Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
148 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
13.11.14, 14:59
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.11.2014
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 46-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
25.11.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 46-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
16.09.2014 beraten. Die Beratung und Beschlussfassung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes
wurde jedoch vertagt, da die Grundstückseigentümer erneut befragt werden sollten, ob ein Interesse an einer Hinterlandbebauung bestehe.
Zwischenzeitlich haben die beiden Grundstückseigentümer der Verwaltung nochmals schriftlich
erklärt, dass keine Hinterlandbebauung der Grundstücke erwünscht ist und der Stichweg somit
aus dem Bebauungsplan zurückgenommen werden kann.
Die geplante Bebauungsplanänderung kann somit auf Grundlage der in der RD 46-X beigefügten
Unterlagen veranlasst werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Es wird beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“
im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
durchzuführen. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung
Houverath, Flur 34, Flurstücke 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 174, 175, 172, 173,
18 (teilweise) und 19 (teilweise). Der Bereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.
2.
Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.