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Beschlussvorlage (Baugebiet Lechenich Nord West (südlich Friedhof); Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Beschlussvorlage (Baugebiet Lechenich Nord West (südlich Friedhof); 
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) ) Beschlussvorlage (Baugebiet Lechenich Nord West (südlich Friedhof); 
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) )

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 526/2013 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 30.10.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 19.11.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 07.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Baugebiet Lechenich Nord West (südlich Friedhof); Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Öffentlichkeits- und Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die von der Verwaltung vorgestellten städtebaulichen Vorentwürfe werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der städtebaulichen Vorentwürfe die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerversammlung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 24.09.2013 (V388/2013) die Verwaltung beauftragt, für den Bereich der Friedhofserweiterungsfläche in Lechenich Vorentwürfe zu erarbeiten. Auf der Grundlage der Planungszielsetzung sind zwei alternative städtebauliche Vorentwürfe für das Gebiet erarbeitet worden, welche nunmehr dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung zur Beratung vorgelegt werden. Die Plangebietsgröße umfasst ca. 4 ha (1,5 ha Wohnbaufläche, 0,9 ha Versickerungsfläche, 1,6 ha Bolz- und Grillplatz sowie Frei- und Verkehrsfläche). Die Anbindung des Plangebiets bzw. der zukünftigen Wohnbebauung an das bestehende Straßennetz ist bei beiden Plankonzepten im Westen über den „Blessemer Lichweg“ und im Osten über die Straße „Vilskaul“ vorgesehen. Die innere Erschließung erfolgt bei beiden Varianten über eine Planstraße, die den Blessemer Lichweg mit der Straße „Vilskaul“ verbindet. Die Bebauungskonzepte bestehen aus einer ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhausbebauung in Form von freistehenden Einfamilien-, Doppel- und Stadthäusern sowie aus einzelnen Geschosswohnungsbauten. In den städtebaulichen Vorentwürfen sind zudem eine bauliche Mitte mit einer zweigeschossigen Doppelhausbebauung bzw. Geschosswohnungsbebauung vorgesehen. Die entwickelten Bebauungs- und Grundstückskonzepte ermöglichen neben der Errichtung von Mietwohnungen auch die Realisierung von Wohnformen wie generationsübergreifendes und altengerechtes Wohnen. Nach den beiden Planvarianten können ca. 45 Wohneinheiten entstehen. Die Verwaltung wird in der Sitzung die Vorentwürfe erläutern. In der Anlage ist neben den städtebaulichen Vorentwürfen eine entsprechende Erläuterung beigefügt. Als nächster Verfahrensschritt soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung, in der die alternativen städtebaulichen Entwürfe vorgestellt werden, erfolgen. Gleichzeitig kann die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Im Anschluss daran sollte dann das Plankonzept festgelegt werden, welches als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf bzw. Rechtsplan dienen soll. (Erner) -2-