Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Eventuelle Neubesetzung des Wahlausschusses)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
05.02.14, 13:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Eventuelle Neubesetzung des Wahlausschusses)

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 04.02.2014 Vorlagen-Nr.: 14/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 17.02.2014 Eventuelle Neubesetzung des Wahlausschusses I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 2 Abs. 7 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) können Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nicht Mitglied im Wahlausschuss der Gemeinde sein. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Mitglied des Wahlausschusses als Bürgermeisterkandidat der jeweiligen Partei aufgestellt wird, wurden die Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Gemeinde Kreuzau vertretenen Parteien mit E-Mail vom 24.01.2014 über die Rechtslage in Kenntnis gesetzt. Sobald ein gültiger Wahlvorschlag aus der Aufstellungsversammlung der jeweiligen Partei vorliegt, muss der Wahlbewerber aufgrund der gesetzlichen Vorgabe von seinem Amt als ordentliches Mitglied des Wahlausschusses zurücktreten. Beim Wahlausschuss handelt es sich um einen Pflichtausschuss des Rates mit eigenen spezialgesetzlichen Kompetenzen nach KWahlG und der KWahlO. Scheidet ein ordentliches Mitglied dieses Ausschusses aus, so wählen die Ratsmitglieder gem. § 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW auf Vorschlag der Fraktionen, dem das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angehört, einen Nachfolger. Der persönliche Stellvertreter tritt nicht automatisch als ordentliches Mitglied nach, da kein Vertretungsfall vorliegt, wenn der Vertretene rechtlich – aufgrund des Ausscheidens – nicht mehr existiert. Sollten bis zum Sitzungstermin am 17.02.2014 Anträge vorliegen, werden diese als Tischvorlage dem Rat vorgelegt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlussvorschlag: Auf Antrag der vorgenommen: -Fraktion werden folgende Neubesetzungen im Wahlausschuss Wahlausschuss Bisheriges ordentliches Mitglied, Ratsmitglied Der Bürgermeister I.V. - Schmühl - Neues ordentliches Mitglied, Ratsmitglied IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________