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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide 1. Neue Zufahrt von der Kreisstraße K45 über den vorhandenen Wirtschaftsweg 2. Verringerung der Anzahl der Wohneinheiten auf 100)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
19.11.2013
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.11.13, 15:18
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide
1. Neue Zufahrt von der Kreisstraße K45 über den vorhandenen Wirtschaftsweg
2. Verringerung der Anzahl der Wohneinheiten auf 100) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide
1. Neue Zufahrt von der Kreisstraße K45 über den vorhandenen Wirtschaftsweg
2. Verringerung der Anzahl der Wohneinheiten auf 100)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 458/2013 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 01.10.2013 gez. Wirtz, stellv. Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: 04.11.2013 Datum Freigabe -100- Termin 19.11.2013 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Bebauungsplan Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide 1. Neue Zufahrt von der Kreisstraße K45 über den vorhandenen Wirtschaftsweg 2. Verringerung der Anzahl der Wohneinheiten auf 100 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der vorliegende Antrag bezieht sich auf das in Aufstellung befindliche Bebauungsplanverfahren Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide. Im Bebauungsplanverfahren ist bisher der Aufstellungsbeschluss gefasst worden; zurzeit befindet sich das Bebauungsplanverfahren in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch. Ab dem 10.10.2013 ist danach vor der Bürgerversammlung am 05.10.2013 die Möglichkeit gegeben, in die vorliegende Vorentwurfsplanung Einsicht zu nehmen und im Rahmen von Einzelerörterungen mit der Fachverwaltung die Planung zu erörtern; nach der Bürgerversammlung besteht ab dem 24.10.2013 darüberhinaus für eine Woche die Gelegenheit zur Nacherörterung und zur schriftlichen Meinungsäußerung. Ohne im Einzelnen inhaltlich auf den Antrag einzugehen, wird insoweit auf die gesetzlich vorgeschriebene Form der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verwiesen. Soweit der Antragsteller seine Anregungen und Bedenken aufrecht erhält, wird vorgeschlagen, diese im weiteren Verfahren entsprechend zu werten und in die weitere Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplanentwurf einzustellen. (Erner) -2-