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Beschlussvorlage (Kirspenich, Hardtburgstraße hier: Ergänzung des Bebauungskonzepts)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
13.11.14, 14:59
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Beschlussvorlage (Kirspenich, Hardtburgstraße 
hier: Ergänzung des Bebauungskonzepts) Beschlussvorlage (Kirspenich, Hardtburgstraße 
hier: Ergänzung des Bebauungskonzepts)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.11.2014 - Der Bürgermeister Az: 60 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 87-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 25.11.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kirspenich, Hardtburgstraße hier: Ergänzung des Bebauungskonzepts __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 87-X/Z-2 1. Sachverhalt: In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde beschlossen, für den Bereich KirspenichHardtburgstraße die landesplanerische Abstimmung vorzunehmen sowie die Vorverfahren gem. §§ 3 und 4 Abs 1 BauGB durchzuführen. Zwischenzeitlich ist die Eigentümerin des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 2, Flurstücke 885 und 886 mit dem Anliegen an die Verwaltung herangetreten, die Grundstücksfläche insgesamt in das Entwicklungsareal mit einzubeziehen. Das Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan mit einer Teilfläche von rd. 4000 qm in einer Wohnbaufläche. Das am 16.09.2014 beschlossene Bebauungkonzept erstreckt sich über diese Fläche. Eine Überplanung der restlichen landwirtschafltichen Nutzfläche war nicht geplant. Dies wird nun beantragt. Erforderlich ist hierfür die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Aus planersicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken, den Bereich innerhalb des anstehenden Planverfahrens mit zu entwickeln. Die Fläche kann erschließungstechnisch an den Gesamtbereich angeschlossen werden. Details hierzu sind im Erschließungsvertrag zu regeln. Die am 16.09.2014 beschlossenen Verfahren sind auf die im beigefügten Plan dargestellte Fläche zu erweitern. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es werden Baugrundstücke auch für junge Familien zur Verfügung gestellt. 7. Beschlussvorschlag: 1. Gegen die bauliche Entwicklung der Grundstücke Gemarkung Arloff, Flur 2, Nr. 885 und 886 bestehen keine Bedenken. 2. Die beschlossenen Vorverfahren und die landesplanerische Abstimmung werden um diese Fläche ergänzt.