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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Titz
Größe
289 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
18.10.16, 18:02
Aktualisiert
18.10.16, 18:02

Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Öffentliche Niederschrift Gremium 17. Sitzung am 06.10.2016 Rat Sitzungsort Sitzungsdauer (von / bis) Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4, (19:00 Uhr / 20:45 Uhr) Anwesend: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. Bürgermeister 1. Stellv. Bürgermeister 2. Stellv. Bürgermeister Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreterin Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Jürgen Frantzen Dieter Tambour Friederich Schüller Franz-Hubert Becker Detlef Cremer Andreas Dering Konrad Dreesen Artur Faulhammer Hans-Willi Gilles Hermann-Josef Göbbels Ulrich Goebbels Hans-Dieter Herf Wilhelm Hintzen Robert Holzportz Dagmar Kalugin Andreas Leßenich Thomas Leßenich Stefan Melzener Wolfgang Müller Clemens Roßbach Norbert Schiffer Wolfgang Schnitzler Christian Waldrich Hartmut Wasserberg Ferner Anwesend: Beigeordneter Gemeindeverwaltungsrat Gemeindeamtsrat Verwaltungsfachwirt Stephan Muckel Michael Müller Michael Dahlem Michael Biermanns Entschuldigt fehlen: Gemeindevertreterin Gemeindevertreter Gemeindevertreter Sigrid Appenzeller Philipp Renker Hubert Sieben -2- Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bürgermeister Frantzen verweist auf die nachversandten Sitzungsunterlagen und die als Tischvorlage vorliegende Übersicht der geänderten Tagesordnung. Für die SPD-Fraktion erklärt Gemeindevertreter Schüller, dass diese den Antrag „Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Verwaltungsrechts“ zurückzieht. Nachdem gegen diese Änderungen keine Bedenken bestehen, ergibt sich folgende Tagesordnung: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Fragestunde für Einwohner Punkt 2. Vereidigung des Beigeordneten Stephan Muckel 139/2016 Punkt 3. Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2017 141/2016 Punkt 4. 23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978 hier: Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2017 124/2016 Punkt 5. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde 135/2016 Titz für die Ortslage Jackerath Aufstellungsbeschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Punkt 6. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Titz hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 130/2016 Punkt 7. 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage Titz Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 129/2016 17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016 Seite 2 -3- Punkt 8. Punkt 9. 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage Titz Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 129/2016 1. Ergänzung Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Opherten 142/2016 Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Opherten 142/2016 1. Ergänzung 152/2016 Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Rödingen-Höllen Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Rödingen-Höllen Punkt 10. 152/2016 1. Ergänzung Weitere Erschließung des Bebauungsplangebietes 29 - Hin- 136/2016 ter den Gärten - (zweiter Bauabschnitt) Punkt 11. Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der K 5, von-LeerodtStraße, in Titz-Hasselsweiler; hier: Änderung des Bauprogrammes 149/2016 Punkt 12. Organisation der Gemeindeverwaltung 155/2016 Punkt 13. Jahresabschluss 2015 des Wasserwerkes der Gemeinde Titz 118/2016 Punkt 14. Neuregelung des Umsatzsteuerrechts im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Körperschaften hier: Beschluss über die Abgabe der Optionserklärung 122/2016 Punkt 15. Entwicklung eines neuen Zuschussmodells für die Trägergemeinschaften der Bürgerhäuser im Gemeindegebiet zur Bewirtschaftung der Gebäude 131/2016 Punkt 16. Abgrabung der Kieswerk Bettenhoven UG; a) Änderung des Verfüll- und Rekultivierungsplans b) Errichtung einer unbedeutenden Deponie DK 0 150/2016 Punkt 17. Antrag zur Erstellung der Kraftwerksplanung BoAplus in Niederaußem und verpflichtenden Verwendung frei werdender Investitionsmittel hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 156/2016 Antrag zur Erstellung der Kraftwerksplanung BoAplus in Niederaußem und verpflichtenden Verwendung frei werdender Investitionsmittel hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 156/2016 1. Ergänzung Spielplatz – bzw. Basketballanlage im Bereich des Bebauungsplanes Titz Nr. 18 „Kölner Straße“ hier: Anregung gemäß § 24 GO 158/2016 Punkt 18. 17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016 Seite 3 -4Punkt 19. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Mitteilungsvorlagen der Verwaltung Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Müntz; Gestaltung des Platzes vor der Bürgerhalle hier: Ergebnis der zweiten Informationsveranstaltung 121/2016 Informeller Planungsverband der Städte Erkelenz und Mönchengladbach sowie der Gemeinden Jüchen und Titz hier: Planungswerkstatt für die Tagebauregion Garzweiler 151/2016 Interkommunale Gewerbegebiet Entwicklung auf der Merscher Höhe hier: Rätekonferenz am 24. August 2016 137/2016 Fortentwicklung des Gewerbegebietes Ameln hier: Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Titz 17 (ehemalige Zuckerfabrik) 154/2016 Antrag der PVG GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken gemäß §§ 6 ff Bundesberggesetz für ein Feld "Sophia" 148/2016 Erdgaspipeline Zeelink; hier: Beteiligung der Gemeinde Titz im Raumordnungsverfahren 143/2016 Umgestaltung von vier Bushaltestellen im Gemeindegebiet Titz; hier: Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW 138/2016 Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der 147/2016 Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland" Wirtschaftsweg zwischen Ameln und Güsten 153/2016 weitere Mitteilungen I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Fragestunde für Einwohner Bürgermeister Frantzen teilt mit, dass innerhalb der in der Geschäftsordnung festgelegten Frist keine Anfragen an die Verwaltung herangetragen wurden. Er fragt nach, ob aus dem Zuschauerraum Fragen bestehen würden: Herr Marius Herwartz erklärt, dass er Grundstückseigentümer eines Grundstückes in der Straße Hinter den Gärten sei und fragt nach, ob durch die Änderung des Bebauungsplanes Titz 29 an der Opherten Straße vier Wohneinheiten pro Grundstück erlaubt würden. Herr Biermanns informiert hierzu, dass unter Be- 17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016 Seite 4 -5rücksichtigung des geänderten Bebauungsplanes und einer Ausweisung der zweigeschossigen Bebauung entlang der Ophertener Straße in diesem Bereich maximal vier Wohneinheiten pro Gebäude, bei einer zweigeschossigen Bebauung, erlaubt wären. Punkt 2. Vereidigung des Beigeordneten Stephan Muckel 139/2016 Bürgermeister Frantzen vereidigt Herrn Muckel mit nachfolgender Formel, die von Herr Muckel nachgesprochen wurde: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetz befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen Jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Punkt 3. Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2017 141/2016 Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind nicht zu ändern und werden für das Jahr 2017 weiterhin entsprechend der 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Titz festgesetzt. Punkt 4. 23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978 hier: Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2017 124/2016 Bürgermeister Frantzen erläutert einzelne Punkte der Sitzungsvorlage. Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss: 1. 2. Punkt 5. Die Benutzungsgebühr wird auf jährlich 0,03 Euro/m Grundstücksseite festgesetzt. Die 23. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Titz vom 19.12.1978 wird beschlossen. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde 135/2016 Titz für die Ortslage Jackerath Aufstellungsbeschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Bürgermeister Frantzen verweist auf die Sitzungsvorlage sowie die Vorstellung des Planungsbüros im Fachausschuss. Einstimmiger fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss: 17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016 Seite 5 -6a) Die Aufstellung der ergänzten 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für den Ortsteil Jackerath wird beschlossen. b) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Punkt 6. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Titz hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 130/2016 Bürgermeister Frantzen verweist auf die Vorstellung das Fachplanungsbüros im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt. Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Punkt 7. 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage Titz Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 129/2016 Bürgermeister Frantzen stellt dar, dass das beauftrage Büro VDH Projektmanagement GmbH die Punkte 4 - 6 der Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Offenlage nochmals überprüft und an einzelnen Punkte konkretisiert habe, die mit der Sitzungsvorlage 129/2016 - 1. Ergänzung versandt wurden. Anschließend stellt Herr Biermanns die ergänzten bzw. veränderten Stellungnahmen zur Information der Mitglieder des Gemeinderats kurz dar. Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgende Beschlüsse: a) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwal tung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) wird verwiesen. b) Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 – Ortslage Titz – wird alsSatzung gemäß § 10 BauGB einstimmig beschlossen. 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29 - Ortslage Titz Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016 129/2016 1. Ergänzung Seite 6 -7Punkt 8. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Opherten 142/2016 Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Opherten 142/2016 1. Ergänzung Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss: a) Die Aufstellung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Opherten (Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. b) Der Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Opherten ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Punkt 9. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Rödingen-Höllen 152/2016 Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Rödingen-Höllen 152/2016 1. Ergänzung Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss: a) Die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen wird beschlossen und ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Titz öffentlich bekannt zu machen. b) Die Aufstellung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen (Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. c) Der Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Punkt 10. Weitere Erschließung des Bebauungsplangebietes 29 - Hin- 136/2016 ter den Gärten - (zweiter Bauabschnitt) Gemeinderatsvertreter Schnitzler erklärt sich vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil. Bürgermeister Frantzen verweist auf die Sitzungsvorlage und die Vorstellung im Fachausschuss. Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss: 17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016 Seite 7 -8- Der vorgestellten Planung für die weitere Erschließung des Bebauungsplangebietes 29 – Hinter den Gärten – (zweiter Bauabschnitt) wird zugestimmt. Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Punkt 11. Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der K 5, von-LeerodtStraße, in Titz-Hasselsweiler; hier: Änderung des Bauprogrammes 149/2016 Bürgermeister Frantzen verweist auf die Beratung im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt. Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss: Das Bauprogramm für den Ausbau der Nebenanlagen im Zuge der K 5 – Ortsdurchfahrt Hasselsweiler-, von-Leerodt-Straße, wird wie folgt geändert: Die privaten Gehwegflächen vor den Grundstücken Gemarkung Gemarkung Gemarkung Gemarkung Gamarkung Hasselsweiler, Hasselsweiler, Hasselsweiler, Hasselsweiler, Hasselsweiler, Flur Flur Flur Flur Flur 13, 13, 13, 13, 13, Parz. Parz. Parz. Parz. Parz. 431, 170, 171, 517, 127, von-Leerodt-Straße 8 von-Leerodt-Straße 9 von Leerodt-Straße 11 von-Leerodt-Straße 13 von Leerodt-Straße 14 werden aus dem Bauprogramm herausgenommen. Die Änderung wird als Bauprogramm beschlossen. Punkt 12. Organisation der Gemeindeverwaltung 155/2016 Bürgermeister Frantzen verweist auf die Sitzungsvorlage und seine Ausführungen im Haupt- und Finanzausschuss. Der Rat der Gemeinde Titz nimmt die der Begründung dieser Sitzungsvorlage zu entnehmende Sachverhaltsschilderung zur Kenntnis und fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Die durch den Bürgermeister zur organisatorischen Weiterentwicklung der Verwaltung geplanten aufbauorganisatorischen Maßnahmen, die dieser in eigener Zuständigkeit umsetzen kann, werden befürwortend zur Kenntnis genommen. 2. Der Geschäftskreis des Beigeordneten Stephan Muckel umfasst die strategischen Handlungsfelder       Räumliche Gemeindeentwicklung (Fortschreibung des Flächennutzungsplans, Entwicklung von Bebauungsplänen); (sozialer) Wohnungsbau, Kommunale Handlungskonzepte, Dorfentwicklungskonzepte, Nachhaltige Kommune (Klimaschutz, Energieeffizienz, demografischer Wandel), Migration und Integration, Kommunale Infrastruktur (Straßen, Abwasserbeseitigung, Entsorgung, Friedhöfe), Daseinsvorsorge, Nahversorgung, Landwirtschaft, Wirtschaftswege, 17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016 Seite 8 -9 Erreichbarkeit (Verkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Breitband). 3. Der Stellenplan wird vorübergehend und mit sofortiger Wirkung um eine Vollzeitstelle im Bereich der zentralen Steuerungsunterstützung erweitert. Mit dem Ende 2017 zu erwartenden Eintritt einer Verwaltungsangestellten in den Ruhestand wird diese lediglich temporäre Erweiterung des Stellenplans beendet, der vorübergehende zusätzliche Stellenbedarf also kompensiert. Punkt 13. Jahresabschluss 2015 des Wasserwerkes der Gemeinde Titz 118/2016 Bürgermeister Frantzen verweist auf die Beratung und Diskussion im Betriebsausschuss. Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss: Aufgrund des Ergebnisses der Prüfungen und Vorberatungen des Betriebsausschusses vom 27.09.2016 stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wasserwerk der Gemeinde Titz zum 31.12.2015 gemäß § 26 Absatz 3 EigVO fest. Der Jahresgewinn in Höhe von 66.217,46 Euro soll gemäß § 10 Absatz 3 EigVO NRW als Rücklage für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Eigenbetriebes der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Gleichzeitig erteilt der Rat dem Betriebsausschuss Entlastung gemäß § 4 Buchstabe c EigVO. Punkt 14. Neuregelung des Umsatzsteuerrechts im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Körperschaften hier: Beschluss über die Abgabe der Optionserklärung 122/2016 Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, dem Finanzamt Jülich die der Sitzungsvorlage beigefügte Optionserklärung zu übermitteln. Punkt 15. Entwicklung eines neuen Zuschussmodells für die Trägergemeinschaften der Bürgerhäuser im Gemeindegebiet zur Bewirtschaftung der Gebäude 131/2016 Bürgermeister Frantzen erklärt, dass die Verwaltung auf Grundlage des Vorschlages der CDU-Fraktion alle Bürgerhäuser, die Flächen in den Gebäudebereichen, die in der Verwaltung der Trägervereinen stehen, ausgemessen habe. Anschließend stellt er, anhand eines für den Sockelbetrag zu verausgabenden Teilbetrages von 4.000 € und unter Berücksichtigung der jeweiligen Quadratmeterzahl der einzelnen zu bewirtschaftenden Flächen der Bürgervereine, den möglichen Sockelbetrag für die jeweiligen Bürgervereine vor (s. Anlage). Gemeindevertreter Holzportz bedankt sich für die Ausführungen und erklärt, dass er der Auffassung sei, dass eine sich an der Fläche orientierende Bemessung des Sockelbetrags eine faire Verteilungsgrundlage darstelle. Gemeindevertreter äußert für das Bürgerhaus in Kalrath Bedenken, erklärt jedoch, dass er sich im Ergebnis einer entsprechenden Zuschussregelung anschließen könne, da insgesamt die Finanzierung der Bürgerhäuser und -hallen im Gemeindegebiet über das neue Zuschussmodell verbessert werde. 17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016 Seite 9 - 10 Gemeindevertreter Melzener fragt nach, wie sich die Situation darstelle, wenn die alte Schule in Rödingen in eine entsprechende Trägerschaft komme. Bürgermeister Frantzen führt aus, dass Rödingen derzeit nicht in der Aufstellung aufgeführt werde. Sollte Rödingen in die Aufstellung aufgenommen werden, sollte nach Auffassung der Gemeindeverwaltung die Zuschusshöhe insgesamt, also in der Summe und für alle Objekte, so angepasst werden, dass es zu keiner Benachteiligung schon existierender Trägervereine komme. Gemeindevertreter Schüller merkt an, dass dies ein faires Modell für alle sei und die Bürgervereine mit diesen Beträgen rechnen könnten. Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss: 1. Der Umsetzung des neu entwickelten Zuschussmodells zur Bewirtschaftung der Bürgerhäuser durch Trägervereine ab dem Jahr 2017 wird zugestimmt. Der Gesamtsockelbetrag wird auf 4.000 € festgesetzt und anteilig, anhand der Flächen der Gebäude, die der Verwaltung der Trägervereine obliegen, berechnet. Die Versicherungsbeiträge sind zu überprüfen. 2. Die Verwaltung wird gebeten, die sich aus dem veränderten Zuschussmodell ergebenden Haushaltsansätze im Rahmen des Verwaltungsentwurfs für den Haushalt 2017 ff. zu berücksichtigen. Punkt 16. Abgrabung der Kieswerk Bettenhoven UG; a) Änderung des Verfüll- und Rekultivierungsplans b) Errichtung einer unbedeutenden Deponie DK 0 150/2016 Bürgermeister Frantzen informiert, dass der beauftragte Fachanwalt bisher noch keine Stellungnahme zur Abgrabung der Kieswerke Bettenhoven UG erarbeiten konnte. Weiter teilt er mit, dass das kommunale Einvernehmen bisher ohne Begründung verweigert worden sei. Insofern werde über das Ergebnis der Ausarbeitung des Fachanwaltes im Rahmen der nächsten Sitzung informiert werden. Punkt 17. Antrag zur Erstellung der Kraftwerksplanung BoAplus in Niederaußem und verpflichtenden Verwendung frei werdender Investitionsmittel hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 156/2016 Antrag zur Erstellung der Kraftwerksplanung BoAplus in Niederaußem und verpflichtenden Verwendung frei werdender Investitionsmittel hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 156/2016 1. Ergänzung Gemeindevertreter Waldrich teilt mit, dass der Antrag in sich selbst begründet und nach seiner Auffassung zulässig sei. Weiter verweist er auf die Ausführungen im Fachausschuss. Gemeindevertreter Holzportz erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht folgen werde und verweist ebenfalls auf die Darlegungen im Fachausschuss. Gemeindevertreter Schüller informiert, dass die SPD-Fraktion dem Antrag ebenfalls nicht folgen werde. Gemeindevertreterin Kalugin führt aus, dass die Braunkohle weiter benötigt werde, sie aber nicht wüsste, ob hierfür vier Kraftwerke gebraucht würden. 17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016 Seite 10 - 11 - Gemeindevertreter Waldrich meint, dass diese nicht nötig seien und das Geld für andere Aufgaben genutzt werden könnte. Gemeindevertreter Holzportz führt aus, dass er RWE zutraue zu prüfen, ob die Neubauten noch notwendig seien oder nicht. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne wird mit 20 Nein-Stimmen und vier Ja-Stimmen (Fraktionen W.I.R. und Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt. Punkt 18. Spielplatz – bzw. Basketballanlage im Bereich des Bebauungsplanes Titz Nr. 18 „Kölner Straße“ hier: Anregung gemäß § 24 GO 158/2016 Bürgermeister Frantzen führt aus, dass es einen Beschwerdeführer gegen den Basketballkorb im Bebauungsplangebiet Titz 18 gegeben habe, der die Gemeinde seinerzeit auch verklagt habe. Das anhängige Klageverfahren habe die Gemeinde zwar gewonnen; dies insbesondere aber deshalb, weil für die Vergangenheit ein glaubhafter Nachweis erbracht werden konnte, dass der Bereitschaftsdienst des Ordnungsamts auf Beschwerden jeweils zeitnah zu reagieren. Der besagte Basketballkorb sei nun, unabhängig von seinerzeitigen Beschwerden und dem Ausgang des Klageverfahrens, auf das Gelände der PRIMUSSchule/Grundschule versetzt worden, da ein Kinderspielplatz nur die Nutzung durch Kinder bis 14 Jahre erlaubt sei. Insofern sei nicht die generelle Nutzung des Basketballkorbs durch etwaige Klagen zu verhindern, wohl aber die Nutzung eines Spielplatzes (und somit auch eine dort installierten Spielgeräts) durch Jugendliche bzw. Erwachsene. Nach Versetzung der Basketballanlage auf einen anderen Standort (ohne Alterseinschränkung) sei diese intensiver nutzbar als bisher. Auf der nun freigewordenen Fläche auf dem Spielplatz werde stattdessen vor dem Frühjahr ein kindgerechteres Spielgerät aufgesetzt. Gemeindevertreter Waldrich stellt dar, dass er die Prüfung der Möglichkeiten einer Nutzung von Spielplätzen für Personen über 14 Jahre generell interessant fände, diese Prüfung aber gerne breiter aufgestellt sehen würde. Gemeindevertreter Holzportz begrüßt zunächst, dass dass Bürger die Möglichkeiten der Gemeindeordnung nutzen, z.B. durch den vorliegenden Antrag nach § 24 Gemeindeordnung. Er führt zum vorliegenden Fall aber aus, dass er den neuen Standort für geeigneter halte als den bisherigen, u.a., weil auf dem Schulhof der PRIMUS-Schule über einen weiteren Korb eine komplette Spielfläche entstanden sei, und verweist zusätzlich auf die nur geringe Distanz zwischen dem bisherigen und dem neuen Standort, die nur bei 700 m läge. Hinsichtlich der Anmerkung von Herrn Waldrich schlage er ihm vor, dies als Antrag zu formulieren und in einem der kommenden Ausschüsse einzubringen. Bürgermeister Frantzen fasst den Diskussionsverlauf zusammen und stellt dar, dass nach seiner Wahrnehmung die Fraktionen der Anregung nicht folgen wollen. Weiter führt er aus, dass Herr Waldrich allgemein anregt, die generelle Nutzungsmöglichkeit von Spielplätzen auch für Personen ab 14 Jahre zu prüfen; die Verwaltung könne ganz grundsätzlich eine solche Prüfung in Aussicht stellen. Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte Anregung gemäß § 24 GO der Herrn Christian Kotuklla, Rilkestraße 16, 52445 Titz betreffend die Basketballanlage im Bereich des Bebauungsplanes Titz Nr. 18 „Kölner Straße“ zur Kenntnis. Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, der Anregung nicht zu folgen. 17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016 Seite 11 - 12 - Punkt 19. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Verkehrsspiegel Rödingen in Richtung Kalrath Gemeindevertreterin Kalugin teilt mit, dass der Verkehrsspiegel aus Richtung Rödingen in Richtung Kalrath defekt sei und fragt nach, ob dies der Verwaltung bekannt sei. Gemeindevertreter Schnitzler informiert, dass er der Gemeinde den Schaden gemeldet habe und sich Herr Luksch um einen Austausch kümmere. Bürgermeister Frantzen teilt mit, dass die Verwaltung den Punkt dennoch nochmals mitnehmen werde. Pappelfällung Herr Dreesen fragt nach, ob bekannt sei, dass im Königstal Pappeln gefällt wurden. Bürgermeister Frantzen teilt mit, dass die Bäume untersucht und dabei deren Schlagreife festgestellt worden sei, so dass die Fällung aus Gründen Verkehrssicherheit erfolgte. Güstener Straße Herr Gilles stellt dar, dass Herr Schiewe (Straßenverkehrsamt des Kreises Düren) nach seiner Auffassung bei einer Verkehrsbegehung mitgeteilt habe, dass an der Güstener Straße Poller aufgesetzt werden sollen. Die dortigen Anlieger seien jedoch gegen die Aufstellung von Pollern, da dort landwirtschaftlicher Verkehr durchfahre, so dass als Alternative ein „Durchfahrt verboten“-Schild mit der Ausnahme des Anlieger- sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs gewünscht werde. Weiter bittet er darum, den Sachstand zur Einberufung eines runden Tischs für die innerörtliche Durchfahrt der L 12 durch Ameln darzustellen. Herr Müller erklärt hinsichtlich der Anfrage zur Güstener Straße, dass er bisher der Auffassung gewesen sei, dass die Beschilderung bereits erfolgt sei. Bezüglich der Sachlage an der L 12 teilt er mit, dass der Termin derzeit zwischen der Gemeindeverwaltung, dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren, der Kreispolizeibehörde sowie dem Landesbetrieb Straßen NRW koordiniert werde, er aber davon ausgehe, dass der Ortstermin in den kommenden Wochen stattfinden werde. Mitteilungsvorlagen der Verwaltung Städtebauliche Entwicklung der Ortschaft Müntz; Gestaltung des Platzes vor der Bürgerhalle hier: Ergebnis der zweiten Informationsveranstaltung 121/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Informeller Planungsverband der Städte Erkelenz und Mönchengladbach sowie der Gemeinden Jüchen und Titz hier: Planungswerkstatt für die Tagebauregion Garzweiler 151/2016 Bürgermeister Frantzen informiert, dass eine gemeinsame Sitzung der Fachausschüsse für den 2. November 2016 geplant sei. Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016 Seite 12 - 13 Interkommunale Gewerbegebiet Entwicklung auf der Merscher Höhe hier: Rätekonferenz am 24. August 2016 137/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Fortentwicklung des Gewerbegebietes Ameln hier: Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Titz 17 (ehemalige Zuckerfabrik) 154/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Antrag der PVG GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken gemäß §§ 6 ff Bundesberggesetz für ein Feld "Sophia" 148/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Erdgaspipeline Zeelink; hier: Beteiligung der Gemeinde Titz im Raumordnungsverfahren 143/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Umgestaltung von vier Bushaltestellen im Gemeindegebiet Titz; hier: Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW 138/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der 147/2016 Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland" Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Wirtschaftsweg zwischen Ameln und Güsten 153/2016 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. weitere Mitteilungen Es liegen keine weiteren Mitteilungen vor. Ende der Sitzung: 20:45 Uhr (Frantzen) Bürgermeister 17. Sitzung des Rates vom 06.10.2016 (Biermanns) Schriftführer Seite 13