Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 526/2013
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 30.10.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
19.11.2013
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
07.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Baugebiet Lechenich Nord West (südlich Friedhof);
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen
Behördenbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
Öffentlichkeits-
und
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die von der Verwaltung vorgestellten städtebaulichen Vorentwürfe werden zur Kenntnis
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der städtebaulichen Vorentwürfe die frühzeitige
Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerversammlung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 24.09.2013 (V388/2013) die Verwaltung beauftragt, für den
Bereich der Friedhofserweiterungsfläche in Lechenich Vorentwürfe zu erarbeiten.
Auf der Grundlage der Planungszielsetzung sind zwei alternative städtebauliche Vorentwürfe für
das Gebiet erarbeitet worden, welche nunmehr dem zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung
zur Beratung vorgelegt werden.
Die Plangebietsgröße umfasst ca. 4 ha (1,5 ha Wohnbaufläche, 0,9 ha Versickerungsfläche, 1,6
ha Bolz- und Grillplatz sowie Frei- und Verkehrsfläche).
Die Anbindung des Plangebiets bzw. der zukünftigen Wohnbebauung an das bestehende
Straßennetz ist bei beiden Plankonzepten im Westen über den „Blessemer Lichweg“ und im Osten
über die Straße „Vilskaul“ vorgesehen. Die innere Erschließung erfolgt bei beiden Varianten über
eine Planstraße, die den Blessemer Lichweg mit der Straße „Vilskaul“ verbindet.
Die Bebauungskonzepte bestehen aus einer ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhausbebauung
in Form von freistehenden Einfamilien-, Doppel- und Stadthäusern sowie aus einzelnen
Geschosswohnungsbauten. In den städtebaulichen Vorentwürfen sind zudem eine bauliche Mitte
mit einer zweigeschossigen Doppelhausbebauung bzw. Geschosswohnungsbebauung
vorgesehen.
Die entwickelten Bebauungs- und Grundstückskonzepte ermöglichen neben der Errichtung von
Mietwohnungen auch die Realisierung von Wohnformen wie generationsübergreifendes und
altengerechtes Wohnen. Nach den beiden Planvarianten können ca. 45 Wohneinheiten entstehen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung die Vorentwürfe erläutern.
In der Anlage ist neben den städtebaulichen Vorentwürfen eine entsprechende Erläuterung
beigefügt.
Als nächster Verfahrensschritt soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB in Form einer Bürgerversammlung, in der die alternativen städtebaulichen Entwürfe
vorgestellt werden, erfolgen. Gleichzeitig kann die Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Im Anschluss daran sollte dann das Plankonzept festgelegt werden, welches als Grundlage für
den Bebauungsplanentwurf bzw. Rechtsplan dienen soll.
(Erner)
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