Daten
Kommune
Titz
Größe
54 kB
Datum
27.09.2017
Erstellt
04.10.17, 18:03
Aktualisiert
04.10.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Titz, den 04.10.2017
aus der Niederschrift über die Sitzung des
Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt
der Gemeinde Titz vom 27.09.2017
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Punkt 1.
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
134/2017
Titz, Ortslage Ameln, gelegen im Bereich des Industrieund Gewerbegebietes (ehemalige Zuckerfabrik); hier:
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB aus der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz
c) Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Dem Rat der Gemeinde Titz wird einstimmig empfohlen, folgende Beschlüsse zu
fassen:
a) Die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Titz, Ortslage Ameln, gelegen im Bereich des Industrie- und Gewerbegebietes Ameln (ehemalige Zuckerfabrik), wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
b) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wird verwiesen.
c) Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Titz ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin beschließt der Rat, die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.