeindeordnung NRW wird daher vorgeschlagen, diese Verpflichtung mittels folgender Verpflichtungsformel vorzunehmen: „Ich verpflichte mich, meine Aufgaben als stellvertretende Bürgermeisterin nach bestem Gewissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.“ Diese Verpflichtungsformel stellt hier lediglich einen Vorschlag dar, von der durchaus abgewichen werden kann. Die Abweichung muss jedoch dem Sinn des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW entsprechen. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: