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Beschlussvorlage (Vorfahrtsreglung Houverath/Verkehrsberuhigung Limbach hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
146 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
13.11.14, 13:17
Aktualisiert
13.11.14, 13:17
Beschlussvorlage (Vorfahrtsreglung Houverath/Verkehrsberuhigung Limbach
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014) Beschlussvorlage (Vorfahrtsreglung Houverath/Verkehrsberuhigung Limbach
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014) Beschlussvorlage (Vorfahrtsreglung Houverath/Verkehrsberuhigung Limbach
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.09.2014 - Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 86-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 25.11.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vorfahrtsreglung Houverath/Verkehrsberuhigung Limbach hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( X )Kosten bis zu 1.200 €: ( X ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( ) Deckung: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( X ) nur teilweise ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 86-X/Z-1 1. Sachverhalt: Mit dem beigefügten Schreiben beantragt die UWV-Fraktion ergänzende Fahrbahnmarkierungen und Fahrbahnverengungen in der Ortsdurchfahrt Limbach und auf der Limbacher Straße in Houverath. Beide Straßen wurden in den 90er-Jahren im Rahmen eines Landesprojektes zur verstärkten Umwandlung von innerörtlichen Straßen in Tempo-30-Zonen in eine solche Zone umgewandelt. Damals wurden nahezu flächendeckend alle innerörtlichen Gemeindestraßen in den Ortsteilen in Tempo-30-Zonen umgewandelt. In beiden Fällen handelt es sich um breit ausgebaute Ortsdurchfahrtsstraßen, für die nach den heutigen Anforderungen eine Umwandlung in Tempo-30-Zonen nicht mehr ohne Fahrbahnverengungen oder sonstige bauliche geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen möglich wären. In beiden Straßen sind keine Fahrbahnverengungen vorgenommen worden. Dies liegt teilweise daran, dass in weiten Bereichen beider Straßen eine geschlossene Bauweise mit vielen Ein- und Ausfahrten vorliegt. Wartelinien, Blockmarkierungen oder sog. Haifischzähne an einmündenden Straßen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie wurden in der Anfangszeit nach der Umwandlung zur besseren Gewöhnung an die geänderte Vorfahrtsregelung aufgebracht. Dies wird seit vielen Jahren nur noch dort vorgenommen, wo nachweislich Gefahrensituationen vorliegen. Zuvor findet eine Einzelprüfung durch die Verkehrskommission statt. Blumenkübel können als Fahrbahnverengungen eingesetzt werden. Die Standorte sind jedoch ebenfalls nur dort möglich, wo Ein- und Ausfahrten (ggf. auch gegenüber) dies nicht verhindern. Sie haben zudem gewissen Pflege- und Unterhaltungsaufwand. Alternativ könnte daher die Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkständen geprüft werden. 2. Rechtliche Würdigung In § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (StvO) ist die Einrichtung von Tempo-30-Zonen rechtlich geregelt: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. […] An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.“ In der nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Verwaltungsvorschrift zur StVO heißt es: „[…] Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. […] Die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite soll erforderlichenfalls durch Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkständen, wo nötig auch durch Sperrflächen (Zeichen 298) am Fahrbahnrand, eingeengt werden. Werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgenommen, darf von ihnen keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, keine Lärmbelästigung für die Anwohner und keine Erschwerung für den Buslinienverkehr ausgehen. […] 3. Finanzielle Auswirkungen 2. Houverath, Limbacher Straße, Verkehrssituation: Bei der Beauftragung eines Fachunternehmens belaufen sich die Kosten auf ca. 1.500 Euro. Ob die Mittel noch aus dem laufenden Haushalt aufgebracht werden können, ist zu prüfen. Ggf. können die Markierungen nach Ausbau oder Überasphaltieren der Betonsteine durch städt. Mitarbeiter durchgeführt werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Markierung von Haltebalken oder „Haifischzähnen“ kann nur in Einzelfällen durch städt. Mitarbeiter vorgenommen werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 86-X/Z-1 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Zu den beiden Anträgen ist gem. Ansicht der Verwaltung eine Beratung und Beschlussfassung nicht erforderlich. Daher wurden die Anregungen bereits den zuständigen Fachbehörden zur Prüfung im Rahmen einer Verkehrsschau vorgelegt. Das Ergebnis des Ortstermins der Verkehrskommission vom 29.10.2014 lautet: „1. Limbach, Ortsdurchfahrt, Verkehrssituation Die Ortsdurchfahrt Limbach ist als Tempo-30-Zone eingerichtet. Es wurde beantragt, die Einhaltung dieser Höchstgeschwindigkeit durch die Einrichtung einer Fahrbahneinengung (z.B. Blumenkübel) zu fördern. Anwohner klagen über zu hohe Geschwindigkeiten. Eine Verkehrszählung hat eine Verkehrsbelastung von nur 531 Fahrzeugen ergeben. Ein aktuelles Messergebnis zu den gefahrenen Geschwindigkeiten liegt nicht vor. Bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann, ist zunächst nach dem Ende der bevorstehenden winterlichen Witterung eine neue Messung durchzuführen. Grundsätzlich ist jedoch bereits jetzt festzustellen, dass Fahrbahneinengungen nur dann eine Wirkung erzielen können, wenn ausreichend Gegenverkehr vorhanden ist, der vor der Einengung zum Anhalten zwingt. Bei der geringen Verkehrsbelastung in Limbach kann von dieser Wirkung nicht ausgegangen werden. Ohne Gegenverkehr können Fahrbahneinengungen ungehindert und ohne Drosselung der Geschwindigkeit umfahren werden. Insofern hat die Herstellung von Einengungen keinen Sinn; im Hinblick auf die finanzielle Haushaltslage der Stadt kann von der Einrichtung jedweder Maßnahme nur abgeraten werden. Die endgültige Stellungnahme wird jedoch erst nach Vorliegen eines Messergebnisses“ „2. Houverath, Limbacher Straße, Verkehrssituation Die Limbacher Straße wurde in der Vergangenheit in die Tempo-30-Zone des Ortes Houverath einbezogen, obwohl es sich um eine Haupterschließungsstraße handelt. Die Straße weist den Charakter einer Vorfahrtsstraße auf. Insofern wird auch beklagt, dass die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-Links“ durch eine Markierung von „Haifischzähnen“ vor Einmündung des Reuterweges, des Drosselweges und des Ochsenbendchens verdeutlicht werden soll, da die Vorfahrt dieser Straßen regelmäßig nicht beachtet werde. Die Einrichtung dieser Tempo-30-Zone muss kritisch betrachtet werden. Sollte sich herausstellen, dass sie die Verkehrssicherheit negativ beeinflusst und damit ihrem Sinn und Zweck entgegenwirkt, ist davon auszugehen, dass die Verkehrskommission die Tempo-30-Regelung für die Limbacher Straße wieder aufheben muss. Zunächst sind „Haifischzähne“ vor Einmündung des Reuterweges zu markieren. Die entsprechende Markierung vor den Einmündungen des Drosselweges und des Ochsenbendchens kann erst vorgenommen werden, wenn die vorhandenen Fahrbahnrandmarkierungen in den Einmündungen entfernt wurden; diese Markierungen stehen der Rechts-vor-Links-Regelung entgegen.“ 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst nachfolgende Beschlüsse: 1. Limbach, Ortsdurchfahrt, Verkehrssituation: Die Stadtverwaltung wird gem. der Empfehlung der Verkehrskommission beauftragt, auf der Ortsdurchfahrt nach dem Ende des bevorstehenden Winters eine Verkehrsmessung mit aktuellen Geschwindigkeitswerten durchzuführen und diese der Verkehrskommission zur endgültigen Stellungnahme vorzulegen. 2. Houverath, Limbacher Straße, Verkehrssituation: Die Stadtverwaltung wird gem. der Empfehlung der Verkehrskommission beauftragt, an den Einmündungen Drosselweg und Ochsenbendchen die bisherigen Fahrbahnrandmarkierungen (unterbrochene Linie durch Betonsteine) zu entfernen und an den Einmündungen mittels „Haifischzähnen“ auf die bestehende Vorfahrtsregel aufmerksam zu machen.