Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
13.11.14, 14:59
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.11.2014
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 168-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
25.11.2014
Rat
09.12.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof"
hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 168-X
1. Sachverhalt:
Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar-Friedhof“ hat in der Zeit vom
29.09. – 31.10.2014 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind keine eingegangen. Die in
den Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Ebenso sind die im frühzeitigen Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Anlage beigefügt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind keine eingegangen.
Im Weiteren sind nun die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu den im Verfahren gem. § 4
Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen fassen. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1
und 2 BauGB liegen nicht vor.
Ebenso ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens trägt der Eigenbetrieb Forst.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanverfahren sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und möglich Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten
Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2
BauGB liegen nicht vor.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z. Zt. Gültigen Fassung i. V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen in der z. Zt. gültigen Fassung wird die Aufhebung
des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar-Friedhof“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als
Satzung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.
59 „Kalkar-Friedhof“ herbeizuführen.