Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden
BE: Herr Linden /Herr Schmühl
Kreuzau, 7. Februar 1997
Vorlagen-Nr.
31/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Gremium
Termin
Bau- und Planungsausschuß
27.02.1997
Hauptausschuß
11.03.1997
Rat
18.03.1997
TOP: Beratung und Beschlußvorschlag zur Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße "Hinter den Gärten"
in Obermaubach
I. Sach- und Rechtslage:
Die Straße "Hinter den Gärten" im Ortsteil Obermaubach verbindet die Bergsteiner Straße mit der Straße "Im Naspel".
Im Eckbereich "Bergsteiner Straße/Hinter den Gärten" liegt die Schule in Obermaubach. Viele Kinder, insbesondere aus
dem westlichen Bereich von Obermaubach, benutzen die Straße "Hinter den Gärten" zu Fuß als letzte Sammelstraße auf
dem Weg zur Schule. Insoweit bündelt sich dort vor Schulbeginn und nach Beendigung des Unterrichts der
Fußgängerverkehr der Schulkinder. Zur gleichen Zeit herrscht reger Fahrzeugverkehr in beiden Richtungen vor. Hierbei
handelt es sich insbesondere um Eltern, die ihre Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule bringen bzw. wieder abholen.
Im übrigen handelt es sich bei der Straße "Hinter den Gärten" um eine völlig untergeordnete fahrzeugmäßig kaum
belastete Straße. Sie ist insgesamt ca. 210 m lang. Im unteren Bereich, beginnend an der Bergsteiner Straße bis etwa
Haus Nr. 16, ist sie zwischen 4 und 6 m breit asphaltiert. Von Haus Nr. 16 an bis zur Straße "Im Naspel" weist sie
allerdings nur eine asphaltierte Breite von ca. 3,50 m auf. In dem letztgenannten Bereich verläuft von Haus Nr. 16 bis
zur Straße "Im Naspel" auf der rechten Seite ein Entwässerungsgraben. Auf der linken Seite befindet sich fast bis an den
asphaltierten Bereich heran ein Zaun bzw. ein Grasbankett, das in eine große Wiese übergeht.
Genau in diesem Bereich treten für die Kinder bei der Schulwegbenutzung erhebliche Probleme auf. Aufgrund der
Fahrbahnbreite von nur 3,50 m ist ein Begegnungsverkehr auf der reinen Fahrbahn nicht möglich. Tatsächlich tritt
dieser Begegnungsverkehr, wenn auch selten, auf, so daß die Fahrzeuge nur dann aneinander vorbeikommen, wenn sie
fast bis an den Zaun bzw. den Graben ausscheren. Im weiteren Verlauf muß der bergab fahrende Kraftfahrer das
Bankett benutzen. In diesen Begegnungsfällen sind die Kinder instinktiv gezwungen, den Graben bzw. die genannte
Wiese als Ausweichfußweg zu benutzen.
Sofern andererseits ein bergauf fahrender Kraftfahrer in dem noch breiten Bereich in Höhe Haus Nr. 16 anhält, versucht
der bergab fahrende das obere Teilstück relativ schnell zu befahren, um den wartenden Kraftfahrer nicht zu lange
warten zu lassen.
Die geschilderte Situation ist insgesamt nicht bedingt durch ein Fehlverhalten der Kraftfahrer, sondern durch die
örtlichen zu beengten Verhältnisse im in Rede stehenden Bereich bei Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen. Auch
wenn die Problematik bezüglich der Verkehrsbündelung Schulkinder/Fahrzeugverkehr nur sehr kurzzeitig auftritt,
besteht für mich im Hinblick auf die Sicherheit der Schulkinder Handlungsbedarf, nachdem ich von Eltern auf das
Problem aufmerksam gemacht worden bin.
Die für Kinder nicht zumutbare gefährliche Situation, die bei Begegnungsverkehr im oberen Bereich auftritt, kann
schlichtweg dadurch entschärft werden, indem der Gegenverkehr unterbunden wird. Möglich ist dieses durch eine
Einbahnstraßenregelung, und zwar sinnvollerweise dergestalt, daß Fahrzeuge von der Straße "Im Naspel" aus die Straße
"Hinter den Gärten" nicht mehr befahren dürfen. Sinnvoll deswegen, weil die Anlieger der Straße "Hinter den Gärten"
diese Straße günstiger von der Bergsteiner Straße als von der Straße "Im Naspel" aus anfahren können. Da die wenigen
Anlieger allerdings ihre Grundstücke an dem breiten Bereich der Straße "Hinter den Gärten" liegen haben, dürfte es
unproblematisch sein, wenn sie "ihre Straße" auch alternativ wieder über die Bergsteiner Straße verlassen könnten. Um
dieses zu gewährleisten, sollte nach meiner Meinung am Einmündungsbereich "Bergsteiner Straße/Hinter den Gärten"
nicht das Verkehrszeichen 220 (Einbahnstraße) aufgestellt und somit eine echte Einbahnstraße, sondern lediglich im
Einmündungsbereich "Im Napsel/Hinter den Gärten" das VZ 267 (Verbot der Einfahrt) aufgestellt und somit eine
sogenannte unechte Einbahnstraße eingerichtet werden (Ausnahme: Radfahrer).
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Eine Verkehrsverlagerung voraussichtlich auf die Seestraße dürfte nur bezüglich der Kraftfahrer erfolgen, die aus dem
genannten Gebiet die Bergsteiner Straße bzw. die Straße "Am Mortes" anfahren wollen (praktisch eine Sackgasse).
Außerdem müßten die Eltern, die ihre Kinder morgens mit Kraftfahrzeugen zur Schule bringen, den kurzen Umweg
über die Seestraße in Kauf nehmen. Dieser Kfz-Verkehr ist jedoch insgesamt zahlenmäßig als auch über den Tag
verteilt gesehen als völlig unbedeutend anzusehen und ist in Abwägung mit den Sicherheitsinteressen der Schulkinder,
aber auch anderer Fußgänger dahinter anzusiedeln.
Aufgrund meiner Ausführungen schlage ich Ihnen vor, in der Straße "Hinter den Gärten" am Einmündungsbereich "Im
Naspel" das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) aufzustellen und somit in der Straße "Hinter den Gärten" eine
sogenannte unechte Einbahnstraße einzurichten (Ausnahme: Radfahrer). Das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren ist
in Abstimmung mit der Polizei bei einem diesbezüglichen Ratsbeschluß bereit, eine entsprechende Anordnung zu
treffen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Verwaltungshaushalt stehen bei Haushaltsstelle 1.630.5201.6 Mittel für die Anschaffung des erforderlichen
Verkehrszeichens bereit.
III. Beschlußvorschlag:
"Aus den in der Sitzungsvorlage genannten Gründen wird das Einfahren in die Straße "Hinter den Gärten" von der
Straße "Im Naspel" aus durch Aufstellung von VZ 267 verboten. Die Verwaltung wird beauftragt, beim
Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine entsprechende Anordnung zu beantragen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -