Daten
Kommune
Titz
Größe
289 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
18.10.16, 18:02
Aktualisiert
18.10.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Öffentliche
Niederschrift
Gremium
17. Sitzung am 06.10.2016
Rat
Sitzungsort
Sitzungsdauer (von / bis)
Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4,
(19:00 Uhr / 20:45 Uhr)
Anwesend:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
Bürgermeister
1. Stellv. Bürgermeister
2. Stellv. Bürgermeister
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreterin
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Jürgen Frantzen
Dieter Tambour
Friederich Schüller
Franz-Hubert Becker
Detlef Cremer
Andreas Dering
Konrad Dreesen
Artur Faulhammer
Hans-Willi Gilles
Hermann-Josef Göbbels
Ulrich Goebbels
Hans-Dieter Herf
Wilhelm Hintzen
Robert Holzportz
Dagmar Kalugin
Andreas Leßenich
Thomas Leßenich
Stefan Melzener
Wolfgang Müller
Clemens Roßbach
Norbert Schiffer
Wolfgang Schnitzler
Christian Waldrich
Hartmut Wasserberg
Ferner Anwesend:
Beigeordneter
Gemeindeverwaltungsrat
Gemeindeamtsrat
Verwaltungsfachwirt
Stephan Muckel
Michael Müller
Michael Dahlem
Michael Biermanns
Entschuldigt fehlen:
Gemeindevertreterin
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Sigrid Appenzeller
Philipp Renker
Hubert Sieben
-2-
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Bürgermeister Frantzen verweist auf die nachversandten Sitzungsunterlagen und die als
Tischvorlage vorliegende Übersicht der geänderten Tagesordnung.
Für die SPD-Fraktion erklärt Gemeindevertreter Schüller, dass diese den Antrag „Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Verwaltungsrechts“ zurückzieht.
Nachdem gegen diese Änderungen keine Bedenken bestehen, ergibt sich folgende Tagesordnung:
Tagesordnung:
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Fragestunde für Einwohner
Punkt 2.
Vereidigung des Beigeordneten Stephan Muckel
139/2016
Punkt 3.
Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2017
141/2016
Punkt 4.
23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978
hier: Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das
Jahr 2017
124/2016
Punkt 5.
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
135/2016
Titz für die Ortslage Jackerath
Aufstellungsbeschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Punkt 6.
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Titz für die Ortslage Titz
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
130/2016
Punkt 7.
1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage
Titz
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
129/2016
17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016
Seite 2
-3-
Punkt 8.
Punkt 9.
1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage
Titz
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
129/2016
1. Ergänzung
Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für
den Ortsteil Opherten
142/2016
Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für
den Ortsteil Opherten
142/2016
1. Ergänzung
152/2016
Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für
den Ortsteil Rödingen-Höllen
Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für
den Ortsteil Rödingen-Höllen
Punkt 10.
152/2016
1. Ergänzung
Weitere Erschließung des Bebauungsplangebietes 29 - Hin- 136/2016
ter den Gärten - (zweiter Bauabschnitt)
Punkt 11.
Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der K 5, von-LeerodtStraße, in Titz-Hasselsweiler;
hier: Änderung des Bauprogrammes
149/2016
Punkt 12.
Organisation der Gemeindeverwaltung
155/2016
Punkt 13.
Jahresabschluss 2015 des Wasserwerkes der Gemeinde
Titz
118/2016
Punkt 14.
Neuregelung des Umsatzsteuerrechts im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Körperschaften
hier: Beschluss über die Abgabe der Optionserklärung
122/2016
Punkt 15.
Entwicklung eines neuen Zuschussmodells für die Trägergemeinschaften der Bürgerhäuser im Gemeindegebiet zur
Bewirtschaftung der Gebäude
131/2016
Punkt 16.
Abgrabung der Kieswerk Bettenhoven UG;
a) Änderung des Verfüll- und Rekultivierungsplans
b) Errichtung einer unbedeutenden Deponie DK 0
150/2016
Punkt 17.
Antrag zur Erstellung der Kraftwerksplanung BoAplus in
Niederaußem und verpflichtenden Verwendung frei werdender Investitionsmittel
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
156/2016
Antrag zur Erstellung der Kraftwerksplanung BoAplus in
Niederaußem und verpflichtenden Verwendung frei werdender Investitionsmittel
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
156/2016
1. Ergänzung
Spielplatz – bzw. Basketballanlage im Bereich des Bebauungsplanes Titz Nr. 18 „Kölner Straße“
hier: Anregung gemäß § 24 GO
158/2016
Punkt 18.
17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016
Seite 3
-4Punkt 19.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Müntz; Gestaltung des Platzes vor der Bürgerhalle
hier: Ergebnis der zweiten Informationsveranstaltung
121/2016
Informeller Planungsverband der Städte Erkelenz und
Mönchengladbach sowie der Gemeinden Jüchen und Titz
hier: Planungswerkstatt für die Tagebauregion Garzweiler
151/2016
Interkommunale Gewerbegebiet Entwicklung auf der Merscher Höhe
hier: Rätekonferenz am 24. August 2016
137/2016
Fortentwicklung des Gewerbegebietes Ameln
hier: Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Titz 17 (ehemalige Zuckerfabrik)
154/2016
Antrag der PVG GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur
Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen
Zwecken gemäß §§ 6 ff Bundesberggesetz für ein Feld
"Sophia"
148/2016
Erdgaspipeline Zeelink;
hier: Beteiligung der Gemeinde Titz im Raumordnungsverfahren
143/2016
Umgestaltung von vier Bushaltestellen im Gemeindegebiet
Titz;
hier: Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW
138/2016
Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der 147/2016
Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland"
Wirtschaftsweg zwischen Ameln und Güsten
153/2016
weitere Mitteilungen
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Fragestunde für Einwohner
Bürgermeister Frantzen teilt mit, dass innerhalb der in der Geschäftsordnung
festgelegten Frist keine Anfragen an die Verwaltung herangetragen wurden. Er
fragt nach, ob aus dem Zuschauerraum Fragen bestehen würden:
Herr Marius Herwartz erklärt, dass er Grundstückseigentümer eines Grundstückes in der Straße Hinter den Gärten sei und fragt nach, ob durch die Änderung
des Bebauungsplanes Titz 29 an der Opherten Straße vier Wohneinheiten pro
Grundstück erlaubt würden. Herr Biermanns informiert hierzu, dass unter Be-
17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016
Seite 4
-5rücksichtigung des geänderten Bebauungsplanes und einer Ausweisung der
zweigeschossigen Bebauung entlang der Ophertener Straße in diesem Bereich
maximal vier Wohneinheiten pro Gebäude, bei einer zweigeschossigen Bebauung, erlaubt wären.
Punkt 2.
Vereidigung des Beigeordneten Stephan Muckel
139/2016
Bürgermeister Frantzen vereidigt Herrn Muckel mit nachfolgender Formel, die
von Herr Muckel nachgesprochen wurde:
„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetz befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen Jedermann üben werde. So
wahr mir Gott helfe.“
Punkt 3.
Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2017
141/2016
Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind
nicht zu ändern und werden für das Jahr 2017 weiterhin entsprechend der 8.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Titz festgesetzt.
Punkt 4.
23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978
hier: Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das
Jahr 2017
124/2016
Bürgermeister Frantzen erläutert einzelne Punkte der Sitzungsvorlage.
Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss:
1.
2.
Punkt 5.
Die Benutzungsgebühr wird auf jährlich 0,03 Euro/m Grundstücksseite
festgesetzt.
Die 23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978 wird beschlossen.
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
135/2016
Titz für die Ortslage Jackerath
Aufstellungsbeschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Bürgermeister Frantzen verweist auf die Sitzungsvorlage sowie die Vorstellung
des Planungsbüros im Fachausschuss.
Einstimmiger fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss:
17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016
Seite 5
-6a) Die Aufstellung der ergänzten 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Titz für den Ortsteil Jackerath wird beschlossen.
b) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB wird beschlossen.
Punkt 6.
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Titz für die Ortslage Titz
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
130/2016
Bürgermeister Frantzen verweist auf die Vorstellung das Fachplanungsbüros im
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt.
Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wird beschlossen.
Punkt 7.
1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage
Titz
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
129/2016
Bürgermeister Frantzen stellt dar, dass das beauftrage Büro VDH Projektmanagement GmbH die Punkte 4 - 6 der Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus
der Offenlage nochmals überprüft und an einzelnen Punkte konkretisiert habe,
die mit der Sitzungsvorlage 129/2016 - 1. Ergänzung versandt wurden. Anschließend stellt Herr Biermanns die ergänzten bzw. veränderten Stellungnahmen zur Information der Mitglieder des Gemeinderats kurz dar.
Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgende Beschlüsse:
a) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwal
tung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) wird verwiesen.
b) Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz – wird alsSatzung gemäß § 10 BauGB einstimmig beschlossen.
1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage
Titz
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016
129/2016
1. Ergänzung
Seite 6
-7Punkt 8.
Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für
den Ortsteil Opherten
142/2016
Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für
den Ortsteil Opherten
142/2016
1. Ergänzung
Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss:
a) Die Aufstellung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Opherten (Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
b) Der Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Opherten
ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
Weiterhin ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Punkt 9.
Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für
den Ortsteil Rödingen-Höllen
152/2016
Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für
den Ortsteil Rödingen-Höllen
152/2016
1. Ergänzung
Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss:
a) Die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen wird beschlossen
und ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Titz öffentlich bekannt zu machen.
b) Die Aufstellung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen
(Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB beschlossen.
c) Der Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Weiterhin ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Punkt 10.
Weitere Erschließung des Bebauungsplangebietes 29 - Hin- 136/2016
ter den Gärten - (zweiter Bauabschnitt)
Gemeinderatsvertreter Schnitzler erklärt sich vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.
Bürgermeister Frantzen verweist auf die Sitzungsvorlage und die Vorstellung im
Fachausschuss.
Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss:
17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016
Seite 7
-8-
Der vorgestellten Planung für die weitere Erschließung des Bebauungsplangebietes 29 – Hinter den Gärten – (zweiter Bauabschnitt) wird zugestimmt.
Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz
wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.
Punkt 11.
Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der K 5, von-LeerodtStraße, in Titz-Hasselsweiler;
hier: Änderung des Bauprogrammes
149/2016
Bürgermeister Frantzen verweist auf die Beratung im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt.
Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss:
Das Bauprogramm für den Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der K 5 –
Ortsdurchfahrt Hasselsweiler-, von-Leerodt-Straße, wird wie folgt geändert:
Die privaten Gehwegflächen vor den Grundstücken
Gemarkung
Gemarkung
Gemarkung
Gemarkung
Gamarkung
Hasselsweiler,
Hasselsweiler,
Hasselsweiler,
Hasselsweiler,
Hasselsweiler,
Flur
Flur
Flur
Flur
Flur
13,
13,
13,
13,
13,
Parz.
Parz.
Parz.
Parz.
Parz.
431,
170,
171,
517,
127,
von-Leerodt-Straße 8
von-Leerodt-Straße 9
von Leerodt-Straße 11
von-Leerodt-Straße 13
von Leerodt-Straße 14
werden aus dem Bauprogramm herausgenommen.
Die Änderung wird als Bauprogramm beschlossen.
Punkt 12.
Organisation der Gemeindeverwaltung
155/2016
Bürgermeister Frantzen verweist auf die Sitzungsvorlage und seine Ausführungen im Haupt- und Finanzausschuss.
Der Rat der Gemeinde Titz nimmt die der Begründung dieser Sitzungsvorlage
zu entnehmende Sachverhaltsschilderung zur Kenntnis und fasst einstimmig
folgenden Beschluss:
1. Die durch den Bürgermeister zur organisatorischen Weiterentwicklung der
Verwaltung geplanten aufbauorganisatorischen Maßnahmen, die dieser in
eigener Zuständigkeit umsetzen kann, werden befürwortend zur Kenntnis
genommen.
2. Der Geschäftskreis des Beigeordneten Stephan Muckel umfasst die strategischen Handlungsfelder
Räumliche Gemeindeentwicklung (Fortschreibung des Flächennutzungsplans, Entwicklung von Bebauungsplänen); (sozialer) Wohnungsbau,
Kommunale Handlungskonzepte, Dorfentwicklungskonzepte,
Nachhaltige Kommune (Klimaschutz, Energieeffizienz, demografischer
Wandel),
Migration und Integration,
Kommunale Infrastruktur (Straßen, Abwasserbeseitigung, Entsorgung,
Friedhöfe),
Daseinsvorsorge, Nahversorgung, Landwirtschaft, Wirtschaftswege,
17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016
Seite 8
-9
Erreichbarkeit (Verkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Breitband).
3. Der Stellenplan wird vorübergehend und mit sofortiger Wirkung um eine
Vollzeitstelle im Bereich der zentralen Steuerungsunterstützung erweitert.
Mit dem Ende 2017 zu erwartenden Eintritt einer Verwaltungsangestellten in
den Ruhestand wird diese lediglich temporäre Erweiterung des Stellenplans
beendet, der vorübergehende zusätzliche Stellenbedarf also kompensiert.
Punkt 13.
Jahresabschluss 2015 des Wasserwerkes der Gemeinde
Titz
118/2016
Bürgermeister Frantzen verweist auf die Beratung und Diskussion im Betriebsausschuss.
Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Aufgrund des Ergebnisses der Prüfungen und Vorberatungen des Betriebsausschusses vom 27.09.2016 stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wasserwerk der Gemeinde Titz zum 31.12.2015 gemäß § 26 Absatz 3 EigVO fest. Der Jahresgewinn in Höhe von 66.217,46 Euro soll gemäß
§ 10 Absatz 3 EigVO NRW als Rücklage für die technische und wirtschaftliche
Fortentwicklung des Eigenbetriebes der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Gleichzeitig erteilt der Rat dem Betriebsausschuss Entlastung gemäß § 4 Buchstabe c EigVO.
Punkt 14.
Neuregelung des Umsatzsteuerrechts im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Körperschaften
hier: Beschluss über die Abgabe der Optionserklärung
122/2016
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, dem Finanzamt Jülich die der Sitzungsvorlage beigefügte Optionserklärung
zu übermitteln.
Punkt 15.
Entwicklung eines neuen Zuschussmodells für die Trägergemeinschaften der Bürgerhäuser im Gemeindegebiet zur
Bewirtschaftung der Gebäude
131/2016
Bürgermeister Frantzen erklärt, dass die Verwaltung auf Grundlage des Vorschlages der CDU-Fraktion alle Bürgerhäuser, die Flächen in den Gebäudebereichen, die in der Verwaltung der Trägervereinen stehen, ausgemessen habe.
Anschließend stellt er, anhand eines für den Sockelbetrag zu verausgabenden
Teilbetrages von 4.000 € und unter Berücksichtigung der jeweiligen Quadratmeterzahl der einzelnen zu bewirtschaftenden Flächen der Bürgervereine, den
möglichen Sockelbetrag für die jeweiligen Bürgervereine vor (s. Anlage).
Gemeindevertreter Holzportz bedankt sich für die Ausführungen und erklärt,
dass er der Auffassung sei, dass eine sich an der Fläche orientierende Bemessung des Sockelbetrags eine faire Verteilungsgrundlage darstelle. Gemeindevertreter äußert für das Bürgerhaus in Kalrath Bedenken, erklärt jedoch, dass
er sich im Ergebnis einer entsprechenden Zuschussregelung anschließen könne,
da insgesamt die Finanzierung der Bürgerhäuser und -hallen im Gemeindegebiet über das neue Zuschussmodell verbessert werde.
17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016
Seite 9
- 10 Gemeindevertreter Melzener fragt nach, wie sich die Situation darstelle, wenn
die alte Schule in Rödingen in eine entsprechende Trägerschaft komme. Bürgermeister Frantzen führt aus, dass Rödingen derzeit nicht in der Aufstellung
aufgeführt werde. Sollte Rödingen in die Aufstellung aufgenommen werden,
sollte nach Auffassung der Gemeindeverwaltung die Zuschusshöhe insgesamt,
also in der Summe und für alle Objekte, so angepasst werden, dass es zu keiner Benachteiligung schon existierender Trägervereine komme.
Gemeindevertreter Schüller merkt an, dass dies ein faires Modell für alle sei
und die Bürgervereine mit diesen Beträgen rechnen könnten.
Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss:
1. Der Umsetzung des neu entwickelten Zuschussmodells zur Bewirtschaftung
der Bürgerhäuser durch Trägervereine ab dem Jahr 2017 wird zugestimmt.
Der Gesamtsockelbetrag wird auf 4.000 € festgesetzt und anteilig, anhand
der Flächen der Gebäude, die der Verwaltung der Trägervereine obliegen,
berechnet. Die Versicherungsbeiträge sind zu überprüfen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, die sich aus dem veränderten Zuschussmodell
ergebenden Haushaltsansätze im Rahmen des Verwaltungsentwurfs für den
Haushalt 2017 ff. zu berücksichtigen.
Punkt 16.
Abgrabung der Kieswerk Bettenhoven UG;
a) Änderung des Verfüll- und Rekultivierungsplans
b) Errichtung einer unbedeutenden Deponie DK 0
150/2016
Bürgermeister Frantzen informiert, dass der beauftragte Fachanwalt bisher
noch keine Stellungnahme zur Abgrabung der Kieswerke Bettenhoven UG erarbeiten konnte. Weiter teilt er mit, dass das kommunale Einvernehmen bisher
ohne Begründung verweigert worden sei. Insofern werde über das Ergebnis der
Ausarbeitung des Fachanwaltes im Rahmen der nächsten Sitzung informiert
werden.
Punkt 17.
Antrag zur Erstellung der Kraftwerksplanung BoAplus in
Niederaußem und verpflichtenden Verwendung frei werdender Investitionsmittel
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
156/2016
Antrag zur Erstellung der Kraftwerksplanung BoAplus in
Niederaußem und verpflichtenden Verwendung frei werdender Investitionsmittel
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
156/2016
1. Ergänzung
Gemeindevertreter Waldrich teilt mit, dass der Antrag in sich selbst begründet
und nach seiner Auffassung zulässig sei. Weiter verweist er auf die Ausführungen im Fachausschuss.
Gemeindevertreter Holzportz erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht
folgen werde und verweist ebenfalls auf die Darlegungen im Fachausschuss.
Gemeindevertreter Schüller informiert, dass die SPD-Fraktion dem Antrag ebenfalls nicht folgen werde.
Gemeindevertreterin Kalugin führt aus, dass die Braunkohle weiter benötigt
werde, sie aber nicht wüsste, ob hierfür vier Kraftwerke gebraucht würden.
17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016
Seite 10
- 11 -
Gemeindevertreter Waldrich meint, dass diese nicht nötig seien und das Geld
für andere Aufgaben genutzt werden könnte.
Gemeindevertreter Holzportz führt aus, dass er RWE zutraue zu prüfen, ob die
Neubauten noch notwendig seien oder nicht.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne wird mit 20 Nein-Stimmen und
vier Ja-Stimmen (Fraktionen W.I.R. und Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt.
Punkt 18.
Spielplatz – bzw. Basketballanlage im Bereich des Bebauungsplanes Titz Nr. 18 „Kölner Straße“
hier: Anregung gemäß § 24 GO
158/2016
Bürgermeister Frantzen führt aus, dass es einen Beschwerdeführer gegen den
Basketballkorb im Bebauungsplangebiet Titz 18 gegeben habe, der die Gemeinde seinerzeit auch verklagt habe. Das anhängige Klageverfahren habe die Gemeinde zwar gewonnen; dies insbesondere aber deshalb, weil für die Vergangenheit ein glaubhafter Nachweis erbracht werden konnte, dass der Bereitschaftsdienst des Ordnungsamts auf Beschwerden jeweils zeitnah zu reagieren.
Der besagte Basketballkorb sei nun, unabhängig von seinerzeitigen Beschwerden und dem Ausgang des Klageverfahrens, auf das Gelände der PRIMUSSchule/Grundschule versetzt worden, da ein Kinderspielplatz nur die Nutzung
durch Kinder bis 14 Jahre erlaubt sei. Insofern sei nicht die generelle Nutzung
des Basketballkorbs durch etwaige Klagen zu verhindern, wohl aber die Nutzung eines Spielplatzes (und somit auch eine dort installierten Spielgeräts)
durch Jugendliche bzw. Erwachsene. Nach Versetzung der Basketballanlage auf
einen anderen Standort (ohne Alterseinschränkung) sei diese intensiver nutzbar
als bisher. Auf der nun freigewordenen Fläche auf dem Spielplatz werde stattdessen vor dem Frühjahr ein kindgerechteres Spielgerät aufgesetzt.
Gemeindevertreter Waldrich stellt dar, dass er die Prüfung der Möglichkeiten
einer Nutzung von Spielplätzen für Personen über 14 Jahre generell interessant
fände, diese Prüfung aber gerne breiter aufgestellt sehen würde.
Gemeindevertreter Holzportz begrüßt zunächst, dass dass Bürger die Möglichkeiten der Gemeindeordnung nutzen, z.B. durch den vorliegenden Antrag nach
§ 24 Gemeindeordnung. Er führt zum vorliegenden Fall aber aus, dass er den
neuen Standort für geeigneter halte als den bisherigen, u.a., weil auf dem
Schulhof der PRIMUS-Schule über einen weiteren Korb eine komplette Spielfläche entstanden sei, und verweist zusätzlich auf die nur geringe Distanz zwischen dem bisherigen und dem neuen Standort, die nur bei 700 m läge. Hinsichtlich der Anmerkung von Herrn Waldrich schlage er ihm vor, dies als Antrag
zu formulieren und in einem der kommenden Ausschüsse einzubringen.
Bürgermeister Frantzen fasst den Diskussionsverlauf zusammen und stellt dar,
dass nach seiner Wahrnehmung die Fraktionen der Anregung nicht folgen wollen. Weiter führt er aus, dass Herr Waldrich allgemein anregt, die generelle
Nutzungsmöglichkeit von Spielplätzen auch für Personen ab 14 Jahre zu prüfen;
die Verwaltung könne ganz grundsätzlich eine solche Prüfung in Aussicht stellen.
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte Anregung gemäß § 24 GO der Herrn
Christian Kotuklla, Rilkestraße 16, 52445 Titz betreffend die Basketballanlage
im Bereich des Bebauungsplanes Titz Nr. 18 „Kölner Straße“ zur Kenntnis.
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, der Anregung nicht zu folgen.
17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016
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Punkt 19.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Verkehrsspiegel Rödingen in Richtung Kalrath
Gemeindevertreterin Kalugin teilt mit, dass der Verkehrsspiegel aus Richtung
Rödingen in Richtung Kalrath defekt sei und fragt nach, ob dies der Verwaltung
bekannt sei. Gemeindevertreter Schnitzler informiert, dass er der Gemeinde
den Schaden gemeldet habe und sich Herr Luksch um einen Austausch kümmere. Bürgermeister Frantzen teilt mit, dass die Verwaltung den Punkt dennoch
nochmals mitnehmen werde.
Pappelfällung
Herr Dreesen fragt nach, ob bekannt sei, dass im Königstal Pappeln gefällt wurden. Bürgermeister Frantzen teilt mit, dass die Bäume untersucht und dabei
deren Schlagreife festgestellt worden sei, so dass die Fällung aus Gründen Verkehrssicherheit erfolgte.
Güstener Straße
Herr Gilles stellt dar, dass Herr Schiewe (Straßenverkehrsamt des Kreises Düren) nach seiner Auffassung bei einer Verkehrsbegehung mitgeteilt habe, dass
an der Güstener Straße Poller aufgesetzt werden sollen. Die dortigen Anlieger
seien jedoch gegen die Aufstellung von Pollern, da dort landwirtschaftlicher
Verkehr durchfahre, so dass als Alternative ein „Durchfahrt verboten“-Schild
mit der Ausnahme des Anlieger- sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs gewünscht werde. Weiter bittet er darum, den Sachstand zur Einberufung eines
runden Tischs für die innerörtliche Durchfahrt der L 12 durch Ameln darzustellen. Herr Müller erklärt hinsichtlich der Anfrage zur Güstener Straße, dass er
bisher der Auffassung gewesen sei, dass die Beschilderung bereits erfolgt sei.
Bezüglich der Sachlage an der L 12 teilt er mit, dass der Termin derzeit zwischen der Gemeindeverwaltung, dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren,
der Kreispolizeibehörde sowie dem Landesbetrieb Straßen NRW koordiniert
werde, er aber davon ausgehe, dass der Ortstermin in den kommenden Wochen
stattfinden werde.
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Müntz; Gestaltung des Platzes vor der Bürgerhalle
hier: Ergebnis der zweiten Informationsveranstaltung
121/2016
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Informeller Planungsverband der Städte Erkelenz und
Mönchengladbach sowie der Gemeinden Jüchen und Titz
hier: Planungswerkstatt für die Tagebauregion Garzweiler
151/2016
Bürgermeister Frantzen informiert, dass eine gemeinsame Sitzung der Fachausschüsse für den 2. November 2016 geplant sei.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016
Seite 12
- 13 Interkommunale Gewerbegebiet Entwicklung auf der Merscher Höhe
hier: Rätekonferenz am 24. August 2016
137/2016
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Fortentwicklung des Gewerbegebietes Ameln
hier: Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Titz 17 (ehemalige Zuckerfabrik)
154/2016
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Antrag der PVG GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur
Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen
Zwecken gemäß §§ 6 ff Bundesberggesetz für ein Feld
"Sophia"
148/2016
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Erdgaspipeline Zeelink;
hier: Beteiligung der Gemeinde Titz im Raumordnungsverfahren
143/2016
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Umgestaltung von vier Bushaltestellen im Gemeindegebiet
Titz;
hier: Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW
138/2016
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der 147/2016
Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland"
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Wirtschaftsweg zwischen Ameln und Güsten
153/2016
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
weitere Mitteilungen
Es liegen keine weiteren Mitteilungen vor.
Ende der Sitzung: 20:45 Uhr
(Frantzen)
Bürgermeister
17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016
(Biermanns)
Schriftführer
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