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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Titz
Größe
174 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
12.12.17, 18:04
Aktualisiert
12.12.17, 18:04

Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Öffentliche Niederschrift Gremium Haupt- und Finanzausschuss 20. Sitzung am 05.12.2017 Sitzungsort Sitzungsdauer (von / bis) Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4, (19:00 Uhr / 19:55 Uhr) Anwesend: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Bürgermeister 1. stellv. Vorsitzender Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied stellv. Mitglied stellv. Mitglied Jürgen Frantzen Dieter Tambour Detlef Cremer Artur Faulhammer Hans-Willi Gilles Hermann-Josef Göbbels Ulrich Goebbels Hans-Dieter Herf Robert Holzportz Wolfgang Müller Philipp Renker Wolfgang Schnitzler Friederich Schüller Christian Waldrich Wilhelm Hintzen als Vertreter für Norbert Schiffer Konrad Dreesen als Vertreter für Hubert Sieben Ferner anwesend: Beigeordneter Verwaltungsrat Gemeindeamtsrat Verwaltungsangestellter Verwaltungsangestellter Verwaltungsangestellte Stephan Muckel Michael Müller Michael Dahlem Michael Biermanns Michael Zehnpfennig Daniela Classen Nicht anwesend: Mitglied Mitglied Mitglied Norbert Schiffer Hubert Sieben Hartmut Wasserberg Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest. Nachdem keine Bedenken bestehen, ergibt sich folgende Tagesordnung: -2- Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil Punkt 1. 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004; hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2018 176/2017 Punkt 2. 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Gemeinde Titz vom 22.07.1982; hier: Festsetzung der Friedhofsgebühren in der Gemeinde Titz für das Jahr 2018 101/2017 Punkt 3. 17. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2018 143/2017 Punkt 4. Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grund- 154/2017 stücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) der Gemeinde Titz Punkt 5. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Titz 155/2017 Punkt 6. Neuwahl der Schiedspersonen für die Gemeinde Titz 184/2017 Neuwahl der Schiedspersonen für die Gemeinde Titz 184/2017 1. Ergänzung 144/2017 Punkt 7. Kommunale Kindertageseinrichtungen; hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ Punkt 8. Kooperationsvereinbarung "Respekt"; Zusammenarbeit zwischen Behörden und Institutionen im Kreis Düren 152/2017 Punkt 9. Verbandsrat des Niersverbandes; hier: Ersatzwahl für vorzeitig ausscheidende Verbandsratsmitglieder 163/2017 Punkt 10. Verbesserung der Praxis und Transparenz bei Adresswei180/2017 tergabe an die Bundeswehr und erweiterte Information der Betroffenen; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 2 -3Punkt 11. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Mitteilungsvorlagen der Verwaltung Gefahrenabwehr (Feuerschutz) auf der Autobahn BAB A44n 145/2017 Kommunalwahl 2020; hier: Festlegung der Größe der kommunalen Vertretung und weitere allgemeine Informationen 183/2017 weitere Mitteilungen I. Öffentlicher Teil Punkt 1. 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004; hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2018 176/2017 Die Abfallgebühren werden wie folgt festgesetzt: Restmüll 60 l Restmüll 80 l Restmüll 120 l Restmüll 240 l Restmüll 85,80 105,00 145,20 262,20 € € € € 60 l 80 l 120 l 240 l Biomüll Biomüll Biomüll Biomüll Biomüll 44,40 52,20 67,80 114,60 € € € € Die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004 wird einstimmig beschlossen. Punkt 2. 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Gemeinde Titz vom 22.07.1982; hier: Festsetzung der Friedhofsgebühren in der Gemeinde Titz für das Jahr 2018 101/2017 Bürgermeister Frantzen erklärt, dass sich der Rat in dieser Konstellation das erste Mal mit der Gebührenkalkulation der Friedhofsgebühren befasse. Der vorhergehende Rat habe in einer Arbeitsgruppe unter anderem ein Konzept zur Fremdvergabe der Pflegearbeiten erarbeitet. Seitdem habe es in der Gemeinde Titz keine Anpassung der Friedhofsgebühren gegeben. Ausschussmitglied Schüller stellt seitens der SPD Fraktion den Antrag, die Bestattungsgebühren, anders als von der Verwaltung vorgeschlagen, zu ändern. Demnach sollen beispielsweise die Reihen- und Wahlgräber bei den Pflegefaktoren um 0,05 Punkte auf dann 1,05 angehoben werden. Die Rasenreihengräber (anonym) hingegen sollen um 0,5 Punkte auf 2,5 gesenkt werden. Mit diesen Veränderungen der Pflegefaktoren wolle die SPD Fraktion die Vielfalt der Bestattungsarten in der Gemeinde Titz erhalten. 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 3 -4Ausschussmitglied Holzportz erklärt für die CDU Fraktion, dass diese den Verwaltungsvorschlag unverändert mittragen werde. Der Argumentation, die Gebühren für anonyme Bestattungsarten gegenüber dem Verwaltungsvorschlag der Gemeinde Titz zu verringern, wolle er nicht folgen. Er führt aus, dass bei anonymen Bestattungen gewollt sei, dass den Angehörigen weniger Grabpflegekosten über die Ruhezeiten der Verstorbenen entstehen. Er sehe es daher als richtig an, dass für die Bereitstellung und Pflege von anonymen Grabarten eine erhöhte Gebühr zu entrichten sei, die den Pflegeaufwand der Gemeinde angemessen refinanzieren soll. Seitens der CDU Fraktion stellt Ausschussmitglied Holzportz den Antrag, dass die Verwaltung prüfen solle, ob das Angebot der in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe dahingehend angepasst werden könne, dass alle angebotenen Möglichkeiten der Bestattung auf alle Friedhöfe der Gemeinde Titz ausgeweitet werden könnten. Die Möglichkeit der anonymen Bestattung solle davon unangetastet bleiben. Weiter stellt er den Antrag, dass die Verwaltung prüfen solle, ob das Aufstellen von Stelen auf einzelnen Friedhöfen der Gemeinde Titz möglich sei. Die Anträge der Fraktionen sind dieser Niederschrift beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat mit fünf Gegenstimmen der SPD Fraktion die Festsetzung der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2018 in der sich aus der Anlage ergebenden Fassung zu beschließen. Weiterhin beschließt der Rat die in der Anlage befindliche 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Gemeinde Titz vom 22. Juli 1982. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt darüber hinaus einstimmig, die Anträge der CDU Fraktion zuzulassen und bittet die Verwaltung um Prüfung dieser vorgenannten Anträge. Punkt 3. 17. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2018 143/2017 1. Die 17. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 wird einstimmig beschlossen. 2. Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2018 einstimmig wie folgt festgesetzt: a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,94 Euro/m³ Abwasser. b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche 1,16 Euro/m². Punkt 4. Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grund- 154/2017 stücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) der Gemeinde Titz Ausschussmitglied Cremer wünscht, die Änderungen zur alten Satzung erklärt zu bekommen, welche Verwaltungsangestellter Biermanns in kurzen Zügen erläutert. 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 4 -5- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Titz einstimmig die Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) der Gemeinde Titz zu beschließen. Die Neufassung der Satzung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Punkt 5. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Titz 155/2017 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Titz einstimmig die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Titz zu beschließen. Punkt 6. Neuwahl der Schiedspersonen für die Gemeinde Titz 184/2017 Neuwahl der Schiedspersonen für die Gemeinde Titz 184/2017 1. Ergänzung Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Rat zu empfehlen,   Frau Daniela Oktar, wohnhaft Heinestraße 31, 52445 Titz zur Schiedsfrau sowie Herrn Dr. Walter Liedgens, wohnhaft von-Leerodt-Str. 6 a, 52445 Titz zum stellvertretenden Schiedsmann zu wählen. Punkt 7. Kommunale Kindertageseinrichtungen; hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ 144/2017 Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, dem Rat der Gemeinde Titz zu empfehlen, der Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Begründung zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, den beigefügten Auflösungsvertrag abzuschließen. Punkt 8. Kooperationsvereinbarung "Respekt"; Zusammenarbeit zwischen Behörden und Institutionen im Kreis Düren 152/2017 Ausschussmitglied Waldrich begrüßt grundsätzlich die Beweggründe, die zu der Kooperationsvereinbarung „Respekt“ führen. Gleichwohl zeigt er sich irritiert über einige Formulierungen innerhalb dieser Kooperationsvereinbarung. Insbesondere stellt er die Rechtsgrundlagen für das Handeln der Polizeidienststellen, 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 5 -6vor allem die Erfassung, Übermittlung und Speicherung von Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen in Frage. Bürgermeister Frantzen erwidert, dass aus Sicht der Verwaltung sichergestellt sei, dass der Inhalt der Kooperationsvereinbarung „Respekt“ allen rechtlichen Rand- und Rahmenbedingungen gerecht werde. Verwaltungsamtsrat Müller bestätigt diese Auffassung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Titz mit einer Gegenstimme seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einer Enthaltung seitens der W.I.R. Fraktion die Verwaltung zu ermächtigen, die beigefügte Kooperationsvereinbarung „Respekt“ abzuschließen. Punkt 9. Verbandsrat des Niersverbandes; hier: Ersatzwahl für vorzeitig ausscheidende Verbandsratsmitglieder 163/2017 Der Haupt- und Finanzsauschuss empfiehlt einstimmig dem Rat, auf die Benennung von Verbandsratsmitgliedern zu verzichten. Punkt 10. Verbesserung der Praxis und Transparenz bei Adresswei180/2017 tergabe an die Bundeswehr und erweiterte Information der Betroffenen; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ausschussmitglied Waldrich geht kurz auf die Vorlage der Verwaltung ein. Auf Grund der hierin dargestellten Sach- und Rechtslage, wonach der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als unzulässig zurückgewiesen werden müsse, zieht er diesen Antrag zurück. Punkt 11. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Ausschussmitglied Waldrich fragt an, ob sich seitens der Kooperation mit der Musikschule Jülich etwas ergeben habe. Nach den Irritationen nach den letzten Ratssitzungen der Gemeinde Titz sowie der Stadt Jülich hat Bürgermeister Frantzen mit dem Bürgermeister der Stadt Jülich gesprochen und weitere Gesprächsbereitschaft seitens der Gemeinde Titz signalisiert. Eine Rückmeldung der Stadt Jülich stehe derzeit noch aus. 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 6 -7- Mitteilungsvorlagen der Verwaltung Gefahrenabwehr (Feuerschutz) auf der Autobahn BAB A44n 145/2017 Bürgermeister Frantzen erläutert kurz die Vorlage und führt weiter aus, dass die seinerzeitige Stellungnahme zur Gefahrenabwehr auf der Autobahn BAB A44n durch das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein Westfalen weiterhin aufrecht gehalten werde. Er sieht es daher für entbehrlich weitere Anfragen in der Sache zu stellen. Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Kommunalwahl 2020; hier: Festlegung der Größe der kommunalen Vertretung und weitere allgemeine Informationen 183/2017 Der Rat nimmt den vorgelegten Sachverhalt zur Kenntnis. weitere Mitteilungen Es bestehen keine weiteren Mitteilungen Ende der Sitzung: 19:55 Uhr (Frantzen) Bürgermeister (Classen) Schriftführerin 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2017 Seite 7