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Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zur Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße "Hinter den Gärten" in Obermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zur Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße "Hinter den Gärten" in Obermaubach) Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zur Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße "Hinter den Gärten" in Obermaubach)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 7. Februar 1997 Vorlagen-Nr. 31/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Gremium Termin Bau- und Planungsausschuß 27.02.1997 Hauptausschuß 11.03.1997 Rat 18.03.1997 TOP: Beratung und Beschlußvorschlag zur Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße "Hinter den Gärten" in Obermaubach I. Sach- und Rechtslage: Die Straße "Hinter den Gärten" im Ortsteil Obermaubach verbindet die Bergsteiner Straße mit der Straße "Im Naspel". Im Eckbereich "Bergsteiner Straße/Hinter den Gärten" liegt die Schule in Obermaubach. Viele Kinder, insbesondere aus dem westlichen Bereich von Obermaubach, benutzen die Straße "Hinter den Gärten" zu Fuß als letzte Sammelstraße auf dem Weg zur Schule. Insoweit bündelt sich dort vor Schulbeginn und nach Beendigung des Unterrichts der Fußgängerverkehr der Schulkinder. Zur gleichen Zeit herrscht reger Fahrzeugverkehr in beiden Richtungen vor. Hierbei handelt es sich insbesondere um Eltern, die ihre Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule bringen bzw. wieder abholen. Im übrigen handelt es sich bei der Straße "Hinter den Gärten" um eine völlig untergeordnete fahrzeugmäßig kaum belastete Straße. Sie ist insgesamt ca. 210 m lang. Im unteren Bereich, beginnend an der Bergsteiner Straße bis etwa Haus Nr. 16, ist sie zwischen 4 und 6 m breit asphaltiert. Von Haus Nr. 16 an bis zur Straße "Im Naspel" weist sie allerdings nur eine asphaltierte Breite von ca. 3,50 m auf. In dem letztgenannten Bereich verläuft von Haus Nr. 16 bis zur Straße "Im Naspel" auf der rechten Seite ein Entwässerungsgraben. Auf der linken Seite befindet sich fast bis an den asphaltierten Bereich heran ein Zaun bzw. ein Grasbankett, das in eine große Wiese übergeht. Genau in diesem Bereich treten für die Kinder bei der Schulwegbenutzung erhebliche Probleme auf. Aufgrund der Fahrbahnbreite von nur 3,50 m ist ein Begegnungsverkehr auf der reinen Fahrbahn nicht möglich. Tatsächlich tritt dieser Begegnungsverkehr, wenn auch selten, auf, so daß die Fahrzeuge nur dann aneinander vorbeikommen, wenn sie fast bis an den Zaun bzw. den Graben ausscheren. Im weiteren Verlauf muß der bergab fahrende Kraftfahrer das Bankett benutzen. In diesen Begegnungsfällen sind die Kinder instinktiv gezwungen, den Graben bzw. die genannte Wiese als Ausweichfußweg zu benutzen. Sofern andererseits ein bergauf fahrender Kraftfahrer in dem noch breiten Bereich in Höhe Haus Nr. 16 anhält, versucht der bergab fahrende das obere Teilstück relativ schnell zu befahren, um den wartenden Kraftfahrer nicht zu lange warten zu lassen. Die geschilderte Situation ist insgesamt nicht bedingt durch ein Fehlverhalten der Kraftfahrer, sondern durch die örtlichen zu beengten Verhältnisse im in Rede stehenden Bereich bei Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen. Auch wenn die Problematik bezüglich der Verkehrsbündelung Schulkinder/Fahrzeugverkehr nur sehr kurzzeitig auftritt, besteht für mich im Hinblick auf die Sicherheit der Schulkinder Handlungsbedarf, nachdem ich von Eltern auf das Problem aufmerksam gemacht worden bin. Die für Kinder nicht zumutbare gefährliche Situation, die bei Begegnungsverkehr im oberen Bereich auftritt, kann schlichtweg dadurch entschärft werden, indem der Gegenverkehr unterbunden wird. Möglich ist dieses durch eine Einbahnstraßenregelung, und zwar sinnvollerweise dergestalt, daß Fahrzeuge von der Straße "Im Naspel" aus die Straße "Hinter den Gärten" nicht mehr befahren dürfen. Sinnvoll deswegen, weil die Anlieger der Straße "Hinter den Gärten" diese Straße günstiger von der Bergsteiner Straße als von der Straße "Im Naspel" aus anfahren können. Da die wenigen Anlieger allerdings ihre Grundstücke an dem breiten Bereich der Straße "Hinter den Gärten" liegen haben, dürfte es unproblematisch sein, wenn sie "ihre Straße" auch alternativ wieder über die Bergsteiner Straße verlassen könnten. Um dieses zu gewährleisten, sollte nach meiner Meinung am Einmündungsbereich "Bergsteiner Straße/Hinter den Gärten" nicht das Verkehrszeichen 220 (Einbahnstraße) aufgestellt und somit eine echte Einbahnstraße, sondern lediglich im Einmündungsbereich "Im Napsel/Hinter den Gärten" das VZ 267 (Verbot der Einfahrt) aufgestellt und somit eine sogenannte unechte Einbahnstraße eingerichtet werden (Ausnahme: Radfahrer). 2 Eine Verkehrsverlagerung voraussichtlich auf die Seestraße dürfte nur bezüglich der Kraftfahrer erfolgen, die aus dem genannten Gebiet die Bergsteiner Straße bzw. die Straße "Am Mortes" anfahren wollen (praktisch eine Sackgasse). Außerdem müßten die Eltern, die ihre Kinder morgens mit Kraftfahrzeugen zur Schule bringen, den kurzen Umweg über die Seestraße in Kauf nehmen. Dieser Kfz-Verkehr ist jedoch insgesamt zahlenmäßig als auch über den Tag verteilt gesehen als völlig unbedeutend anzusehen und ist in Abwägung mit den Sicherheitsinteressen der Schulkinder, aber auch anderer Fußgänger dahinter anzusiedeln. Aufgrund meiner Ausführungen schlage ich Ihnen vor, in der Straße "Hinter den Gärten" am Einmündungsbereich "Im Naspel" das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) aufzustellen und somit in der Straße "Hinter den Gärten" eine sogenannte unechte Einbahnstraße einzurichten (Ausnahme: Radfahrer). Das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren ist in Abstimmung mit der Polizei bei einem diesbezüglichen Ratsbeschluß bereit, eine entsprechende Anordnung zu treffen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Verwaltungshaushalt stehen bei Haushaltsstelle 1.630.5201.6 Mittel für die Anschaffung des erforderlichen Verkehrszeichens bereit. III. Beschlußvorschlag: "Aus den in der Sitzungsvorlage genannten Gründen wird das Einfahren in die Straße "Hinter den Gärten" von der Straße "Im Naspel" aus durch Aufstellung von VZ 267 verboten. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine entsprechende Anordnung zu beantragen." Der Gemeindedirektor - Ramm -