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Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 (Ortslage Titz, gelegen im Bereich Ophertener Straße, Hinter den Gärten und Landstraße))

Daten

Kommune
Titz
Größe
51 kB
Datum
06.12.2017
Erstellt
12.12.17, 18:04
Aktualisiert
12.12.17, 18:04
Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 (Ortslage Titz, gelegen im Bereich Ophertener Straße, Hinter den Gärten und Landstraße))

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Beschluss Titz, den 12.12.2017 aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde Titz vom 06.12.2017 Top: Punkt 4. 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 (Ortslage 168/2017 Titz, gelegen im Bereich Ophertener Straße, Hinter den Gärten und Landstraße) Dem Rat der Gemeinde Titz wird einstimmig empfohlen folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29, Ortslage Titz, gelegen im Bereich Ophertener Straße, Hinter den Gärten und Landstraße, wird beschlossen. 2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz 29 - Ortslage Titz, gelegen im Bereich Ophertener Straße, Hinter den Gärten und Landstraße, ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.