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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Jugendaktionsfonds)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
170 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Beschlussvorlage (Einrichtung eines Jugendaktionsfonds) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Jugendaktionsfonds)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 480/2013 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 17.10.2013 gez. Brost Amtsleiter RPA - 20 - Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 21.11.2013 BM / Dezernent 22.10.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Einrichtung eines Jugendaktionsfonds Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Budget zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Einrichtung eines Jugendaktionsfonds in Höhe von 3.000 € wird beschlossen. 2. Die Mittel werden ohne eine entsprechende Erhöhung aus dem Budget Jugendarbeit gezahlt. 3. Die Gelder werden von einem wie in der Begründung vorgeschlagenen Gremium vergeben. 3. Der JHA ist jährlich über die Verwendung zu informieren. Begründung: Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, im Rahmen der Jugendarbeit einen JugendAktions-Fonds in Höhe von 3000 € jährlich für Klein- und Kleinstprojekte von Jugendlichen einzurichten. Immer wieder wenden sich Jugendliche an Mobilé mit Wünschen und Plänen, die die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfelds und ihrer Treffpunkte in den Erftstädter Ortsteilen betreffen. Beispiele hierfür sind die Schaffung und Überdachung von Treffpunkten (Hütten), Die Gestaltung und Möblierung bestehender Treffs, Errichtung von Sportmöglichkeiten u.ä.. Häufig benötigen die Jugendlichen, die sich aktiv an der Gestaltung ihrer Lebensräume beteiligen wollen, hierfür nur geringe finanzielle Mittel. Kleine Budgets zwischen 100 und 1000 € pro Projekt scheinen hier angemessen, mit denen die Jugendlichen dann ihre Wünsche und Vorstellungen realisieren können. Die Zeithorizonte, in denen die jungen Leute denken und handeln, sind deutlich kürzer als die, in denen politische Entscheidungsprozesse und das darauffolgende Verwaltungshandeln stattfinden. Daher ist es erforderlich, dass die Mittel des Jugend-Aktions-Fonds schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden. Das Verfahren könnte wie folgt aussehen: Die Einrichtung des Fonds wird den Jugendlichen kommuniziert. Sie können sich dann mit ihren Vorhaben an Mobilé wenden. Ein 3-köpfiges Gremium (z.B. der JHA-Vorsitzende, ein Vertreter des Jugendamtes und ein Vertreter des zuständigen Fachamtes) prüfen und bewerten die Sinnhaftigkeit und Realisierbarkeit des Vorhabens. Bei einer positiven Bewertung veranlasst dieses Gremium eine zügige Auszahlung der Projektmittel. Wenn von den Jugendlichen gewünscht, werden sie von Mobilé bei der Umsetzung ihres Projekts begleitet und unterstützt. Selbstverständlich werden über diesen Weg keine rechtlichen Vorschriften oder Zuständigkeiten anderer Ausschüsse außer Acht gelassen. Mittel für diesen Aktionsfond stehen im Budget Jugendarbeit zur Verfügung, da die Mittel in den vergangenen Jahren nie in Gänze abgerufen wurden. So standen für die Förderung der freien Jugendhilfe in den Jahren 2011 und 2012 jeweils 63.450 € zur Verfügung. 2011 wurden 45.626,86 € (= 71,91 %), 2012 wurden 46.191,42 € (= 72,80 %) verausgabt. (Erner) -2-