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Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2001 im Bereich der Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2001 im Bereich der Abwasserbeseitigung) Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2001 im Bereich der Abwasserbeseitigung)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /652-12 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 103/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 07.11.2000 28.11.2000 TOP: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2001 im Bereich der Abwasserbeseitigung I. Sach- und Rechtslage: Die Kanalbenutzungsgebühren sind jährlich neu zu kalkulieren und vom Rat zu bestätigen. Die Gebühr beläuft sich ab dem 01.01.2000 auf: Teilanschluss Schmutzwasser Teilanschluss Regenwasser Vollanschluss 4,43 DM/cbm 0,69 DM/cbm 5,12 DM/cbm Die Kanalbenutzungsgebührenkalkulation für das Jahr 2001 wurde inzwischen erstellt und ist als Anlage beigefügt. Aus den Unterlagen wollen Sie ersehen, dass grundsätzlich eine Gebührenerhöhung erforderlich wäre. Aufgrund des Rücklagenbestandes schlage ich Ihnen jedoch vor, auf eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau zu verzichten und die bisherigen Gebührensätze beizubehalten. Das entstehende Defizit in Höhe von 420.434,00 DM wird durch Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage gedeckt II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der zu deckende Aufwand beläuft sich auf 4.365.734,00 DM. Der erforderliche Haushaltsausgleich wird wie folgt erreicht: Gebührenaufkommen Schmutzwasser: Gebührenaufkommen Regenwasser: Rücklagenentnahme: 3.455.400,00 DM 489.900,00 DM 420.434,00 DM III. Beschlussvorschlag: „1. Die vorliegende Gebührenkalkulation zum 01.01.2001 wird bestätigt. 2. Auf eine Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren zum 01.01.2001 wird verzichtet. 2 3. Zur Erzielung des erforderlichen Ausgleichs erfolgt eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 420.434,00 DM.“ Der Bürgermeister - Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: