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Allgemeine Vorlage (Änderung der Parkzeit im Zonenhaltverbotsbereich der Hauptstraße in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung der Parkzeit im Zonenhaltverbotsbereich der Hauptstraße in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Änderung der Parkzeit im Zonenhaltverbotsbereich der Hauptstraße in Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 28. Oktober 1997 Vorlagen-Nr. 1.Ergänzung 148/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 26.11.1997 TOP: Änderung der Parkzeit im Zonenhaltverbotsbereich der Hauptstraße in Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Am 27.10.1997 wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO mit folgendem Wortlaut gefaßt: 1. Im bestehenden Zonenhaltverbotsbereich entlang der Hauptstraße in Kreuzau (Kreissparkasse bis Beginn Bahnhofstraße) wird die Parkzeit von bisher 1 Stunde auf 1,5 Stunden erweitert. 2. Die Benutzung der Parkscheibe wird von 9.00 bis 19.00 Uhr (werktags) festgelegt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren Anordnung zu beantragen. eine entsprechende Diese Entscheidung ist nunmehr gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO vom Rat zu genehmigen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Haushaltsmittel stehen im Verwaltungshaushalt bei Haushaltsstelle 1.630.5201.6 bereit. III. Beschlußvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO wie folgt: 1. Im bestehenden Zonenhaltverbotsbereich entlang der Hauptstraße in Kreuzau (Kreissparkasse bis Beginn Bahnhofstraße) wird die Parkzeit von bisher 1 Stunde auf 1,5 Stunden erweitert. 2. Die Benutzung der Parkscheibe wird von 9.00 bis 19.00 Uhr (werktags) festgelegt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine entsprechende Anordnung zu beantragen. Der Gemeindedirektor 2 - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: