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Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 54/2013)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
497 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
29.01.13, 18:30
Aktualisiert
29.01.13, 18:30
Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 54/2013)

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Inhalt der Datei

stadt Jülich Der Bürgermeister Jülich, 22.01.2013 Amt 40 Az.: Herm Stadtverordneten 5242ß Jülich Betr.: Dringlichkeitsentscheidung gemäß g 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW; hier: Gesamtschule Aldenhoven / Linnich Sehr geehrte Herren! Aufgrund des nachstehend geschilderten Sachverhalts und der Begründung der Dringlichkeit wird gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen: Entsiheidun gsentwurf: Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, entscheiden die Unterzeichner nach $ 60 Abs. I Satz 2 GO NW wie folgt: wird beaufuagt, gegen die Genehmigung der Bezirksregierung, in Aldenhoven und Linnich eine Gesamtschule zu gründen, Rechtsmittel zu ergreifen. ,, Die Verwaltung Wir entscheiden hiermit gem?iß vorstehendem Entwurf. Jülich, 22.01.2013 Schilderung des Sachverhalts und Begründung der äußersten Dringlichkeit: Die Bezirksregierung hat heute rJie Genehmigung zur Gründung einer Gesamtschule in Aldenhoven und Linnich erteilt. In der als Anlage beigefligten gemeinsamen Pressemitteilung vom 04.01.2013 haben die Schulträger Jülich, Langerwehe, Kreis Düren, NiederzierMerzenich und Titz bereits zum Ausdruck gebracht, dass sie gegen eine solche Entscheidung Rechtsmittel ergreifen werden. Die Grtinde hierftir sind der Pressemitteilung zu entnehmen. Die Rechtsmittel sollen kurzfristig ergriffen werden, da ab dem 1. Februar die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen und somit auch an der Gesamtschule erfolgen. Noch in dieser Woche sollen mit den genannten Schulträgern diesbezügliche Gespräche erfolgen. Daher Dringlichkeitsentscheidung Gesamtschule