Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 511/2013
Az.: -65.0-
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65.0- Datum: 28.10.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
20.11.2013
vorberatend
Rat
10.12.2013
beschließend
Betrifft:
05.11.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen zum 01.01.2014 wegen
Verlagerung des Betriebszweiges "Städtische Dienste" aus dem Eigenbetrieb
Stadtwerke in den Eigenbetrieb Straßen;
Umsetzung der Ratsbeschlüsse gemäß V 448/2012 vom 11.12.2012 und V 420/2013
vom 24.09.2013
Finanzielle Auswirkungen:
Die Neuzuordnung und Umgliederung hat grundsätzliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs Straßen
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die durch die gewollte Eingliederung des Betriebszweiges „Städtische Dienste“ in den
Eigenbetrieb Straßen hervor gerufene organisatorische Neuordnung zum 01.01.2014 erfordert
zwangsläufig auch eine entsprechende Änderung und Fortschreibung der bestehenden
Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen.
Die mittels dieser Vorlage durch die Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Betriebssatzung
des Eigenbetriebes Straßen wird daher beschlossen und soll zum 01.01.2014 in Kraft treten.
Begründung:
Die Umsetzung der hierzu bereits ergangenen Ratsbeschlüsse erfordern eine Anpassung der
Eigenbetriebssatzungen beider von der Neuorganisation betroffener Eigenbetriebe.
Für die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen ergibt sich konkreter Änderungsbedarf im
Wesentlichen in § 1, worin die einzelnen Betriebszweige des Eigenbetriebes und ihre jeweiligen
Aufgaben ausgewiesen, definiert und beschrieben sind.
Daneben wurden in § 3, Absatz 3 der Eigenbetriebssatzung Wertgrenzen für Erlass- und
Niederschlagungsfälle an die hierzu einschlägige, für die Verwaltung z. Zt. verbindlich geltende
Dienstanweisung 10/4 des Bürgermeisters angepasst.
Dem Grunde nach werden somit nur Anlass bezogene Änderungen in der Eigenbetriebssatzung
zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Die Neufassung der Satzung und eine separate Gegenüberstellung der bisherigen
Eigenbetriebssatzung mit der zur Neufassung empfohlenen Eigenbetriebssatzung sind dieser
Vorlage jeweils als Anlage beigefügt.
In der Gegenüberstellung sind die Änderungen dabei der Übersichtlichkeit halber kursiv
dargestellt.
(Erner)
-2-