Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden
BE: Herr Linden /Herr Schmühl
Kreuzau, 28. Oktober 1997
Vorlagen-Nr.
1.Ergänzung
148/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
26.11.1997
TOP: Änderung der Parkzeit im Zonenhaltverbotsbereich der Hauptstraße in Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Am 27.10.1997 wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO mit folgendem Wortlaut gefaßt:
1.
Im bestehenden Zonenhaltverbotsbereich entlang der Hauptstraße in Kreuzau
(Kreissparkasse bis Beginn Bahnhofstraße) wird die Parkzeit von bisher 1 Stunde auf 1,5 Stunden
erweitert.
2.
Die Benutzung der Parkscheibe wird von 9.00 bis 19.00 Uhr (werktags) festgelegt.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren
Anordnung zu beantragen.
eine entsprechende
Diese Entscheidung ist nunmehr gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO vom Rat zu genehmigen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen im Verwaltungshaushalt bei Haushaltsstelle 1.630.5201.6 bereit.
III. Beschlußvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO wie
folgt:
1.
Im bestehenden Zonenhaltverbotsbereich entlang der Hauptstraße in Kreuzau (Kreissparkasse bis Beginn Bahnhofstraße) wird die Parkzeit von bisher 1 Stunde auf 1,5 Stunden erweitert.
2.
Die Benutzung der Parkscheibe wird von 9.00 bis 19.00 Uhr (werktags) festgelegt.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine
entsprechende Anordnung zu beantragen.
Der Gemeindedirektor
2
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: