Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.07.2014
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 46-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.09.2014
Stadtentwicklungsausschuss
25.11.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 46-X
1. Sachverhalt:
Die Grundstücke Gemarkung Houverath, Flur 34, Flurstücke 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144,
145, 174, 175, 172, 173, 18 (teilweise) und 19 (teilweise) liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ und sind als Allgemeines Wohngebiet
festgesetzt.
Bei dem Flurstück Nr. 145 handelt es sich um eine Stichstraße mit Wendeanlage, welche mit
Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastet ist. Die Verkehrsfläche wurde im Ursprungsplan festgesetzt, um den Innenbereich zwischen der Pater-Hilger-Straße und der Thomasstraße mit einer
weiteren Baureihe zu erschließen. Dies wird jedoch weder von den Grundstückseigentümer noch
seitens der Nachbarschaft angestrebt.
Der Verwaltung liegt nun ein Antrag der Grundstückseigentümer zur Änderung des Bebauungsplanes vor. Durch die Änderung soll die öffentliche Verkehrsfläche sowie das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und damit auch die zusätzlich überbaubaren Grundstücksflächen zwischen der Bebauung der Pater-Hilger-Straße und der Thomasstraße zurückgenommen werden. Stattdessen soll
die überbaubare Fläche entlang der Pater-Hilger-Straße zusammengefasst werden.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die angestrebte Bebauungsplanänderung.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Es wird beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“
im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
durchzuführen. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung
Houverath, Flur 34, Flurstücke 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 174, 175, 172, 173,
18 (teilweise) und 19 (teilweise). Der Bereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.
2.
Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.