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Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hier: Brücke über die Erft in Bad Münstereifel im Bereich ALDI/St.-Angela-Gymnasium - Mitteilung des Prüfungsergebnisses der Verkehrsschau)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
190 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
20.11.14, 15:47
Aktualisiert
20.11.14, 15:47
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
hier: Brücke über die Erft in Bad Münstereifel im Bereich ALDI/St.-Angela-Gymnasium - Mitteilung des Prüfungsergebnisses der Verkehrsschau) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
hier: Brücke über die Erft in Bad Münstereifel im Bereich ALDI/St.-Angela-Gymnasium - Mitteilung des Prüfungsergebnisses der Verkehrsschau) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
hier: Brücke über die Erft in Bad Münstereifel im Bereich ALDI/St.-Angela-Gymnasium - Mitteilung des Prüfungsergebnisses der Verkehrsschau)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.11.2014 - Der Bürgermeister Az: 32-52-05 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 80-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 25.11.2014 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilungen: Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hier: Brücke über die Erft in Bad Münstereifel im Bereich ALDI/St.-Angela-Gymnasium - Mitteilung des Prüfungsergebnisses der Verkehrsschau __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Zu dem mit der Ursprungs-Ratsdrucksache vorgelegten Antrag hatte der Bau- Feuerwehrausschuss am 10.09.2014 beschlossen: „Dem Bürgerantrag wird nicht entsprochen. Im übrigen wird dieser Bürgerantrag zum Anlass genommen, die Problematik auf und eine Prüfung vorzunehmen.“ Zudem hatte die CDU-Fraktion im Rahmen der Ausschussberatung darum gebeten, auch eine Sperrung der Brücke für Fußgänger zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde wie folgt protokolliert: „TOP 14 Bad Münstereifel, Sittardweg, Verkehrsregelung für den fußläufigen Verkehr Seite 2 von Ratsdrucksache 80-X/Z-1 Im Bereich des Sittardweges/Erftbrücke ist mit Verkehr zu den neuen Parkplätzen sowie mit entsprechendem Fußgängeraufkommen zusätzlich zum Schüleraufkommen zu rechnen. Schüler und sonstige Fußgänger queren die Brücke, obwohl dort keine Gehwege vorhanden sind. Es wurde beantragt, die Brücke für fußläufigen Verkehr zu sperren und die Fußgänger auf den Weg entlang der Erft / Präses-Wirtz-Weg zu verweisen. Insbesondere wird auch festgestellt, dass dieser Weg von den ortsunkundigen Besuchern des City-Outlets genutzt wird, der sie bis zum Parkplatz Große Bleiche führt. Dort steht jedoch keine weiterführende Wegweisung zur Verfügung. Einer Sperrung der Brücke für fußläufigen Verkehr wird nicht zugestimmt. Dieses Verbot könnte nicht durchgesetzt werden; es ist davon auszugehen, dass der fußläufige Verkehr ein solches Verbot missachten würde. Trotz fehlendem Durchgangsverbot wird niemand dazu gezwungen, die Brücke zu benutzen. Es steht eine fußläufige Verbindung außerhalb der Brücke zur Verfügung. Gegen eine Ausschilderung dieser Ausweichstrecke bestehen jedoch keine Bedenken. Die Ausschilderung wird die Nutzung dieses Weges fördern. Der Weg ist daher zu beschildern mit Verkehrszeichen 239 StVO am Abzweig vom Sittardweg beidseits vor der Brücke sowie fortführend in Höhe Zugang zum Aldi-Parkplatz und im weiteren Verlauf bei Erreichen des Parkplatzes Große Bleiche. Gegen einen Zusatz „Stadtmitte /City-Outlet“ bestehen keine Bedenken. Gleichzeitig wurde beantragt*, in Verlängerung dieses Weges auf dem Sittardweg einen weiteren Fußgängerüberweg einzurichten, da die Schüler den Sittardweg dort zwischen Schule und Sportstätten queren müssen. Besichtigung der Örtlichkeit hat gezeigt, dass Gehwege teilweise vorhanden sind. Soweit der Fußgängerüberweg auf Höhe der Gehwege angelegt wird und damit eine sichere Fortführung gegeben ist, bestehen keine Bedenken. Die vorhandene Beleuchtung ist änderungsbedürftig, damit sie die DIN-Vorschrift erfüllen kann. Der Bordstein ist abzusenken. Sobald diese Vorgaben erfüllt sind, kann eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 350 StVO und die Markierung erfolgen.“ *Die Schulkinder aller Schulen aus der Kernstadt nutzen diesen Weg, der auf der stillgelegten Brücke in den Gehweg des Sittardweges übergeht, auf dem Weg zum Schulschwimmen im eifelbad oder Schulsport in den beiden Sporthallen. Daher hatten die Schulleiter diese Anregung an die Verwaltung herangetragen. Dieser Gehweg endet etwas oberhalb gegenüber der Ausfahrt „Im Goldenen Tal“. Dort befindet sich beidseits ein Gehweg und auf einer Seite eine Straßenleuchte, die ggf. mit einem verlängerten Peitschenmast für die erforderliche Ausleuchtung eines Fußgängerüberweges ausreichen könnte Die Verwaltung wird die Erforderlichkeit und die tatsächliche Umsetzung zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle unter Beteiligung der Schulen prüfen sowie die Höhe der Kosten ermitteln und hierzu im zuständigen Fachausschuss berichten. 2. Rechtliche Würdigung Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen. Im Rahmen einer Verkehrsschau werden die Polizei und die Stadtverwaltung beteiligt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Beschilderung des Fußweges (Präses-Wirtz-Weges) wird ca. 200 Euro Materialkosten verursachen und kann voraussichtlich im laufenden Haushalt finanziert werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Beschilderung erfolgt durch städt. Mitarbeiter. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Beschilderung des Fußweges (Präses-Wirtz-Weges) erfolgt durch städt. Mitarbeiter. Seite 3 von Ratsdrucksache 80-X/Z-1 Die Verwaltung wird die Erforderlichkeit und die tatsächliche Umsetzung zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle unter Beteiligung der Schulen prüfen sowie die Höhe der Kosten ermitteln und hierzu im zuständigen Fachausschuss berichten. Der Präses-Wirtz-Weg endet auf dem Parkplatz D (Große Bleiche) auf dem dortigen Gehweg an der KiTa. Dort sollte die Kombination Vz 239 mit Zz „Stadtmitte – City Outlet“ noch ein letztes Mal wiederholt werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine