Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Modifizierung bzw. Ergänzung der bestehenden "Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände im Bereich der Kultur- und Heimatpflege" in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Modifizierung bzw. Ergänzung der bestehenden "Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände im Bereich der Kultur- und Heimatpflege" in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Modifizierung bzw. Ergänzung der bestehenden "Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände im Bereich der Kultur- und Heimatpflege" in der Gemeinde Kreuzau)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Drewes-Janssen/Herr Graßmann Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 78/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sport- und Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 13.01.1999 25.01.1999 04.02.1999 TOP: Modifizierung bzw. Ergänzung der bestehenden “Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände im Bereich der Kultur- und Heimatpflege” in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Durch Beschluß des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 13.03.1986 wurden zu diesem Zeitpunkt neue “Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände im Bereich der Kultur- und Heimatpflege” in der Gemeinde Kreuzau beschlossen bzw. wirksam. Diese “Richtlinien” wurden aufgrund entsprechender Erfordernisse bereits zweimal, und zwar mit Ratsbeschlüssen vom 27.05.1986 und 10.02.1988, ergänzt bzw. modifiziert. Unter anderem wurde innerhalb dieser “Richtlinien” unter dem Punkt II.2 die Möglichkeit getroffen, örtlichen Vereinigungen, die die Dorfkirmes in einem Zelt veranstalten müssen, je angemieteter Zeltbahn einen Zuschuß in Höhe von je 100,-- DM zu gewähren. Unter II.3 wurde später festgelegt, auch örtliche Vereinigungen, die Dorffeste für einen ganzen Ortsteil oder Wohnplatz dort veranstalten, wo weder eine Kirmes noch ein Schützenfest gefeiert wird, ebenfalls mit einem solchen Zuschuß zu unterstützen. Mit Schreiben vom 17.04.1998 beantragt nunmehr der 1. Vorsitzende der Karnevalsgesellschaft “Löstije Dötzje” Thum 1995 e.V., Franz-Josef Schütz, einen Zuschuß für ein anl. der (inzwischen abgelaufenen) Karnevalssession 1997/98 angemietetes Festzelt zu gewähren. Unter Bezugnahme auf die Vorgaben der derzeit gültigen “Richtlinien” wurde dem Gen. mitgeteilt, daß eine Bezuschussung zu diesen Kosten allerdings grundsätzlich nicht möglich ist. Da im Ortsteil Thum aber geeignete Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen nicht vorhanden sind, könnte der Argumentation der örtlichen Karnevalsgesellschaft bzgl. der Bezuschussung aus Sicht der Verwaltung durchaus gefolgt werden. Hier ist insbesondere im Rahmen der Gleichbehandlung und zum Erhalt sowie zur Förderung der Brauchtumspflege m.E. ein Handeln der Gemeinde angezeigt und auch vertretbar. Diesseits wird demgemäß also vorgeschlagen, die jetzigen “Richtlinien” dahingehend zu ändern, daß auch eine Bezuschussung von Karnevalsveranstaltungen, die in den einzelnen Ortsteilen mangels anderer Räumlichkeiten in Festzelten abgehalten werden müssen, analog der Kirmesveranstaltungen sowie der anderen Dorffeste, möglich ist. Im übrigen wird nach heutiger Erkenntnis (lediglich) für den Ortsteil Thum eine solche Bezuschussung in Frage kommen. Die anderen Ortsteile, in denen Karnevalsveranstaltungen stattfinden, verfügen über eine entsprechende Räumlichkeit bzw. (noch) über keine “eigene Karnevalsgesellschaft”. Insoweit ist auch die hieraus zu erwartende finanzielle Mehrbelastung der Gemeinde Kreuzau bis zum jetzigen Zeitpunkt mit 675,-- DM/Jahr (für den OT Thum) durchaus vertretbar und m. E. auch gerechtfertigt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Anmietung des Festzeltes im Ortsteil Thum wäre, wie bereits erwähnt, ein Zuschuß in Höhe von 675,-- DM auszuzahlen. Da zum jetzigen Zeitpunkt keine anderen “Nachfolgeanträge” zu erwarten sind, sollte es bei dieser Erhöhung verbleiben. Sollten allerdings weitere Anträge folgen, was z.Z. nicht greifbar ist, ist allerdings entsprechend zu verfahren. III. Beschlussvorschlag: 2 Die bestehenden “Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände im Bereich der Kultur- und Heimatpflege” vom 13.03.1986 (1. Ergänzung am 27.05.1986/2. Ergänzung am 10.02.1988) werden um folgenden Punkt erweitert, und zwar; “II.4. Karnevalsveranstaltungen Örtliche Vereinigungen, welche Karnevalsveranstaltungen in Ermangelung anderer Räumlichkeiten in einem Festzelt veranstalten müssen, werden mit 100,-- DM je angemieteter Zeltbahn unterstützt.” Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: