Daten
Kommune
Titz
Größe
50 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
21.12.15, 18:01
Aktualisiert
21.12.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Titz, den 21.12.2015
aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 17.12.2015
Top:
Punkt
15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde
Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das
Jahr 2016
Einstimmig fasst der Rat folgenden Beschluss:
156/2015
1. Ergänzu
ng
1. Die 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 wird beschlossen.
2. Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2016 wie folgt festgesetzt:
a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,15 Euro/m³ Abwasser.
b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw.
überbauter und/oder befestigter Fläche 1,21 Euro/m².