Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
29.01.13, 18:30
Aktualisiert
12.02.13, 18:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 24.01.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 54/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
31.01.2013
Stadtrat
14.02.2013
TOP
Ergebnisse
auf Antrag der SPD in den Rat
passieren lassen
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ;
hier: Gesamtschule Aldenhoven / Linnich
Anlg.: 1
I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Die Tagesordnung wird erweitert (nur Haupt- und Finanzausschuss).
2. Die am 22.01.2013 von Bürgermeister Stommel und Stadtverordneten Capellmann gemäß § 60
Abs. 1 Satz 2 der GO NW getroffenen Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt :
Die Verwaltung wird beauftragt, gegen die Genehmigung der Bezirksregierung, in Aldenhoven und
Linnich eine Gesamtschule zu gründen, Rechtsmittel zu ergreifen.
Begründung:
Die Bezirksregierung hat am 22.01.2013 die Genehmigung zur Gründung einer Gesamtschule in
Aldenhoven und Linnich erteilt. In der als Anlage beigefügten gemeinsamen Pressemitteilung vom
04.01.2013 haben die Schulträger Jüllich, Langerwehe, Kreis Düren, Niederzier-Merzenich und Titz
bereits zum Ausdruck gebracht, dass sie gegen eine solche Entscheidung Rechtsmittel ergreifen
werden. Die Gründe hierfür sind der Pressemitteilung zu entnehmen.
Die Rechtsmittel sollen kurzfristig ergriffen werden, da ab dem 01.02.2013 die Anmeldungen an
den weiterführenden Schulen und somit auch an der Gesamtschule erfolgen. Es war angedacht, noch
am 25.01.2013 mit den genannten Schulträgern und dem Rechtsanwalt ein Gespräch zu führen. Da
die Genehmigung sehr umfangreich ist, hat der Rechtsanwalt zwischenzeitlich um einen Terminaufschub gebeten. Das Gespräch findet jetzt am 28.01.2013 statt.
Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport hat in seiner Sitzung am 21.01.2013 nachstehenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport unterstützt den in einer Dringlichkeitsentscheidung gefassten Beschluss, gegen die Genehmigung der Gesamtschule in Aldenhoven und Linnich Rechtsmittel zu ergreifen.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
X
nein
nein