Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ; hier: Gesamtschule Aldenhoven / Linnich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
29.01.13, 18:30
Aktualisiert
12.02.13, 18:34
Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ;
hier: Gesamtschule Aldenhoven / Linnich) Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ;
hier: Gesamtschule Aldenhoven / Linnich) Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ;
hier: Gesamtschule Aldenhoven / Linnich)

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 24.01.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 54/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 31.01.2013 Stadtrat 14.02.2013 TOP Ergebnisse auf Antrag der SPD in den Rat passieren lassen Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ; hier: Gesamtschule Aldenhoven / Linnich Anlg.: 1 I 30 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Die Tagesordnung wird erweitert (nur Haupt- und Finanzausschuss). 2. Die am 22.01.2013 von Bürgermeister Stommel und Stadtverordneten Capellmann gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der GO NW getroffenen Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt : Die Verwaltung wird beauftragt, gegen die Genehmigung der Bezirksregierung, in Aldenhoven und Linnich eine Gesamtschule zu gründen, Rechtsmittel zu ergreifen. Begründung: Die Bezirksregierung hat am 22.01.2013 die Genehmigung zur Gründung einer Gesamtschule in Aldenhoven und Linnich erteilt. In der als Anlage beigefügten gemeinsamen Pressemitteilung vom 04.01.2013 haben die Schulträger Jüllich, Langerwehe, Kreis Düren, Niederzier-Merzenich und Titz bereits zum Ausdruck gebracht, dass sie gegen eine solche Entscheidung Rechtsmittel ergreifen werden. Die Gründe hierfür sind der Pressemitteilung zu entnehmen. Die Rechtsmittel sollen kurzfristig ergriffen werden, da ab dem 01.02.2013 die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen und somit auch an der Gesamtschule erfolgen. Es war angedacht, noch am 25.01.2013 mit den genannten Schulträgern und dem Rechtsanwalt ein Gespräch zu führen. Da die Genehmigung sehr umfangreich ist, hat der Rechtsanwalt zwischenzeitlich um einen Terminaufschub gebeten. Das Gespräch findet jetzt am 28.01.2013 statt. Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport hat in seiner Sitzung am 21.01.2013 nachstehenden einstimmigen Beschluss gefasst: „Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport unterstützt den in einer Dringlichkeitsentscheidung gefassten Beschluss, gegen die Genehmigung der Gesamtschule in Aldenhoven und Linnich Rechtsmittel zu ergreifen. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja X nein nein