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Beschlussvorlage (Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen zum 01.01.2014 wegen Verlagerung des Betriebszweiges "Städtische Dienste" aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke in den Eigenbetrieb Straßen; Umsetzung der Ratsbeschlüsse gemäß V 448/2012 vom 11.12.2012 und V 420/2013 vom 24.09.2013)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Beschlussvorlage (Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen zum 01.01.2014 wegen Verlagerung des Betriebszweiges "Städtische Dienste" aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke in den Eigenbetrieb Straßen;
Umsetzung der Ratsbeschlüsse gemäß V 448/2012 vom 11.12.2012 und V 420/2013 vom 24.09.2013) Beschlussvorlage (Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen zum 01.01.2014 wegen Verlagerung des Betriebszweiges "Städtische Dienste" aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke in den Eigenbetrieb Straßen;
Umsetzung der Ratsbeschlüsse gemäß V 448/2012 vom 11.12.2012 und V 420/2013 vom 24.09.2013)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 511/2013 Az.: -65.0- Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65.0- Datum: 28.10.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 20.11.2013 vorberatend Rat 10.12.2013 beschließend Betrifft: 05.11.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen zum 01.01.2014 wegen Verlagerung des Betriebszweiges "Städtische Dienste" aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke in den Eigenbetrieb Straßen; Umsetzung der Ratsbeschlüsse gemäß V 448/2012 vom 11.12.2012 und V 420/2013 vom 24.09.2013 Finanzielle Auswirkungen: Die Neuzuordnung und Umgliederung hat grundsätzliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Straßen Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die durch die gewollte Eingliederung des Betriebszweiges „Städtische Dienste“ in den Eigenbetrieb Straßen hervor gerufene organisatorische Neuordnung zum 01.01.2014 erfordert zwangsläufig auch eine entsprechende Änderung und Fortschreibung der bestehenden Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen. Die mittels dieser Vorlage durch die Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen wird daher beschlossen und soll zum 01.01.2014 in Kraft treten. Begründung: Die Umsetzung der hierzu bereits ergangenen Ratsbeschlüsse erfordern eine Anpassung der Eigenbetriebssatzungen beider von der Neuorganisation betroffener Eigenbetriebe. Für die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen ergibt sich konkreter Änderungsbedarf im Wesentlichen in § 1, worin die einzelnen Betriebszweige des Eigenbetriebes und ihre jeweiligen Aufgaben ausgewiesen, definiert und beschrieben sind. Daneben wurden in § 3, Absatz 3 der Eigenbetriebssatzung Wertgrenzen für Erlass- und Niederschlagungsfälle an die hierzu einschlägige, für die Verwaltung z. Zt. verbindlich geltende Dienstanweisung 10/4 des Bürgermeisters angepasst. Dem Grunde nach werden somit nur Anlass bezogene Änderungen in der Eigenbetriebssatzung zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Neufassung der Satzung und eine separate Gegenüberstellung der bisherigen Eigenbetriebssatzung mit der zur Neufassung empfohlenen Eigenbetriebssatzung sind dieser Vorlage jeweils als Anlage beigefügt. In der Gegenüberstellung sind die Änderungen dabei der Übersichtlichkeit halber kursiv dargestellt. (Erner) -2-