Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
190 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
20.11.14, 15:47
Aktualisiert
20.11.14, 15:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.11.2014
- Der Bürgermeister Az: 32-52-05 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 80-X/Z-1
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
25.11.2014
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen: Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
hier: Brücke über die Erft in Bad Münstereifel im Bereich ALDI/St.-Angela-Gymnasium - Mitteilung des Prüfungsergebnisses der Verkehrsschau
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Zu dem mit der Ursprungs-Ratsdrucksache vorgelegten Antrag hatte der Bau- Feuerwehrausschuss am 10.09.2014 beschlossen:
„Dem Bürgerantrag wird nicht entsprochen.
Im übrigen wird dieser Bürgerantrag zum Anlass genommen, die Problematik auf und eine Prüfung vorzunehmen.“
Zudem hatte die CDU-Fraktion im Rahmen der Ausschussberatung darum gebeten, auch eine
Sperrung der Brücke für Fußgänger zu prüfen.
Das Ergebnis dieser Prüfung wurde wie folgt protokolliert:
„TOP 14 Bad Münstereifel, Sittardweg, Verkehrsregelung für den fußläufigen Verkehr
Seite 2 von Ratsdrucksache 80-X/Z-1
Im Bereich des Sittardweges/Erftbrücke ist mit Verkehr zu den neuen Parkplätzen sowie mit entsprechendem Fußgängeraufkommen zusätzlich zum Schüleraufkommen zu rechnen. Schüler und
sonstige Fußgänger queren die Brücke, obwohl dort keine Gehwege vorhanden sind.
Es wurde beantragt, die Brücke für fußläufigen Verkehr zu sperren und die Fußgänger auf den
Weg entlang der Erft / Präses-Wirtz-Weg zu verweisen.
Insbesondere wird auch festgestellt, dass dieser Weg von den ortsunkundigen Besuchern des
City-Outlets genutzt wird, der sie bis zum Parkplatz Große Bleiche führt. Dort steht jedoch keine
weiterführende Wegweisung zur Verfügung.
Einer Sperrung der Brücke für fußläufigen Verkehr wird nicht zugestimmt. Dieses Verbot könnte
nicht durchgesetzt werden; es ist davon auszugehen, dass der fußläufige Verkehr ein solches
Verbot missachten würde.
Trotz fehlendem Durchgangsverbot wird niemand dazu gezwungen, die Brücke zu benutzen. Es
steht eine fußläufige Verbindung außerhalb der Brücke zur Verfügung.
Gegen eine Ausschilderung dieser Ausweichstrecke bestehen jedoch keine Bedenken. Die Ausschilderung wird die Nutzung dieses Weges fördern. Der Weg ist daher zu beschildern mit Verkehrszeichen 239 StVO am Abzweig vom Sittardweg beidseits vor der Brücke sowie fortführend in
Höhe Zugang zum Aldi-Parkplatz und im weiteren Verlauf bei Erreichen des Parkplatzes Große
Bleiche. Gegen einen Zusatz „Stadtmitte /City-Outlet“ bestehen keine Bedenken.
Gleichzeitig wurde beantragt*, in Verlängerung dieses Weges auf dem Sittardweg einen weiteren
Fußgängerüberweg einzurichten, da die Schüler den Sittardweg dort zwischen Schule und Sportstätten queren müssen.
Besichtigung der Örtlichkeit hat gezeigt, dass Gehwege teilweise vorhanden sind. Soweit der
Fußgängerüberweg auf Höhe der Gehwege angelegt wird und damit eine sichere Fortführung gegeben ist, bestehen keine Bedenken. Die vorhandene Beleuchtung ist änderungsbedürftig, damit
sie die DIN-Vorschrift erfüllen kann. Der Bordstein ist abzusenken. Sobald diese Vorgaben erfüllt
sind, kann eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 350 StVO und die Markierung erfolgen.“
*Die Schulkinder aller Schulen aus der Kernstadt nutzen diesen Weg, der auf der stillgelegten
Brücke in den Gehweg des Sittardweges übergeht, auf dem Weg zum Schulschwimmen im eifelbad oder Schulsport in den beiden Sporthallen. Daher hatten die Schulleiter diese Anregung an
die Verwaltung herangetragen. Dieser Gehweg endet etwas oberhalb gegenüber der Ausfahrt „Im
Goldenen Tal“. Dort befindet sich beidseits ein Gehweg und auf einer Seite eine Straßenleuchte,
die ggf. mit einem verlängerten Peitschenmast für die erforderliche Ausleuchtung eines Fußgängerüberweges ausreichen könnte
Die Verwaltung wird die Erforderlichkeit und die tatsächliche Umsetzung zur Einrichtung eines
Fußgängerüberweges an dieser Stelle unter Beteiligung der Schulen prüfen sowie die Höhe der
Kosten ermitteln und hierzu im zuständigen Fachausschuss berichten.
2. Rechtliche Würdigung
Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises
Euskirchen. Im Rahmen einer Verkehrsschau werden die Polizei und die Stadtverwaltung beteiligt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Beschilderung des Fußweges (Präses-Wirtz-Weges) wird ca. 200 Euro Materialkosten verursachen und kann voraussichtlich im laufenden Haushalt finanziert werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Beschilderung erfolgt durch städt. Mitarbeiter.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Beschilderung des Fußweges (Präses-Wirtz-Weges) erfolgt durch städt. Mitarbeiter.
Seite 3 von Ratsdrucksache 80-X/Z-1
Die Verwaltung wird die Erforderlichkeit und die tatsächliche Umsetzung zur Einrichtung eines
Fußgängerüberweges an dieser Stelle unter Beteiligung der Schulen prüfen sowie die Höhe der
Kosten ermitteln und hierzu im zuständigen Fachausschuss berichten.
Der Präses-Wirtz-Weg endet auf dem Parkplatz D (Große Bleiche) auf dem dortigen Gehweg an
der KiTa. Dort sollte die Kombination Vz 239 mit Zz „Stadtmitte – City Outlet“ noch ein letztes Mal
wiederholt werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine