Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung 
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung 
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 149 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.07.2014 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 46-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.09.2014 Stadtentwicklungsausschuss 25.11.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 46-X 1. Sachverhalt: Die Grundstücke Gemarkung Houverath, Flur 34, Flurstücke 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 174, 175, 172, 173, 18 (teilweise) und 19 (teilweise) liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ und sind als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Bei dem Flurstück Nr. 145 handelt es sich um eine Stichstraße mit Wendeanlage, welche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastet ist. Die Verkehrsfläche wurde im Ursprungsplan festgesetzt, um den Innenbereich zwischen der Pater-Hilger-Straße und der Thomasstraße mit einer weiteren Baureihe zu erschließen. Dies wird jedoch weder von den Grundstückseigentümer noch seitens der Nachbarschaft angestrebt. Der Verwaltung liegt nun ein Antrag der Grundstückseigentümer zur Änderung des Bebauungsplanes vor. Durch die Änderung soll die öffentliche Verkehrsfläche sowie das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und damit auch die zusätzlich überbaubaren Grundstücksflächen zwischen der Bebauung der Pater-Hilger-Straße und der Thomasstraße zurückgenommen werden. Stattdessen soll die überbaubare Fläche entlang der Pater-Hilger-Straße zusammengefasst werden. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die angestrebte Bebauungsplanänderung. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Houverath, Flur 34, Flurstücke 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 174, 175, 172, 173, 18 (teilweise) und 19 (teilweise). Der Bereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.