Daten
Kommune
Jülich
Größe
57 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
31.01.13, 15:19
Aktualisiert
31.01.13, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Silvia Hamacher
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31. Januar 2013
Fragen und Antworten zur geplanten Gesamtschule Aldenhoven/Linnich
In den letzten Tagen und Wochen haben sich zahlreiche besorgte Eltern an uns gewendet, die sich
verunsichert über die Informationen zur neuen Gesamtschule aus Aldenhoven und Linnich gezeigt
haben. Aus diesem Grund halten wir es für notwendig, die häufigsten Fragen und unsere Antworten
darauf einmal zusammenzufassen:
1
In Aldenhoven/Linnich wird gesagt, dass die einzige noch zu überwindende Hürde für die neue
Gesamtschule die Zahl von 125 Schülerinnen und Schülern aus Linnich und Aldenhoven sei, die für
die neue Schule angemeldet werden müssten.
Richtig ist, dass die Stadt Jülich am 31.01.2013 Klage gegen die Errichtung der Gesamtschule
erhoben hat. Weitere Nachbarkommunen werden folgen. Das bedeutet: Ob die Gesamtschule
wirklich dauerhaft an den Start gehen kann, wird sich frühestens im Sommer 2013 entscheiden.
Wird die Genehmigung aufgehoben, muss die Errichtung der Gesamtschule rückgängig gemacht
werden und sämtliche Kinder auf die umliegenden Schulen verteilt werden.
2
In Aldenhoven/Linnich wird gesagt, dass in der neuen Gesamtschule eine funktionierende
Schulgemeinschaft entstehen wird.
Richtig ist: Wie soll sich eine Schulgemeinschaft entwickeln, wenn die Schülerinnen und Schüler in
den ersten beiden Jahren an unterschiedlichen Orten unterrichtet werden? Wie soll eine
Schulgemeinschaft entstehen, wenn die Lehrer sommers wie winters zwischen den beiden
Schulstandorten pendeln müssen und in den Pausen nicht bei den Schülern, sondern auf der Straße
sind? Wie soll eine Schulgemeinschaft bestehen bleiben, die sich vielleicht bis zum Ende des 6.
Schuljahres gefestigt hat, wenn zu Beginn des 7. Schuljahres, also mitten in der Pubertät der Kinder,
ein weiterer Umzug stattfindet? Wie ist es bei einem erneuten Standortwechsel ab Klasse 10?
3
In Aldenhoven/Linnich wird gesagt, dass die Gesamtschule die allerletzte Möglichkeit zum Angebot
einer weiterführenden Schule vor Ort sei.
Richtig ist, dass der Schulentwicklungsplan, der von allen Kommunen des Kreises Düren, also auch
von Aldenhoven und Linnich, gemeinsam verabschiedet wurde, sowohl für Aldenhoven als auch für
Linnich (gemeinsam mit Titz) eine Sekundarschule vorsieht.
4
In Aldenhoven/Linnich wird gesagt, dass für den Fall, dass die Gesamtschule nicht zustande
kommt, die heutigen Haupt- und Realschulen in Aldenhoven und Linnich nicht mehr weitergeführt
werden.
Richtig ist, dass für den Fall, dass die Gesamtschule nicht zustande kommt, die bestehenden Hauptund Realschule(n) in Aldenhoven und Linnich weitergeführt werden. Die bestehenden,
hervorragenden weiterführenden Schulen in Aldenhoven und Linnich bleiben also erhalten.
5
In Aldenhoven/Linnich wird gesagt, die neue Gesamtschule verwirkliche das Ziel „Kurze Beine.
Kurze Wege.“
Richtig ist: Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 werden in Aldenhoven und Linnich
unterrichtet, die Klassen 7 bis 9 in Aldenhoven und die Klassen 10 bis 13 wieder in Linnich. Die
Kinder müssen also zwischen verschiedenen Standorten hin- und herpendeln. Hinzu kommt: Am
geplanten Standort Aldenhoven sind die Schulgebäude mehrere 100 m voneinander entfernt. Von
einer wohnortnahen Beschulung kann also keine Rede sein.
6
In Aldenhoven/Linnich wird gesagt, dass für Kinder, deren Eltern sich zunächst für ein Gymnasium
entscheiden und die das Gymnasium später verlassen müssen, die Aussichten an der Gesamtschule
aufgenommen zu werden, sehr gering seien.
Richtig ist, dass in einer Gesamtschulklasse bis zu 30 Schülerinnen und Schüler unterrichtet
werden können. Kommt die Gesamtschule mit fünf Klassen á 25 Schülern zustande, sind also noch
mindestens 25 Plätze frei.
7
In Aldenhoven/Linnich wird gesagt, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis die geplante
Gesamtschule in vertikaler Teilung in der Gemeinde Aldenhoven und der Stadt Linnich betrieben
werde.
Richtig ist, dass die Bezirksregierung Köln den Plänen einer vertikalen Teilung eine eindeutige
Absage erteilt hat. Die von Aldenhoven und Linnich angesetzte Übertrittsquote in die Gesamtschule
wurde von der Bezirksregierung als zu hoch angesehen. Auch eine diesbezügliche
Schulrechtsänderung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die Bezirksregierung Köln hat die vertikale
Teilung ausdrücklich auch im Hinblick auf das jüngst ergangene 8. Schulrechtsänderungsgesetz
untersagt.
Im Auftrag:
Silvia Hamacher