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Beschlusstext (15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2016)

Daten

Kommune
Titz
Größe
50 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
21.12.15, 18:01
Aktualisiert
21.12.15, 18:01
Beschlusstext (15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2016)

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Beschluss Titz, den 21.12.2015 aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 17.12.2015 Top: Punkt 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2016 Einstimmig fasst der Rat folgenden Beschluss: 156/2015 1. Ergänzu ng 1. Die 15. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 wird beschlossen. 2. Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2016 wie folgt festgesetzt: a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,15 Euro/m³ Abwasser. b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche 1,21 Euro/m².