Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /652-12
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
103/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
07.11.2000
28.11.2000
TOP: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2001 im Bereich der Abwasserbeseitigung
I. Sach- und Rechtslage:
Die Kanalbenutzungsgebühren sind jährlich neu zu kalkulieren und vom Rat zu bestätigen. Die Gebühr beläuft sich ab
dem 01.01.2000 auf:
Teilanschluss Schmutzwasser
Teilanschluss Regenwasser
Vollanschluss
4,43 DM/cbm
0,69 DM/cbm
5,12 DM/cbm
Die Kanalbenutzungsgebührenkalkulation für das Jahr 2001 wurde inzwischen erstellt und ist als Anlage beigefügt. Aus
den Unterlagen wollen Sie ersehen, dass grundsätzlich eine Gebührenerhöhung erforderlich wäre. Aufgrund des
Rücklagenbestandes schlage ich Ihnen jedoch vor, auf eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau zu verzichten und die bisherigen Gebührensätze beizubehalten. Das
entstehende Defizit in Höhe von 420.434,00 DM wird durch Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage gedeckt
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der zu deckende Aufwand beläuft sich auf 4.365.734,00 DM. Der erforderliche Haushaltsausgleich wird wie folgt
erreicht:
Gebührenaufkommen Schmutzwasser:
Gebührenaufkommen Regenwasser:
Rücklagenentnahme:
3.455.400,00 DM
489.900,00 DM
420.434,00 DM
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Die vorliegende Gebührenkalkulation zum 01.01.2001 wird bestätigt.
2.
Auf eine Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren zum 01.01.2001 wird verzichtet.
2
3.
Zur Erzielung des erforderlichen Ausgleichs erfolgt eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 420.434,00 DM.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: