Daten
Kommune
Titz
Größe
174 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
12.12.17, 18:04
Aktualisiert
12.12.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Öffentliche
Niederschrift
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
20. Sitzung am 05.12.2017
Sitzungsort
Sitzungsdauer (von / bis)
Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4,
(19:00 Uhr / 19:55 Uhr)
Anwesend:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Bürgermeister
1. stellv. Vorsitzender
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
stellv. Mitglied
stellv. Mitglied
Jürgen Frantzen
Dieter Tambour
Detlef Cremer
Artur Faulhammer
Hans-Willi Gilles
Hermann-Josef Göbbels
Ulrich Goebbels
Hans-Dieter Herf
Robert Holzportz
Wolfgang Müller
Philipp Renker
Wolfgang Schnitzler
Friederich Schüller
Christian Waldrich
Wilhelm Hintzen als Vertreter für Norbert Schiffer
Konrad Dreesen als Vertreter für Hubert Sieben
Ferner anwesend:
Beigeordneter
Verwaltungsrat
Gemeindeamtsrat
Verwaltungsangestellter
Verwaltungsangestellter
Verwaltungsangestellte
Stephan Muckel
Michael Müller
Michael Dahlem
Michael Biermanns
Michael Zehnpfennig
Daniela Classen
Nicht anwesend:
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Norbert Schiffer
Hubert Sieben
Hartmut Wasserberg
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
Nachdem keine Bedenken bestehen, ergibt sich folgende Tagesordnung:
-2-
Tagesordnung:
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom
10.12.2004;
hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2018
176/2017
Punkt 2.
16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen
Friedhöfe der Gemeinde Titz vom 22.07.1982;
hier: Festsetzung der Friedhofsgebühren in der Gemeinde
Titz für das Jahr 2018
101/2017
Punkt 3.
17. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde
Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das
Jahr 2018
143/2017
Punkt 4.
Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grund- 154/2017
stücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) der Gemeinde Titz
Punkt 5.
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Titz
155/2017
Punkt 6.
Neuwahl der Schiedspersonen für die Gemeinde Titz
184/2017
Neuwahl der Schiedspersonen für die Gemeinde Titz
184/2017
1. Ergänzung
144/2017
Punkt 7.
Kommunale Kindertageseinrichtungen;
hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
über den „Kindergartenpool“
Punkt 8.
Kooperationsvereinbarung "Respekt";
Zusammenarbeit zwischen Behörden und Institutionen im
Kreis Düren
152/2017
Punkt 9.
Verbandsrat des Niersverbandes;
hier: Ersatzwahl für vorzeitig ausscheidende Verbandsratsmitglieder
163/2017
Punkt 10.
Verbesserung der Praxis und Transparenz bei Adresswei180/2017
tergabe an die Bundeswehr und erweiterte Information der
Betroffenen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 2
-3Punkt 11.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
Gefahrenabwehr (Feuerschutz) auf der Autobahn BAB
A44n
145/2017
Kommunalwahl 2020;
hier: Festlegung der Größe der kommunalen Vertretung
und weitere allgemeine Informationen
183/2017
weitere Mitteilungen
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom
10.12.2004;
hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2018
176/2017
Die Abfallgebühren werden wie folgt festgesetzt:
Restmüll
60 l Restmüll
80 l Restmüll
120 l Restmüll
240 l Restmüll
85,80
105,00
145,20
262,20
€
€
€
€
60 l
80 l
120 l
240 l
Biomüll
Biomüll
Biomüll
Biomüll
Biomüll
44,40
52,20
67,80
114,60
€
€
€
€
Die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004 wird einstimmig beschlossen.
Punkt 2.
16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen
Friedhöfe der Gemeinde Titz vom 22.07.1982;
hier: Festsetzung der Friedhofsgebühren in der Gemeinde
Titz für das Jahr 2018
101/2017
Bürgermeister Frantzen erklärt, dass sich der Rat in dieser Konstellation das
erste Mal mit der Gebührenkalkulation der Friedhofsgebühren befasse. Der vorhergehende Rat habe in einer Arbeitsgruppe unter anderem ein Konzept zur
Fremdvergabe der Pflegearbeiten erarbeitet. Seitdem habe es in der Gemeinde
Titz keine Anpassung der Friedhofsgebühren gegeben.
Ausschussmitglied Schüller stellt seitens der SPD Fraktion den Antrag, die Bestattungsgebühren, anders als von der Verwaltung vorgeschlagen, zu ändern.
Demnach sollen beispielsweise die Reihen- und Wahlgräber bei den Pflegefaktoren um 0,05 Punkte auf dann 1,05 angehoben werden. Die Rasenreihengräber
(anonym) hingegen sollen um 0,5 Punkte auf 2,5 gesenkt werden. Mit diesen
Veränderungen der Pflegefaktoren wolle die SPD Fraktion die Vielfalt der Bestattungsarten in der Gemeinde Titz erhalten.
20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 3
-4Ausschussmitglied Holzportz erklärt für die CDU Fraktion, dass diese den Verwaltungsvorschlag unverändert mittragen werde. Der Argumentation, die Gebühren für anonyme Bestattungsarten gegenüber dem Verwaltungsvorschlag
der Gemeinde Titz zu verringern, wolle er nicht folgen. Er führt aus, dass bei
anonymen Bestattungen gewollt sei, dass den Angehörigen weniger Grabpflegekosten über die Ruhezeiten der Verstorbenen entstehen. Er sehe es daher als
richtig an, dass für die Bereitstellung und Pflege von anonymen Grabarten eine
erhöhte Gebühr zu entrichten sei, die den Pflegeaufwand der Gemeinde angemessen refinanzieren soll.
Seitens der CDU Fraktion stellt Ausschussmitglied Holzportz den Antrag, dass
die Verwaltung prüfen solle, ob das Angebot der in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe dahingehend angepasst werden könne, dass alle angebotenen Möglichkeiten der Bestattung auf alle Friedhöfe der Gemeinde Titz ausgeweitet werden könnten. Die
Möglichkeit der anonymen Bestattung solle davon unangetastet bleiben. Weiter
stellt er den Antrag, dass die Verwaltung prüfen solle, ob das Aufstellen von
Stelen auf einzelnen Friedhöfen der Gemeinde Titz möglich sei.
Die Anträge der Fraktionen sind dieser Niederschrift beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat mit fünf Gegenstimmen der
SPD Fraktion die Festsetzung der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2018
in der sich aus der Anlage ergebenden Fassung zu beschließen. Weiterhin beschließt der Rat die in der Anlage befindliche 16. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Gemeinde Titz vom 22. Juli 1982.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt darüber hinaus einstimmig, die
Anträge der CDU Fraktion zuzulassen und bittet die Verwaltung um Prüfung
dieser vorgenannten Anträge.
Punkt 3.
17. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde
Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das
Jahr 2018
143/2017
1. Die 17. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 wird einstimmig beschlossen.
2. Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2018 einstimmig wie
folgt festgesetzt:
a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,94 Euro/m³ Abwasser.
b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw.
überbauter und/oder befestigter Fläche 1,16 Euro/m².
Punkt 4.
Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grund- 154/2017
stücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) der Gemeinde Titz
Ausschussmitglied Cremer wünscht, die Änderungen zur alten Satzung erklärt
zu bekommen, welche Verwaltungsangestellter Biermanns in kurzen Zügen erläutert.
20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 4
-5-
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Titz einstimmig die Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung)
der Gemeinde Titz zu beschließen. Die Neufassung der Satzung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Punkt 5.
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Titz
155/2017
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Titz einstimmig die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Titz zu beschließen.
Punkt 6.
Neuwahl der Schiedspersonen für die Gemeinde Titz
184/2017
Neuwahl der Schiedspersonen für die Gemeinde Titz
184/2017
1. Ergänzung
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Rat zu empfehlen,
Frau Daniela Oktar, wohnhaft Heinestraße 31, 52445 Titz zur Schiedsfrau
sowie
Herrn Dr. Walter Liedgens, wohnhaft von-Leerodt-Str. 6 a, 52445 Titz zum
stellvertretenden Schiedsmann
zu wählen.
Punkt 7.
Kommunale Kindertageseinrichtungen;
hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
über den „Kindergartenpool“
144/2017
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Rat der Gemeinde
Titz zu empfehlen, der Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über
den „Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Begründung zuzustimmen und ermächtigt die
Verwaltung, den beigefügten Auflösungsvertrag abzuschließen.
Punkt 8.
Kooperationsvereinbarung "Respekt";
Zusammenarbeit zwischen Behörden und Institutionen im
Kreis Düren
152/2017
Ausschussmitglied Waldrich begrüßt grundsätzlich die Beweggründe, die zu der
Kooperationsvereinbarung „Respekt“ führen. Gleichwohl zeigt er sich irritiert
über einige Formulierungen innerhalb dieser Kooperationsvereinbarung. Insbesondere stellt er die Rechtsgrundlagen für das Handeln der Polizeidienststellen,
20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 5
-6vor allem die Erfassung, Übermittlung und Speicherung von Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen in Frage.
Bürgermeister Frantzen erwidert, dass aus Sicht der Verwaltung sichergestellt
sei, dass der Inhalt der Kooperationsvereinbarung „Respekt“ allen rechtlichen
Rand- und Rahmenbedingungen gerecht werde. Verwaltungsamtsrat Müller
bestätigt diese Auffassung.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Titz mit einer Gegenstimme seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einer Enthaltung seitens der W.I.R. Fraktion die Verwaltung zu ermächtigen, die beigefügte Kooperationsvereinbarung „Respekt“ abzuschließen.
Punkt 9.
Verbandsrat des Niersverbandes;
hier: Ersatzwahl für vorzeitig ausscheidende Verbandsratsmitglieder
163/2017
Der Haupt- und Finanzsauschuss empfiehlt einstimmig dem Rat, auf die Benennung von Verbandsratsmitgliedern zu verzichten.
Punkt 10.
Verbesserung der Praxis und Transparenz bei Adresswei180/2017
tergabe an die Bundeswehr und erweiterte Information der
Betroffenen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ausschussmitglied Waldrich geht kurz auf die Vorlage der Verwaltung ein. Auf
Grund der hierin dargestellten Sach- und Rechtslage, wonach der Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als unzulässig zurückgewiesen werden müsse,
zieht er diesen Antrag zurück.
Punkt 11.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Ausschussmitglied Waldrich fragt an, ob sich seitens der Kooperation mit der
Musikschule Jülich etwas ergeben habe. Nach den Irritationen nach den letzten
Ratssitzungen der Gemeinde Titz sowie der Stadt Jülich hat Bürgermeister
Frantzen mit dem Bürgermeister der Stadt Jülich gesprochen und weitere Gesprächsbereitschaft seitens der Gemeinde Titz signalisiert. Eine Rückmeldung
der Stadt Jülich stehe derzeit noch aus.
20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
Seite 6
-7-
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
Gefahrenabwehr (Feuerschutz) auf der Autobahn BAB
A44n
145/2017
Bürgermeister Frantzen erläutert kurz die Vorlage und führt weiter aus, dass
die seinerzeitige Stellungnahme zur Gefahrenabwehr auf der Autobahn BAB
A44n durch das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein Westfalen weiterhin aufrecht gehalten werde. Er sieht es daher für entbehrlich weitere Anfragen in der Sache zu stellen.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Kommunalwahl 2020;
hier: Festlegung der Größe der kommunalen Vertretung
und weitere allgemeine Informationen
183/2017
Der Rat nimmt den vorgelegten Sachverhalt zur Kenntnis.
weitere Mitteilungen
Es bestehen keine weiteren Mitteilungen
Ende der Sitzung: 19:55 Uhr
(Frantzen)
Bürgermeister
(Classen)
Schriftführerin
20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017
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