Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
11.09.14, 13:18
Aktualisiert
11.09.14, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.09.2014
- Der Bürgermeister Az: SW 21.1
Nr. der Ratsdrucksache: 94-X
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Sitzungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
24.09.2014
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilung;
hier: Wasserzählerablesung
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Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Zu dem Thema „Wasserzählerablesung“ hat die Betriebsleitung bereits unter Ratsdrucksache-Nr.
778-IX und 778-IX/Z-1 in den Sitzungen des Betriebsausschusse „Stadtwerke“ am 23.05. 2012
und 15.05.2013 ausgeführt.
An der von der Firma DATEV, Nürnberg angebotenen Dienstleistung (Versand von Ablesekarten
an den Eigentümer der Verbrauchsstelle und Einscannen der Ablesekarten bzw. der Ablesedaten
ins Abrechnungsprogramm) hatten sich zwei Versorger beteiligt (Pilotierung). Durch das automatische Einlesen/Einscannen der Ablesekarten/Ablesedaten ins Abrechnungsprogramm ist die bisher
erforderliche manuelle Eingabe der Ablesedaten entfallen. Zeitlicher Mehraufwand ist dagegen
angefallen, weil die Ablesekarten vorsortiert und auf Plausibilität geprüft werden mussten, bevor
Sie an DATEV zum Einscannen verschickt wurden. Weiterhin haben nur ca. 65 % der Kunden die
Ablesekarten mit den Zählerdaten an die Versorger zurückgeschickt. Ebenfalls negativ wurde be-
Seite 2 von Ratsdrucksache 94-X
wertet, dass von DATEV beim Einlesen der Zählerdaten keine automatische Plausibilitätsprüfung
möglich war. Die Fehlerquote lag bei 2 bis 3 %.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Negativpunkte (Ablesekarten müssen vorsortiert
und auf Plausibilität geprüft werden, geringer Rücklauf der Ablesekarten und deshalb erhöhter
Aufwand für eine notwendige Nachablesung der Zähler bzw. nochmaliges Versenden der Ablesekarten) bei dem von der Firma DATEV angebotenen Verfahren überwiegen.
Die Schwächen des Ableseverfahrens dürften die DATEV bewogen haben, einen anderen Weg zu
beschreiten und in die Entwicklung/Pilotierung einer ZählerApp für Smartphones einzusteigen. Mit
dieser ZählerApp werden die Zählerstände erfasst und direkt an den Versorger versandt. Die Ablesedaten werden dann automatisiert in das Abrechnungsprogramm für die Wasser- und Abwassergebühren eingelesen. Die bisher notwendige zeitaufwendige Plausibilitätsprüfung und manuelle
Eingabe der Ablesedaten ins Abrechnungsprogramm entfällt.
Die Pilotierung soll voraussichtlich noch diesen Herbst beginnen. Während der Pilotphase ist die
Nutzung kostenfrei. Da es von DATEV noch keine Entscheidung zur Preisgestaltung gibt, kann im
Moment zu den Kosten keine Aussage getroffen werden. Die Stadtwerke haben gegenüber der
DATEV Interesse bekundet, an der Pilotierung teilzunehmen. Dazu liegt schon eine telefonische
Zusage vor. Einzelheiten zur Pilotierung sind derzeit noch nicht bekannt.
Die Betriebsleitung ist der Meinung, dass die neu von DATEV angebotene Dienstleistung (ZählerApp für Smartphones) zukunftsweisend sein kann. Allerdings ist die Frage, ob die Ableser ein
Smartphone brauchen oder nicht andere einfachere und preiswertere Geräte eingesetzt werden
können, denn das entscheidende Kriterium ist nicht die sofortige Übersendung des einzelnen Zählerstandes, sondern die automatische Einlesung sämtlicher Daten in das Abrechnungsprogramm.
Die ZählerApp wird den Kunden neben den bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten (auf dem
Postwege, per Fax, über Internet, telefonisch) eine weitere Möglichkeit bieten, die Zählerstände an
den Versorger durchzugeben. Da nicht alle Kunden über ein Smartphone verfügen und ungewiss
ist, in welchem Umfang davon Gebrauch gemacht wird, ist zur langjährig praktizierten und bewährten Erfassung der Zählerstände durch nebenamtliche Ableser – entweder in Papierform oder vielleicht schon ab 2015 über mobile digitale Ablesgeräte - derzeit keine Alternative erkennbar.
2. Rechtliche Würdigung
Entfällt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Pilotierung in 2014 ist kostenlos. Über die zukünftig anfallenden Kosten kann zur Zeit noch
keine Aussage getroffen werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Zeitersparnis durch die automatische Übertragung der Ablesedaten ins Abrechnungsprogramm
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Entfällt.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt.