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Beschlussvorlage (Berichterstattung zum City Outlet Bad Münstereifel hier: Jour-fixe)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
112 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
13.11.14, 14:59
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Beschlussvorlage (Berichterstattung zum City Outlet Bad Münstereifel
hier: Jour-fixe) Beschlussvorlage (Berichterstattung zum City Outlet Bad Münstereifel
hier: Jour-fixe) Beschlussvorlage (Berichterstattung zum City Outlet Bad Münstereifel
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.11.2014 - Der Bürgermeister Az: 32,23, SW,60 Nr. der Ratsdrucksache: 105-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 25.11.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Berichterstattung zum City Outlet Bad Münstereifel hier: Jour-fixe __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 105-X 1. Sachverhalt: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, aktuelle Sachverhalte zum City Outlet im Rahmen eines jour fix in der nächsten Ausschusssitzung zu behandeln. Die meisten der nachfolgenden Angelegenheiten wurden aus den UWV-Anträgen entnommen, die mit den RD-Nr. 84-X und 85-X im letzten Ausschuss vorgelegt wurden und somit über diesen Punkt behandelt werden sollen. 1. Wegsperrung um die Stadtmauer im Bereich ehemalige Glashütte (Antrag UWV): Ein Straßenaufbruch zur Sanierung der Abwasserleitung war dringend erforderlich, weil bei dem Neubau des Outlet-Hauptgebäudes am Handwerkerhof der Niederschlagswasserkanal unterbrochen worden war. Seit dem 29. August ist der Weg begehbar und die Sperrung aufgehoben. 2. Umsetzung der zugesagten Herrichtung der unbefestigten Parkplätze Trierer Straße und Goldenes Tal (Antrag UWV) (Erstantrag CDU): In Anbetracht von rolligem Gestein auf den Zufahrtstraßen rund um den provisorisch mit einer wassergebundenen Schottertragschicht befestigten Parkplatz im Goldenen Tal wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Investoren Verhandlungen aufzunehmen, um eine Oberfläche zu schaffen, frei von Pfützen und Schlaglöchern, mindestens jedoch eine für die Stadt kostenneutrale Lösung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu realisieren. Abgesehen von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung durch manuelles Abkehren von Splittkörnern im Bedarfsfall, konnten bislang keine technischen Verbesserungen erzielt werden. 3. Die Anzahl der Sitzbänke im Handwerkerhof und der Werther Straße ist nicht ausreichend (Antrag UWV): Mit den Investoren bzw. Betreibern des City Outlet werden Gespräche geführt, um die Ausstattung und Innenstadtmöblierung zu optimieren, kostenneutral für die Stadt. 4./5. Fußgängerunterführung Große Bleiche/Ausfahrt aus der Heisterbacher Straße (Antrag UWV): Es wurde beantragt, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich L 165/Heisterbacher Straße Änderungen dahingehend vorzunehmen, dass die Fußgängerunterführung verdeutlicht wird und die Heisterbacher Straße vor Einmündung in die L 165 einen Haltebalken erhält. Ergebnis der Beratung der Verkehrskommission: Neben dem Fußgängerüberweg besteht dort als Querungsmöglichkeit für Fußgänger eine Unterführung der L 165 entlang der Erft. Diese ist Ortskundigen bekannt. Es wird gebeten, die vorhandene Ausschilderung zu prüfen und Verkehrszeichen 365 StVO zu ergänzen, soweit es fehlt, um auch dem Ortsunkundigen einen deutlichen Hinweis auf die Unterführung zu geben, wenngleich der Fußgängerüberweg als sicher anzusehen ist, zumal dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert ist. Von der Markierung einer Haltlinie auf der Heisterbacher Straße wird abgesehen. Die Heisterbacher Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet, der über einen abgesenkten Bordstein in die L 165 einmündet. Nach § 10 StVO ist vorfahrtsrechtlich untergeordnet, wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich oder über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt. Einer Verdeutlichung der Wartepflicht bedarf es weder durch eine Haltlinie noch durch Zeichen 205 StVO. 6. Anzahl der Behindertenstellplätze in der Innenstadt (Antrag UWV): Stellungnahme der Verwaltung: Die Lage und Anzahl der Behindertenstellplätze wird regelmäßig gem. mit dem Schwerbehindertenbeirat erörtert. 7./8. Ärzte-/Patientenparkplätze (Antrag UWV): Stellungnahme der Verwaltung: Es wird auf die Beratung und Beschlussfassung im letzten Rat verweisen (RD-Nr. 77-X bis Z-1 bis 3). Seite 3 von Ratsdrucksache 105-X 9. Verkehrsführung Innenstadt (Antrag UWV): Der Stadtentwicklungsausschuss hat unter RD-Nr. 1097-IX am 11.07.2013 beschlossen, dass an den bestehenden verkehrlichen Reglungen grundsätzlich festgehalten wird. Zu ändern ist folgendes: -Die Zufahrt zur Werkbrücke aus der Heisterbacher Straße wird ermöglicht. -In der Alten Gasse wird die Einbahnstraßenregelung zwischen Kapuzinergasse und Werther Str. für die Anwohner aufgehoben; das Verbot der Einfahrt von der Werther Straße soll bestehen bleiben. Weitere Optionen sind entsprechend der späteren Gegebenheiten/Erfahrungen zu entscheiden. Die Verwaltung wird beauftragt, nach den Sommerferien den Durchgangsverkehr vom Klosterplatz in Richtung Markstraße/Heisterbacher Straße zu erfassen. Hierüber wurde im Ausschuss im November mündlich bereichtet. Da aufgrund der zahlreichen Outlet-Baumaßnahmen keine aussagekräftigen Daten erhoben werden konnten, wurden im Oktober neuen Messungen vorgenommen, die derzeit ausgewertet werden. 10. Schranke im Orchheimer Tor (Antrag UWV): Stellungnahme der Verwaltung: Nachdem sich die Besucherzahlen im Vergleich zum Zeitpunkt der Antragstellung normalisiert haben, schlägt die Verwaltung vor, die derzeitige Regelung beizubehalten. An besucherstarken Tagen wird die Schranke nur einseitig verschlossen, damit der Fußgängerstrom flüssiger das Tor passieren kann. 11. Durchfahrtmöglichkeit an der Erftmauer entlang des St. Michael Gymnasiums: Stellungnahme der Verwaltung (Antrag UWV u. SPD): Stellungnahme der Verwaltung: Durch eine geänderte Parkflächenmarkierung wurde inzwischen eine Durchfahrtmöglichkeit in Richtung Teichstraße hinter der Erftmauer ermöglicht. 12. Ausweichparkflächen im Bereich Nöthener Tannen (Antrag UWV): Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung führt derzeit Gespräche mit dem Outletmanagement bezügl. Der Schaffung von Ausweichparkflächen für den letzten verkaufsoffenen Sonntag in diesem Jahr. 13. Parkleitsystem (Antrag UWV): Stellungnahme der Verwaltung: Der Vertrag mit den Outletinvestoren sieht als Erweiterung des bestehenden Parkleitsystems eine weitere dynamische Anzeige am Kreisverkehr B 51/L 234 (Netto) vor, die im Zusammenhang mit dem Bau eines Parkhauses im Bereich der Kölner Straße (Feuerwehr) zu errichten ist. Für eine weitere Anzeige im Bereich Nöthener Tannen sieht die Verwaltung derzeit keine Notwendigkeit, da man dort keine abweichende Verkehrsführung vornehmen kann. Oberhalb der Ausfahrt der Heisterbacher Straße und der Willy-Brand-Straße waren bisher Hinweistafeln, die teilweise verbleichen und teilweise nicht mehr aktuell waren. Daher hat die Verkehrskommission hierzu folgendes Beratungsergebnis festgehalten: Ergebnis der Beratung der Verkehrskommission: Bad Münstereifel, L 165, Nöthener Straße, Vorwegweisung Im Verlauf der Nöthener Straße sind aus der Vergangenheit noch Vorwegweiser vorhanden, die auf die Zufahrt in die Stadtmitte, auf einzelne Parkplätze oder auf Anliegerstraßen hinweisen. Diese Vorwegweiser sind zu entfernen. Im Rahmen der Einrichtung des City Outlets sind vekehrslenkende Maßnahmen erfolgt, die die Besucher zu den ausgewiesenen Parkmöglichkeiten leiten. Zielverkehr in der Innenstadt ist nicht erwünscht. Auch sollen nach Möglichkeit nur die Parkplätze genutzt werden, die in der Nähe der Innenstadt angelegt wurden. Der Hinweis auf einzelne Straßenzüge ist auch nicht mehr aktuell. Hier ist darauf zu achten, dass die einzelnen Straßenzüge mit Straßenbenennungszeichen ausgestattet sind. Die vorhandenen Vorwegweiser entsprechen nicht mehr dem derzeitigen Stand der Verkehrsführung und sind zu entfernen. Falls sich zeigen sollte, dass in diesem Bereich bereits Hinweise für die Kunden des City Outlets erforderlich sind, um unnötigen Suchverkehr zu vermeiden, kann ggf. eine Wegweisung zu den ausgewiesenen Parkplätzen geschaffen werden. Seite 4 von Ratsdrucksache 105-X 14. Ausweichparkplätze auf dem ehem. Campingplatz (Antrag UWV): Stellungnahme der Verwaltung: Hierzu bedarf es einer umfangreicheren rechtlichen Prüfung und Beratung, die im Zusammenhang mit den weiteren Verkehrsplanungen zum City Outlet erfolgen sollte. 15. Anzahl der Toiletten (Antrag UWV): Stellungnahme der Verwaltung Hinsichtlich der von der UWV-Fraktion aufgestellten Behauptung, dass die Anzahl der Toiletten angeblich nicht ausreiche, liegen der Verwaltung bisher keine dem entsprechenden Beschwerden vor. Zudem ist die ROS als Betreiber des C/O Bad Münstereifel maßgeblich verantwortlich für die Bereitstellung zusätzlicher Toiletten im Bereich der Kernstadt. Forderungen der Stadt, die auf weitere Anlagen jenseits des von ROS ermittelten Bedarfs abzielen, belasten den städtischen Haushalt und mithin die Konsolidierungsziele. Die Einnahmesituation am gebührenpflichtigen WC „Große Bleiche“ ist in der Eröffnungsphase deutlich angestiegen. So wurden in den beiden Wochen nach der Eröffnung jeweils über 70,- € Einnahmen pro Woche erzielt. Auf eine Anzahl der Nutzer lässt sich hieraus keinen Rückschluss ziehen, da wie vom Unterzeichner selbst festgestellt worden ist, wird mit einem „Münzeinwurf“ die Toilette durchaus auch von mehreren Teilnehmern nacheinander genutzt, in dem man die Tür für den nächsten aufhält. Die Höhe der Wocheneinnahme lässt aber sehr wohl den Schluss zu, dass die Toilettenanlage nicht überlastet ist. Weitere unentgeltliche öffentliche Toiletten stehen – während der Öffnungszeiten - im Rathaus, im öffentlichen WC am Klosterplatz und im Bahnhof zur Verfügung. Letztgenannte wurden während der Eröffnungsphase auch samstags und sonntags für die Besucher geöffnet. Zusätzlich stehen aufgrund privater Initiativen im Marienheim und in der Pflegeeinrichtung am alten Stadttor in der Trierer Straße öffentliche Toiletten für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen zur Verfügung. Was die Mitnutzung der Toiletten im Eingangsbereich des eifelbades anbelangt, so hat die Eröffnungsphase gezeigt, dass die Besucher diese bei Bedarf auch in Anspruch nehmen. Aus Sicht der Badleitung ist dies im bisherigen Umfang noch tolerierbar. Aus hygienischen Gründen und im Interesse der Badbesucher ist eine entsprechende Hinweisbeschilderung oder gar Bewirtschaftung der Toiletten jedoch abzulehnen, da hierdurch auch Nachteile für die Kunden des eifelbades und seiner Gastronomie entstehen. Zu der Öffnung der Toiletten am Sportlerheim wird darauf hingewiesen, dass dieses an den SV Nöthen verpachtet ist und der Verein die Verfügungsgewalt innehat. 16. Busparkplätze Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Parkmöglichkeiten für Busse. Im Rahmen den weiteren Verkehrsplanung sind Lösungen aufzuzeigen. 2. Rechtliche Würdigung Viele der Punkte betreffen das Straßenverkehrsrecht. Zuständige Behörde für die rechtliche Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen. Die Umsetzung und Ausführung der Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Straßenbaulastträger. Bei der Entscheidung der Straßenverkehrsbehörden wird neben dem Straßenbaulastträger auch die Verkehrspolizei beteiligt. 3. Finanzielle Auswirkungen Abhängig von den jeweiligen weiteren Maßnahmen. Es sind jedoch keine besonderen Mittel mehr im Zusammenhang mit dem City Outlet im städt. Haushalt veranschlagt, so dass auch für jeden Beschluss umsetzbare Finanzierungsvorschläge erforderlich sind! 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Seite 5 von Ratsdrucksache 105-X Abhängig von den jeweiligen weiteren Maßnahmen. Grundsätzlich muss jeglicher Arbeitsaufwand, der durch das Outlet bei der Stadtverwaltung anfällt, in den Tagesablauf integriert werden. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es bleibt dem Ausschuss vorbehalten, zu den einzelnen Punkten alternative Lösungen zu erarbeiten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, insbesondere in Bezug auf die Parkplatzsituation die Erfahrungen nach der Umsetzung des geänderten Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes abzuwarten und parallel die Umsetzung der nächsten Vertragsstufe zur Schaffung von Parkplätzen mit den Investoren voranzutreiben. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Vermutlich keine! 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, in Bezug auf die Parkplatzsituation die Erfahrungen nach der Umsetzung des geänderten Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes abzuwarten und parallel die Umsetzung der nächsten Vertragsstufe zur Schaffung von Parkplätzen mit den Investoren voranzutreiben.