Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
146 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
13.11.14, 14:59
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.11.2014
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 167-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
25.11.2014
Rat
09.12.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar – Wohnbaufläche Romulusstraße
hier: Abwägungsbeschlüsse, abschließender Beschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 167-X
1. Sachverhalt:
Der Entwurf der 27. Flächennutzungsplanänderung für die Ortslage Kalkar – Wohnbaufläche
Romulusstraße hat in der Zeit vom 29.09. bis einschließlich 31.10.2014 gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Ebenso sind im frühzeitigen Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen. Die gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind ebenfalls in der Anlage
beigefügt.
Im Weiteren sind nun die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu den in den Verfahren gem. § 4
Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie der abschließende Beschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens trägt der Eigenbetrieb Forst.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanverfahren sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen
sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es wird Baufläche entwickelt, die auch von jungen Familien genutzt werden kann.
7. Beschlussvorschlag:
1. Zu den in den Verfahren gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 und 2
BauGB liegen nicht vor.
2. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar – Wohnbaufläche Romulusstraße wird abschließend beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar – Wohnbaufläche Romulusstraße herbeizuführen.