Daten
Kommune
Jülich
Größe
497 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
29.01.13, 18:30
Aktualisiert
29.01.13, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
stadt Jülich
Der Bürgermeister
Jülich, 22.01.2013
Amt 40 Az.:
Herm Stadtverordneten
5242ß Jülich
Betr.: Dringlichkeitsentscheidung gemäß g 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW;
hier: Gesamtschule Aldenhoven / Linnich
Sehr geehrte Herren!
Aufgrund des nachstehend geschilderten Sachverhalts und der Begründung der Dringlichkeit
wird gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen:
Entsiheidun gsentwurf:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, entscheiden die Unterzeichner
nach $ 60 Abs. I Satz 2 GO NW wie folgt:
wird beaufuagt, gegen die Genehmigung der Bezirksregierung, in Aldenhoven und Linnich eine Gesamtschule zu gründen, Rechtsmittel zu ergreifen.
,, Die Verwaltung
Wir entscheiden hiermit gem?iß vorstehendem Entwurf.
Jülich, 22.01.2013
Schilderung des Sachverhalts und Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die Bezirksregierung hat heute rJie Genehmigung zur Gründung einer Gesamtschule in
Aldenhoven und Linnich erteilt. In der als Anlage beigefligten gemeinsamen Pressemitteilung vom 04.01.2013 haben die Schulträger Jülich, Langerwehe, Kreis Düren, NiederzierMerzenich und Titz bereits zum Ausdruck gebracht, dass sie gegen eine solche Entscheidung
Rechtsmittel ergreifen werden. Die Grtinde hierftir sind der Pressemitteilung zu entnehmen.
Die Rechtsmittel sollen kurzfristig ergriffen werden, da ab dem 1. Februar die Anmeldungen
an den weiterführenden Schulen und somit auch an der Gesamtschule erfolgen. Noch in dieser
Woche sollen mit den genannten Schulträgern diesbezügliche Gespräche erfolgen. Daher
Dringlichkeitsentscheidung Gesamtschule