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Beschlussvorlage (27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar - Wohnbaufläche Romulusstraße hier: Abwägungsbeschlüsse, abschließender Beschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
146 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
13.11.14, 14:59
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Beschlussvorlage (27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar - Wohnbaufläche Romulusstraße
hier: Abwägungsbeschlüsse, abschließender Beschluss) Beschlussvorlage (27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar - Wohnbaufläche Romulusstraße
hier: Abwägungsbeschlüsse, abschließender Beschluss)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.11.2014 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 167-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 25.11.2014 Rat 09.12.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar – Wohnbaufläche Romulusstraße hier: Abwägungsbeschlüsse, abschließender Beschluss _______________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 167-X 1. Sachverhalt: Der Entwurf der 27. Flächennutzungsplanänderung für die Ortslage Kalkar – Wohnbaufläche Romulusstraße hat in der Zeit vom 29.09. bis einschließlich 31.10.2014 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Ebenso sind im frühzeitigen Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen. Die gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind ebenfalls in der Anlage beigefügt. Im Weiteren sind nun die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu den in den Verfahren gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie der abschließende Beschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Planverfahrens trägt der Eigenbetrieb Forst. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanverfahren sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es wird Baufläche entwickelt, die auch von jungen Familien genutzt werden kann. 7. Beschlussvorschlag: 1. Zu den in den Verfahren gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB liegen nicht vor. 2. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar – Wohnbaufläche Romulusstraße wird abschließend beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar – Wohnbaufläche Romulusstraße herbeizuführen.