Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
237 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
28.11.13, 15:19
Aktualisiert
28.11.13, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Rechts- und Ordnungsamt
Holzdamm 10
Frau Hülsebus
0 22 35 / 409-600
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Hülsebus
13.11.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 07.11.2013
Rat
Betrifft:
Datum
07.02.2013
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
F 551/2013
10.12.2013
Anfrage bzgl. Zuständigkeit für Fleischreste zwischen Liblar und Bliesheim
Sehr geehrter Herr Bohlen,
Zu 1.
Kreise und kreisfreie Städte sind nach den Bestimmungen des Tierischen Nebenprodukte
Beseitigungsgesetzes (TierNebG) für die Entsorgung tierischer Körper(teile), insbesondere Schlachtabfälle
von verendeten Tieren zuständig.
Zu 2.:
Die bereits in der von Ihnen zitierten Ausgabe der Kölnischen Rundschau vom 06.11.2013 erwähnte Frau
Pegel meldete sich telefonisch erstmalig am Vormittag des 04.11.2013 beim Rechts- und Ordnungsamt. Sie
gab an, im Bereich des Hundeübungsplatzes an der K 45 zwischen Erftstadt-Liblar und Erftstadt-Bliesheim,
Fleisch/Innereien tierischen Ursprungs gefunden und nach Hause mit genommen zu haben. Sie hatte
diesen Fund bei der hiesigen Polizeistation gemeldet und dort gefragt, was sie tun solle, da sie wohl Sorge
habe, dass dieses Fleisch/Innereien vergiftet sei. Die Polizei gab ihr zur Antwort, dass sie sich damit an den
Kreisveterinär, angesiedelt beim Rhein-Erft-Kreis, wenden solle. Das tat die Frau und verlangte dort die
Untersuchung des Fundes auf giftige Stoffe. Dort gab man ihr die Auskunft, dass eine Untersuchung nicht
vorgenommen würde, sie sich aber auch an das Ordnungsamt Erftstadt wenden könne, oder aber eine
Untersuchung auf eigene Kosten beauftragen könne. Sie verlangte daraufhin telefonisch vom Rechts- und
Ordnungsamt die Beauftragung einer Untersuchung auf Giftstoffe. Diesem Begehren wurde nicht statt
gegeben.
Seitens des Rechts- und Ordnungsamtes ergaben sich trotz der aufgebrachten Darstellung von Frau Pegel
keinerlei Erkenntnisse darüber das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch das Auffinden
und bereits gesicherten Fleisches noch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen
könnte. Nur in diesem Fall wäre eine Zuständigkeit des Rechts- und Ordnungsamtes gegeben.
Möglicherweise, habe das Kreisveterinäramt allerdings andere Erkenntnisse, so dass dort eine
Untersuchung beauftragt würde, teilte man Frau Pegel mit.
Frau Pegel kündigte an, am Nachmittag des 04. November im Rechts- und Ordnungsamt vorbei kommen
zu wollen.
Dazu ist es nicht gekommen, da Frau Pegel sich nochmals an das Kreisveterinäramt wendete. Schlußendlich
holten Mitarbeiter/innen des Kreisveterinäramtes das im Besitz von Frau Pegel befindliche Fleisch/die
Innereien ab. Beim Rechts- und Ordnungsamt kam sie nicht mehr am Nachmittag des 04. November
vorbei.
Meine Mitarbeiter/innen des Rechts- und Ordnungsamtes begaben sich allerdings im Verlaufe des 04.
November an den vermeintlichen Fundort. Dort und in der näheren Umgebung wurden keine weiteren
Fleischreste mehr entdeckt. Ein Telefonat mit dem zuständigen Jagdpächter ergab ebenfalls keine weiteren
Erkenntnisse. Ihm ist noch nie etwas aufgefallen.
Am 05. November telefonierte das Rechts- und Ordnungsamt mit der Leiterin des Kreisveterinäramtes,
Frau Roos-von Danwitz. Frau Roos von Danwitz bestätigte den Verlauf des Hergangs und führte erklärend
aus, dass man zu früheren Zeiten turnusmäßig Untersuchungen von Fleischfunden durchgeführt habe, man
hier aber in nahezu 100 % der Fälle keinerlei verwertbaren Erkenntnisse erhalten habe. Man müsse hier
sehen, dass selbst wenn der Untersuchungsbefund positiv sei und es sich mithin um vergiftetes Fleisch
gehandelt hätte, man damit noch immer keinen Verursacher habe und mit der Erkenntnis im Grunde
genommen nichts anfangen könne. So hart sich dies anhöre, müsse man aber verstehen, dass diese
äußerst kostenintensiven Untersuchungen erst dann gemacht würden, wenn entweder ein Tier zu Schaden
gekommen sei, oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit dem Eintritt eines Schadens zu
rechnen ist, wenn die Untersuchung nicht vorgenommen wird. All dies sei vorliegend nicht gegeben, so
dass eine Untersuchung nicht indiziert sei. Dies habe man Frau Pegel auch mitgeteilt- sie habe das auch so
verstanden, so Frau Roos von Danwitz.
Desweiteren habe man den Fleischfund ordnungsgemäß abgeholt und in einer Kühlung zwischen gelagert.
Dies wird immer so gehandhabt, denn es könne ja sein, dass nach einigen Tagen doch noch verdächtige
Beobachtungen gemacht würden, die dann eine Untersuchung des Fleisches erforderlich machen würden.
Man habe allerdings, so Frau Roos von Danwitz das Fleisch/Innereien näher beäugt und sei dabei zu der
Erkenntnis gekommen, dass es sich mit großer Sicherheit um ein Stück gerissenes Wild (wahrsch. Rehkitz
oder Ziege) handelt. Insgesamt sei das Stück allerdings nicht größer als 2 Hände voll, etwa 500 Gramm.
Das Stück wurde zu einem Spezialisten zur Tierartbestimmung geschickt.
Insgesamt wurde der Sachverhalt nun gemeinsam nochmals gewürdigt:
Eine Spaziergängerin fand tierische Überreste, packte diese ein und lagerte sie in ihrer Garage. Sie rief die
Polizei, das Kreisveterinäramt und das Rechts- und Ordnungsamt an- schrieb eine Mail an den
Bürgermeister und informierte die Presse und beschuldigte zudem die Verwaltungen man habe nicht
ausreichend gehandelt und wolle Gefahren nicht erkennen. Desweiteren schreibt sie, sie habe schon
häufiger solche Funde im Bereich des Hundeübungsplatzes gemacht.
-2-
Zunächst bleibt festzuhalten, dass die Presse, hier die Kölnische Rundschau, offensichtlich unzureichend
recherchiert hat und zudem die Stadtsprecherin falsch zitiert hat. Herr Schmitz, Journalist der Kölnischen
Rundschau, hatte bei der Stadtsprecherin angerufen und nachgefragt, was die Stadt Erftstadt von
geschildertem Fleischfund wisse. Darauf hatte die Stadtsprecherin mit H. Schmitz vereinbart, dass sie sich
erkundigen und sich wieder bei ihm melden wird. Darauf hat H. Schmitz jedoch keine Rücksicht genommen
und sich der Sache in dem bekannten Artikel, welcher objektiv betrachtet, in weiten Teilen mit der Realität
wenig zu tun hatte, angenommen.
Seitens der Stadt Erftstadt wird eine gesonderte Pressemitteilung heraus gehen.
Dem Rechts- und Ordnungsamt ist noch nie ein solcher Fund an der Stelle gemeldet worden oder
aufgefallen. Hätte Frau Pegel den Fund unangetastet an der Stelle liegen gelassen und hätte sie den Fund
schleunigst dem Rechts- und Ordnungsamt evtl. auch über die Polizei gemeldet, wären meine
Außendienstmitarbeiter/innen sicherlich sofort zum Fundort gefahren, um sich dort ein Bild von der Lage
zu machen. Das Kreisveterinäramt wäre informiert worden und man hätte ggf. im Wege der Amtshilfe den
Fund entsorgt. Durch das eigenmächtige Entfernen der tierischen Fleischreste wurde eine Amtshandlung
gar nicht möglich.
Die Untersuchung der Überreste auf Gift nicht zu beauftragen war die richtige Entscheidung. Es gab und
gibt auch nach den weiteren Recherchen keinerlei Hinweise auf eine Bestätigung dieser in die Welt
gesetzten Vermutung. Es ist üblich, dass am Hundeübungsplatz schon mal Essen/Gegrilltes verabreicht
wird, welches dann in der Restmülltonne entsorgt wird. Dabei ist es schon vorgekommen, dass Tiere sich
dieser Restmülltonne annehmen, umkippen und Fleischreste auf diese Weise abgelegt werden. Möglich ist
auch, dass Bürger/innen einen Beutel mit Fleisch/Innereien beim Hundeübungsplatz hinterlegen wollten,
um den Hunden Gutes zu tun- dieser Beutel dann in den Besitz von herumstreunenden Tieren kam und in
einiger Entfernung liegen blieb. Möglich ist auch, dass es sich bei den Überresten um Reste aus einer
Schwarzschlachtung des zurückliegenden Kurbanfestes handelt.
Man muss sich vor Augen führen, wenn jemand Fleisch vergiftet und damit Tieren schaden möchte, so
würde man doch nach der allgemeinen Lebenserfahrung kleinere Brocken Fleisch fährtenartig auslegen
und kein Fleisch in der von Frau Pegel beschriebenen Art und Weise absichtlich ablegen.
Wenn Bürger und Bürgerinnen sich an die Ordnungsbehörde wenden und dort ein Handeln
verlangen, so muss die Behörde abwägen, ob das Handeln (hier Untersuchung auf Gift)
erforderlich ist, um eine Gefahr, abzuwenden. Dies war hier nicht der Fall. Es wurde richtig
gehandelt.
Mit freundlichen Grüßen
(Erner)
-3-