Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
146 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
13.11.14, 13:17
Aktualisiert
13.11.14, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.09.2014
- Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 86-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
25.11.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vorfahrtsreglung Houverath/Verkehrsberuhigung Limbach
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( X )Kosten bis zu 1.200 €:
( X ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( ) Deckung:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X ) nur teilweise
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 86-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Schreiben beantragt die UWV-Fraktion ergänzende Fahrbahnmarkierungen
und Fahrbahnverengungen in der Ortsdurchfahrt Limbach und auf der Limbacher Straße in Houverath.
Beide Straßen wurden in den 90er-Jahren im Rahmen eines Landesprojektes zur verstärkten
Umwandlung von innerörtlichen Straßen in Tempo-30-Zonen in eine solche Zone umgewandelt.
Damals wurden nahezu flächendeckend alle innerörtlichen Gemeindestraßen in den Ortsteilen in
Tempo-30-Zonen umgewandelt.
In beiden Fällen handelt es sich um breit ausgebaute Ortsdurchfahrtsstraßen, für die nach den
heutigen Anforderungen eine Umwandlung in Tempo-30-Zonen nicht mehr ohne Fahrbahnverengungen oder sonstige bauliche geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen möglich wären.
In beiden Straßen sind keine Fahrbahnverengungen vorgenommen worden. Dies liegt teilweise
daran, dass in weiten Bereichen beider Straßen eine geschlossene Bauweise mit vielen Ein- und
Ausfahrten vorliegt.
Wartelinien, Blockmarkierungen oder sog. Haifischzähne an einmündenden Straßen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie wurden in der Anfangszeit nach der Umwandlung zur besseren
Gewöhnung an die geänderte Vorfahrtsregelung aufgebracht. Dies wird seit vielen Jahren nur
noch dort vorgenommen, wo nachweislich Gefahrensituationen vorliegen. Zuvor findet eine Einzelprüfung durch die Verkehrskommission statt.
Blumenkübel können als Fahrbahnverengungen eingesetzt werden. Die Standorte sind jedoch
ebenfalls nur dort möglich, wo Ein- und Ausfahrten (ggf. auch gegenüber) dies nicht verhindern.
Sie haben zudem gewissen Pflege- und Unterhaltungsaufwand. Alternativ könnte daher die Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkständen geprüft werden.
2. Rechtliche Würdigung
In § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (StvO) ist die Einrichtung von Tempo-30-Zonen
rechtlich geregelt: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde
an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. […] An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8
Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November
2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.“
In der nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Verwaltungsvorschrift zur StVO heißt es: „[…]
Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie
der Fußgänger und Fahrradfahrer. […]
Die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite soll erforderlichenfalls durch
Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkständen, wo nötig auch durch Sperrflächen (Zeichen
298) am Fahrbahnrand, eingeengt werden. Werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgenommen, darf von ihnen keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder
Ordnung, keine Lärmbelästigung für die Anwohner und keine Erschwerung für den Buslinienverkehr ausgehen. […]
3. Finanzielle Auswirkungen
2. Houverath, Limbacher Straße, Verkehrssituation:
Bei der Beauftragung eines Fachunternehmens belaufen sich die Kosten auf ca. 1.500 Euro.
Ob die Mittel noch aus dem laufenden Haushalt aufgebracht werden können, ist zu prüfen. Ggf.
können die Markierungen nach Ausbau oder Überasphaltieren der Betonsteine durch städt. Mitarbeiter durchgeführt werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Markierung von Haltebalken oder „Haifischzähnen“ kann nur in Einzelfällen durch städt. Mitarbeiter vorgenommen werden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 86-X/Z-1
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Zu den beiden Anträgen ist gem. Ansicht der Verwaltung eine Beratung und Beschlussfassung
nicht erforderlich. Daher wurden die Anregungen bereits den zuständigen Fachbehörden zur Prüfung im Rahmen einer Verkehrsschau vorgelegt.
Das Ergebnis des Ortstermins der Verkehrskommission vom 29.10.2014 lautet:
„1. Limbach, Ortsdurchfahrt, Verkehrssituation
Die Ortsdurchfahrt Limbach ist als Tempo-30-Zone eingerichtet. Es wurde beantragt, die Einhaltung dieser Höchstgeschwindigkeit durch die Einrichtung einer Fahrbahneinengung (z.B. Blumenkübel) zu fördern. Anwohner klagen über zu hohe Geschwindigkeiten.
Eine Verkehrszählung hat eine Verkehrsbelastung von nur 531 Fahrzeugen ergeben. Ein aktuelles
Messergebnis zu den gefahrenen Geschwindigkeiten liegt nicht vor.
Bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann, ist zunächst nach dem Ende der bevorstehenden winterlichen Witterung eine neue Messung durchzuführen. Grundsätzlich ist jedoch
bereits jetzt festzustellen, dass Fahrbahneinengungen nur dann eine Wirkung erzielen können,
wenn ausreichend Gegenverkehr vorhanden ist, der vor der Einengung zum Anhalten zwingt. Bei
der geringen Verkehrsbelastung in Limbach kann von dieser Wirkung nicht ausgegangen werden.
Ohne Gegenverkehr können Fahrbahneinengungen ungehindert und ohne Drosselung der Geschwindigkeit umfahren werden. Insofern hat die Herstellung von Einengungen keinen Sinn; im
Hinblick auf die finanzielle Haushaltslage der Stadt kann von der Einrichtung jedweder Maßnahme
nur abgeraten werden. Die endgültige Stellungnahme wird jedoch erst nach Vorliegen eines Messergebnisses“
„2. Houverath, Limbacher Straße, Verkehrssituation
Die Limbacher Straße wurde in der Vergangenheit in die Tempo-30-Zone des Ortes Houverath
einbezogen, obwohl es sich um eine Haupterschließungsstraße handelt. Die Straße weist den
Charakter einer Vorfahrtsstraße auf.
Insofern wird auch beklagt, dass die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-Links“ durch eine Markierung
von „Haifischzähnen“ vor Einmündung des Reuterweges, des Drosselweges und des Ochsenbendchens verdeutlicht werden soll, da die Vorfahrt dieser Straßen regelmäßig nicht beachtet werde.
Die Einrichtung dieser Tempo-30-Zone muss kritisch betrachtet werden. Sollte sich herausstellen,
dass sie die Verkehrssicherheit negativ beeinflusst und damit ihrem Sinn und Zweck entgegenwirkt, ist davon auszugehen, dass die Verkehrskommission die Tempo-30-Regelung für die Limbacher Straße wieder aufheben muss.
Zunächst sind „Haifischzähne“ vor Einmündung des Reuterweges zu markieren. Die entsprechende Markierung vor den Einmündungen des Drosselweges und des Ochsenbendchens kann erst
vorgenommen werden, wenn die vorhandenen Fahrbahnrandmarkierungen in den Einmündungen
entfernt wurden; diese Markierungen stehen der Rechts-vor-Links-Regelung entgegen.“
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst nachfolgende Beschlüsse:
1. Limbach, Ortsdurchfahrt, Verkehrssituation:
Die Stadtverwaltung wird gem. der Empfehlung der Verkehrskommission beauftragt, auf der Ortsdurchfahrt nach dem Ende des bevorstehenden Winters eine Verkehrsmessung mit aktuellen Geschwindigkeitswerten durchzuführen und diese der Verkehrskommission zur endgültigen Stellungnahme vorzulegen.
2. Houverath, Limbacher Straße, Verkehrssituation:
Die Stadtverwaltung wird gem. der Empfehlung der Verkehrskommission beauftragt, an den Einmündungen Drosselweg und Ochsenbendchen die bisherigen Fahrbahnrandmarkierungen (unterbrochene Linie durch Betonsteine) zu entfernen und an den Einmündungen mittels „Haifischzähnen“ auf die bestehende Vorfahrtsregel aufmerksam zu machen.