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Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,6 MB
Datum
25.11.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20

Inhalt der Datei

STADT BAD MÜNSTEREIFEL KREIS EUSKIRCHEN 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB BEGRÜNDUNG BEARBEITUNG: Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen Tel: 02251/62892 Fax: 02251/62823 1 Stadt Bad Münstereifel, 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ Inhalt 1.0 Rechtsgrundlagen ...................................................................................................................................... 2 2.0 Anlass und Ziele der Planung, Plangeltungsbereich ................................................................................. 2 2.1 Anlass und Ziele der Planung .................................................................................................................... 2 2.2 Plangeltungsbereich................................................................................................................................... 2 3.0 Übergeordnete Planung ............................................................................................................................. 3 3.1 Regionalplan .............................................................................................................................................. 3 3.2 Flächennutzungsplanung ........................................................................................................................... 3 3.3 Bebauungsplan Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ .......................................................................................... 4 3.4 Landschaftsplan ......................................................................................................................................... 5 3.5 Natura 2000................................................................................................................................................ 5 4.0 Planaufstellung im Verfahren als Bebauungsplan der Innenent wicklung gemäß § 13a ................ BauGB5 5.0 Inhalt der Planänderung ............................................................................................................................. 6 6.0 Auswirkungen der Planung / Umweltbelange ............................................................................................ 6 6.1 Städtebauliche Auswirkungen .................................................................................................................... 6 6.2 Auswirkungen auf die Umweltbelange ....................................................................................................... 6 6.2.1 Natur und Landschaft ................................................................................................................................. 6 6.2.2 Arten- und Biotopschutz ............................................................................................................................. 6 7.0 Kosten ........................................................................................................................................................ 7 8.0 Hinweise ..................................................................................................................................................... 7 8.1 Erdbebenzone ............................................................................................................................................ 7 8.2 Bodendenkmalpflege.................................................................................................................................. 7 8.3 Kampfmittel................................................................................................................................................. 7 2 Stadt Bad Münstereifel, 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ 1.0 Rechtsgrundlagen Rechtliche Grundlagen der Aufstellung der Bauleitplanung sind das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Planzeichenverordnung 1990 (PlanV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I. S. 1509), die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294) sowie die Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen -GO NW- in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung. 2.0 Anlass und Ziele der Planung, Plangeltungsbereich 2.1 Anlass und Ziele der Planung Der Bebauungsplan Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ ist seit dem 20.02.2005 rechtskräftig und setzt für den Änderungsbereich Allgemeines Wohngebiet fest. Ausgehend von der PaterHilger-Straße ist eine Stichstraße mit anschließendem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt um den Innenbereich zwischen Pater-Hilger-Straße und Thomasstraße mit einer zusätzlichen Baureihe zu erschließen. Entlang der Pater-Hilger-Straße ist eine Bebauung bereits weitgehend realisiert. Eine zusätzliche Bebauung des Innenbereiches wird sowohl von Seiten der Grundstückseigentümer als auch der Nachbarschaft nicht angestrebt. Die Grundstückseigentümer sind daher an die Stadt Bad Münstereifel herangetreten, mit dem Wunsch, die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche sowie das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und damit auch die zusätzlichen überbaubaren Grundstücksflächen zwischen der Bebauung Pater-Hilger-Straße und Thomasstraße zurückzunehmen. Stattdessen soll die überbaubare Fläche entlang der Pater-Hilger-Straße zusammengefasst werden. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ soll diesem Anliegen Rechnung getragen werden. Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die angestrebte Änderung. 2.2 Plangeltungsbereich Der Änderungsbereich liegt südlich der Pater-Hilger-Straße und umfasst die Grundstücke Gemarkung Houverath, Flur 34 Nr. 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 174, 175, 172, 173, 18 (teilweise) und 19 (teilweise). 3 Stadt Bad Münstereifel, 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich (genordet o. Maßstab) © Kreisverwaltung Euskirchen 3.0 Übergeordnete Planung 3.1 Regionalplan Die Ziele der Landesplanung sind im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt – Region Aachen, konkretisiert. Der Ortsteil Wald ist im gültigen Regionalplan nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, d.h. es handelt sich nach der Definition der Landesplanung um einen so genannten Ort im Freiraum. Die bauliche Entwicklung ist daher vorrangig auf den Eigenbedarf der Bevölkerung abzustellen. 3.2 Flächennutzungsplanung Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt für den Änderungsbereich im Wesentlichen „Gemischte Baufläche“ dar. 4 Stadt Bad Münstereifel, 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan 3.3 Bebauungsplan Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ Der Bebauungsplan Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ ist seit dem 20.02.2005 rechtskräftig und setzt für den Änderungsbereich „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,8 fest. Zulässig ist eine zweigeschossige Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern. Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 53 5 Stadt Bad Münstereifel, 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ 3.4 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Innenbereich und damit außerhalb eines Geltungsbereiches eines Landschaftsplanes. 3.5 Natura 2000 FFH- oder Vogelschutzgebiete, nach Landesrecht geschützte Teile von Natur und Landschaft oder gemäß dem städtischen Biotopkataster schutzwürdige Biotopflächen sind vom dem Planvorhaben nicht betroffen. 4.0 Planaufstellung im Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte zum 1. Januar 2007 besteht die Möglichkeit, gemäß §13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung unter folgenden Voraussetzungen im so genannten „beschleunigten“ Verfahren durchzuführen: 1. der Bebauungsplan muss für die Wiedernutzbarmachung von Flächen der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt werden, 2. die Größe der zulässigen Grundfläche darf 20.000 m² nicht überschreiten (im Einzelfall bis 70.000 m²), 3. es darf keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Gesetzen über die Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen, 4. es dürfen keine europäischen Schutzgebiete nach der FFH – oder Vogelschutzrichtlinie betroffen sein. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür sind in vollem Umfang erfüllt: Die geplante Änderung ist als "Maßnahme der Innenentwicklung" anzusehen. Das Plangebiet liegt sowohl innerhalb eines im Zusammenhang besiedelten Bereichs als auch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Überbaubare Grundstücksflächen sowie Verkehrsflächen werden zurück genommen. Es sind auch keine Vorhaben geplant, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es ergeben sich ebenfalls keine Ausschlussgründe für das beschleunigte Verfahren aufgrund § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB. Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (Natura-2000-Gebiete) werden durch die Bebauungsplanänderung nicht beeinträchtigt. Bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens gelten verschiedene verfahrensmäßige Erleichterungen. Im beschleunigten Verfahren wird unter anderem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Pflicht zur Erstellung eines Umweltberichts besteht nicht. Relevante umweltbezogene Belange sind jedoch weiterhin zu ermitteln, zu bewerten und in die städtebauliche Gesamtabwägung einzustellen. Ein Ausgleich des mit der Bebauungsplanaufstellung vorbereiteten Eingriffs in die Natur ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gesetzlich nicht erforderlich. Im beschleunigten Verfahren können die Regelungen für das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB angewendet werden. 6 Stadt Bad Münstereifel, 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ 5.0 Inhalt der Planänderung Die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ umfasst lediglich zeichnerische Änderungen. Die übrigen Festsetzungen des Ursprungsplanes zur Art und Maß der baulichen Nutzung werden unverändert beibehalten. Die Änderung umfasst die Rücknahme der im Allgemeinen Wohngebiet festgesetzten, von der Pater-Hilger-Straße nach Süden verlaufenden, Verkehrsfläche mit Wendeanlage. Die überbaubaren Grundstücksflächen in diesem Bereich werden zurückgenommen. Entlang der Pater-Hilger-Straße werden die überbaubaren Grundstücksflächen im Abschnitt der bisher festgesetzten Verkehrsfläche zusammengefasst. 6.0 Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 6.1 Städtebauliche Auswirkungen Auswirkungen auf die Umgebungsnutzungen und die technische und soziale Infrastruktur sind nicht zu erwarten. Gegenüber der heute vorhandenen Situation ergeben sich keine Änderungen. 6.2 Auswirkungen auf die Umweltbelange Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB so dass die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens anwendbar sind. Daher wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c (Überwachung) wird nicht angewendet. Eine förmliche Umweltprüfung ist nicht erforderlich. 6.2.1 Natur und Landschaft Das Gebiet ist bereits weitgehend baulich genutzt. Der mit öffentlicher Verkehrsfläche überplante Bereich stellt sich heute als Wiese dar. Mit Rücknahme der festgesetzten Verkehrsfläche und der damit verbundenen Reduzierung der überbaubaren Grundstücksflächen wird gegenüber dem Ursprungsplan der Versieglungsgrad weiter reduziert. 6.2.2 Arten- und Biotopschutz Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 und 29.07.2009 (seit 01.03.2010 in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen die Artenschutzbelange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Bezogen auf die bestehenden naturräumlichen und ökologischen Gegebenheiten im Umfeld des Plangebietes, wurden die Informationen aus der Landschaftsinformationssammlung @linfos des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Abteilung Naturschutzinformationen ausgewertet. Der Änderungsbereich Siebengebirge“. liegt im Naturraum 272 „Ahreifel, Großlandschaft: Eifel- 7 Stadt Bad Münstereifel, 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ Schutzwürdige Biotope oder Biotopverbundflächen sind von den Vorhaben nicht betroffen. Hinweise auf das Vorkommen von Lebens- oder Ruhestätten gesetzlich geschützter, planungsrelevanter oder gefährdeter Arten liegen für das Plangebiet nicht vor. Für den Änderungsbereich können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BSchG) ausgeschlossen werden, zumal die zulässige Versiegelung gegenüber der Ursprungsplanung zurückgenommen wird und damit auch der Eingriff in Boden, Natur und Landschaft reduziert wird. 7.0 Kosten Die Kosten des Änderungsverfahrens werden von den Antragstellern getragen. 8.0 Hinweise 8.1 Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NordrheinWestfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 8.2 Bodendenkmalpflege Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0, Fax: 02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 8.3 Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.