Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
170 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 480/2013
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 17.10.2013
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
- 20 -
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
21.11.2013
BM / Dezernent
22.10.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Einrichtung eines Jugendaktionsfonds
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen im Budget zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Einrichtung eines Jugendaktionsfonds in Höhe von 3.000 € wird beschlossen.
2. Die Mittel werden ohne eine entsprechende Erhöhung aus dem Budget Jugendarbeit gezahlt.
3. Die Gelder werden von einem wie in der Begründung vorgeschlagenen Gremium vergeben.
3. Der JHA ist jährlich über die Verwendung zu informieren.
Begründung:
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, im Rahmen der Jugendarbeit einen JugendAktions-Fonds in Höhe von 3000 € jährlich für Klein- und Kleinstprojekte von Jugendlichen
einzurichten.
Immer wieder wenden sich Jugendliche an Mobilé mit Wünschen und Plänen, die die Gestaltung
ihres unmittelbaren Lebensumfelds und ihrer Treffpunkte in den Erftstädter Ortsteilen betreffen.
Beispiele hierfür sind die Schaffung und Überdachung von Treffpunkten (Hütten), Die Gestaltung
und Möblierung bestehender Treffs, Errichtung von Sportmöglichkeiten u.ä..
Häufig benötigen die Jugendlichen, die sich aktiv an der Gestaltung ihrer Lebensräume beteiligen
wollen, hierfür nur geringe finanzielle Mittel. Kleine Budgets zwischen 100 und 1000 € pro Projekt
scheinen hier angemessen, mit denen die Jugendlichen dann ihre Wünsche und Vorstellungen
realisieren können.
Die Zeithorizonte, in denen die jungen Leute denken und handeln, sind deutlich kürzer als die, in
denen politische Entscheidungsprozesse und das darauffolgende Verwaltungshandeln stattfinden.
Daher ist es erforderlich, dass die Mittel des Jugend-Aktions-Fonds schnell und unbürokratisch
ausgezahlt werden.
Das Verfahren könnte wie folgt aussehen:
Die Einrichtung des Fonds wird den Jugendlichen kommuniziert. Sie können sich dann mit ihren
Vorhaben an Mobilé wenden. Ein 3-köpfiges Gremium (z.B. der JHA-Vorsitzende, ein Vertreter
des Jugendamtes und ein Vertreter des zuständigen Fachamtes) prüfen und bewerten die
Sinnhaftigkeit und Realisierbarkeit des Vorhabens. Bei einer positiven Bewertung veranlasst
dieses Gremium eine zügige Auszahlung der Projektmittel. Wenn von den Jugendlichen
gewünscht, werden sie von Mobilé bei der Umsetzung ihres Projekts begleitet und unterstützt.
Selbstverständlich werden über diesen Weg keine rechtlichen Vorschriften oder Zuständigkeiten
anderer Ausschüsse außer Acht gelassen.
Mittel für diesen Aktionsfond stehen im Budget Jugendarbeit zur Verfügung, da die Mittel in den
vergangenen Jahren nie in Gänze abgerufen wurden. So standen für die Förderung der freien
Jugendhilfe in den Jahren 2011 und 2012 jeweils 63.450 € zur Verfügung.
2011 wurden 45.626,86 € (= 71,91 %), 2012 wurden 46.191,42 € (= 72,80 %) verausgabt.
(Erner)
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