Daten
Kommune
Titz
Größe
264 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
21.12.15, 18:01
Aktualisiert
23.12.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Öffentliche
Niederschrift
Gremium
12. Sitzung am 17.12.2015
Rat
Sitzungsort
Sitzungsdauer (von / bis)
Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4,
(19:00 Uhr / 20:40 Uhr)
Anwesend:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
Bürgermeister
1. Stellv. Bürgermeister
2. Stellv. Bürgermeister
Gemeindevertreterin
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreterin
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Jürgen Frantzen
Dieter Tambour
Friederich Schüller
Sigrid Appenzeller
Andreas Dering
Konrad Dreesen (19:18 - 20:40 Uhr)
Hans-Willi Gilles
Hermann-Josef Göbbels
Ulrich Goebbels
Wilhelm Hintzen
Robert Holzportz
Dagmar Kalugin
Andreas Leßenich
Thomas Leßenich
Stefan Melzener
Wolfgang Müller
Philipp Renker
Clemens Roßbach
Norbert Schiffer
Wolfgang Schnitzler
Hubert Sieben
Johannes-Willi Vaehsen
Christian Waldrich
Hartmut Wasserberg
Ferner anwesend:
Beigeordneter
Gemeindeoberamtsrat
Gemeindeamtsrat
Verwaltungsfachwirt
Christian Canzler
Michael Müller
Michael Dahlem
Michael Biermanns
Entschuldigt fehlen:
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Gemeindevertreter
Detlef Cremer
Artur Faulhammer
Hans-Dieter Herf
-2-
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Aufgrund der Beratungen in den Ausschüssen wird die Mitteilungsvorlage 167/2015 „Bericht
der Kreispolizeibehörde Düren zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L12 in Ameln“ neuer
Tagesordnungspunkt 17.
Nachdem gegen diese Änderungen keine Bedenken bestehen, ergibt sich folgende Tagesordnung:
Tagesordnung:
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Fragestunde für Einwohner
Punkt 2.
11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom
10. Dezember 2004
Hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2016
169/2015
Punkt 3.
15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde
Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das
Jahr 2016
156/2015
15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde
Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das
Jahr 2016
156/2015
1. Ergänzu
ng
Punkt 4.
Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz
154/2015
Punkt 5.
Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2016 und 170/2015
des Stellenplanes 2016
Punkt 6.
Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Gemeinde Titz 2016 160/2015
Punkt 7.
Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und
Kriegsflüchtlingen in der Gemeinde Titz;
hier: Kauf von Mobilheimen
176/2015
Punkt 8.
Wiederaufbau Düppelsmühle
168/2015
Punkt 9.
Spende des ehemaligen Trommler- und Pfeiferkorps Titz
159/2015
Punkt 10.
Aufstellung des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen
hier: Stellungnahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens
166/2015
12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015
Seite 2
-3Aufstellung des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen
hier: Stellungnahme der Gemeinde Titz im Rahmen des
zweiten Beteiligungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen
166/2015
1. Ergänzu
ng
Stellungnahme der Gemeinde Titz sowie des informellen
Planungsverbandes der Kommunen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz zur Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers
164/2015
Stellungnahme der Gemeinde Titz sowie des informellen
Planungsverbandes der Kommunen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz zur Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers
164/2015
1. Ergänzu
ng
Punkt 12.
Straßenbenennung Baugebiet Titz 30 (Opherten, ehemaliger Sportplatz)
158/2015
Punkt 13.
Stelen des LVR zum jüdischen Leben in Titz-Rödingen im
öffentlichen Raum
106/2015
Punkt 14.
LED-Straßenbeleuchtung
171/2015
Punkt 15.
Umsetzung der Rohrnetzerweiterung Ralshoven - Müntz
bzw. der Sanierung in Ralshoven und Hompesch
hier: Vorstellung durch das Ingenieurbüro Achten und Jansen, Aachen
162/2015
Punkt 16.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der
Gemeinde Titz 2016-2021;
hier: Entnahme der Becken Meerhof und Opherten aufgrund BWK M3-Nachweis
182/2015
Punkt 17.
Bericht der Kreispolizeibehörde Düren zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L12 in Ameln
167/2015
Punkt 18.
Antrag zur Umwandlung der Zonenkurzstrecken in linienbezogene Kurzstrecken bzw. in ein Kurzstreckenstammgebiet in der Gemeinde Titz
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
161/2015
Punkt 19.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hier: Resolution "Unverzügliche und dauerhafte Abschaltung des belgischen Kernkraftwerks Tihange"
155/2015
Punkt 20.
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und W.I.R. sowie des Vertreters der FDP im Rat der Gemeinde Titz
hier: Filialkonzept der Sparkasse Düren
Schließung der Sparkassenfiliale in Titz-Rödingen
163/2015
Punkt 21.
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur
Festset-zung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016
hier: Versagen des Benehmens
183/2015
Punkt 11.
12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015
Seite 3
-4Punkt 22.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
(Energetische) Sanierung und Renovierung des Schulzentrums Titz;
hier: Sachstand
175/2015
Straßen- und Kanalausbau Grüner Weg - Sachstand
173/2015
Erschließung des Bebauungsplangebietes Titz 31 (Ortslage
Hasselsweiler)
174/2015
Überprüfung von Spielplätzen in der Gemeinde Titz
177/2015
Endergebnis der in diesem Jahr durchgeführten Hundeund Biotonnenzählung in der Gemeinde Titz
157/2015
Mögliche weitere Aufstellflächen in der Gemeinde für Mobilheime zur Unterbringung von Flüchtlingen
180/2015
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der von-Leerodt-Straße
(K5) in Hasselsweiler
181/2015
weitere Mitteilungen
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
Fragestunde für Einwohner
Bürgermeister Frantzen erklärt, dass der Verwaltung eine schriftlich gestellte
Anfrage von Herrn Müller aus Müntz zugegangen sei. Die Anfrage sowie die
Antwort der Verwaltung sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Aus den Reihen der Anwesenden bittet Frau Gutschmidt um Erläuterung, aus
welchen Gründen eine Hundesteuererhöhung angestrebt werde und welches
weitere Vorgehen hinsichtlich der Straßen- und Kanalbaumaßnahme in A-meln,
Grüner Weg, geplant sei. Bürgermeister Frantzen erklärt, dass die Hundesteuerthematik heute im Rahmen der Sitzung behandelt werde und er der Beratung
nicht vorweggreifen wolle. Beigeordneter Canzler führt zum Grünen Weg aus,
dass erneut eine Bodenbegutachtung erfolgt sei und dabei auch die Hausanschlüsse befahren worden seien. Hierbei sei festgestellt worden, dass eine Vielzahl von Hausanschlüssen defekt seien, so dass die Verwaltung dem Rat über
den Haushaltsplanentwurf eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 vorschlagen
werde. Dem Beschluss des Rates werde in mittlerweile gewohnter und bewährter Weise eine Anwohnerversammlung vorausgehen, so dass der Gemeinderat
vor eine Beschlussfassung über das Bauprogramm die Meinung der Anwohner
bekannt sei.
12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015
Seite 4
-5-
Punkt 2.
11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom
10. Dezember 2004
Hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2016
169/2015
Einstimmig beschließt der Rat der Gemeinde Titz, die Abfallgebühren wie folgt
fest zu setzen:
Restmüll
60 l Restmüll
80 l Restmüll
120 l Restmüll
240 l Restmüll
84,00 €
108,00 €
144,00 €
264,00 €
Biomüll
60 l Biomüll
80 l Biomüll
120 l Biomüll
240 l Biomüll
36,00 €
42,00 €
54,00 €
90,00 €
Die 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 10.12.2004 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004 wird beschlossen.
Punkt 3.
15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde
Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das
Jahr 2016
156/2015
15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde
Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das
Jahr 2016
156/2015
1. Ergänzu
ng
Einstimmig fasst der Rat folgenden Beschluss:
1. Die 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 wird beschlossen.
2. Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2016 wie folgt festgesetzt:
a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,15 Euro/m³ Abwasser.
b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw.
überbauter und/oder befestigter Fläche 1,21 Euro/m².
Punkt 4.
Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz
154/2015
Bürgermeister Frantzen gibt kurz die Sitzungsvorlage und einige Aspekte der
Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses wieder.
Gemeindevertreterin Kalugin bittet darum, die Frage von Frau Gutschmidt aus
der Einwohnerfragestunde kurz zu beantworten und erklärt darüber hinaus,
dass die W.I.R.-Fraktion die Hundesteuererhöhung in dieser Höhe nicht mittragen werde, da durch das Ergebnis der Hundezählung bereits Mehreinnahmen
erzielt würden.
12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015
Seite 5
-6Gemeindevertreter Schüller erklärt, dass die SPD-Fraktion die Hundesteuererhöhung ebenfalls nicht mittragen werde und seine Fraktion sich unabhängig
von einer Erhöhung grundsätzlich mit diesem Thema beschäftigen werde.
Gemeindevertreter Waldrich erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
die Hundesteuererhöhung ebenfalls als nicht notwendig ansehe. Die Begründung der politischen Lenkungswirkung sehe seine Fraktion als nicht gegeben
an, so dass sie nicht zustimmen könne.
Gemeindevertreter Holzportz erinnert daran, dass die letzte Erhöhung vor vier
Jahren erfolgt sei und nun eine Erhöhung von 18 Euro (bei einem Hund) diskutiert werde. Hierbei sei jedoch zu berücksichtigen, dass es eine Vielzahl von
Ausnahmetatbeständen gebe, die zu einer Ermäßigung oder sogar zu einer Befreiung von der Steuerpflicht führe. Er erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese
die Erhöhung als noch erträglich ansehe und dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.
Bürgermeister Frantzen fasst die Diskussion zusammen und verweist auf die –
gemessen an der absoluten Höhe – relativ geringen Mehrbeträge. Gleichwohl
führe die Erhöhung der Hundesteuer, inkl. der Effekte aus der Hundebestandsaufnahme, zu einer Verbesserung der gemeindlichen Ertragslage von rund
35.000 € jährlich. Zu berücksichtige sei, dass Steuern, auch die Hundesteuer,
allgemeine Deckungsmittel darstellen, die keiner Zweckbindung unterliegen,
und dass über die Staffelung der Beträge sehr wohl eine Steuerungsfunktion im
Verwaltungsvorschlag enthalten sei. Im Übrigen gehe er im Fall der Annahme
des Beschlussvorschlags davon aus, dass es in den kommenden ca. drei bis fünf
Jahren zu keiner weiteren Erhöhung kommen werde.
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt mit 14 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion, Vertreter der FDP und Stimme des Bürgermeisters) sowie neun Nein-Stimmen
(Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und W.I.R.) die 6. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz vom 19.02.1993.
Punkt 5.
Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2016 und 170/2015
des Stellenplanes 2016
Bürgermeister Frantzen stellt den Entwurf der Haushaltssatzung sowie den
Entwurf des Stellenplans vor. Es wird auf die als Anlage beigefügte Haushaltsrede sowie den Vortrag verwiesen.
Der Haushaltsplan, so informiert Bürgermeister Frantzen, wird voraussichtlich
Dienstag zugestellt werden.
Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Titz nimmt den durch den Bürgermeister eingebrachten
Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes sowie des Stellenplanes für
das Jahr 2016 entgegen und verweist ihn zunächst zur inhaltlichen Beratung an
den Haupt- und Finanzausschuss.
Punkt 6.
Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Gemeinde Titz 2016 160/2015
Bürgermeister Frantzen verweist auf die Beratung im Fachausschuss.
Einstimmig beschließt der Rat der Gemeinde Titz, den Wirtschaftsplan für den
Eigenbetrieb „Wasserwerk der Gemeinde Titz“ für das Wirtschaftsjahr 2016, wie
im Entwurf vorgelegt, aufzustellen.
12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015
Seite 6
-7Punkt 7.
Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und
Kriegsflüchtlingen in der Gemeinde Titz;
hier: Kauf von Mobilheimen
176/2015
Bürgermeister Frantzen verweist auf die Beratungen im Ausschuss für Bauen,
Planen und Umwelt.
Gemeindevertreter Schüller erklärt, dass im Ausschuss mit dem Abstimmungsverhalten seiner Fraktion etwas schiefgelaufen sei. Die SPD-Fraktion sei für die
Anschaffung der Mobilheime, jedoch werde im Beschlussvorschlag auf eine Aufstellung am Wendehammer der Schillerstraße verwiesen, so dass sich die SPDFraktion enthalten werde.
Gemeindevertreter Holzportz führt aus, dass die Verwaltung im Bedarfsfall
handlungsfähig bleiben müsse und die CDU-Fraktion daher dem Beschlussvorschlag folgen werde. Sofern es andere Standorte gebe, werde die Verwaltung
diese sicherlich berücksichtigen und vorschlagen
Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz
mbH (GET) wird mit 18 Ja-Stimmen (Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen,
WIR, Vertreter der FDP sowie der Stimme des Bürgermeisters) und sechs Enthaltungen (SPD-Fraktion) anstelle der Gemeindeverwaltung mit dem Kauf der
fünf Mobilheime zur Aufstellung auf der gemeindlichen Fläche am Wendehammer der Schillerstraße beauftragt.
Punkt 8.
Wiederaufbau Düppelsmühle
168/2015
Bürgermeister Frantzen führt aus, dass der Landeszuschuss in einer Größenordnung von 52.000 €, leider nicht in der beantragten Höhe von 56.000 €, und
der Bundeschusszuschuss in einer Höhe von 130.0000 € bewilligt wor-den seien. Unabhängig davon beabsichtige die Stiftung Deutsche Denkmalpflege, dem
Mühlenbesitzer noch vor Weihnachten einen Scheck für den Wiederaufbau der
Mühle zu überreichen.
Gemeindevertreterin Kalugin bittet um Einzelabstimmung der Punkte, da sich
die W.I.R.-Fraktion entsprechend der Beratung im Ausschuss bei Punkt 3. eine
andere Formulierung wünschen würde.
Bürgermeister Frantzen informiert, dass die W.I.R.-Fraktion im Rahmen der
Ausschusssitzung beantragt habe, die Worte „klaren Erwartungshaltung“ durch
„Forderung im Sinne einer Bedingung“ zu ersetzen.
Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. einen Fehlbetrag bis zu maximal 5.000,00 € abzudecken, sofern es keine
weiteren Deckungsmittel von Dritten (Sponsoren) gibt.
Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss:
2. die Verwaltung zu beauftragen, bei der Gründung eines Fördervereins behilflich zu sein mit dem Ziel, die Mühle künftig zu versichern.
Der Rat der Gemeinde Titz fasst mit 23 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme
(W.I.R.-Fraktion) folgenden Beschluss:
3. die Zuschussgewährung zu Punkt 1.mit der klaren Erwartungshaltung gegenüber dem Mühlenbesitzer zu verbinden, dass die größtenteils mit öffentlichen Geldern wieder aufgebaute Mühle zukünftig für die Öffentlichkeit zu
12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015
Seite 7
-8verschiedenen Anlässen (z.B. Tag des Denkmals, Besichtigung für Schulen,
etc.) zugänglich ist.
Punkt 9.
Spende des ehemaligen Trommler- und Pfeiferkorps Titz
159/2015
Einstimmig fasst der Rat folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Titz nimmt die Spende des Trommler- und Pfeiferkorps Titz an
und verwendet diese dem Wunsch der Spender entsprechend für die Kinderund Jugendarbeit in der Gemeinde Titz, explizit für die Skateranlage an der
PRIMUS-Schule in der Ortslage Titz.
Punkt 10.
Aufstellung des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen
hier: Stellungnahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens
166/2015
Aufstellung des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen
hier: Stellungnahme der Gemeinde Titz im Rahmen des
zweiten Beteiligungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen
166/2015
1. Ergänzu
ng
Bürgermeister Frantzen verweist auf die Beratung im Fachausschuss und den
Wunsch der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, über die Punkte 10-2.2 bis 10.2-4
getrennt abzustimmen, welchem er heute wieder nachkommen würde.
Abstimmung über die Anmerkungen zu den Punkten 10-2.2, 10.2-3 und 10.24:
Der Rat der Gemeinde Titz fasst mit 22 Ja-Stimmen und zwei Gegenstimme
(Bündnis 90/Die Grünen) folgenden Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt, dass die in der Begründung aufgeführten
Anmerkungen zu den Punkten 10-2.2, 10.2-3 und 10.2-4 der Staatskanzlei des
Landes NRW im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan NRW vorgebracht werden.
Abstimmung über die Anmerkungen ohne die Punkte 10-2.2, 10.2-3 und 10.24:
Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt, dass die in der Begründung aufgeführten
Anmerkungen der Staatskanzlei des Landes NRW im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan NRW vorgebracht werden.
Punkt 11.
Stellungnahme der Gemeinde Titz sowie des informellen
Planungsverbandes der Kommunen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz zur Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers
164/2015
Bürgermeister Frantzen erläutert, dass es sich bei der Vorlage 164/2015 um die
Stellungnahme der Verwaltung und bei der weiteren Vorlage 164/2015 in der
Fassung der 1. Ergänzung um die Stellungnahme des informellen Planungsverbandes handle, so dass er vorschlage, über beide Vorlage im Block abzustim12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015
Seite 8
-9men.
Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt die als Anlage beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung sowie des informellen Planungsverbandes und nimmt die
Einbringung im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zustimmend
zur Kenntnis.
Stellungnahme der Gemeinde Titz sowie des informellen
Planungsverbandes der Kommunen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz zur Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers
164/2015
1. Ergänzu
ng
Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt die als Anlage beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung sowie des informellen Planungsverbandes und nimmt die
Einbringung im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zustimmend
zur Kenntnis.
Punkt 12.
Straßenbenennung Baugebiet Titz 30 (Opherten, ehemaliger Sportplatz)
158/2015
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, die Stichstraße im Baugebiet
Titz 30 (Opherten) mit dem folgenden Straßennamen zu benennen:
„Eintrachtstraße“
Punkt 13.
Stelen des LVR zum jüdischen Leben in Titz-Rödingen im
öffentlichen Raum
106/2015
Bürgermeister Frantzen erinnert daran, dass aus der SPD-Fraktion im Rahmen
der Sitzung für Bauen, Planen und Umwelt der Hinweis geäußert worden sei,
dass der Verein „Rödinger Historetten e.V.“ bislang nicht durch den Landschaftsverband Rheinland informiert worden sei. Er habe daher den Kontakt
sowohl zum LVR als auch zum Verein gesucht und festgestellt, dass es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen darüber gebe, wie eine qualifizierte Beteiligung des Vereins aussehen solle. Er habe daher ein Gespräch zwischen LVR
und Verein koordiniert, an dem er auch selbst teilnehmen werde.
Einstimmiger fasst der Rat der Gemeinde Titz folgende Beschlüsse:
1. Die Aufstellung der drei Stelen an den dargestellten Punkten zur Verdeutlichung, Dokumentation und Hervorhebung des jüdischen Lebens im Rheinland, insbesondere in Rödingen, wird begrüßt. Der Aufstellung der Stelen
wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem LVR einen (sondernutzungsrechtlichen) Gestattungsvertrag zur Aufstellung der Stelen abzuschließen.
Punkt 14.
LED-Straßenbeleuchtung
171/2015
Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen.
12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015
Seite 9
- 10 Punkt 15.
Umsetzung der Rohrnetzerweiterung Ralshoven - Müntz
bzw. der Sanierung in Ralshoven und Hompesch
hier: Vorstellung durch das Ingenieurbüro Achten und Jansen, Aachen
162/2015
Der Rat der Gemeinde Titz nimmt die Vorstellung des Ingenieurbüros Achten
und Jansen, Aachen, zur Kenntnis.
Punkt 16.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der
Gemeinde Titz 2016-2021;
hier: Entnahme der Becken Meerhof und Opherten aufgrund BWK M3-Nachweis
182/2015
Auf Bitte von Bürgermeister Frantzen erläutert Beigeordneter Canzler die Sitzungsvorlage.
Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss
Im Rahmen der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Titz wird folgende Prioritätenliste beschlossen:
Einleitungsstelle RÜB Hompesch (Kläranlage Jülich)
2016
2016
2016
2016
2017
2018
2019
Gartenstraße
Grüner Weg
Neubaugebiet Hasselsweiler
Urbanstraße
Josefstraße
Baugebiet 29, Titz
Baugebiet 29, Titz
30.000,00
201.000,00
410.000,00
70.000,00
90.000,00
160.000,00
160.000,00
€
€
€
€
€
€
€
Einleitungsstelle Kläranlage Rödingen
Keine Maßnahmen vorgesehen.
Einleitungsstelle RÜB Jackerath (Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk)
2017
Friedhofstraße
110.000,00 €
SüwVO Abw. – Maßnahmen
2016
2017
2018
2019
2020
2021
35.000,00
30.000,00
16.000,00
26.000,00
23.000,00
25.000,00
€
€
€
€
€
€
Erneuerung von Schachtbauwerken
2016
2017
2018
2019
2020
2021
20.000,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
€
€
€
€
€
€
Die im Außenbereich liegenden Wohnhäuser, Aussiedler- und Gutshöfe werden,
12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015
Seite 10
- 11 sofern sie nicht bereits heute an die Kanalisation angeschlossen sind, auf Dauer
nicht angeschlossen. Die Gemeinde verpflichtet sich, die Restschlämme der
Grundstücksentwässerungsanlagen turnusgemäß (mind. einmal jährlich) abzufahren und in einer Kläranlage nach dem Stand der Technik zu entsorgen.
Punkt 17.
Bericht der Kreispolizeibehörde Düren zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L12 in Ameln
167/2015
Bürgermeister Frantzen verweist auf die Beratung im Fachausschuss und stellt
kurz dar, dass die Kreispolizeibehörde empfohlen habe, die Geschwindigkeitsbeschränkung zeitlich zu befristen.
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, die durch das Straßenverkehrsamt und die Kreispolizeibehörde vorgeschlagene Änderung, die Tempo 30Zone zeitlich zu beschränken, deutlich abzulehnen und die Verwaltung zu bitten, mit der Straßenverkehrsbehörde zu verhandeln und in diesem Zusammenhang auch eine bessere Beschilderung und ggfs. auch eine Markierung der
Straße einzufordern.
Punkt 18.
Antrag zur Umwandlung der Zonenkurzstrecken in linienbezogene Kurzstrecken bzw. in ein Kurzstreckenstammgebiet in der Gemeinde Titz
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
161/2015
Einstimmig fasst der Rat folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt sich beim Kreis Düren dafür einzusetzen, die
vom AVV angebotene Tarifgestaltung der linienbezogenen Kurzstrecke im Kreis
Düren, insbesondere für die Gemeinde Titz, einzuführen.
Punkt 19.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hier: Resolution "Unverzügliche und dauerhafte Abschaltung des belgischen Kernkraftwerks Tihange"
155/2015
Gemeinderatsmitglied Dreesen erklärt sich in diesem Punkt für befangen und
nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, den durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Resolutionstext an die Landes- bzw. Bundesregierung weiterzuleiten, mit der Bitte, die Resolution in geeigneter Form an die
belgische Regierung heranzutragen.
Punkt 20.
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und W.I.R. sowie des Vertreters der FDP im Rat der Gemeinde Titz
hier: Filialkonzept der Sparkasse Düren
Schließung der Sparkassenfiliale in Titz-Rödingen
163/2015
Einstimmig beschließt der Rat der Gemeinde Titz den der Vorlage beiliegenden
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und W.I.R. sowie des Vertreters der FDP im
Rat der Gemeinde Titz zu beschließen.
12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015
Seite 11
- 12 -
Punkt 21.
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur
Festset-zung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016
hier: Versagen des Benehmens
183/2015
Bürgermeister Frantzen führt aus, dass Duktus und Inhalt des Schreibens durch
den Landrat des Kreises Düren in einer Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten als sehr konstruktiv wahrgenommen wurde. Unabhängig haben sich die
Bürgermeister im Kreis Düren darauf verständigt, die Stellungnahme zur Benehmensherstellung separat durch die Räte beschließen zu lassen.
Einstimmig fasst der Rat folgenden Beschluss:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Der Rat der Gemeinde Titz unterstützt die Ausführungen des Bürgermeisters und bekräftigt die Bitte an den
Kreis Düren, alle Anstrengungen zu bemühen um die Hebesätze der Kreis- und
Jugendamtsumlage zu senken.
Punkt 22.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor.
Mitteilungsvorlagen der Verwaltung
(Energetische) Sanierung und Renovierung des Schulzentrums Titz;
hier: Sachstand
175/2015
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Straßen- und Kanalausbau Grüner Weg - Sachstand
173/2015
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Erschließung des Bebauungsplangebietes Titz 31 (Ortslage
Hasselsweiler)
174/2015
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Überprüfung von Spielplätzen in der Gemeinde Titz
177/2015
Beigeordneter Canzler informiert, dass eine Begehung der Spielplätze stattgefunden habe und auf vier Spielplätzen (Opherten, Ralshoven, Hompesch, Titz –
Im Grüntal) Sofortmaßnahmen ergriffen worden seien. Die jeweiligen Protokolle
der Begehungen werden den Ortsvorstehern, wie bereits zugesagt, noch zugeleitet.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015
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- 13 Endergebnis der in diesem Jahr durchgeführten Hundeund Biotonnenzählung in der Gemeinde Titz
157/2015
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Mögliche weitere Aufstellflächen in der Gemeinde für Mobilheime zur Unterbringung von Flüchtlingen
180/2015
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der von-Leerodt-Straße
(K5) in Hasselsweiler
181/2015
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
weitere Mitteilungen
Wasserdruckverlust in Opherten
Herr Dahlem informiert, dass eine Überprüfung des Wasserdrucks stattgefunden habe, dabei festgestellt worden sei, dass der Wasserdruck den Vorgaben
entspreche und er als Betriebsleiter deshalb keinen Handlungsbedarf sehe. Das
Ergebnis der Prüfung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Ende der Sitzung: 20:40 Uhr
(Frantzen)
Bürgermeister
12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015
(Biermanns)
Schriftführer
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