Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Drewes-Janssen/Herr Graßmann
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
78/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sport- und Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
13.01.1999
25.01.1999
04.02.1999
TOP: Modifizierung bzw. Ergänzung der bestehenden “Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und
Verbände im Bereich der Kultur- und Heimatpflege” in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Durch Beschluß des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 13.03.1986 wurden zu diesem Zeitpunkt neue “Richtlinien zur
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände im Bereich der Kultur- und Heimatpflege” in der Gemeinde
Kreuzau beschlossen bzw. wirksam. Diese “Richtlinien” wurden aufgrund entsprechender Erfordernisse bereits
zweimal, und zwar mit Ratsbeschlüssen vom 27.05.1986 und 10.02.1988, ergänzt bzw. modifiziert.
Unter anderem wurde innerhalb dieser “Richtlinien” unter dem Punkt II.2 die Möglichkeit getroffen, örtlichen
Vereinigungen, die die Dorfkirmes in einem Zelt veranstalten müssen, je angemieteter Zeltbahn einen Zuschuß in
Höhe von je 100,-- DM zu gewähren. Unter II.3 wurde später festgelegt, auch örtliche Vereinigungen, die Dorffeste für
einen ganzen Ortsteil oder Wohnplatz dort veranstalten, wo weder eine Kirmes noch ein Schützenfest gefeiert wird,
ebenfalls mit einem solchen Zuschuß zu unterstützen.
Mit Schreiben vom 17.04.1998 beantragt nunmehr der 1. Vorsitzende der Karnevalsgesellschaft “Löstije Dötzje” Thum
1995 e.V., Franz-Josef Schütz, einen Zuschuß für ein anl. der (inzwischen abgelaufenen) Karnevalssession 1997/98
angemietetes Festzelt zu gewähren.
Unter Bezugnahme auf die Vorgaben der derzeit gültigen “Richtlinien” wurde dem Gen. mitgeteilt, daß eine
Bezuschussung zu diesen Kosten allerdings grundsätzlich nicht möglich ist.
Da im Ortsteil Thum aber geeignete Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen nicht vorhanden sind,
könnte der Argumentation der örtlichen Karnevalsgesellschaft bzgl. der Bezuschussung aus Sicht der Verwaltung
durchaus gefolgt werden. Hier ist insbesondere im Rahmen der Gleichbehandlung und zum Erhalt sowie zur Förderung
der Brauchtumspflege m.E. ein Handeln der Gemeinde angezeigt und auch vertretbar.
Diesseits wird demgemäß also vorgeschlagen, die jetzigen “Richtlinien” dahingehend zu ändern, daß auch eine
Bezuschussung von Karnevalsveranstaltungen, die in den einzelnen Ortsteilen mangels anderer Räumlichkeiten in
Festzelten abgehalten werden müssen, analog der Kirmesveranstaltungen sowie der anderen Dorffeste, möglich ist.
Im übrigen wird nach heutiger Erkenntnis (lediglich) für den Ortsteil Thum eine solche Bezuschussung in Frage
kommen. Die anderen Ortsteile, in denen Karnevalsveranstaltungen stattfinden, verfügen über eine entsprechende
Räumlichkeit bzw. (noch) über keine “eigene Karnevalsgesellschaft”. Insoweit ist auch die hieraus zu erwartende
finanzielle Mehrbelastung der Gemeinde Kreuzau bis zum jetzigen Zeitpunkt mit 675,-- DM/Jahr (für den OT Thum)
durchaus vertretbar und m. E. auch gerechtfertigt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die Anmietung des Festzeltes im Ortsteil Thum wäre, wie bereits erwähnt, ein Zuschuß in Höhe von 675,-- DM
auszuzahlen.
Da zum jetzigen Zeitpunkt keine anderen “Nachfolgeanträge” zu erwarten sind, sollte es bei dieser Erhöhung
verbleiben. Sollten allerdings weitere Anträge folgen, was z.Z. nicht greifbar ist, ist allerdings entsprechend zu
verfahren.
III. Beschlussvorschlag:
2
Die bestehenden “Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände im Bereich der Kultur- und
Heimatpflege” vom 13.03.1986 (1. Ergänzung am 27.05.1986/2. Ergänzung am 10.02.1988) werden um folgenden
Punkt erweitert, und zwar;
“II.4. Karnevalsveranstaltungen
Örtliche Vereinigungen, welche Karnevalsveranstaltungen in Ermangelung anderer Räumlichkeiten in einem Festzelt
veranstalten müssen, werden mit 100,-- DM je angemieteter Zeltbahn unterstützt.”
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: