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Beschlusstext (18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln, gelegen im Bereich des Industrie- und Gewerbegebietes (ehemalige Zuckerfabrik); hier: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB aus der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz c) Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
54 kB
Datum
27.09.2017
Erstellt
04.10.17, 18:03
Aktualisiert
04.10.17, 18:03
Beschlusstext (18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln, gelegen im Bereich des Industrie- und Gewerbegebietes (ehemalige Zuckerfabrik); hier:
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB aus der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz
c) Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB)

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Beschluss Titz, den 04.10.2017 aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde Titz vom 27.09.2017 Top: Punkt 1. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde 134/2017 Titz, Ortslage Ameln, gelegen im Bereich des Industrieund Gewerbegebietes (ehemalige Zuckerfabrik); hier: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB aus der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz c) Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Dem Rat der Gemeinde Titz wird einstimmig empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln, gelegen im Bereich des Industrie- und Gewerbegebietes Ameln (ehemalige Zuckerfabrik), wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. b) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wird verwiesen. c) Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin beschließt der Rat, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.