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Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilung; hier: Wasserzählerablesung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
11.09.14, 13:18
Aktualisiert
11.09.14, 13:18
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilung;
hier: Wasserzählerablesung) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilung;
hier: Wasserzählerablesung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.09.2014 - Der Bürgermeister Az: SW 21.1 Nr. der Ratsdrucksache: 94-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 24.09.2014 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilung; hier: Wasserzählerablesung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Zu dem Thema „Wasserzählerablesung“ hat die Betriebsleitung bereits unter Ratsdrucksache-Nr. 778-IX und 778-IX/Z-1 in den Sitzungen des Betriebsausschusse „Stadtwerke“ am 23.05. 2012 und 15.05.2013 ausgeführt. An der von der Firma DATEV, Nürnberg angebotenen Dienstleistung (Versand von Ablesekarten an den Eigentümer der Verbrauchsstelle und Einscannen der Ablesekarten bzw. der Ablesedaten ins Abrechnungsprogramm) hatten sich zwei Versorger beteiligt (Pilotierung). Durch das automatische Einlesen/Einscannen der Ablesekarten/Ablesedaten ins Abrechnungsprogramm ist die bisher erforderliche manuelle Eingabe der Ablesedaten entfallen. Zeitlicher Mehraufwand ist dagegen angefallen, weil die Ablesekarten vorsortiert und auf Plausibilität geprüft werden mussten, bevor Sie an DATEV zum Einscannen verschickt wurden. Weiterhin haben nur ca. 65 % der Kunden die Ablesekarten mit den Zählerdaten an die Versorger zurückgeschickt. Ebenfalls negativ wurde be- Seite 2 von Ratsdrucksache 94-X wertet, dass von DATEV beim Einlesen der Zählerdaten keine automatische Plausibilitätsprüfung möglich war. Die Fehlerquote lag bei 2 bis 3 %. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Negativpunkte (Ablesekarten müssen vorsortiert und auf Plausibilität geprüft werden, geringer Rücklauf der Ablesekarten und deshalb erhöhter Aufwand für eine notwendige Nachablesung der Zähler bzw. nochmaliges Versenden der Ablesekarten) bei dem von der Firma DATEV angebotenen Verfahren überwiegen. Die Schwächen des Ableseverfahrens dürften die DATEV bewogen haben, einen anderen Weg zu beschreiten und in die Entwicklung/Pilotierung einer ZählerApp für Smartphones einzusteigen. Mit dieser ZählerApp werden die Zählerstände erfasst und direkt an den Versorger versandt. Die Ablesedaten werden dann automatisiert in das Abrechnungsprogramm für die Wasser- und Abwassergebühren eingelesen. Die bisher notwendige zeitaufwendige Plausibilitätsprüfung und manuelle Eingabe der Ablesedaten ins Abrechnungsprogramm entfällt. Die Pilotierung soll voraussichtlich noch diesen Herbst beginnen. Während der Pilotphase ist die Nutzung kostenfrei. Da es von DATEV noch keine Entscheidung zur Preisgestaltung gibt, kann im Moment zu den Kosten keine Aussage getroffen werden. Die Stadtwerke haben gegenüber der DATEV Interesse bekundet, an der Pilotierung teilzunehmen. Dazu liegt schon eine telefonische Zusage vor. Einzelheiten zur Pilotierung sind derzeit noch nicht bekannt. Die Betriebsleitung ist der Meinung, dass die neu von DATEV angebotene Dienstleistung (ZählerApp für Smartphones) zukunftsweisend sein kann. Allerdings ist die Frage, ob die Ableser ein Smartphone brauchen oder nicht andere einfachere und preiswertere Geräte eingesetzt werden können, denn das entscheidende Kriterium ist nicht die sofortige Übersendung des einzelnen Zählerstandes, sondern die automatische Einlesung sämtlicher Daten in das Abrechnungsprogramm. Die ZählerApp wird den Kunden neben den bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten (auf dem Postwege, per Fax, über Internet, telefonisch) eine weitere Möglichkeit bieten, die Zählerstände an den Versorger durchzugeben. Da nicht alle Kunden über ein Smartphone verfügen und ungewiss ist, in welchem Umfang davon Gebrauch gemacht wird, ist zur langjährig praktizierten und bewährten Erfassung der Zählerstände durch nebenamtliche Ableser – entweder in Papierform oder vielleicht schon ab 2015 über mobile digitale Ablesgeräte - derzeit keine Alternative erkennbar. 2. Rechtliche Würdigung Entfällt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Pilotierung in 2014 ist kostenlos. Über die zukünftig anfallenden Kosten kann zur Zeit noch keine Aussage getroffen werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Zeitersparnis durch die automatische Übertragung der Ablesedaten ins Abrechnungsprogramm 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Entfällt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt.