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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Titz
Größe
264 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
21.12.15, 18:01
Aktualisiert
23.12.15, 18:02

Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Öffentliche Niederschrift Gremium 12. Sitzung am 17.12.2015 Rat Sitzungsort Sitzungsdauer (von / bis) Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4, (19:00 Uhr / 20:40 Uhr) Anwesend: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. Bürgermeister 1. Stellv. Bürgermeister 2. Stellv. Bürgermeister Gemeindevertreterin Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreterin Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Jürgen Frantzen Dieter Tambour Friederich Schüller Sigrid Appenzeller Andreas Dering Konrad Dreesen (19:18 - 20:40 Uhr) Hans-Willi Gilles Hermann-Josef Göbbels Ulrich Goebbels Wilhelm Hintzen Robert Holzportz Dagmar Kalugin Andreas Leßenich Thomas Leßenich Stefan Melzener Wolfgang Müller Philipp Renker Clemens Roßbach Norbert Schiffer Wolfgang Schnitzler Hubert Sieben Johannes-Willi Vaehsen Christian Waldrich Hartmut Wasserberg Ferner anwesend: Beigeordneter Gemeindeoberamtsrat Gemeindeamtsrat Verwaltungsfachwirt Christian Canzler Michael Müller Michael Dahlem Michael Biermanns Entschuldigt fehlen: Gemeindevertreter Gemeindevertreter Gemeindevertreter Detlef Cremer Artur Faulhammer Hans-Dieter Herf -2- Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Aufgrund der Beratungen in den Ausschüssen wird die Mitteilungsvorlage 167/2015 „Bericht der Kreispolizeibehörde Düren zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L12 in Ameln“ neuer Tagesordnungspunkt 17. Nachdem gegen diese Änderungen keine Bedenken bestehen, ergibt sich folgende Tagesordnung: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Fragestunde für Einwohner Punkt 2. 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10. Dezember 2004 Hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2016 169/2015 Punkt 3. 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2016 156/2015 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2016 156/2015 1. Ergänzu ng Punkt 4. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz 154/2015 Punkt 5. Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2016 und 170/2015 des Stellenplanes 2016 Punkt 6. Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Gemeinde Titz 2016 160/2015 Punkt 7. Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen in der Gemeinde Titz; hier: Kauf von Mobilheimen 176/2015 Punkt 8. Wiederaufbau Düppelsmühle 168/2015 Punkt 9. Spende des ehemaligen Trommler- und Pfeiferkorps Titz 159/2015 Punkt 10. Aufstellung des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen hier: Stellungnahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens 166/2015 12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015 Seite 2 -3Aufstellung des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen hier: Stellungnahme der Gemeinde Titz im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen 166/2015 1. Ergänzu ng Stellungnahme der Gemeinde Titz sowie des informellen Planungsverbandes der Kommunen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz zur Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers 164/2015 Stellungnahme der Gemeinde Titz sowie des informellen Planungsverbandes der Kommunen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz zur Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers 164/2015 1. Ergänzu ng Punkt 12. Straßenbenennung Baugebiet Titz 30 (Opherten, ehemaliger Sportplatz) 158/2015 Punkt 13. Stelen des LVR zum jüdischen Leben in Titz-Rödingen im öffentlichen Raum 106/2015 Punkt 14. LED-Straßenbeleuchtung 171/2015 Punkt 15. Umsetzung der Rohrnetzerweiterung Ralshoven - Müntz bzw. der Sanierung in Ralshoven und Hompesch hier: Vorstellung durch das Ingenieurbüro Achten und Jansen, Aachen 162/2015 Punkt 16. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Titz 2016-2021; hier: Entnahme der Becken Meerhof und Opherten aufgrund BWK M3-Nachweis 182/2015 Punkt 17. Bericht der Kreispolizeibehörde Düren zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L12 in Ameln 167/2015 Punkt 18. Antrag zur Umwandlung der Zonenkurzstrecken in linienbezogene Kurzstrecken bzw. in ein Kurzstreckenstammgebiet in der Gemeinde Titz hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 161/2015 Punkt 19. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hier: Resolution "Unverzügliche und dauerhafte Abschaltung des belgischen Kernkraftwerks Tihange" 155/2015 Punkt 20. Antrag der Fraktionen CDU, SPD und W.I.R. sowie des Vertreters der FDP im Rat der Gemeinde Titz hier: Filialkonzept der Sparkasse Düren Schließung der Sparkassenfiliale in Titz-Rödingen 163/2015 Punkt 21. Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festset-zung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016 hier: Versagen des Benehmens 183/2015 Punkt 11. 12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015 Seite 3 -4Punkt 22. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Mitteilungsvorlagen der Verwaltung (Energetische) Sanierung und Renovierung des Schulzentrums Titz; hier: Sachstand 175/2015 Straßen- und Kanalausbau Grüner Weg - Sachstand 173/2015 Erschließung des Bebauungsplangebietes Titz 31 (Ortslage Hasselsweiler) 174/2015 Überprüfung von Spielplätzen in der Gemeinde Titz 177/2015 Endergebnis der in diesem Jahr durchgeführten Hundeund Biotonnenzählung in der Gemeinde Titz 157/2015 Mögliche weitere Aufstellflächen in der Gemeinde für Mobilheime zur Unterbringung von Flüchtlingen 180/2015 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der von-Leerodt-Straße (K5) in Hasselsweiler 181/2015 weitere Mitteilungen I. Öffentlicher Teil Punkt 1. Fragestunde für Einwohner Bürgermeister Frantzen erklärt, dass der Verwaltung eine schriftlich gestellte Anfrage von Herrn Müller aus Müntz zugegangen sei. Die Anfrage sowie die Antwort der Verwaltung sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Aus den Reihen der Anwesenden bittet Frau Gutschmidt um Erläuterung, aus welchen Gründen eine Hundesteuererhöhung angestrebt werde und welches weitere Vorgehen hinsichtlich der Straßen- und Kanalbaumaßnahme in A-meln, Grüner Weg, geplant sei. Bürgermeister Frantzen erklärt, dass die Hundesteuerthematik heute im Rahmen der Sitzung behandelt werde und er der Beratung nicht vorweggreifen wolle. Beigeordneter Canzler führt zum Grünen Weg aus, dass erneut eine Bodenbegutachtung erfolgt sei und dabei auch die Hausanschlüsse befahren worden seien. Hierbei sei festgestellt worden, dass eine Vielzahl von Hausanschlüssen defekt seien, so dass die Verwaltung dem Rat über den Haushaltsplanentwurf eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 vorschlagen werde. Dem Beschluss des Rates werde in mittlerweile gewohnter und bewährter Weise eine Anwohnerversammlung vorausgehen, so dass der Gemeinderat vor eine Beschlussfassung über das Bauprogramm die Meinung der Anwohner bekannt sei. 12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015 Seite 4 -5- Punkt 2. 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10. Dezember 2004 Hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2016 169/2015 Einstimmig beschließt der Rat der Gemeinde Titz, die Abfallgebühren wie folgt fest zu setzen: Restmüll 60 l Restmüll 80 l Restmüll 120 l Restmüll 240 l Restmüll 84,00 € 108,00 € 144,00 € 264,00 € Biomüll 60 l Biomüll 80 l Biomüll 120 l Biomüll 240 l Biomüll 36,00 € 42,00 € 54,00 € 90,00 € Die 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 10.12.2004 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004 wird beschlossen. Punkt 3. 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2016 156/2015 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2016 156/2015 1. Ergänzu ng Einstimmig fasst der Rat folgenden Beschluss: 1. Die 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 wird beschlossen. 2. Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2016 wie folgt festgesetzt: a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,15 Euro/m³ Abwasser. b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche 1,21 Euro/m². Punkt 4. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz 154/2015 Bürgermeister Frantzen gibt kurz die Sitzungsvorlage und einige Aspekte der Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses wieder. Gemeindevertreterin Kalugin bittet darum, die Frage von Frau Gutschmidt aus der Einwohnerfragestunde kurz zu beantworten und erklärt darüber hinaus, dass die W.I.R.-Fraktion die Hundesteuererhöhung in dieser Höhe nicht mittragen werde, da durch das Ergebnis der Hundezählung bereits Mehreinnahmen erzielt würden. 12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015 Seite 5 -6Gemeindevertreter Schüller erklärt, dass die SPD-Fraktion die Hundesteuererhöhung ebenfalls nicht mittragen werde und seine Fraktion sich unabhängig von einer Erhöhung grundsätzlich mit diesem Thema beschäftigen werde. Gemeindevertreter Waldrich erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Hundesteuererhöhung ebenfalls als nicht notwendig ansehe. Die Begründung der politischen Lenkungswirkung sehe seine Fraktion als nicht gegeben an, so dass sie nicht zustimmen könne. Gemeindevertreter Holzportz erinnert daran, dass die letzte Erhöhung vor vier Jahren erfolgt sei und nun eine Erhöhung von 18 Euro (bei einem Hund) diskutiert werde. Hierbei sei jedoch zu berücksichtigen, dass es eine Vielzahl von Ausnahmetatbeständen gebe, die zu einer Ermäßigung oder sogar zu einer Befreiung von der Steuerpflicht führe. Er erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese die Erhöhung als noch erträglich ansehe und dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Bürgermeister Frantzen fasst die Diskussion zusammen und verweist auf die – gemessen an der absoluten Höhe – relativ geringen Mehrbeträge. Gleichwohl führe die Erhöhung der Hundesteuer, inkl. der Effekte aus der Hundebestandsaufnahme, zu einer Verbesserung der gemeindlichen Ertragslage von rund 35.000 € jährlich. Zu berücksichtige sei, dass Steuern, auch die Hundesteuer, allgemeine Deckungsmittel darstellen, die keiner Zweckbindung unterliegen, und dass über die Staffelung der Beträge sehr wohl eine Steuerungsfunktion im Verwaltungsvorschlag enthalten sei. Im Übrigen gehe er im Fall der Annahme des Beschlussvorschlags davon aus, dass es in den kommenden ca. drei bis fünf Jahren zu keiner weiteren Erhöhung kommen werde. Der Rat der Gemeinde Titz beschließt mit 14 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion, Vertreter der FDP und Stimme des Bürgermeisters) sowie neun Nein-Stimmen (Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und W.I.R.) die 6. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz vom 19.02.1993. Punkt 5. Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2016 und 170/2015 des Stellenplanes 2016 Bürgermeister Frantzen stellt den Entwurf der Haushaltssatzung sowie den Entwurf des Stellenplans vor. Es wird auf die als Anlage beigefügte Haushaltsrede sowie den Vortrag verwiesen. Der Haushaltsplan, so informiert Bürgermeister Frantzen, wird voraussichtlich Dienstag zugestellt werden. Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Titz nimmt den durch den Bürgermeister eingebrachten Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes sowie des Stellenplanes für das Jahr 2016 entgegen und verweist ihn zunächst zur inhaltlichen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss. Punkt 6. Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Gemeinde Titz 2016 160/2015 Bürgermeister Frantzen verweist auf die Beratung im Fachausschuss. Einstimmig beschließt der Rat der Gemeinde Titz, den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Wasserwerk der Gemeinde Titz“ für das Wirtschaftsjahr 2016, wie im Entwurf vorgelegt, aufzustellen. 12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015 Seite 6 -7Punkt 7. Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen in der Gemeinde Titz; hier: Kauf von Mobilheimen 176/2015 Bürgermeister Frantzen verweist auf die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt. Gemeindevertreter Schüller erklärt, dass im Ausschuss mit dem Abstimmungsverhalten seiner Fraktion etwas schiefgelaufen sei. Die SPD-Fraktion sei für die Anschaffung der Mobilheime, jedoch werde im Beschlussvorschlag auf eine Aufstellung am Wendehammer der Schillerstraße verwiesen, so dass sich die SPDFraktion enthalten werde. Gemeindevertreter Holzportz führt aus, dass die Verwaltung im Bedarfsfall handlungsfähig bleiben müsse und die CDU-Fraktion daher dem Beschlussvorschlag folgen werde. Sofern es andere Standorte gebe, werde die Verwaltung diese sicherlich berücksichtigen und vorschlagen Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz mbH (GET) wird mit 18 Ja-Stimmen (Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, WIR, Vertreter der FDP sowie der Stimme des Bürgermeisters) und sechs Enthaltungen (SPD-Fraktion) anstelle der Gemeindeverwaltung mit dem Kauf der fünf Mobilheime zur Aufstellung auf der gemeindlichen Fläche am Wendehammer der Schillerstraße beauftragt. Punkt 8. Wiederaufbau Düppelsmühle 168/2015 Bürgermeister Frantzen führt aus, dass der Landeszuschuss in einer Größenordnung von 52.000 €, leider nicht in der beantragten Höhe von 56.000 €, und der Bundeschusszuschuss in einer Höhe von 130.0000 € bewilligt wor-den seien. Unabhängig davon beabsichtige die Stiftung Deutsche Denkmalpflege, dem Mühlenbesitzer noch vor Weihnachten einen Scheck für den Wiederaufbau der Mühle zu überreichen. Gemeindevertreterin Kalugin bittet um Einzelabstimmung der Punkte, da sich die W.I.R.-Fraktion entsprechend der Beratung im Ausschuss bei Punkt 3. eine andere Formulierung wünschen würde. Bürgermeister Frantzen informiert, dass die W.I.R.-Fraktion im Rahmen der Ausschusssitzung beantragt habe, die Worte „klaren Erwartungshaltung“ durch „Forderung im Sinne einer Bedingung“ zu ersetzen. Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. einen Fehlbetrag bis zu maximal 5.000,00 € abzudecken, sofern es keine weiteren Deckungsmittel von Dritten (Sponsoren) gibt. Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss: 2. die Verwaltung zu beauftragen, bei der Gründung eines Fördervereins behilflich zu sein mit dem Ziel, die Mühle künftig zu versichern. Der Rat der Gemeinde Titz fasst mit 23 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme (W.I.R.-Fraktion) folgenden Beschluss: 3. die Zuschussgewährung zu Punkt 1.mit der klaren Erwartungshaltung gegenüber dem Mühlenbesitzer zu verbinden, dass die größtenteils mit öffentlichen Geldern wieder aufgebaute Mühle zukünftig für die Öffentlichkeit zu 12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015 Seite 7 -8verschiedenen Anlässen (z.B. Tag des Denkmals, Besichtigung für Schulen, etc.) zugänglich ist. Punkt 9. Spende des ehemaligen Trommler- und Pfeiferkorps Titz 159/2015 Einstimmig fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Gemeinde Titz nimmt die Spende des Trommler- und Pfeiferkorps Titz an und verwendet diese dem Wunsch der Spender entsprechend für die Kinderund Jugendarbeit in der Gemeinde Titz, explizit für die Skateranlage an der PRIMUS-Schule in der Ortslage Titz. Punkt 10. Aufstellung des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen hier: Stellungnahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens 166/2015 Aufstellung des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen hier: Stellungnahme der Gemeinde Titz im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen 166/2015 1. Ergänzu ng Bürgermeister Frantzen verweist auf die Beratung im Fachausschuss und den Wunsch der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, über die Punkte 10-2.2 bis 10.2-4 getrennt abzustimmen, welchem er heute wieder nachkommen würde. Abstimmung über die Anmerkungen zu den Punkten 10-2.2, 10.2-3 und 10.24: Der Rat der Gemeinde Titz fasst mit 22 Ja-Stimmen und zwei Gegenstimme (Bündnis 90/Die Grünen) folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Titz beschließt, dass die in der Begründung aufgeführten Anmerkungen zu den Punkten 10-2.2, 10.2-3 und 10.2-4 der Staatskanzlei des Landes NRW im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan NRW vorgebracht werden. Abstimmung über die Anmerkungen ohne die Punkte 10-2.2, 10.2-3 und 10.24: Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Titz beschließt, dass die in der Begründung aufgeführten Anmerkungen der Staatskanzlei des Landes NRW im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan NRW vorgebracht werden. Punkt 11. Stellungnahme der Gemeinde Titz sowie des informellen Planungsverbandes der Kommunen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz zur Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers 164/2015 Bürgermeister Frantzen erläutert, dass es sich bei der Vorlage 164/2015 um die Stellungnahme der Verwaltung und bei der weiteren Vorlage 164/2015 in der Fassung der 1. Ergänzung um die Stellungnahme des informellen Planungsverbandes handle, so dass er vorschlage, über beide Vorlage im Block abzustim12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015 Seite 8 -9men. Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Titz beschließt die als Anlage beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung sowie des informellen Planungsverbandes und nimmt die Einbringung im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zustimmend zur Kenntnis. Stellungnahme der Gemeinde Titz sowie des informellen Planungsverbandes der Kommunen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz zur Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers 164/2015 1. Ergänzu ng Der Rat der Gemeinde Titz fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Titz beschließt die als Anlage beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung sowie des informellen Planungsverbandes und nimmt die Einbringung im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zustimmend zur Kenntnis. Punkt 12. Straßenbenennung Baugebiet Titz 30 (Opherten, ehemaliger Sportplatz) 158/2015 Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, die Stichstraße im Baugebiet Titz 30 (Opherten) mit dem folgenden Straßennamen zu benennen: „Eintrachtstraße“ Punkt 13. Stelen des LVR zum jüdischen Leben in Titz-Rödingen im öffentlichen Raum 106/2015 Bürgermeister Frantzen erinnert daran, dass aus der SPD-Fraktion im Rahmen der Sitzung für Bauen, Planen und Umwelt der Hinweis geäußert worden sei, dass der Verein „Rödinger Historetten e.V.“ bislang nicht durch den Landschaftsverband Rheinland informiert worden sei. Er habe daher den Kontakt sowohl zum LVR als auch zum Verein gesucht und festgestellt, dass es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen darüber gebe, wie eine qualifizierte Beteiligung des Vereins aussehen solle. Er habe daher ein Gespräch zwischen LVR und Verein koordiniert, an dem er auch selbst teilnehmen werde. Einstimmiger fasst der Rat der Gemeinde Titz folgende Beschlüsse: 1. Die Aufstellung der drei Stelen an den dargestellten Punkten zur Verdeutlichung, Dokumentation und Hervorhebung des jüdischen Lebens im Rheinland, insbesondere in Rödingen, wird begrüßt. Der Aufstellung der Stelen wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem LVR einen (sondernutzungsrechtlichen) Gestattungsvertrag zur Aufstellung der Stelen abzuschließen. Punkt 14. LED-Straßenbeleuchtung 171/2015 Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen. 12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015 Seite 9 - 10 Punkt 15. Umsetzung der Rohrnetzerweiterung Ralshoven - Müntz bzw. der Sanierung in Ralshoven und Hompesch hier: Vorstellung durch das Ingenieurbüro Achten und Jansen, Aachen 162/2015 Der Rat der Gemeinde Titz nimmt die Vorstellung des Ingenieurbüros Achten und Jansen, Aachen, zur Kenntnis. Punkt 16. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Titz 2016-2021; hier: Entnahme der Becken Meerhof und Opherten aufgrund BWK M3-Nachweis 182/2015 Auf Bitte von Bürgermeister Frantzen erläutert Beigeordneter Canzler die Sitzungsvorlage. Einstimmig fasst der Rat der Gemeinde Titz folgenden Beschluss Im Rahmen der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Titz wird folgende Prioritätenliste beschlossen: Einleitungsstelle RÜB Hompesch (Kläranlage Jülich) 2016 2016 2016 2016 2017 2018 2019 Gartenstraße Grüner Weg Neubaugebiet Hasselsweiler Urbanstraße Josefstraße Baugebiet 29, Titz Baugebiet 29, Titz 30.000,00 201.000,00 410.000,00 70.000,00 90.000,00 160.000,00 160.000,00 € € € € € € € Einleitungsstelle Kläranlage Rödingen Keine Maßnahmen vorgesehen. Einleitungsstelle RÜB Jackerath (Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk) 2017 Friedhofstraße 110.000,00 € SüwVO Abw. – Maßnahmen 2016 2017 2018 2019 2020 2021 35.000,00 30.000,00 16.000,00 26.000,00 23.000,00 25.000,00 € € € € € € Erneuerung von Schachtbauwerken 2016 2017 2018 2019 2020 2021 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 € € € € € € Die im Außenbereich liegenden Wohnhäuser, Aussiedler- und Gutshöfe werden, 12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015 Seite 10 - 11 sofern sie nicht bereits heute an die Kanalisation angeschlossen sind, auf Dauer nicht angeschlossen. Die Gemeinde verpflichtet sich, die Restschlämme der Grundstücksentwässerungsanlagen turnusgemäß (mind. einmal jährlich) abzufahren und in einer Kläranlage nach dem Stand der Technik zu entsorgen. Punkt 17. Bericht der Kreispolizeibehörde Düren zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L12 in Ameln 167/2015 Bürgermeister Frantzen verweist auf die Beratung im Fachausschuss und stellt kurz dar, dass die Kreispolizeibehörde empfohlen habe, die Geschwindigkeitsbeschränkung zeitlich zu befristen. Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, die durch das Straßenverkehrsamt und die Kreispolizeibehörde vorgeschlagene Änderung, die Tempo 30Zone zeitlich zu beschränken, deutlich abzulehnen und die Verwaltung zu bitten, mit der Straßenverkehrsbehörde zu verhandeln und in diesem Zusammenhang auch eine bessere Beschilderung und ggfs. auch eine Markierung der Straße einzufordern. Punkt 18. Antrag zur Umwandlung der Zonenkurzstrecken in linienbezogene Kurzstrecken bzw. in ein Kurzstreckenstammgebiet in der Gemeinde Titz hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 161/2015 Einstimmig fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt sich beim Kreis Düren dafür einzusetzen, die vom AVV angebotene Tarifgestaltung der linienbezogenen Kurzstrecke im Kreis Düren, insbesondere für die Gemeinde Titz, einzuführen. Punkt 19. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hier: Resolution "Unverzügliche und dauerhafte Abschaltung des belgischen Kernkraftwerks Tihange" 155/2015 Gemeinderatsmitglied Dreesen erklärt sich in diesem Punkt für befangen und nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil. Der Rat der Gemeinde Titz beschließt einstimmig, den durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Resolutionstext an die Landes- bzw. Bundesregierung weiterzuleiten, mit der Bitte, die Resolution in geeigneter Form an die belgische Regierung heranzutragen. Punkt 20. Antrag der Fraktionen CDU, SPD und W.I.R. sowie des Vertreters der FDP im Rat der Gemeinde Titz hier: Filialkonzept der Sparkasse Düren Schließung der Sparkassenfiliale in Titz-Rödingen 163/2015 Einstimmig beschließt der Rat der Gemeinde Titz den der Vorlage beiliegenden Antrag der Fraktionen CDU, SPD und W.I.R. sowie des Vertreters der FDP im Rat der Gemeinde Titz zu beschließen. 12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015 Seite 11 - 12 - Punkt 21. Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festset-zung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016 hier: Versagen des Benehmens 183/2015 Bürgermeister Frantzen führt aus, dass Duktus und Inhalt des Schreibens durch den Landrat des Kreises Düren in einer Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten als sehr konstruktiv wahrgenommen wurde. Unabhängig haben sich die Bürgermeister im Kreis Düren darauf verständigt, die Stellungnahme zur Benehmensherstellung separat durch die Räte beschließen zu lassen. Einstimmig fasst der Rat folgenden Beschluss: Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Der Rat der Gemeinde Titz unterstützt die Ausführungen des Bürgermeisters und bekräftigt die Bitte an den Kreis Düren, alle Anstrengungen zu bemühen um die Hebesätze der Kreis- und Jugendamtsumlage zu senken. Punkt 22. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Es liegen keine Anfragen vor. Mitteilungsvorlagen der Verwaltung (Energetische) Sanierung und Renovierung des Schulzentrums Titz; hier: Sachstand 175/2015 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Straßen- und Kanalausbau Grüner Weg - Sachstand 173/2015 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Erschließung des Bebauungsplangebietes Titz 31 (Ortslage Hasselsweiler) 174/2015 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Überprüfung von Spielplätzen in der Gemeinde Titz 177/2015 Beigeordneter Canzler informiert, dass eine Begehung der Spielplätze stattgefunden habe und auf vier Spielplätzen (Opherten, Ralshoven, Hompesch, Titz – Im Grüntal) Sofortmaßnahmen ergriffen worden seien. Die jeweiligen Protokolle der Begehungen werden den Ortsvorstehern, wie bereits zugesagt, noch zugeleitet. Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015 Seite 12 - 13 Endergebnis der in diesem Jahr durchgeführten Hundeund Biotonnenzählung in der Gemeinde Titz 157/2015 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Mögliche weitere Aufstellflächen in der Gemeinde für Mobilheime zur Unterbringung von Flüchtlingen 180/2015 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Geschwindigkeitsbegrenzung auf der von-Leerodt-Straße (K5) in Hasselsweiler 181/2015 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. weitere Mitteilungen Wasserdruckverlust in Opherten Herr Dahlem informiert, dass eine Überprüfung des Wasserdrucks stattgefunden habe, dabei festgestellt worden sei, dass der Wasserdruck den Vorgaben entspreche und er als Betriebsleiter deshalb keinen Handlungsbedarf sehe. Das Ergebnis der Prüfung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Ende der Sitzung: 20:40 Uhr (Frantzen) Bürgermeister 12. Sitzung des Rates vom 17.12.2015 (Biermanns) Schriftführer Seite 13