Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 488/2013
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 21.10.2013
04.11.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz, stellv.
Bürgermeister
BM / Dezernent
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Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Heinz Mörs leite ich an die zuständigen
Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
19.11.2013
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Erweiterung einer Abrundungssatzung in Erftstadt-Herrig, Am
Marienkreuz
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem vorliegenden Schreiben wird die Einbeziehung von Grundstücksflächen in die seit dem
Jahr 2002 rechtskräftige erweiterte Abrundungssatzung (Ergänzungssatzung) in Erftstadt- Herrig,
Teichweg, beantragt (s. Anlageplan).
Die o.a. Satzung ist seinerzeit mit der Bezirksregierung Köln als zuständige
Genehmigungsbehörde abgestimmt worden; danach ist die nördlich der Straße Am Marienkreuz in
den Innenbereich einbezogene Fläche in ihrer Ausdehnung an die Grundstückstiefen der
Bauflächen entlang des Teichwegs orientiert worden. Die nunmehr beantragte Fläche geht über
diesen Rahmen hinaus.
Grundsätzlich ermöglicht eine Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch die
Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Es
können jedoch grundsätzlich nur Flächen einbezogen werden, die durch die angrenzende
Bebauung geprägt sind. Die angrenzende Bebauung muss für die einzubeziehenden Flächen
somit einen städtebaulichen Rahmen bilden. Das bloße Angrenzen eines bebauten Grundstücks
reicht - auch aufgrund der diesbezüglichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte - für eine
Einbeziehung nicht aus.
Im vorliegenden Fall kann die o.a. Sachlage ggf. dann städtebaulich einer erneuten Bewertung
zugeführt werden, wenn die im Rahmen der rechtskräftigen Abrundungssatzung möglichen
Bauflächen entlang der Straßen Am Marienkreuz und Teichweg in Anspruch genommen wurden
und die Bebauung somit dann eine neue Beurteilung zulassen.
Unabhängig davon kann das betreffende Grundstück auch schon zum jetzigen Zeitpunkt mit zwei
Doppelhäusern bebaut werden; es bleibt den Antragstellern unbenommen, die Planung so zu
gestalten, dass ggf. eine spätere Erweiterung möglich bleibt.
(Erner)
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