Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
112/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
07.11.2000
28.11.2000
TOP: Neuregelung der freiwilligen Ausgaben an Vereine und Verbände im Haushaltsjahr 2000
I. Sach- und Rechtslage:
Wie bekannt, ist die Genehmigung der Haushaltssatzung 2000 mit Haushaltssicherungskonzept mit Verfügung vom
25.5.2000 durch den Landrat des Kreises Düren –Amt für Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht- versagt
worden.
Damit befindet sich die Gemeinde Kreuzau nach § 81 GO NRW in der „Vorläufigen Haushaltsführung“
(Interimswirtschaft). Nach dieser Vorschrift darf die Gemeinde ausschließlich nur noch Ausgaben leisten, zu deren
Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die
Leistung freiwilliger Ausgaben ist vom Grunde her damit ausgeschlossen.
In einem Gespräch am 18.9.2000 bei der Kommunalaufsicht wurde dem zuständigen Dezernenten, Herrn Kreisdirektor
Dr. Beyer, mitgeteilt, dass sich möglicherweise noch im HJ 2000 der innere Ausgleich des Verwaltungshaushalts
darstellen lasse. Außerdem habe der Rat der Gemeinde es abgelehnt, wegen der bereits fortgeschrittenen Zeit
Kürzungen bei den Vereinen zu beschließen. Zumindest im HJ 2000 sollten alle Vereinszuschüsse noch einmal
ungekürzt zur Auszahlung gelangen. Die Vertreter der Kommunalaufsicht sahen erhebliche Bedenken, diesem Wunsch,
auch im Hinblick auf vergleichbare Vorgaben bei der Stadt Düren und der Gemeinde Langerwehe, zu folgen. Auch für
die Zukunft könne keine abweichende Haltung der Kommunalaufsicht erwartet werden. In der vorläufigen
Haushaltsführung bleibt es daher bei der mit der Bezirksregierung abgestimmten Regelung, dass 30 % der Zuschüsse im
kulturellen und sportlichen Bereich sowie 50 % der Zuschüsse im sozialen Bereich zur Auszahlung gelangen können.
Es bestand allerdings Einigkeit darin, dass innerhalb der einzelnen Ansätze eine unterschiedliche Gewichtung und ggf.
auch ein Ausgleich in den Folgejahren vorgenommen werden kann.
In Anbetracht der Tatsache, dass eine neue Zuschussregelung im HJ 2000 nicht mehr zustande kommt, beabsichtige ich,
die Zuschüsse nach der als Anlage beigefügten Übersicht auszuzahlen (Spalte: vorgesehene Ausgabe im HJ 2000).
Hierzu werden folgende Anmerkungen gemacht:
Bei den unter den lfd. Nrn. 1 bis 5 aufgeführten Haushaltsstellen handelt es sich um
Mitgliedsbeiträge. Da nach den Satzungsbestimmungen der Vereine und Verbände eine
Kündigung der Mitgliedschaft für das HJ 2000 nicht mehr möglich ist, habe ich diese allerdings mit
Wirkung vom 1.1.2001 an ausgesprochen. Insofern ergeben sich für das HJ 2000 keine
Einsparungsmöglichkeiten; dies müsste auch von der Kommunalaufsicht toleriert werden.
Unter den lfd. Nr. 6 bis 14 aufgeführten Haushaltsstellen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde an
eine Vielzahl von Vereine und Einrichtungen, die zumindest in diesem Haushaltsjahr ungekürzt ihre Zuschüsse erhalten
sollen. Wie sich aus der Addition der Beträge ergibt, dürfte die Gemeinde nach der Interimslösung nur 27.253 DM zur
Auszahlung bringen. Gegenüber der beabsichtigten Ausgabe von 66.860 DM bedeutet dies eine Mehrausgabe von
39.607 DM, die ich anderweitig kompensieren muss.
Diese Einsparungen beabsichtige ich bei den unter den lfd. Nrn. 16 bis 21 aufgeführten Haushaltsstellen vorzunehmen.
Bei diesen Positionen könnte ich nach der von der Kommunalaufsicht tolerierten Regelung insgesamt 19.986 DM
auszahlen. Ich schlage Ihnen jedoch vor, nur 5.163 DM hiervon auszuzahlen, so dass sich eine Ersparnis von 14.823
DM ergibt.
Im Abgleich verbleibt für die Gemeinde eine echte Mehrausgabe von 24.784 DM, welche ich nicht mit anderen
Einsparungen im freiwilligen Bereich finanzieren kann.
Ich schlage Ihnen vor, diese Mehrausgaben durch Kürzungen bei den unter den lfd. Nrn. 16 bis 21 aufgeführten
Haushaltsstellen in den kommenden Haushaltsjahren „nachzusparen“.
Unabhängig davon, ob sich im Haushaltssicherungskonzept ab 2001 ein Ausgleich der Altfehlbeträge innerhalb des
vorgeschriebenen Zeitraumes darstellen lässt, bin ich der Ansicht, dass mit Beginn des kommenden Haushaltsjahres
eine neues Konzept für die Vereinsförderung erstellt werden muss.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
2
Nach der als Anlage beigefügten Aufstellung ergibt sich
durch die Auszahlung der freiwilligen Zuschüsse an
Vereine und Verbände im HJ 2000 gegenüber den Haushaltsansätzen eine Ersparnis von 42.787 DM. In den
kommenden Haushaltsjahren müssen darüber hinaus zusätzlich insgesamt 24.784 DM Kürzungen vorgenommen
werden, um die Mehrausgaben 2000 gegenüber der von der Kommunalaufsicht konzedierten Auszahlungsregelung zu
finanzieren.
III. Beschlussvorschlag:
„Die freiwilligen Ausgaben an Vereine und Verbände im Haushaltsjahr 2000 kommen wie in der Anlage
aufgeführt zur Auszahlung“.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
Anlagen